PDA

Vollständige Version anzeigen : Nachbesichtigungsfristen von KFZ


Mondeno
18.10.2008, 12:59
Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens, darf die Versicherung das totalbeschädigte Fahrzeug durch einen Sachverständigen ihrer Wahl nachbesichtigen lassen (BGH VersR 84, 79 = zfs 84, 83). Nun gut ... was recht ist :)!

Weiß jemand in welchem Zeitraum 1.) die Zweifel dem Geschädigten seitens der gegnerischen Versicherung mitgeteilt werden müssen und 2.) bis wann spätestens die Nachbesichtigung durch einen "Kürzungssachverständigen" erfolgt sein muß?

Fragt Euch mit der Bitte um einen Hinweis ...
Mondeno

Torfstecher
18.10.2008, 22:20
Kein Nachbesichtigungsrecht der Versicherung bei aussagekräftigem Sachverständigengutachten
AG Solingen, Urteil vom 02.09.2008, Az. 11 C 236/05

Eine Verpflichtung des Geschädigten, sein Fahrzeug Nachbesichtigen zu lassen, ist vom Gesetzestext nicht gedeckt und daher schuldet der Geschädigte auch keine Begründung dafür, warum er davon absehen will. Seiner Pflicht zur Auskunft genügt der Geschädigte vielmehr dadurch, dass er ein mit Lichtbildern des Fahrzeugs und aller daran festgestellten Schäden versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überlässt, in welchem nicht nur die Schäden beschrieben sind, sondern auch deren genaue Lage am Fahrzeug und ihr Umfang, ferner die zur Beseitigung erforderlichen Arbeiten.
VVG § 128d Abs. 3 S. 2; VVG § 158d Abs. 3 ; BGB § 249

Quelle: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/287095.html&docid=1-287095