Vollständige Version anzeigen : Einschüchterungsversuch...
Ingeborg!
12.09.2008, 12:22
Gute Wünsche für diesen Tag an alle hier im Forum!
Hier ein neues Problem beim Umgang mit einheimischen Ämtern/Behörden:
Unlängst habe ich eine Bekannte zu einem Anhörungstermin bei einer Nachfolgebehörde des Versorgungsamtes begleitet (4-6 Ohren hören mehr als 2!). Ein irritierender Hinweis der 'verhörenden' Sachbearbeiterin ließ mich aufhorchen und ich schrieb ihn mir sofort auf, da die SB ebenfalls mitschrieb. Jetzt erfolgte eine ganz und gar unangemessene und sehr heftige Reaktion der Gegenseite, die fast bis zu meinem Ausschluß eskalierte (war wohl angestrebt!). Gerade diese Reaktion war und ist für das weitere Verfahren wegweisend, scheint ein Punkt zu sein, an dem wir u.a. weiter arbeiten sollten!
Nun meine Frage: Ist es rechtmäßig, daß der Antragsteller bzw. seine ordentliche Begleitung an der umgehenden Dokumentation an Ort und Stelle, sozusagen ohne Schlupfverlust, nachdrücklich gehindert wird? Ich habe direkt nachgefragt, wo das denn steht, daß keine Aufzeichnungen auf unserer Seite gestattet sein sollen - die Antwort war ein umschweifiges Allgemeinverbot, dafür aber lauter als erforderlich vorgetragen und mit einer uneinbringbaren Forderung verbunden. Ohne eine Verletzung des Datenschutzes zu riskieren, kann ich noch hierzu erklären, daß die Antragstellerin nicht in der gesundheitlichen Lage war und ist, sich gegen irgendetwas zu wehren, dies war deutlich zu erkennen, auch für die Gegenseite! Oder kann es möglicherweise sein, daß es eine rechtliche Möglichkeit der 'Waffengleichheit' im SGB gibt? Das könnte das ausgesprochene Verbot der eigenen, mitgeschriebenen Dokumentation entkräften!
Dankbar für jeden Hinweis
und freundliche Grüße von
Ingeborg!
Hallo Ingeborg,
wer soll Dir das Aufzeichnen denn verbieten Ob die Aufzeichnungen bei evtl. Gerichtsverhandlungen dann benutzt oder anerkannt werden, steht dann auf einem anderen Blatt.
Genauso gut kannst Du doch auch hinterher Aufzeichnungen machen, auch das wird Dir niemand verbieten können.
Ich nehme sogar ein Diktiergerät mit und quatsche alles drauf.
Wenn Sachbearbeiter so reagieren, soll es wohl der Verunsicherung dienen, die BG ist da doch auch nicht anders.
Lieben Gruß
Reikja
Ingeborg!
25.09.2008, 16:25
Hallo Reickja!
Hatte Dir direkt auf Deine Antwort geschrieben, leider hat sich meine anschließende Frage nicht im Forum verfangen, sondern verschwand auf Nimmerwiedersehen im www. Demnächst gibt's einen neuen PC, dann wird alles besser!
Du hattest mir (und allen anderen hier im Forum) mitgeteilt (Zitat):
Ich nehme sogar ein Diktiergerät mit und quatsche alles drauf.
>>>Wie sind denn die Reaktionen darauf ausgefallen?
Erwäge ebenfalls auf technische Hilfsmittel zurückzugreifen - man kann ja niemandem mehr trauen (zumindest nicht auf irgendeiner Versicherungsseite)!
Das o.g. Gespräch haben wir nach Beendigung aus dem Gedächtnis protokolliert, besser wär's aber eben gewesen, wenn ich direkt mitgeschrieben hätte.
Danke schon 'mal und freundliche Grüße von
Ingeborg!
JoachimD.
26.09.2008, 22:59
Hallo Ingeborg, ich fürchte es bleibt auch nur noch der Tipp mit dem Diktiergerät! Dennn wenn man das SGB dazu liest hat man als Zeuge nicht gerade sehr viele Rechte! http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1001300 mfg Joachim
Hallo Ingeborg,
auch mir wurde mal deutlich gesagt, dass man es nicht mag wenn ich mitschreibe. Seit dem nehme ich auch ein Aufzeichnungsgerät mit. Das ist so versteckt, dass man es nicht sehen kann.
Auch wenn es Rechtswidrig ist ohne Genehmigung des gegenüber Ton- Bildaufzeichnungen zu machen, es bleibt einem ja nichts anderes mehr übrig wenn man zu seinem Recht kommen will.
LG pswolf
Hallo Ingeborg,
auch mir wurde mal deutlich gesagt, dass man es nicht mag wenn ich mitschreibe. Seit dem nehme ich auch ein Aufzeichnungsgerät mit. Das ist so versteckt, dass man es nicht sehen kann.
Auch wenn es Rechtswidrig ist ohne Genehmigung des gegenüber Ton- Bildaufzeichnungen zu machen, es bleibt einem ja nichts anderes mehr übrig wenn man zu seinem Recht kommen will.
LG pswolf
Was nützt dir die Aufzeichnungen, wenn die Gerichte deine Beweise nicht zulassen und dir noch eine Anzeige einbringt.
berndf
www.sbhilfe.com
NixchenII
08.10.2008, 22:25
Hallo ihr Lieben,
es geht doch hier um eine Begutachtungssituation oder Befragung durch eine Behörde. Wenn klar ist, dass die "vorgeladene" Person eine Begleitperson benötigt (z.B. durch ein B im Schwerbehindertenausweis) und ggf. nachweisen kann dass sie selbst nicht in der Lage ist allein derartige Termine wahr zu nehmen, dann muss es doch möglich sein, dass die (ggf. vorher benannte) Begleitperson) die Belange dieser Person mit wahrnehmen darf (unterstützend meine ich).
Da man sich nicht alles merken kann, dürfte es keinen Grund und auch keinen Praragraphen geben, der es verbietet, sich Notizen zu machen. Bisher gab es bei mir noch keine PRobleme dass meine Begleitungen mitschreiben durften oder mitgeschrieben haben. Deshalb verstehe ich diese mehr als abartige Reaktion auch eher als Einschüchterungsversuch :mad:als eine Anordnung ;). Im Zweifel sollte man einen Rechtsberater dazu fragen (Anwalt oder eine Beratungsstelle, z.B. Caritas etc. die meist sehr gute Tipps haben, wenns um die Durchsetzung von Rechten von Menschen mit Behinderungen geht! ) Solange der Zeuge/die Begleitung nicht in das Geschehen eingreift, sei es nun eine Befragung oder Untersuchung, gibt es keinen Grund weshalb dieser dann nicht auch Notizen machen darf. Genau das hat mein Anwalt mir dazu gesagt!
