Vollständige Version anzeigen : Wegen fehlender, endgültiger Diagnose in erster Instanz verloren
Hallo an Alle,
leider habe ich in 2005 die erste Instanz gegen meine Unfallversicherung verloren. Was ich habe, könnt ihr unter CPPS nachlesen. Ich bin hier der einzige, der diese Diagnose hat, daher leicht zu finden über die Boardsuche.
Ich wurde damals von einem vom Gericht bestimmten Gutachter, Orthopäde, begutachtet. Er sagte, dass meine Beschwerden in keiner Weise objektiv nachvollzogen werden könnten. Es bestehen wohl Einschränkungen, diese schreibt er aber psychischen Veränderungen zu. Auch schrieb er, dass meine Beschwerden einer somatoformen Störung gleich kämen. Damals lagen auch wirklich leider nur schwammige BErichte der Ärzte vor. Keine eindeutigen Diagnosen, die medizinisch haltbar waren. Wir ging daraufhin in Revision. Glücklicherweise scheint sich kein Richter am OLG Frankfurt für die mündliche VErhandlung zu interessieren, daher konnte ich mich weiter und weiter untersuchen lassen, bis ich im April 2008 endlich einen Arzt fand, der alle Beschwerden objektiv durch die Krankheit CPPS Level II belegen konnte. Er hat genau über diese Krankheit ein Buch verfaßt und ist europaweiter Spezialist auf diesem Fachgebiet. Mein Anwalt hat nun sämtliche Berichte zu meiner Krankheit, zusammen mit Auszügen der medizinischen Forschungen aus dem Buch des behandelnden Arztes, an das OLG übersendet.
Frage: Wie kann man das OLG dazu bewegen endlich einen Termin zur mündlichen Verhandlung festzusetzen. Bisher hat die fehlende Zeit der Richter für mich gearbeitet, was für ein Glück. Jetzt, wo die Befunde vorliegen möchte ich jedoch die Terminfestsetzung der mündlichen Verhandlung forcieren. Es kann doch nicht sein, daß unser Revisionsantrag seit 3 Jahren beim OLG liegt ohne eine Antwort des Gerichtes auf bestimmt 10 Nachträge zu meiner Sache. Habt ihr hier eine Idee?
Ich wäre euch sehr dankbar für eine Antwort.
Schoppi
Hallo Schoppi,
leider sind unsere Herren Richter völlig unabhängig. Eine Anfrage beim Gerichtspräsidenten wäre eine Möglichkeit, birgt aber das Risiko, dass der Richter sauer wird. Allerdings gibt es irgendwann auch Grenzen, wo dann selbst ein Gericht in Bedrängnis kommt. Meine Empfehlung: Abwarten, die Zeit arbeitet eher für Dich als gegen Dich. Wir Unfallopfer sollten das Warten gelernt haben.
Gruß von der Seenixe
Hallo Schoppi,
was ich ja momentan nicht so ganz begreife: in deinem anderen Beitrag erwähntest du einen Unfall aus 2003. Gerade bei privaten Unfallversicherungen beginnen gerichtliche Streitigkeiten i.d.R. erst nach 3 Jahren, also dem Ende der Invaliditätsfesstellung.
Wie konnte in deinem Fall bereits in 2005 - also 2 Jahre nach Unfall - ein klageabweisendes Urteil gefällt werden :confused:
Gruß
Joker
Hallo Joker,
du hast Recht. Es ging damals sehr, sehr schnell. Selbst der Termin eim Gutachter wurde innerhalb von 2 Wochen erledigt. Es hat mich und meinen Anwalt auch gewundert, dass es so schnell vorwärts ging. Ich wurde leider nicht mal vor Gericht gehört. Lediglich der Gutachter, der damals von meiner Krankheit nicht wußte, wurde gehört. War raus kam, wißt ihr ja nun.
Jetzt dauert es allerdings schon sehr lange, aber nun haben wir die Möglichkeit alle Beschwerden objektiv zu belegen.
Bin gespannt,
Schoppi
Hallo Schoppi,
ich blicke bei Deiner Schilderung nicht durch.
Mal schreibst Du von einer Berufsunfähigkeitsversicherung, mal von einer Unfallversicherung.
Du schreibst, Du wärst „eigentlich seit dem Unfall BU“, hättest aber weiter gearbeitet.
Ende 2003 hattest Du einen Unfall und schon in 2005 in der ersten Instanz verloren.
Im April 2008 hättest Du endlich einen Arzt gefunden, der alle Beschwerden objektiv durch die Krankheit CPPS Level II belegen konnte.
