waimea002
27.11.2008, 13:57
Hallo
in nettes Beispiel aus der Praxis.
Im Jahre 2004 bewilligte mir die Knappschaft Bochum Leistungen zur TEilhabe am Arbeitsleben. Pferdewirt trotz doppelten BSV. Innerhalb der Massnahme brach ich mir des rechte OSG. 1 Jahre krank geschrieben, dann Arzthaftungsfehler (Athroskopie übersehen). Das dann behandelnde KH bescheinigte mir, dass wenn ich mich athroskopieren lasse, die Massnahme wieder aufgenommen werden kann. In der Zwischenzeit klage genen die Krankenkasse auf Krankengeld, da mich der MDK für arbeitsfähig hielt. (3 minuten auf "tausende CT- MRT Aufnahmen geschaut") aber arbeitsfähig. Da man mich auf denallgemeinen Arbeitsmarkt abstellen müßte. Da aber eine Massnahme bewillgt war und die Ärzte definitiv auf die Möglichkiet der Wiederaufnahme hinwiesen, scheint nun das LSG pro zu urteilen. Massnahme wieder aufgenommen. Fall in einem Fach durch die Prüfung, obwohl eigentlich abgesprochen war, dass ich diesen part nicht machen kann. OK. Lt. Bescheid endet die Massnahme mit Prüfung. Für die Knappschaft ist der Fall erledigt. Was nun auch falsch ist, da im Jahre 2006 beschlossen wurde, wenn eine Prüfung zum Teil nicht bestanden ist, diese zum nächsten termin mit Übergangsgeld zu bewilligen ist. Beantrage 2 Monate später Teilerwerbsmiderungsrente. Nun der Hammer, zum Orthopädischen gutachter, der mit bestätigt Massnahme wäre nie für mich geeignet gewesen, da BSV. Aber ich hätte keine Problem, da ich ja nach dem Besuch nicht den Bus genommen hätte (Haltestelle vor seiner Praxis) sondern in richtugn Stadt lief. Der Witz nur, die Haltestelle war aufgrund von Bauarbeiten nicht besetzt. Also ich würde heute dort noch stehen. Weiterhin wäre ein Psychothe. angebracht. Ok auch dort hin. Was da herauskam, brachte dem Gutachter schallendes Gelächter bei meiner Verwandtschaft ein .Alles verdreht aber wirklich alles. Gegen beide Gutachten bin ich angegangen. So jetzt wartet die liebe BfA auf das Gutachten aus dem LSG Prozess um zu bestimmen, ob ich nun Teil-Erwerbsgemindert bin. Der Prozess sagt aber nur aus, ob ich krank war zwischen April und September 2006. Was hat dies nun bitte mit der Teilerwerbsminderung im Jahre 2008 zu tun ? Nichts. Gleichzeit beantragte ich wieder LEistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, musste bis zum Dezernatsleiter hochgehen. Rehafachberater wurde mir angekündigt. Auf Nachfrage hin, was damit nun sei, bekam ich die Antwort, Sie haben doch Erwerbsminderungsrente beantragt, daher warten wir die Entscheidung ab.
Da fiel mir dann gar nichts mehr zu ein. TEIL Erwerbsminderung nicht VOLLE Erwerbsminderung. Bei einer Teilerwerbsminderung steht mir natürlich LEistungen zur Teilhabe zu.
Mal schauen was nun noch so kommt.
Gruß
in nettes Beispiel aus der Praxis.
Im Jahre 2004 bewilligte mir die Knappschaft Bochum Leistungen zur TEilhabe am Arbeitsleben. Pferdewirt trotz doppelten BSV. Innerhalb der Massnahme brach ich mir des rechte OSG. 1 Jahre krank geschrieben, dann Arzthaftungsfehler (Athroskopie übersehen). Das dann behandelnde KH bescheinigte mir, dass wenn ich mich athroskopieren lasse, die Massnahme wieder aufgenommen werden kann. In der Zwischenzeit klage genen die Krankenkasse auf Krankengeld, da mich der MDK für arbeitsfähig hielt. (3 minuten auf "tausende CT- MRT Aufnahmen geschaut") aber arbeitsfähig. Da man mich auf denallgemeinen Arbeitsmarkt abstellen müßte. Da aber eine Massnahme bewillgt war und die Ärzte definitiv auf die Möglichkiet der Wiederaufnahme hinwiesen, scheint nun das LSG pro zu urteilen. Massnahme wieder aufgenommen. Fall in einem Fach durch die Prüfung, obwohl eigentlich abgesprochen war, dass ich diesen part nicht machen kann. OK. Lt. Bescheid endet die Massnahme mit Prüfung. Für die Knappschaft ist der Fall erledigt. Was nun auch falsch ist, da im Jahre 2006 beschlossen wurde, wenn eine Prüfung zum Teil nicht bestanden ist, diese zum nächsten termin mit Übergangsgeld zu bewilligen ist. Beantrage 2 Monate später Teilerwerbsmiderungsrente. Nun der Hammer, zum Orthopädischen gutachter, der mit bestätigt Massnahme wäre nie für mich geeignet gewesen, da BSV. Aber ich hätte keine Problem, da ich ja nach dem Besuch nicht den Bus genommen hätte (Haltestelle vor seiner Praxis) sondern in richtugn Stadt lief. Der Witz nur, die Haltestelle war aufgrund von Bauarbeiten nicht besetzt. Also ich würde heute dort noch stehen. Weiterhin wäre ein Psychothe. angebracht. Ok auch dort hin. Was da herauskam, brachte dem Gutachter schallendes Gelächter bei meiner Verwandtschaft ein .Alles verdreht aber wirklich alles. Gegen beide Gutachten bin ich angegangen. So jetzt wartet die liebe BfA auf das Gutachten aus dem LSG Prozess um zu bestimmen, ob ich nun Teil-Erwerbsgemindert bin. Der Prozess sagt aber nur aus, ob ich krank war zwischen April und September 2006. Was hat dies nun bitte mit der Teilerwerbsminderung im Jahre 2008 zu tun ? Nichts. Gleichzeit beantragte ich wieder LEistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, musste bis zum Dezernatsleiter hochgehen. Rehafachberater wurde mir angekündigt. Auf Nachfrage hin, was damit nun sei, bekam ich die Antwort, Sie haben doch Erwerbsminderungsrente beantragt, daher warten wir die Entscheidung ab.
Da fiel mir dann gar nichts mehr zu ein. TEIL Erwerbsminderung nicht VOLLE Erwerbsminderung. Bei einer Teilerwerbsminderung steht mir natürlich LEistungen zur Teilhabe zu.
Mal schauen was nun noch so kommt.
Gruß