Liebe Grüsse vonnet NixchenII
msmissby
09.10.2008, 17:24
Was nützt dir die Aufzeichnungen, wenn die Gerichte deine Beweise nicht zulassen und dir noch eine Anzeige einbringt.
berndf
www.sbhilfe.com (http://www.sbhilfe.com)
Eine Unangekündigte Aufzeichnung ist schon rechtes, denn du darfst Gespräche an denen du selbst dabei bist aufzeichnen, ob ein Richter diese dann auch zulässt ist ein anderes Tema wobei mann auch sagen sollte, das der Richter sich normalerweise die Aufzeichnung anhört und dann entscheidet ob es zulässig ist und selbst wenn er es nicht zulässt, wird es für die Gegenseite schwer, Ihre Glaubwürdigkeit wieder herzustellen und sie muss dann auch erforderliche beweise beibringen, denn aussagen werden dann eher unglaubwürdig.
Auch ich kenne das Problem mit Ämtern und zeichne generell jedes Gespräch ob Telefon oder persönlich mit.
heincole
09.10.2008, 22:02
Hallo Ingeborg!
Ich bin nicht begeistert von Diktiergeräten oder ähnlichem beim Umgang mit Behörden. Bei mir läuft nur noch alles über den RA und schriftlich. Nur so lassen sich Sachverhalte auch gerichtlich verwerten. Sehr oft genügt schon der Hinweis aufgrund einer starken Medikamentierung, kann man den behördlichen Umgang nicht alleine durchführen. Gegen eine Begleitperson sollte dann nichts sprechen, im Gegenteil dies ist in den meissten Fällen sogar wünschenswert, man sollte jedoch den Gegenüber darauf vorbereiten. Auch sollte man von einem subalternen Sachbearbeiter keine Lösungen erwarten, die haben mehr Angst was falsches zu tun, reagieren deshalb auch z. T. aggressiv, diese sind meist nur der buerokratisch Blitzableiter. Der bessere Weg ist der über den RA, nach meiner Überzeugung.
Gruss
heincole
Ingeborg!
11.10.2008, 09:14
Wünsche allen hier im Forum einen guten Morgen und sehr guten Tag!
Danke dafür, daß Ihr Euch mit unseren Schwierigkeiten befaßt habt!
Da es nun behördlicherseits und auch an anderer Stelle mit dem 'Probleme bereiten' weitergeht, wird als nächstes ein Diktiergerät oder ähnliches gekauft. Es geht leider nicht anders. Die Anhörungsergebnisse (Verhörergebnisse? wg. vorgeblicher Wahrheitsfindung) liegen inzwischen in schriftlicher Form vor und weichen an einigen Stellen erheblich vom Gesagten ab! Gut, daß es auch in diesem Fall die Begleitung als Zeugen gab! Und sehr gut, daß es dieses Forum gibt - so sind wir seit Jahren gewarnt und trauen der/jeder Verwaltung nicht mehr von hier bis zur Tür!
Neu: Letztlich versuchte doch ein Mitarbeiter einer großen Krankenkasse mir zu erzählen, daß die ablehnende Stellungnahme des MdK dem Antragsteller/Versicherten nicht in Kopie zur Kenntnisnahme und damit nicht zur Optimierung seiner rechtsstaatlichen Möglichkeiten der Überprüfung überlassen werden dürfte - dies sei verboten! (Da fällt mir doch der Kaffee von der Einsegnung aus dem Gesicht! T'schuldigung!) Die Ablehnung haben wir dann im Rahmen des § 25 SGB X kopieren lassen - geht doch! Und siehe da: Standardablehnung mit blödsinniger Begründung, die nicht einmal im Ablehnungsbescheid vollständig übernommen wurde - war dem Sachbearbeiter wohl selbst zu heftig.
Also, sichern wir unsere Rechte wo und wie es geht!
Wie meine Mutter immer sagte: "Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil!"
Ich bedauere außerordentlich, daß es soweit gekommen ist, manchmal trifft verstärktes Mißtrauen dann eben auch den besseren Rest der Sachbearbeiter!
Grüße von
Ingeborg!
NixchenII
12.10.2008, 23:29
Hallo Ingeborg,
mir hat es schon mal sehr geholfen bei solchen "verhören" eine Anwalt als Zeugen an meiner Seite gehabt zu haben. Diesen stellte ich als Bekannten vor, denn das war ja nicht gelogen. Da der Herr dort nicht bekannt war (mein Anwalt hat seinen Sitz in einem anderen Bundesland) war das auch kein Problem. Er hat danach sofort eine Anzeige gemacht, nachdem das "Ergebnis" vorlag und ich brauchte nicht mal persönlich in Erscheinung treten, da mehrere "Vorgeladene" meinen Rat befolgt haben und ihre Anwälte/Rechtsberater dabei hatten und diese genau das selbe taten... nämlich Anzeige erstatten.
Es hilft auch schon, wenn eine Amtsperson (also ein Beamter) oder ein Vertreter eines Vereines/Verbandes dabei ist damit die Neutralität des "Zeugen" gewahrt bleiben kann und nicht angezweifelt werden kann, wenn der Verdacht besteht, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht.
Dieser ganze Thread zeigt mir, wie schwer es uns gemacht wird unsere berechtigten Forderungen durchzusetzen und fair behandelt zu werden! Armes Deutschland! :mad:
Liebe Grüsse vonnet NixchenII
Ingeborg!
12.11.2008, 20:51
Hallo Reickja!
Hierzu: Ich nehme sogar ein Diktiergerät mit und quatsche alles drauf.
Habe ich mir gestern gekauft und wird ab sofort eingesetzt!
Viele liebe Grüße
von Ingeborg!
Hallo Ingeborg,
ich habe mit Wissen des Arztes die gesamte erste BG Begutachtung,e s waren sechs Stunden aufgenommen. Das Diktiergerät was ich habe, ist so gut, dass ich es sogar in meiner Handtasche lassen kann, dennoch ist alles verständlich drauf was die Ärzte so von sich geben.
Bis jetzt können wir uns - zumindest was die Behandlung der Ärzte anbelangt -nicht beschweren. Alle sehr höflich, vorsichtigt und zuvorkommend. Die Helferinnen waren dagegen schon mal eher zickig, aber auch nicht alle.
Nun warten wir auf unser erstes GA, wird wohl noch Monate dauern, aber nach Aussage unseres Arztes geht wir in Richtung 100 Punkte. Bin ja mal gespannt ob die BG das anerkennt.
Also nur nicht einschüchtern lassen.
Ingeborg!