Mal bist Du glücklich, dass Deine Berufung (Revision legt man beim BGH ein) seit drei Jahren unbearbeitet beim OLG liegt, dann beklagst Du die lange Verfahrensdauer.
Jetzt habt Ihr vorsorglich die Klageschrift mit einer Frist der außergerichtlichen Einigung übersandt und hofft noch auf eine Einigung.
Was denn nun? Könntest Du bitte beide Beiträge passend zusammen bringen?
Gruß
Luise
hallo, luise
ich denke, schoppi hat die erste instanz verloren und geht daraufhin in berufung beim olg, erst danach gehts zur revision beim bgh, falls zugelassen.
mfg
pussi
Hallo Luise,
stimmt, war schlecht geschrieben, ohne Zusammenhang. Ich bekomme es so manches Mal einfach nicht besser hin.
Ich bin Ende 2003 aufs Becken gefallen, daher war ich bis 01.01.2005 krank. Ich habe seither starke Schmerzen. Kein Arzt konnte so richtig sagen, woher es kommt. BU abgelehnt, DRV abgelehnt, gegen UV vor Amtgericht verloren.
Ich mußte trotz starker Schmerzen wieder arbeiten, sonst wäre das Haus für mich, meine Frau und meine drei Jungs weg gewesen. Ich bin Hauptverdiener.
Laut BGH ist man aber dennoch BU, wenn man aus finanziellen Gründen wieder arbeiten geht unter Aufzehrung seiner Kräfte. Dann im Juli 2007 endgültig wieder krank. Wieder BU beantragt, DRV die Rente beantragt. Ich habe natürlich sämtliche Versicherungen, die propagiert werden, daher spreche ich auch mal von BU und dann wieder von UV. Gegen die UV habe ich 2005 verloren, mangels objektiver Beweise meiner Schmerzen. Es wurde auf die Psyche geschoben. Seit April 2008 habe ich nun endlich die objektiven Befunde, nach welchen ich fast 5 Jahre gesucht habe. Solange hat es gedauert, bis endlich ein Arzt sagen konnte, woran ich leide.
Nach dem verlorenen Rechtsstreit gegen die UV sind wir natürlich in Berufung gegangen vor dem OLG in Frankfurt.
Unglücklich war der verlorene Rechtsstreit gegen die UV vor dem Amtsgericht. Glücklich ist nun die Tatsache, dass die Richter am OLG so lange brauchen, weil ich erst seit April 2008 meine endgültige Diagnose habe, mit welcher ich meine Beschwerden objetiv belegen kann und somit der Ausgang hoffentlich in meine Hände fällt. Leider haben wir vom OLG seit Ende 2005 noch keinerlei Nachricht erhalten. Die Zeit hat in diesem Fall für uns gespielt, da ich, wie gesagt, erst seit April 2008 meine Diagnose kenne. Wir haben zu meinem Fall alles nachgereicht ans OLG, dennoch keine Antwort. Jetzt sollte es aber langsam weitergehen.
Das Vergleichsangebot haben wir samt Klageschrift an meine BU versandt. Von dort hoffen wir auf eine außergerichtliche Einigung. Ist manchmal schwer, wenn man so viele Baustellen hat.
Ich habe eine private BU, gekoppelt an eine Risiko-LV, eine UV und bin natürlich bedingt durch meine Pflichtversicherung bei der DRV auch interessiert an einer Rente von der DRV.
Ach ja, von der DRV liegt mittlerweile das Gutachten vor. Der Arzt schrieb, daß ich erwerbsgemindert sei, aber die DRV hat die Rente trotzdem abgelehnt. Gegen die DRV gehe mit Hilfe des VDK vor. Gegen meine privaten Versicherungen mit einem Anwalt, der sich auf das VErsicherungsrecht spezialisiert hat.
Ich hoffe sehr, dass ich es nun besser beschrieben habe.
Grüße,
Schoppi
So, es kommt Bewegung in die Angelegenheit. Nicht wegen der UV, sondern wegen der BU. Wie bereits erwähnt hatte mein Anwalt dem letzten Forderungschreiben die Klageschrift angehängt und zwei zusätzliche Arztberichte. 2 Tage vor Fristende meldete sich die BU und schlug einen Vergleich vor, der nun intern ausgetüftelt wird.
Was glaubt ihr, ein gutes Zeichen, dass sich die BU-Versicherung meldet und einen Vergleich vorschlägt, nachdem sie bisher nur ablehnende Schreiben geschickt hat?
