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Vollständige Version anzeigen : Mde=Gdb?


Moni0061
16.09.2008, 08:08
Hallo zusammen,:)

ich hatte vor zwei Jahren einen Arbeitsunfall,seitdem eine komplette
schmerzhafte Hws und einen Bandscheibenvorfall in der Hws.Von der BG auch mit 20% anerkannt und bisher vom Versorgungsamt 30%.
Jetzt habe ich vom Versorgungsamt einen Bescheid bekommen,das ich ab sofort nur noch 20% bekomme,weil die BG auch nur 20% anerkannt hat.:confused:Nun möchte ich Widerspruch einlegen,kann mir jemand von Euch bei der Begründung weiterhelfen?

Moni0061
16.09.2008, 09:26
Hier noch der Brief:


http://www.bilder-space.de/show.php?file=YFLbi7y1OnCqT4Q.JPG


http://www.bilder-space.de/show.php?file=wWBxNQ1ZZqeP033.JPG

Maik
16.09.2008, 10:01
Hallo

da die BG ganz andere Bewertungsgrundlagen zur Feststellung der MDE hat und es sich um zwei Verschiedene Sachen handelt , MDE und GdB sind wie Äpfel und Birnen , solltest Du Widerspruch einlegen mit der Begründung das 20 % MDE von der BG unter anderen Bewertungskreterien zustande gekommen sind und daher Du die 20 % GdB nicht akzeptierst...


MFG

Maik... wie immer ohne Gewähr !

JoachimD.
16.09.2008, 10:29
Hallo Moni,

bei der MdE handelt es sich um die reinen Unfallfolgen. (Äpfel)
Die BG kümmert sich ausschließlich nur darum!

Was die GdB angeht können da unter Umständen
gewisse Vorerkrankungen bzw. Erkrankungen dazu gerechnet werden (Birnen)
die die BG als direkte Unfallfolgen nicht anerkennt!

mfg Joachim

j_e_n_s
16.09.2008, 10:35
Hallo Moni,

das scheint das Standardschreiben der Versorgungsämter zu sein. Habe fast das gleiche Schreiben bekommen. GdB auf MdE anglichen, natürlich nach unten :mad:

Der RA gab mir da den Rat, die Möglichkeit zur Stellungnahme unbedingt zu nutzen.

Ich habe daraufhin dem Versorgungsamt alle meine Einschränkungen geschildert. Habe bis jetzt noch keine Rückmeldung bekommen. Kann man wahrscheinlich nach 6 Monaten noch nicht erwarten. Maiks Kommentar hatte ich ebenfalls mit aufgenommen.

Sollte dann trotz deiner Äußerungen ein für dich negativer Bescheid ergehen, hast du dort immer noch den Widerspruch als Rechtsmittel.

Gruß Jens

Dito
16.09.2008, 12:31
Hallo moni,

vielleicht noch hinzufügen: MdE wird lediglich und ausschließlich am allgemeinen Arbeitsmarkt bemessen. Der GdB berücksichtigt AUCH die Einschränkungen im täglich Leben.

Dito

adamo
16.09.2008, 22:17
*GdB und MdE - Was ist der Unterschied?

Neben dem GdB gibt es auch noch die MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die beiden Begriffe sagen im Prinzip das Gleiche aus und werden nach den gleichen Grundsätzen bemessen.
GdB und MdE unterscheiden sich nur dadurch, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nur auf Schädigungsfolgen bezogen ist (kausal), der Grad der Behinderung GdB hingegen auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von der Ursache (final). Außerdem wird der GdB in 10er-Graden angegeben (zum Beispiel: "Er hat einen GdB von 50"), die MdE in sogenannten "Vomhundersätzen" ("Er hat eine MdE von 50 vom Hundert")....*

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9216

Hannah1102
17.09.2008, 00:39
....und was bedeutet es dann für den Betreffenden, wenn vom Versorgungsamt z. B. 30 % GdB festgestellt werden?

(welche Vor- bzw. Nachteile hat derjenige?)

Maik
17.09.2008, 06:59
Hallo Hannah1102

wenn Du die Suche benutzt wirst Du einige beiträge zu deiner Frage finden


ich glaube ich und andere haben schon mehrmals auf Vor und Nachteile geantwortet !

MfG

Maik