11.10.2009, 14:44
Hier die Fortsetzung:
Die letzte große Begutachtung in Sachen OEG hat vor einiger Zeit stattgefunden. Meine Bekannte hat das Verfahren nur unter größter Anstrengung überstanden, aber das Ergebnis spricht für sich: 100% festgestellte und attestierte Einschränkung!
Und nun kommt die Verwaltung, die sich seit Beginn sehr unkooperativ verhalten hat:
1.) Die Kopie des Gutachtens wurde nur nach Ankündigung einer Akteneinsicht herausgerückt und einer Akteneinsicht wird eben nicht zugestimmt! (Als ob uns das noch etwas anhaben könnte!) Der Gutachter spricht sich ausdrücklich für die Bekanntgabe seiner Ausführungen an die Begutachtete aus.
2.) Eine hauseigene Beratungsärztin hatte zwiscitlich bereits intensiv ihre Pfoten im Spiel und gibt der im Fachgutachten genannten Diagnose schon einmal einen harmloseren Namen, sprich: Sie veränderte die Diagnose in ihrer Stellungnahme!
3.) Entsprechend der neuen und selbstentworfenen Diagnose nach Aktenlage hält sie eine Unterstützung nach dem BVG sowie eine Berentung von gerade einmal 50% für angemessen!
4.) Eine schwerbeschädigte Antragstellerin soll so m.E. mindestens um die Hälfte ihrer Rechte besch..... werden! Mal eben so!
5.) Jetzt erst recht Akteneinsicht und dann 'mal auf den Bescheid abstellen! (Der wurde wegen der Diskrepanz? noch nicht erstellt, obwohl schon seit Monaten avisiert.)
Habt Ihr noch Worte oder Tips?
Grüße von
Ingeborg!
Der Charly
11.10.2009, 19:58
@ alle
Also die Diktiergeräte können eine sehr große Hilfe sein vor allem wenn die Gesprächspartner davon nichts wissen.
Nur so viel ich hab einen Prozess gegen einen Bürgermeister, einen Feuerwehrkommandanten und einen Kreisbrandmeister geführt.
In dem Prozess selber haben diese Herren sowas von zusammengehalten das ich eigentlich nie eine Chance gehabt hätte die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen.:mad:
Wenn drei solche Herren dem Richter alle das gleiche erzählen sieht man ganz dumm und unglaubwürdig aus.:confused:
Was aber keiner von den Herren wusste war das ich bei einem Streitgespräch zuvor alles Digital Mitgeschnitten hatte und bei diesem Gespräch hatten die sich so sicher fühlenden Herren dummerweise ihre Fehler eingeräumt.
Als ich dann in der Verhandlung den Richter fragte ob er mir glauben würde wenn ich einen Beweis hätte der vielleicht nicht ganz legal sei. Sagte der nur her damit und ich spielte im 27 Minuten Streitgespräch vor. Die Herren bekamen knallrote Köpfe wurden und wurden verurteilt. Kreisbrandmeister und Feuerwehrkommandant mussten zurück treten Bürgermeister musste sich in der Öffentlichkeit bei mir entschuldigen.:D
Grüssle
Hallo Charly,
und die haben nicht Strafanzeige gegen dich erstattet wegen Verletzung des vertraulichen Wortes? Das wären locker 90 Tagessätze...
Und der Richter hat einen illegal beschafften Beweis zugelassen?
Du musst ein echtes Sonntagskind sein, dass die dich ungeschoren davon haben kommen lassen.
Gruß
tamtam
Hallo Tamtam,
ich bin doch ein wenig verwundert über Deine Worte über die Beschaffung der Wahrheit. In der Regel zieht der kleine Mann den kürzeren bei solchen Verhandlungen. Ob es gut ist oder schlecht, habe ich nicht zu beurteilen. Viele wichtiger finde ich, dass die Wahrheit und somit Recht gesprochen wurde in dem Fall. Auch wenn es mit nicht zugelassenen Mitteln bewiesen werden konnte, empfinde ich es sehr wohl als Gerecht. Man sollte es als Betroffener nur nicht an die große Glocke hängen und es immer als letzte Möglichkeit sehen. Ob es nun 90 Tagessätze als Strafe bei einer Verhandlung als Urteil kommen könnte, muss man abwägen. Ich zahle eine Strafe aber es wurde eine Lüge und eine damit verbundene Benachteiligung eines Geschädigten vermieden werden. Was für Verluste hätte er wohl gehabt wenn es nicht an den Tag gekommen wäre. Bestimmt um ein vielfaches höher.
Schulle
Hallo,
ich kann jeden verstehen, dass er zur Unterstützung seines Gedächtnisprotokolls einen solchen Mitschnitt benutzt. Verletzung des vertraulichen Wortes gegen Lüge und Betrug zum Nachteil anderer....Was wiegt da schwerer? Das der Richter den Mitschnitt als Beweis zugelassen hat, geht doch daraus garnicht hervor, aber ich glaube kaum, dass die drei Herren dann wirklich noch leugnen wollten. Illegal ist auch nicht gleich nitcht berechtigt.
Das die weise Voraussicht, hier ein Komplott zum Nachteil eines einzelnen verhindert werden konnte durch die Nutzung technischer Hilfsmittel.....da kann ich mir nicht so richtig vorstellen, dass dort ein Richter mit 90 Tagessätzen vorgeht. Ich denke mal an die vielen Skandale und Betrügereien nur durch das handeln einzelner eventuell auch gegen das Gesetz herausgekommen ist.
Also ich kann ihn versstehen und würde dies im Sinne der Wahrheit auch unterstützen.
Sorry
Gruß von der Seenixe
Wem soll solch ein Beitrag nützen?
Was nützt dir die Aufzeichnungen, wenn die Gerichte deine Beweise nicht zulassen und dir noch eine Anzeige einbringt.
Das Mitschreiben in einem Gespräch ist ein Gesprächsprotokoll erstellen.
Dazu hat jeder das Recht - ein Grundrecht - dasjenige schriftlich festzuhalten, was von persönlichkeitseinschneidenden Folgen an Wichtigkeit hat.
Wird direkt mitgeschrieben, stützt es das Gedächtnis an dieses Gespräch ziemlich genau, wird nach dem Gespräch Notiz erstellt aus dem Gedächtnis, dann kann es schon Erinnerungsmängel aufweisen.
Ich habe auch schon in früheren Beiträgen darauf hingewiesen, dass die Gespräche mit Behörden immer einem schriftlichen Gesprächsprotokoll bedürfen.
Wird ein Beteiligter daran gehindert, dann wird er nicht nur in seinen Grundrechten behindert, sondern erheblich in seinen Rechten benachteiligt.
Da ein Anspruchsteller beweispflichtig ist, so ist es sogar eine Pflicht des Anspruchstellers, seine Beweise jeglicher Art zu sichern, eben auch mit schriftlichen Gesprächsprotokollen.