Wie seht ihr die Sache? Summen werde ich keine nennen. Wie seid ihr bisher mit Vergleichen umgegangen?
Danke für eure Einschätzungen,
Schoppi
Hallo Schoppi ,
Ich schaute mir den Vergleich an und würde abschätzen wie hoch das Risiko ist evtl vor Gericht die 100 % Forderung von Dir durchzusetzen...
Aber bedenke auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand !
Ich hatte meinem Vergleich mit der BG zugestimmt weil 90 % meiner Forderungen erfüllt worden sind... das Risiko an einem Richter zu gelangen der die Sache anderst sieht und evtl noch Jahre mich mit dem ganzen Zeug noch beschäftig war mir zu risikoreich...
Im großen und ganzen ist es deine persönliche Entscheidung weil es dich betrifft !
Meine ganz ehrliche persönliche Meinung !
MfG
Maik
Hallo Maik,
danke für deine Antwort. Es geht natürlich mittlerweile um Summen, die normalerweise unerreichbar sind. Sämtliche finanziellen Probleme wären von heute auf morgen weg vom Tisch. Ich bin gespannt, wie mein Anwalt verhandelt und hoffe auf baldige Antwort.
Geld wäre dann da, aber die Beschwerden bleiben und ie beeinträchtigen mich schon ganz schön, aber vielleicht läßt es sich mit Geld einfach besser leben und kann man sich voll auf seine Gesundheit konzentrieren.
Schoppi
Hallo Schoppi,
also ganz verstehen tue ich Deinen Hintergrund immer noch nicht.
Du kämpfst jetzt mit anwaltlicher Hilfe um eine BU Zahlung oder Rente
Normalerweise geht es bei der BU doch um Rentenzahlungen wenn ich mich ganz irre, und es gibt eben Verträge die ab 50 % BU eine Rente zahlen und unter Umständen Verdoppelungen der Rente zahlen sofern BU höher als z. B. 90 % liegen.
BU Verträge in Verbindung mit hohen Einmalzahlungen kenne ich nicht.
Daher meine Frage, warum dann vergleichen
hallo, schoppi,
eine bu zahlt doch monatlich die fest vereinbarte rente.
wieso ein vergleich?
mfg
pussi
Hallo ihr zwei,
jetzt lernt ihr noch etwas dazu. Meine Bu hat mir anstelle einer moantlichen Rente, die ja auch eigentlich versichert ist, eine Einmalzahlung zur Abgeltung des kompletten BU-Vertrages angeboten. Das heißt, sie regulieren jetzt den kompletten Vertrag bis 2031. So isses, das hat mein Anwalt augehandelt.
Nochmal: Eigentlich haben wir die Zahlung der monatlich versicherten Rente gefordert. Herausgekommen ist ein Vergleich, der den BUZ Vetrag sofort aufhebt. Das Geld erhalte ich in einer Summe und zwar sofort ohne jeden Monat auf das Geld warten zu müssen. Dadurch spart die Versicherung Geld und ich schone meiner Nerven und habe das Geld jetzt.
Schoppi
hallo, schoppi
einmalzahlung bei der buz und dann bis einschlieslich 2031?
ist sowas überhaupt in einer buz-vers. vorgesehen?
hört sich gut an.
denk dran, die vergleichsgebühr zahlst du.
es kommt auf die höhe der vergleichszahlung an. dann minus 30% (glaube ich) vergleichsgebühr...?, die dann ja auch entsprechend hoch ausfällt.
wenn, dann soltest du darauf bestehen, dass die vers. die anwaltskosten, incl. vergleichsgebühr mit übernimmt.
mfg
pussi
Guten Morgen,
so hat es die eine BUZ(Cosmos) auch mit uns gemacht und da weder BaFin noch unser RA unsere Meinung geteilt haben, haben wir das Prozeßrisiko abgewogen und uns für den Einmalbetrag entschieden.
Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.:rolleyes:
Es ist aber trotzdem link wie die Versicherungen es machen, da helfen dann auch keine guten Ratschläge mit der Entscheidung ist man dann ganz alleine.
Gruß
Kai-Uwe´s Frau
Auch wenn eine monatliche Rentenzahlung vereinbart ist, können sich die Parteien auf eine Einmalzahlung verständigen, man spricht dann von der Kapitalisierung der Rente.
