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Vollständige Version anzeigen : Feststellung GDB


pswolf
18.09.2008, 12:11
Hallo,

habe heute meinen Festellungsbescheid GDB bekommen. Dort ist der Grad mit 40 Prozent und dauernde Einbuße der Köperlichen Beweglichkeit festgestellt worden.

Leider sind Beschwerden, welche sich nach meinem Unfall(Knie-TEP links, Arthrofibrose, Kompartmentspaltung u. a.) entstanden sind, nicht berücksichtigt worden(z. B. Beschwerden im rechten Kniegelenk, starke schmerzen in der Wirbelsäule, Hüftgelenksschmerzen, Sehbehinderung u. a.).

Ein Schwerbehindertenausweis wurde mir nicht ausgestellt weil der GDB unter 50 liegt.

Nun meine Frage, was kann ich machen damit ich auf den GDB 50 komme? Widerspruch habe ich schon eingelegt.

Danke im voraus

LG pswolf

wurzlpurzl
18.09.2008, 12:45
Hallo,
also die Sehbehinderung wurde bei mir nicht anerkannt, weil nur GdB10. Da muss man schon blind sein. Und addieren tun die sowieso nicht, es wird der grösste Behinderungsgrad einer Erkrankung genommen und die anderen werden entsprechend hinzugenommen. Ich habe mir sagen lassen, wenn z.B. ein Arm rechts Probleme macht und der linke Arm dazukommt, zählt es. Wenn nun aber die Hand oder der Finger rechts dazukommt zählt es nicht. So ungefähr. Jedenfalls ist Widerspruch immer wichtig. Die Schmerzen z.B. sind nicht in einer Tabelle zuordenbar; denn sie sind subjektiv von einigermassen erträglich bis sehr stark. Da könntest du evtl. noch was machen.

seenixe
18.09.2008, 17:19
Hallo PSwolf,
Widerspruch hast Du schon eingelegt, hoffentlich nur erst einmal dem Grunde nach. Akteneinsicht beantragen und dabei mit dem Sachbearbeiter kommunizieren. Meist bist Du für die nur eine Nummer, erst wenn Du leibhaftig vor ihm stehst, ändert es sich.

Wie hier schon oft besprochen.....alle Einschränkungen bildlich darstellen. Es interessieren nicht med. Diagnosen sondern die Einschränkungen, die Du hast.

Gruß von der Seenixe

elra
18.09.2008, 17:29
Hallo pswolf,

das Wichtigste hast du bereits erledigt. Widerspruch eingelegt.

Von der BG erhältst du keinen GdB sondern eine MdE
Dies ist eine andere Bewertung

Du musst zum Versorgungsamt.
Nur das Versorgungsamt (der GdB liegt meistens höher als der MdE) kann den GdB bestimmen.
Stelle eine Antrag bei deinem Versorgungsamt.
Das Versorgungsamt muss dich nochmals Begutachten. Ausschließlich auf die Feststellungen der BG darf das Versorgungsamt eigentlich keine Entscheidung treffen.

LG
Elra

Dani 1404
18.09.2008, 19:40
Hallo pswolf,
war es ein Arbeitsunfall ?
Wenn ja, hast Du einen Bescheid über Deinen MdE- Wert ?
Gruß Dani 1404

pswolf
27.09.2008, 10:57
Hallo Dani 1404,

du fragst mich ob es bei mir ein Arbeitsunfall war. Ja, ich hatte am 14.07.07 einen Arbeitswegeunfall bei dem mein linkes Knie komplett zertrümmert wurde und ich im Februar 08 eine Knie-TEP bekommen habe.

Mein Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bekomme noch bis einschließlich Februar 09 Verletztengeld. Danach hat man mir gesagt, wird der MDE-Wert festgelegt.

LG und ein schönes Wochenende

pswolf

bln_ib
27.09.2008, 12:51
Hallo pswolf,

ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten, nach Widerspruch kam eine Erhöhung auf 50% ohne Merkzeichen. Nach weiterem Widerspruch und Gerichtsverfahren sind mittlerweile 70% und G anerkannt aG und B liegen noch beim Gericht in Berufung. Ich habe auch nur eine MdE von 30% da es auf die ursprüngliche Verletzung nicht mehr gibt, das ist auch noch am laufen. Du mußt wie schon vorab von anderen geschrieben auf jedenfall die Diagnossen mit Unterlagen belegen und zusätzlich deine Beschwerden am besten haarklein beschreiben und du brauchst Geduld.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen, aber vielleicht nützt es was. Den MdE berücksichtigen sie aber auch immer, vielleciht kannst du mal nachfragen ob das Gutachten beauftragt wird oder beim Versorgungsamt angeben das es beauftragt wird!

viele Grüße

pswolf
06.12.2008, 10:58
Hallo bln_ib,

habe gestern von meinem zuständigen Versorgungsamt auf meinen Widerspruch einen Abhilfe-Bescheid erhalten. In diesem geht hervor, dass ich ab dem 13.05.2008 einen GDB von 50 erhalte. Allerdings, wie Du schon in Deiner Antwort bemerktest, auch ohne Merkzeichen. :confused:

Habe gegen diesen "Abhilfe-Bescheid" wieder einen Widerspruch eingelegt und dem VA angeboten, mich dem Ärztlichen Dienst zu stellen damit dieser sieht, dass ich stark gehbehindert bin. Bin mal gespannt was da rauskommt.

lg pswolf