Ist ein Behinderter nicht in der Lage, was besonders bei Kopfverletzten der Fall ist, Gesprächen konzentriert und ausdauernd zu folgen, besonders aber, die Gesprächsinhalte mental zu speichern, dann ist er darauf angewiesen, dass eine Begleitperson die Protokollpflicht für ihn übernimmt.
Über Personen der Behörden sollte sofort (schriftlich) Beschwerde oder gegebenenfalls Anzeige erfolgen, wenn diese versuchen, für ihre Seite einen Vorteil zu verschaffen, indem der Antragsteller, durch Hinderung ein Protokoll zu erstellen, benachteiligt wird (werden soll).
Das gesamte System der Behörden fusst genau darauf, den Anspruchsteller im Beweiseerbringen zu behindern.
Ein Tonbandprotokoll, das ins Schriftliche übertragen wird, ist kein illegales Beweismittel, es ist geschrieben >> wie gehört << aufgezeichnet. Ein Tonbandprotokoll ist reine Gedächtnisstütze, wenn man es nur als solches für sich selbst benützen will und als nichts anderes, zum Bsp. gegen einen Anderen. (So ist der Hinweis von TamTam richtig und ermahnt uns.)
Wem also nützt eine solche Aussage wie oben, wenn sie nur den Antragsteller zum Unterlassen der Beweissicherung beeinflussen soll?
Gruss Ariel
Ingeborg!
12.10.2009, 11:25
Guten Tag!
Ich danke für das Interesse an dem geschilderten 'Fall'!
Zur Zeit geht es nicht so sehr um das verhinderte Direktprotokoll, sondern um den intensiven Versuch, das von der Verwaltung selbst in Auftrag gegebene Gutachten durch Verharmlosung der lebenslangen Folgen für das Opfer zu entwerten!
Ich schrieb ja schon, daß die Diagnose und die Bewertung der Einschränkungen innerhalb einer beratungsärztlichen Stellungnahme verändert wurden im Sinne einer Vorgabe für den Sachbearbeiter! Eine beabsichtigte Rentenzahlung wurde vor langer Zeit schriftlich angekündigt, bisher aber nicht durch einen Bescheid begründet und natürlich auch noch nicht gezahlt. Die Gutachtenkopie und die Stellungnahme mußten nachdrücklich angefordert werden. Erst danach habe ich das Elend gesehen und weiß, was geplant ist!
Meine Frage an Euch: Ist es ratsam, bereits jetzt, bevor der Bescheid erteilt ist, eine ausführliche Berichtigung an die Verwaltung zu richten oder wartet man den Bescheid ab? - wann das auch immer sein wird! Die Stellungnahme beinhaltet übrigens noch einige Ungenauigkeiten, die den Weg zur Diagnoseänderung untermauern sollen - einfach häßlich, wenn man den Hintergrund der lebenslänglichen Beeinträchtigungen kennt!
Danke schon 'mal und
Grüße von
Ingeborg!
Hallo Ingeborg,
ich würde bereits jetzt massiv dagegen vorgehen. Wenn erst ein Verwaltungsakt erlassen ist, dann muß dieser förmlich aufgehoben werden und ein neuer erlassen werden....dieses kann man umgehen, wenn man bereits jetzt ganz deutlich macht, dass man sich damit nicht abfinden wird. Dies verbessert auch die Chancen, ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Gruß von der Seenixe
Hallo Ingeborg,
1. Der beratungsärztliche GA muss seine abgeänderte Diagnose begründen.
Eigentlich muss jede Diagnose begründet sein, und zwar an gegebenen Besonderheiten des zu Begutachtenden, also nicht (allein) aus der allgemeinen Erfahrung.
Deshalb sollte schon aus diesem Grund ein Einspruch gegen diese beratungsärztliche Gutachterei unternommen werden.
Wenn du med. Laie bist, so kannst du das also nur anmahnen und auf Berichtigung bestehen.
Man sollte dabei bedenken, dass ein Beratungsarzt den Aktenpatienten nicht sieht und hört, und ob alle wichtigen Akteninhalte vorliegen(vorgelegt worden sind) oder der Beratungsarzt alle wichtigen Akteninhalte zur Kenntnis genommen hat. Das müsste in einem korrekten GA aufgelistet sein, was der Arzt vorliegen hatte.).
Du kannst das auch dem behandelnden Arzt vorlegen und seine Meinng dazu hören und entsprechend handeln.
2. Sobald man Kenntnis von einem GA hat, und damit nicht einverstanden ist, muss man seine Einwände in einer gewissen Frist vortragen.
Ob die Frist des Einwandes nun abhängt aus der Kenntnis des GA oder aus der Kenntnis der Gründe des Bescheides der Behörde, das musst du mit Fachspezialisten beraten.
Deinen schriftlichen Einwand muss die Behörde berücksichtigen.
Gruss Ariel
Hallo Ingeborg:),
das was Seenixe und Ariel schreiben beherzige es....alles was euch jetzt bekannt ist falschen Darstellungen, Diagnosen u.s.w. jetzt in einer detailierten Gegendarstellung in Abrede stellen mit den dir bekannten Details aufführen...das ist wichtig ....falls es zum Gerichtsverfahren kommt , kann der Richter euere Stellungnahme schon lesen...im späteren Verfahren kommt dann garantiert die Frage...warum haben sie dem nicht früher widersprochen....:confused:;)...also alles was bisher nicht der Wahrheit und Wirklichkeit entspricht schreiben und natürlich wie immer Einschreiben mit Rückschein......man sollte dies immer wieder betonen....nur zur Sicherheit....
Viel Glück
Buffy07
Ingeborg!
12.10.2009, 18:50
Ich danke Euch allen sehr!
Das war auch meine Strategie - nur, so etwas habe ich bisher noch nicht erlebt und daher war ich mir auch nicht ganz sicher. Schließlich handelt es sich nicht um meine eigenen Querelen mit irgendeiner widerwilligen Verwaltung, sondern um ein fremdes Verfahren, das ich nicht durch mein möglicherweise voreiliges Gegensteuern noch schwieriger gestalten möchte.
Habe mir vorhin alle Kopien geholt und werde schon 'mal eine Berichtigung aufsetzen!
(Ihr macht Euch kein Bild von den verletzenden Umschreibungen und Verniedlichungen einer sog. 'Ärztin', die nach irgendeiner Ablehnungsvorgabe einer sehr kranken Antragstellerin noch mehr zusetzt!)