Hallo Pussi,
wir haben seitens der RS Deckungszusage für einen außergerichtlichen Vergleich. Somit werden die Kosten für diesen Vergleich komplett vond er RS getragen. Von den 30% die du ansprichst habe ich noch nie etwas gehört. Ich erhalte die volle Summe.
Schoppi
Hallo Kai-Uwe,
wir hatten das Angebot ca. 1,5 Wochen auf dem Tisch liegen, du weißt. Wir haben lange überlegt und dann entschieden, dass wir es annhemen. Was bringen mir die höchsten Forderungen in Klageschriften, wenn ich nacher hinten runter falle und nichts in der Tasche habe. Mit diesem Vergleich ändert sich unser komplettes Leben, zumindest aus finanzieller Sicht. Das hätten wir im Leben nie zusammensparen können.
Schoppi
Noch eine Frage an Euch:
Wie ihr wißt liegen dem BU und dem UV Vertrag unterschiedliche AVB´s zu Grunde. Was bei einer Beurteilung der BU wichtig ist muß bei der UV keine große Rolle spielen und umgekehrt.
Daher muß der Arzt zwei Arztberichte verfassen. Der erste auf die Beurteilung der BU zugeschnitten und der zweite auf die UV. Wir haben meine Ärzte bei der BU mit gezielten Fragen zur BU angeschrieben. So eine Art Leifaden, was laut AVB´s als sehr wichtig erscheint.Dies wurde auch zufriedenstellend bearbeitet.
Bei der Beurteilung der in der UV hingegen muß der Arztbericht völlig umformuliert werden, da hier z.Bsp psychische Beeinträchtigungen eher hinderlich in der Prozeßführung sind und auch Schmerzen keinerlei Rolle spielen. Es geht lediglich um die Beeinträchtigung nach dem 3-Jahres-Zeitraum.
Nun meine Frage:
Wie konntet ihr eure Ärzte dazu bewegen jeweils eine eindeutige Beurteilung zu verfassen? Ärzte sind keine Rechtsverdreher und auch keine Versicherungsspezialisten, daher muß man doch einen Leitfaden mitgeben, um nur die Auskünfte zu erahlten, die auch notwendig sind.
Wie habt ihr bzw. euer Anwalt das geregelt?
Danke für eure Antworten,
Schoppi
Hallo Schoppi,
bei mir ging es nur um eine PUV, weder mein Anwalt noch ich hatten etwas unternommen. Der Versicherer bat meinen behandelnden Arzt 14 Monate nach dem Unfall um einen ärztlichen Folgebericht in Form eines Fragebogens.
Maßgebend und endgültig für die Invaliditätsbestimmung in der PUV ist der Gesundheitszustand, der sich zum Ende der Dreijahresfrist prognostizieren lässt.
Ende 2003 hattest Du einen Unfall und schon in 2005 in der ersten Instanz verloren.
Was willst Du nun 5 Jahre nach Unfall mit einem Arztbericht, der Deine jetzigen Beeinträchtigung bestätigt?
Gruß
Luise
Hallo Schoppi,
Ich verstehe, um was es Dir geht. Ich hatte in meinem Verfahren das Glück, dass mein Hausarzt selbst einen Unfall hatte, bei dem er sehr schlechte Erfahrungen mit der PUV gemacht hat, weil der ihn behandelnde Arzt auch nicht die notwendigen Formulierungen wie: Invalidität und Dauerschaden benutzt hat. Und auch die Beschreibung der verbleibenden Schäden wurde dann sehr genau festgehalten. Dies war für mich in den Patientenakten der wichtigste Fund, als ich schon fast die Hoffnung aufgegeben hatte.
Wichtig sind klare und nachvollziehbare Feststellungen durch den Arzt.
Gruß von der Seenixe
Hallo Luise, Hallo Seenixe,
danke für eure Antworten. Bei der BU haben wir dem Arzt ebenfalls einen Leitfaden mitgegeben, damit alles, wie in den AVB´s gefordert, niedergeschrieben wird. Da ich dummerweise meine endgültige Diagnose erst im April 08 erhalten habe und dort sehr wohl strukturelle Beschädigungen nachgewiesen wurden, haben wir den Arzt erneut angeschrieben, um ein Schreiben, zugeschnitten auf die Forderungen meiner UV AVB´s, zu erstellen.
Ich weiß, dass sich alles etwas komisch anhört, aber ich kämpfe um die Leistungen aus der UV. Ja, wir haben verloren und ja, wir kämpfen um die Berufungsverhandlung.
