seenixe
21.11.2006, 15:03
Aufgaben
Die Aufgaben der Integrationsämter sind festgelegt im Schwerbehindertenrecht - Sozialgesetzbuch IX (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_9/gesamt.pdf) Teil 2 Schwerbehindertenrecht.
Die Integrationsämter sind zuständig für ...
- die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
- den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam
Zusammenarbeit: Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Sie verstehen sich als Ratgeber und Partner.
Organisation: Sie sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einigen Ländern wird ein Teil der Aufgaben auf örtliche Fürsorgestellen übertragen.
Zusammenschluss: Die Integrationsämter haben sich mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen.
Die Hauptseite findet Ihr hier. (http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-527/i.html)
Die Aufgaben der Integrationsämter sind festgelegt im Schwerbehindertenrecht - Sozialgesetzbuch IX (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_9/gesamt.pdf) Teil 2 Schwerbehindertenrecht.
Die Integrationsämter sind zuständig für ...
- die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
- den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam
Zusammenarbeit: Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Sie verstehen sich als Ratgeber und Partner.
Organisation: Sie sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einigen Ländern wird ein Teil der Aufgaben auf örtliche Fürsorgestellen übertragen.
Zusammenschluss: Die Integrationsämter haben sich mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen.
Die Hauptseite findet Ihr hier. (http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-527/i.html)