@Ariel: Die beratungsärztliche Diagnoseabänderung bezieht sich ausschließlich auf das von der selben Verwaltung in Auftrag gegebene Fachgutachten, das mit einer 100%igen Bestätigung der Beeinträchtigungen abschließt. Und es ist schon der pure Zynismus, wenn zur 'Vereinfachung' (die Antragsteller sind ja so blöd und haben möglicherweise sowieso Schwierigkeiten beim Lesen einer ausführlichen Diagnose!) eine '...... Störung' ersatzweise untergeschoben wird, die dann auch gleichzeitig die Anerkennungsquote auf 50% absenkt!
Ist das überhaupt möglich, das ein selbst initiiertes Gutachten abgewertet, also umfänglich angeweifelt werden darf? Der Gutachter ist Direktor der Fachklinik, also kein Neuling. Er selbst hat bestätigt, daß sein Gutachten neutral verfaßt wurde. Also die besten Voraussetzungen für den weiteren Verlauf, ...sollte man meinen.
Werde weiter berichten!
Grüße von
Ingeborg!
Hallo Ingeborg:),
dein letzter Satz""" über die Schreibweise der Ärztin""" bitte genauso wiedergegben und auf die damit verbunden seelischen Verletztungen einer Behinderten Person.aufmerksam machen....das diese Ausdrucksweise in jeder Art pervers und verletztend ist...und weiteren Schaden anrichtet...Art. 2 GG....die Würde des Menschen ist unantastbar....:) und auf das Antidiskriminierungsgesetzt hinweisen...
Gruß Buffy07
Da die "Ärztin" zu einer abgeänderten Diagnose kam, wäre nicht auch §200 SGB anwendbar und daraus resultierendem Beweisverwertungsverbot.
Es ist unglaublich, dass man diese beratungsärztlichen Schweinereien nicht unterbindet.
Gruss Danu
Ingeborg!
13.10.2009, 12:41
Hallo Danu!
Zitat: ...Es ist unglaublich, dass man diese beratungsärztlichen Schweinereien nicht unterbindet...
Hiervon lebt dieser Staat u.a.! Wenn schon unumgänglich, dann doch nur am unteren Rand entschädigen - oder gänzlich ablehnen! Soziale Intelligenz = 0!
Einer weiteren Geschädigten durch den selben Täter unterstellt man, daß es wohl letztendlich nicht so schlimm gewesen war/sein kann! Selbe Verwaltung - gleiches Spielchen!
§ 200 SGB (meinst Du SGB VII?) gilt nur für den gutachtlichen Bereich der Unfallversicherung.
OEG = Opferentschädigungsgesetz (SGB VIII) sollte eigentlich für die Geschädigten durch Gewalttaten Geltung haben.
Grüße von
Ingeborg!
Ingeborg!
21.12.2009, 10:07
Guten Tag!
Es geht weiter!
Habe nach sorgfältiger Recherche Einspruch gegen die verwaltungsseitig geänderte Diagnose des Fachgutachters erhoben. Bei einer zwiscitlich durchgeführten Akteneinsicht habe ich die 'Bastelarbeit' gesehen, die zur Rentenkürzung um 2/3 des ermittelten mtl. Auszahlungsbetrages nach § 31 BVG führte: Es ist eine handschriftliche Schmiererei ohne ordentliche Begründung! Jetzt ist der Bescheid da: Von unserem Schreiben wird keinerlei Notiz genommen - es wird keine Frage beantwortet! Sturheil: Kürzung ohne Begründung!
Wie ich annehme, kommt nun wieder einmal das ganze 'Widerspruch-mit-anschließender-Klage v. d. SG-Gehampel' zum Tragen!
Meine Frage an Euch: Muß die Verwaltung auf unseren schriftlichen Einspruch vor Bescheiderteilung eingehen und ihn berücksichtigen? Kennt jemand die gesetzliche/rechtlich Grundlage? Oder darf das Spiel nach Aktenlage wie gehabt durchgezogen werden?
Danke schon 'mal und
viele Grüße von
Ingeborg!
Hallo,
eigentlich sollten sie soetwas berücksichtigen, ansonsten macht es ja keinen Sinn, dieses einzufordern bzw. das rechtliche Gehör in die Gesetze einzubauen. Aber was nutzt es, wenn sie es trotzdem nicht tun. Wenn sie nicht darauf eingehen, dann hast Du wenigstens die Möglichkeit, dieses sofort zu rügen und im Widerspruchsverfahren nochmals deutlich hervorzuheben.
Also, ein "Lippenbekenntnis" würde Dich ja auch nicht weiterbringen.
Gruß von der Seenixe
Ingeborg!
21.12.2009, 11:41
Hallo Seenixe!
Ich werde, nachdem mir der Bescheid in Gänze vorliegt, ausführlich rügen!
Hast Du denn schon 'mal gehört oder erlebt, daß sich irgendein Sachbearbeiter oder sonstwer nach einer Rüge angesprochen fühlte - oder, ob es etwas genutzt hat?
Gibt es rechtlich unterstützte Arbeitsrichtlinien oder Gesetze, die die Berücksichtigung eines Einspruchs vorgeben?
Danke!
Grüße von
Ingeborg!
Hallo,
wenn das Gesetz das rechtliche Gehör (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliches_Geh%C3%B6r) vor einer Entscheidung vorschreibt, bedeutet dies, dass derjenige sich zumindest damit auseinandersetzen muß undfür mich bedeutet dies dann auch, dass er dieses irgendwie dokumentieren muß, warum er diesem "Gehör" trotzdem nicht folgen kann.
Bei mir persönlich gab es solche Einsichten durch den Sachbearbeiter auch und dieses wurde dann auch entsprechend dokumentiert und auch dargestellt.
Gruß von der Seenixe
Ingeborg!
28.01.2010, 18:17
Hallo Forum!
Der Bescheid ist da - die 50%-ige Kürzung der Anerkennung inclusive!
Auf den (mehrfachen) Einspruch wurde bis heute nicht reagiert!
Und ich war/bin schon so gespannt auf die Umgehungen direkter Antworten zu präzisen Fragen anl. Versorgungs-Umstrukturierung durch Sachbearbeiter bei sicher nachgewiesenen Schädigungsfolgen (GdS100)! Ganz nach Bedürfnislage des Amtes!
"Rechtliches Gehör" - gute Sache, wenn's irgendjemand ernst nimmt!
Werde demnächst erinnern - Amtsleitung?
Grüße von
Ingeborg!
Ingeborg!
21.05.2010, 11:26
Moin!
Auch die x-te Wiederholung der selben Fragen wurde ignoriert! Stattdessen der Versuch einer Verlagerung auf einen Nebenkriegsschauplatz mittels unwichtiger Gegenfrage...
Falls das hier involvierte Amt mitliest: Es sind doch gaaanz einfache Fragen - bitte beantworten! Das Opfer muß nicht auch noch hierbei Opfer bleiben - oder?