Auch wissen wir, dass meine Diagnose erst nach dem 3 Jahres Zeitraum gestellt wurde, aber ich habe auch keine Schulbuchverletzungen. Ich bin froh, dass es überhaupt ein Arzt erkannt hat. Wir werden nun warten, was er schreibt und wenn es uns nicht zusagt, dann wird wird er wieder gelöchert, bis es paßt. Er wird bestimmt noch ein harter Weg, aber es ist doch nicht meine Schuld, dass innerhalb oder kurz nach Ablauf der 3 Jahres-Frist noch keine endgültige Diagnose auf dem Tisch lag. Selbst der vom Gericht bestellte Gutachter hat meine Beschwerden zwar vermerkt, aber alles auf die Psyche geschoben. Ich bin aber nicht psychisch krank. Das aber Dauerschmerzen auf die Psyche gehen, sollte jedem klar werden.
Wie war das mit euren Verletzungen. Waren diese klar auf den Unfall zurückzuführen und auch durch die AUB´s abgedeckt?
Danke,
Schoppi
Hallo Schoppi,
Wie war das mit euren Verletzungen. Waren diese klar auf den Unfall zurückzuführen und auch durch die AUB´s abgedeckt?
JA! Wurde aber beides von meiner PUV bestritten und erst vom LG festgestellt.
Gruß
Luise
Hallo Luise,
eigentlich eine Schande. Meine erster Anwalt, ein alter Schulfreund, hat eine Sache damals richtig gemacht. Er sagte zu mir: " Wir klagen das ein. Das bringt uns Zeit. Du gehst weiter zu Ärzten und findest heraus, woran du leidest". Das waren seine Worte. Leider hatte und hat er noch immer ein großes Alkproblem. Daher habe ich den Anwalt nach der verlorenen ersten Instanz gewechselt, weil kein normales Gespräch mehr möglich war.
Ich kann jetzt nur hoffen, dass der Arzt auch das Richtige schreibt, damit wir endlich das Go für die Berufungsverhandlung bekommen.
Luise, wie sieht es aus bei dir? Hast du dein Geld schon bekommen oder gehts wieder vor Gericht?
Schoppi
Hallo Schoppi,
ich habe noch kein Geld von meiner PUV bekommen, gegen das Urteil des LG haben beide Parteien Berufung eingelegt.
Gruß
Luise
Hallo an Euch,
habe heute Nachricht von meinem Anwalt erhalten, dass sich mein Arzt bei ihm gemeldet hat. Mein Arzt, seit dem ich seit 04/2008 in Behandlung bin und der die 100%ige Diagnose stellte, schrieb, dass mein Anwalt ihm gezielte Fragen bezogen auf die AVB´s stellen solle. Diese würde er dann entsprechend beantworten. So erliegen wir nicht der Gefahr zusätzliche Angriffspunkte für die Gegenseite zu produzieren.
Ich finde es wirklich klasse, dass mein Arzt so kooperativ ist und im Sinne seines Patienten handelt.
Die Fragen lauten:
1. Ist Invalidität durch den Unfall eingetreten?
2. Auf welchen Gesundheitsbeeinträchtigungen beruhet diese?
3. In welcher Höhe ist die Invalidität nach Ende der 3 Jahres-Frist einzuschätzen?
Es spielt dabei keine Rolle, ob sich mein Gesundheitszustand nach den 3 Jahren verbessert, verschlechtert oder gleich bleibt. Maßgeblich ist die Invalidität am Tag der 3 jahres-Frist.
Leider haben sich einige Beschwerden erst massiv nachd en 3 Jahren eingestellt. Pech gehabt, oder?
Wie seht ihr das?
Schoppi
Hallo!Wenn man Glück hat und kann einen Festen Betrag aushandeln,hat man dieses Geld(wenn hoch genug) schon mal sicher.Im anderen Fall
kann ich an einer Krankheit sterben und das Geld ist FUTSCH!
LIeben Gruss Sammy1:cool:
Seit dem Unfall wurde folgendes beansprucht:
1. Rückwirkende Deckungszusage gegen UV/erhalten
2. Rückwirkende Deckungszusage gegen BU/erhalten
3. Forderung gegen BU/Vergleichszahlung erhalten
4. Forderung gegen RSV/erhalten, zahlen ohne Probleme
5. Forderung gegen UV/läuft noch
6. Forderung gegen DRV/Reha genehmigt, Rente noch offen
Gestern kam die Stellungnhame meines Arztes zur Unfallinvalidität. In der ersten Instanz wurde die Invalidität von 32,5 % eingeklagt. Nun schreibt mein Arzt, dass ich definitiv eine Invalidität zum Ablauf des 3 Jahres von 100% hatte und dies noch immer habe. Er begündet es mit einer ganzen Latte von Diagnosen und stellte anschaulich das Verhälnis zum Unfall her. Bedingt durch den Unfall habe ich Beschwerden und massive Einschränkungen auf neurologischer, urologischer und psychischer Ebene, wobei die psychischen Probleme durch das Unfallereignis generiert wurden.