Grüße von
Ingeborg!
Ingeborg!
08.07.2010, 10:14
Und es geht weiter...
Wir befinden uns nun in einem Verfahrensstadium, in dem es von der Seite der Verwaltung nur noch um's Ablehnen geht! Mit allen Mitteln!
Um ihr Unwissen zu tarnen, begibt sich die von der Verwaltung angestellte Sozialmedizinerin nun auf gaaanz dünnes Eis und gaukelt Beherrschung eines sehr speziellen medinischen Fachgebietes vor. Fragen werden erst garnicht beantwortet, dafür gibt's eine laaange 'Gutachtliche Stellungnahme'. Beim bloßen Überfliegen ist schon erkennbar, daß die einzige Begründung für die massive Rechtsverletzung auf einem Rechenfehler beruht...! Ich möchte diese Begründung hier nicht preisgeben, da wir uns noch im Widerspruch befinden. Die gewählen Formulierungen sind, wie immer, überheblich und sehr verletzend!
Meine Frage an dieses Forum:
Gibt es für die Verwaltung nun noch in irgendeiner Form die Möglichkeit, den Ablehnungsgrund durch einen anderen (nachdem sicherlich gerade hektisch gesucht wird *gg*) zu ersetzen, nachdem dem einzig genannten und umfassend beschriebenen wg. eines dummen Rechenfehlers die Grundlage entzogen wurde? Und wäre so etwas rechtens?
Das Eisen scheint so heiß zu sein, daß bei jedem Schreiben der Sachbearbeiter wechselt.
(Mir steht's allmählich Oberkante Unterlippe!)
Grüße von
Ingeborg!
Auf Wunsch des Autors gelöscht
Ingeborg!
09.07.2010, 17:04
2.) Meine Frage an dieses Forum:
Gibt es für die Verwaltung nun noch in irgendeiner Form die Möglichkeit, den Ablehnungsgrund durch einen anderen (nach dem sicherlich gerade hektisch gesucht wird *gg*) zu ersetzen, nachdem dem einzig genannten und umfassend beschriebenen wg. eines dummen Rechenfehlers die Grundlage entzogen wurde? Und wäre so etwas rechtens?
Können/dürfen Ablehnungsgründe nachgeschoben werden, wenn die Verwaltung bereits zum Rundumschlag ausgeholt hat, dieser Grund aber absolut nicht haltbar ist? Das würde zwar die bisherige Rechtsauffassung des Amtes ad absurdum führen, aber sowas würde mich nicht wirklich wundern! Ich möchte mich schon einmal im Vorfeld ausreichend informieren, die Antragstellerin nach dem OEG ist dazu nicht in der Lage.
Danke schon 'mal und
Grüße von
Ingeborg! -
die jetzt in ein Forum entschwindet, in dem es nicht um Unfälle und Krankheiten geht...
Ingeborg!
14.07.2010, 14:36
Hallo Forum!
Brauche wirklich hierzu:
'Meine Frage an dieses Forum:
Gibt es für die Verwaltung nun noch in irgendeiner Form die Möglichkeit, den Ablehnungsgrund durch einen anderen (nach dem sicherlich gerade hektisch gesucht wird *gg*) zu ersetzen, nachdem dem einzig genannten und umfassend beschriebenen wg. eines dummen Rechenfehlers die Grundlage entzogen wurde? Und wäre so etwas rechtens?
Können/dürfen Ablehnungsgründe nachgeschoben werden, wenn die Verwaltung bereits zum Rundumschlag ausgeholt hat, dieser Grund aber absolut nicht haltbar ist?'
einen Rat von Euch!
Grüße von
Ingeborg!
Hallo Ingeborg,
Die Situation scheint etwas schwierig. Dies liegt auch daran, dass das OEG zur Anwendung kommt. Trotzdem ist es ein Verwaltungsverfahren. Es ist nicht ganz einfach alles nachzuvollziehen, was gerade das genaue Problem ist. Wenn ein Widerspruchsbescheid vorliegt, dann würde nur die Aufhebung der Entscheidung durch das SG in Frage kommen.
Bitte habe Verständnis, ich habe jetzt, nur um einigermaßen zu verstehen, was Dein Ansinnen ist ca. eine Stunde versucht, die Zusammenhänge zu verstehen und mir zu erlesen. Gerade wenn man konkrete Antworten haben will, dann sollte man den Zusammenhang komprimiert darstellen und die konkreten Vorgaben zur Situation machen.
Aus diesem Grund wird Dir wahrscheinlich niemand geantwortet haben.
Du schreibst von Ablehnungen und ob Gründe nachgeschoben werden können.
Ja, ganz allgemein, ja, die Verwaltung kann neue Begründungen nachschieben, aber wenn ein Bescheid vorliegt, dann gibt es eine klar definierte Aussage, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde. Da gilt der Bescheid und es sollte mit seiner Begründung die Grundlage zur Anfechtung der Entscheidung darstellen.
Da können sie dann erst mal nicht mal schnell ändern.
Hilft Dir das?
Gruß von der Seenixe
Ingeborg!
15.07.2010, 10:18
Hallo Seenixe!
Ja, das hilft schon einmal ein Stück weiter! Und ich danke Dir für Deine Mühe - ich weiß manchmal einfach nicht mehr weiter.
Ich werde also, wenn jetzt ein anderer Grund für die Verweigerung eines großen Anteils der Versorgung nachgeschoben wird, ein Argument haben, das in die mögliche Klage einfließen kann. Ich kann mich hier im Forum leider nicht so auslassen, weil es sich nicht um mein Verfahren handelt. Und weil wir alle wissen, daß sich hier auch die Gegenseiten mit Information versorgen, möchte ich nicht zuviel preisgeben.
Da sich inzwischen fast alle Verwaltungen und Behörden in erster Linie um Ablehnungen bemühen, fand ich, daß auch aus einem OEG-Verfahren Wissen für andere Leser dieses Forums entstehen kann, zumal hier ebenfalls Betroffene des Versorgungsamtes (i.S. des OEG) und seiner Art des Umganges mit Anträgen nach Hilfe suchen.
Die Verwaltung für das von mir z.Zt. beschriebene Ablehnungs-/Widerspruchsverfahren hat sich in seiner Begründung für die enorme Leistungskürzung auf einen einzigen Punkt konzentriert, der dem Fachgutachten! konträr entgegensteht. Dies macht die Verwaltung an einem Rechenfehler fest (Grundrechenart!) und bestätigt damit indirekt die Ansicht/Beurteilung des Gutachters! Nun warte ich auf Gegenwehr, da von Anfang an eine feindliche Abwehrhaltung zum Antrag von Seiten der Sachbearbeiter bestand! - *ironieein* wie kann es auch jemand wagen, nach sooo langer Zeit noch krank zu sein, Ansprüche zu stellen und dann noch mit Unterstützung? *ironieaus*
Ich werde weiter berichten - gut, daß es dieses Forum gibt!