Dadurch steigt die Klagesumme deutlich an, da ich in meinem Altvertrag eine Verdreifachung der IV-Summe ab 70% hatte. Mein Anwalt wird die neue Klagesumme nach Rücksprache mit meiner RS, die dem gleichen Unternehmen angehört, beantragen. Es geht dann um ca. 450.000 Euro zuzüglich Zinsen.
Was haltet ihr davon? Dieser genannte Arzt ist einer von sehr wenigen in Europa, die sich mit meinen Beschwerden überhaupt auskennt. Zudem ist er anerkannter Gutachter für die BG´s und private Versicherungen.
Danke für eure Meinung,
Schoppi
Hallo Schoppi,
unsere Meinung dazu? Super, mit einem solchen Gutachten hast Du in der weiteren Auseinandersetzung erst einmal viel bessere Karten. Da die Invalidität an sich angemeldet wurde ist die entsprechende Klageausweitung folgerichtig und die gegnerische Versicherung wird nun versuchen dieses Gutachten bzw. Stellungnahme auszuhebeln. Dazu werden sie sicher eine entsprechende Stellungnahme einer Ihrer beratenden Ärzte auffahren und diese Meinung widerlegen. Da Du jetzt siehst, um welche Summen es sich inzwischen handelt verstehst Du sicher auch, dass der Kampf der Versicherung nun mit härteren Bandagen erfolgen wird. Lasse Dich nicht entmutigen bei den jetzt zu erwartenden Angriffen.
Gruß von der Seenixe
heincole
02.12.2008, 10:19
Hallo Schoppi!
Natürlich ist man erst "down" wenn alles bestritten wird und man zudem kein Gehör für seine Schmerzen und Leiden findet. Auch bei Dir kann es noch sehr lange Dauern bis eine entgültige Entscheidung vorliegt. Aber es gibt noch andere Sichtweisen als die orthopädische Ansicht einiger Gutachterärzte, welche mehr oder weniger abhängig sind von den Ihnen zugewiesenen UO's, dieses gilt es in Wartezeit herauszuarbeiten und darzulegen, also nutze die Zeit. Was mich hoffen läßt ist zur Zeit die Europäische Intiative der Beweisumkehr bei Ärzte Pfusch, es wäre interessant in wieweit die auch für andere UO's zutreffen könnte. Liegt bei Dir ein ärztlicher Fehler vor? Leider kenne ich Dein Fall nicht so genau. Also Kopf hoch auch wenn einem das Wasser bis zum Halse steht.
Gruss von Heincole
Danke für eure Antworten.
Ich bin gespannt, wie die Gegenpartei auf das Gutachten reagiert. Meine RS und meine UV sind bei der gleichen Gesellschaft, der Hamburg-Mannheimer. Daher habe ich meinem Anwalt vorgeschlagen, daß er doch zusätzlich eine Deckungszusage für einen erneuten außergerichtlichen Vergleich einholen möchte. Es wäre doch sinnvoll, wenn die RS und die UV untereinander kommunizieren und Risiken abwägen würden und somit Kosten sparen könnten. Ich weiß nicht einmal, ob so etwas überhaupt möglich ist, aber sinnvoll wäre es allemal.
Mein Gott, was würde ich mich freuen, wenn das funktionieren würde. Endlich wären 4/5 der Forderungen erledigt.
Denkt ihr, die UV würde sich zu einem Vergleich durchringen, wenn sie doch die erste Instanz gewonnen haben? Bedenken muß man jedoch, dass wir vor dem LG in Gießen( 1. Instanz) nur mit schwammigen Befunden angerückt sind und nun ein fettes Gutachten und diverse weitere gute Befunde in der Hand haben.
Ich würde ausflippen und euch alle einladen, wenn das klappt! :D
Euer Schoppi
Hallo Schoppi,
wir wünsche Dir GLÜCK:)....und kommen dann auf
Deine Einladung zurück:D
Lieben Gruß
Kai-Uwe
und seine Frau
hallo, schoppi
viel glück und dann darauf einen schoppen.
lg
pussi
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