Grüße von
Ingeborg!
[QUOTE=msmissby;65537]Eine Unangekündigte Aufzeichnung ist schon rechtes, denn du darfst Gespräche an denen du selbst dabei bist aufzeichnen...QUOTE]
Ich stell mir gerade vor bei einem Amtsarzt zu sitzen, der heimlich unser Gespräch aufzeichnet...aber HALLO....
Ich bin ja entsetzt so etwas zu lesen!
Das ist natürlich NICHT erlaubt!
Sobald mein "Gesprächspartner" nichts von einer Aufzeihnung des Gespräches weis, ist das ein erheblicher Eingriff in die Rechte meines "Gesprächspartners".
Also - Bitte nicht praktizieren
Doch zur eigentlichen Frage.
Wenn eine vertraute Person an solch einem Gespräch teilnimmt, ohne selbst an diesem Gespräch aktiv teilzuehmen und dabei Notizen macht, soll mir doch bitte mal der/die SB erklären, welche Rechtsgrundlage so etwas verbietet. - Sie wird darauf keine Antwort geben können. -Es gibt sie nicht.
Es ist doch völlig legitim, dass man sich Notizen macht.
Ich vermute mal, dass diese SB durch das Notieren verunsichert wurde und aus Angst etwas falsches erzählen zu können, was dann auch noch schriftlich festgehalten wird, dieses unterbinden wollte.
Und - das sagt mir - in ihrem Handeln ist die keineswegs Sattelfest gewesen...
Gruß beilitz
Ingeborg!
29.07.2010, 15:48
Hallo beilitz!
Habe mir ernsthaft überlegt, ob ich antworten soll.
Hierzu -Zitat-: ...Sobald mein "Gesprächspartner" nichts von einer Aufzeihnung des Gespräches weis, ist das ein erheblicher Eingriff in die Rechte meines "Gesprächspartners".
Also - Bitte nicht praktizieren...
Nur soviel: In meine Rechte wird seit vielen Jahren erheblich eingegriffen und es ist jedesmal der sog. Gutachter oder Beratungsarzt/Amtsarzt, der meine Rechte verletzt, um seinem Auftraggeber das zu liefern, wofür er bezahlt wird! Wir befinden uns hier im 'Unfallopfer-Forum', das nicht in's Leben gerufen wurde, weil unsere/meine Rechte geachtet wurden/werden! Ich weiß also jedesmal, daß ich schon wieder belogen und betrogen werde/werden soll - und das muß ich ggf. beweisen können. Der Gutachter/Beratungsarzt/Amtsarzt wird mir in keinem Fall bestätigen, daß er mir schaden wollte/sollte!
Auch wenn meine Art der Beweissicherung möglicherweise nicht gerichtsverwertbar ist, könnte ich mich ggf. daran erfreuen, das entsetzte Gesicht des Gutachters/Beratungsarztes/Amtsarztes bei Ansicht des blinkenden Aufnahmegerätes nach beendeter 'Arbeit' zu sehen! Ich könnte mir vorstellen, daß seine Wortwahl dann etwas realitätsnaher ausfällt!
Hierzu -Zitat-: ...Doch zur eigentlichen Frage.
Wenn eine vertraute Person an solch einem Gespräch teilnimmt, ohne selbst an diesem Gespräch aktiv teilzuehmen und dabei Notizen macht, soll mir doch bitte mal der/die SB erklären, welche Rechtsgrundlage so etwas verbietet. - Sie wird darauf keine Antwort geben können. -Es gibt sie nicht.
Es ist doch völlig legitim, dass man sich Notizen macht.
Ich vermute mal, dass diese SB durch das Notieren verunsichert wurde und aus Angst etwas falsches erzählen zu können, was dann auch noch schriftlich festgehalten wird, dieses unterbinden wollte.
Und - das sagt mir - in ihrem Handeln ist die keineswegs Sattelfest gewesen...
Diese Frage stand vor laaaaaaaaaanger Zeit zur Debatte und hat sich erledigt. Inzwischen geht es um einen ganz anderen Sachstand. Aber danke dafür, daß Du Dich für unseren Fall interessierst! Und: Die Sachbearbeiterin war sehr unprofessionell, das stimmt!
Grüße von
Ingeborg!
Hallo Ingeborg,
natürlich ist mir bewußt, wo ich mich befinde und zu welchem Zweck dieses Forum einmal gegründet wurde.
Aber sicherlich nicht dazu, sich auf die Ebene seines Gegenüber herab zu lassen.
Wenn es eine innere Befriedigung für Dich ist, unbemerkt ein Gerät mitlaufen zu lassen, kann Dich sicherlich keiner davon abhalten.
Mein "Aufschrei" galt in erster Linie dem Beitrag. Der ja indirekt dazu aufrief (so habe ich es verstanden) nach solchen Mitteln zu greifen.
Ich habe selbst erleben müssen, wie erniedrigend es ist, sich Situationen zu stellen, wo man weiß, dass das was gerade geschieht nicht Rechtens ist - und trotzdem hat man den Eindruck der Situation hilflos gegenüber zu stehen.
Heute sehe ich vieles anders und weiß mich auch und gerade in einem "vier Augen" Gespräch zu wehren.
Warum muß man sich stets und ständig in die Verteidiger-Rolle zwingen lassen?
Stell das Diktiergerät zu Beginn offen auf den Tisch. Erkläre Deinem Gegenüber, dass Deine Erfahrungen Dich gelehrt aben mißtrauisch zu sein und wenn er/sie kein schlechtes Gewissen oder eine schlechte Absicht Dir gegenüber hat, wird er auch nicht verlangen, es auszumachen.
Gruß Beilitz
Hallo,
die Diskussion ist schon interessant.
Ich war letztens bei einem Gutachter, hatte mich entsprechend vorbereitet, über den Gutachter, der vom Gericht bestimmt war informiert, da ich ihn mir ja nicht aussuchen durfte. Die Begutachtung verlief vernünftig, ohne irgendwelchen dummen Bemerkungen, freundlich nett ...
Nach der Begutachtung dachte ich so: endlich mal ein Gutachter, der nach meinem subjektiven empfinden objektiv zu sein scheint.
Ein paar Tage später durfte ich die Röntgenbilder abholen und traf den Gutachter. Er konnte mir nicht in die Augen schauen und dies machte mich stutzig. Drei Wochen später war das Gutachten fertig und ich begriff, warum er mir nicht in die Augen schauen konnte. Wenn ich ein Tonband dabei gehabt hätte, hätte das Ergebnis der Begutachtung niemand geglaubt, nachdem was er da zu hören bekommen hätte.
Ich sehe dieses Tonband eher als Unterstützung zum Gedächtnisprotokoll, welches jeder sofort nach einer Begutachtung anfertigen sollte.
Ich stehe als Patient bei der Begutachtung schon unter einem starken Stress, da ist dies ein mögliches Mittel um die gespräche nachvollziehen zu können.
Ob dies fair gegenüber dem Gutachter ist? - Ist der Gutachter zu uns fair?
Nein, ich rufe damit nicht zu strafbaren Handlungen auf, aber jeder möge sich seine Gedanken dazu machen.
Gruß von der Seenixe
Hallo Ingrid,
ich möchte noch einmal auf etwas Hinweisen, um es vielleicht verständlicher zu machen.
Forum
Es dienst uns in erster Linie dazu, Informationen auszutauschen, um nicht in das berühmte "offene Messer" zu laufen. Gewappnet zu sein, wenn es u.a. um eine Begutachtung geht.
Aber sicherlich nicht auf illegale Weise und damit meine ich eine Straftat zu begehen.
Denn allein das Aufzeichnen eines Gespräches, ohne Wissen meines Gegenüber ist bereits eine Straftat.
§ 201StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Nun wird dieses Thema unter denr Rechtsgelehrten heftig diskutiert.
Ist es zulässig, solch ein heimlich mitgeschnittenes Gespräch als Beweis in ein gerichtliches Verfahren einzubringen, wenn dadurch strafbares Handeln und/oder ein wirtschaftlicher Schaden abgewendet werde kann?
Natürlich weiß ich selbst, wie schwierig es ist zu belegen, dass eine Begutachtung nicht so abglaufen ist, wie ein Gutachter versucht dem Gericht es klar zu machen. Das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen, wenn eine Begleitperson nicht zugelassen wird, man mit dem Gutachter allein in einem Raum ausgeliefert ist und er letztlich sogar unter Eid seine Angaben bestätigt (obwohl sie falsch sind) macht es uns nicht leicht den richtigen Beweis zu erbringen. Es wird dafür auch kein Patentrezept geben.
Mein Ansinnen ist es, dass man sich eben nicht der Gefahr aussetzt etwas illegales zu machen, was sehr schnell nach Hinten los gehen kann. Das, was man eigentlich bewirken wollte letztlich dazu führt, dass das eigene Erarbeitete wie ein Kartenhaus zusammen bricht.
Vor allem, wo viele von uns über 6, 8, 10 oder noch mehr Jahre alle Energie in die eigene Sache gesteckt haben.
Ich hoffe, dass ich mit meinen Beiträgen nicht mißverstanden wurde.
Herzl. Gruß Beilitz
Ingeborg!
30.07.2010, 17:56
»Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.«
Ödön von Horváth
Der Charly
31.07.2010, 13:04
@ alle
Der Kampf um sein Recht und die Anerkennung der Unfallfolgen eines Unfallopfer ist doch seit Jahren wahrlich schwer genug geworden und nach dem sowohl Versicherungen, Ärzte und selbst Richter vor massivsten Gesetzesverstößen nicht zurück schrecken ist es doch wohl mehr als legitim dem Betrug mit einer Tonaufzeichnung zu beweisen.
So lange Regierungen gestohlene Daten-CDs kaufen können um Steuersünder zu überführen kann ein Unfallopfer wohl eine Begutachtung mitschneiden um den betrügerischen Gutachter zu überführen.
Grüssle
Ingeborg!
17.09.2010, 14:52
Hallo Forum!
Und es geht immer noch weiter!
Am 08.07.2010 hatte ich folgende Frage:
Gibt es für die Verwaltung nun noch in irgendeiner Form die Möglichkeit, den Ablehnungsgrund durch einen anderen (nachdem sicherlich gerade hektisch gesucht wird *gg*) zu ersetzen, nachdem dem einzig genannten und umfassend beschriebenen wg. eines dummen Rechenfehlers die Grundlage entzogen wurde? Und wäre so etwas rechtens?
Ganz einfache Antwort: Man stellt sich blöd und ignoriert die sehr umfangreiche Stellungnahme unsererseits komplett! Es gibt also KEIN Gegenargument - konnte es auch nicht geben!
Jetzt die 'natürliche' Weiterbearbeitung jedes gestellten und unrechtmäßig abgewürgten Antrages = Klage!
Ohne Rücksicht auf die schwerkranke Antragstellerin...
Grüße von
Ingeborg!
Ingeborg!
07.01.2012, 20:17
Guten Abend!
Zwischenbericht:
Das Gezerre um die volle Anerkennung aller Schädigungsfolgen einer über die Kindheit und Jugendzeit hinweg von ihrem Vater mißbrauchten und schwerkranken Tochter nimmt groteske Formen an! Nachdem die Antragstellerin (OEG) sich seit über 11 Jahren den 'Sach-Bearbeitungen' der jeweils zuständigen Verwaltungen stellt (zu stellen hat), versucht die jetzige Behörde, ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten mit immer neuen Einwendungen abzuwerten. Es gibt bis heute mehrere ergänzende Stellungnahmen des Gutachters, die aber der bearbeitenden Stelle garnicht passen! Dabei ist alles ganz einfach zu verstehen!
Das zunächst letzte Beispiel für einen verzweifelten Einwand der Behörde, um ihre Leistungspflicht abzuwenden (bis heute KEINE Rentenzahlung - seit 11 Jahren!):
Weil die Antragstellerin sich eben diesem Gutachtentermin nach wochenlanger Angst vor dieser Streßsituation (in meiner Begleitung) mit Unterbrechungen der Befragung und der schlimmen Zeit danach stellen konnte, behauptet irgendeine Art von Psychologin, die für dieses Amt im Sinne ihres Arbeitgebers tätig ist, daß die Antragsellerin nicht sooo krank sein könne, sonst hätte sie ja diese Begutachtung nicht überstanden....!
Auf diesen kranken Gedanken muß man erst einmal kommen...!
Könnte doch sein, daß wir diese Begründung in Zukunft öfters hier zu lesen bekommen - wollte sie Euch deshalb nicht vorenthalten!
Werde weiter berichten!
Grüße von
Ingeborg!
xsilviax
07.01.2012, 23:26
Hallo Ingeborg,
es ist wirklich schon Menschenunwürdig,was man sich von Ämtern und Behörden alles anhören muss.
Es wird wirklich immer dreister mit uns Menschen umgegangen,dass man wirklich einmal in Erwägung ziehen sollte,so etwas einmal in der Presse zu veröffentlichen,oder einmal mit Plakaten auf die Straße zu gehen. :confused:
LG
Silvia
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