Vollständige Version anzeigen : Hilfe Widerspruch einlegen oder Neuantrag
Schweden
03.09.2008, 17:26
Hallo,
bin heute zum ersten Mal hier im Forum, habe mich schon mal etwas belesen mit dem Thema, hätte aber gerne eure Meinung dazu.
Fasse mal zusammen in Kurzform:
Mein Mann hatte vor 1 1/2 Jahren einen schlimmen Skiunfall mit einem Schädelhirntrauma Grad I -II, mit mehreren Blutungen (SAB), Hirnödem und einer kompletten Mittelgesichtsfraktur.Hatte einen 3 wöchigen Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha und einer Wiedereingliederung, nach ca. einem halben Jahr.Er ist bis heute immer noch in neurolgischer Behandlung, hat in geraumer Zeit auch noch einen Krankenhausaufenthalt zur Abklärung einer fraglichen Epilepsie. Bis heute sind natürlich Einschränkungen festzustellen, wie: Konzentrationsschwierigkeiten, Störungen der Merkfähigkeit, des Kurz und des Langzeitgedächnis, Kopfschmerz, Schwindel mit Ohrgeräuschen, Stimmungsschwankungen, Geräuschempfindlichkeit, eingeschränkte Belastbarkeit, Sensibilitätstörungen im Gesichts und Oberkieferbereich u.s.w.
Anfang Februar wurde ein Antrag ans Versorgungsamt gesendet zur Feststellung der GdB. Knapp 6 Wochen später erhielt mein Mann sofort 30% mit der Begründung Hirnorganische Leistungsminderung, rez. Schwindel nach Schrittmachertransplantation Nebenbei wurde das Schulter Arm Syndrom li. sowie der Kniegelenksverschleis, der angegeben worden ist, auch berücksichtigt.
Auf Anraten unseres HA wurde Widerspruch eingelegt, der nun abgelehnt wurde.Wir haben Akteneinsicht verlangt, die Unterlagen werden uns zugesendet, da bin ich wirklich gespannt.Übrigens wurde nur nach Aktenlage u. ärztl. Berichten eingestuft, es ist kein Gutachten vom Neuropsycholgen erfolgt.
Abgesehen von der Wahrung der Widerspruchsfrist sind wir im moment etwas ratlos, ob eine Klage vorm Sozialgericht (es besteht eine Kostenzusage seitens unserer Rechtschutzversicherung) angehen sollen oder einen neuen Antrag ausfüllen sollen.Denn ich denke das 30% auf jeden Fall zu wenig ist
Wer kann uns helfen ? Vielen Dank schon mal im vorraus!
Hallo Schweden,
habt Ihr den Antrag beim Versorgungsamt über einen Sozialverband gemacht?
Habt Ihr alle, aber auch wirklich alle Arztbriefe und Krankenhausunterlagen eingereicht?
Augenarzt, Ohrenarzt u.s.w.?
Gruß
Kai-Uwe
hallo, schweden
ich gehe mal davon aus, dass du das verfahren mit dem versorgungsamt meinst.
ich würde wider spruch einlegen und die begündung nach aktendurchsicht folgen lassen.
da die akten ja schon angefordert sind, kannst du daraus entnehmen, was, mit wieviel % berechnet wurde.
du kannst dann punkt für punkt durchgehen und dann beweise antreten.
wie willst du klage führen, wenn du nichts begründen kannst?
oftmals erhöht sich nach deinem widerspruch mit begründung der gdb.
leider arbeiten viele sb sehr schlampig.
mfg
pussi
Schweden
03.09.2008, 20:55
Hallo, Kai - Uwe
erst mal Danke für die schnelle Hilfe. Der Antrag wurde über einen Sozialberater eines großen Unternehmens, indem mein Mann beschäftigt, gestellt.
Es wurden damals alle Krankenhaus, Arzt und Rehaberichte, die vorhanden waren mit eingereicht. Deshalb kann ich auch nicht nachvollziehen, wie es zu so einer Bewertung kommen kann, zumal auch noch eine völlig falsche Diagnose in der Begründung vorliegt (nach Schrittmachertransplantation).
Da kommen Zweifel auf ob überhaupt die ganzen Berichte aufmerksam gelesen worden sind.
Gruß
Schweden
Schweden
03.09.2008, 21:12
Hallo, pussi
ja, ich meine die Klage beim Sozialgericht, da wir schon Widerspruch eingelegt hatten und diese nun wieder abgelehnt worden ist.
Natürlich bin ich nun sehr gespannt, was bei der Berechnung der GdB mit berücksichtigt worden ist, schließlich hat mein Mann auch heute immer noch Einschränkungen durch seinen Unfall und das "neurasthenische Syndrom" das bezeichnet worden ist, ist sehr fadenscheinig ( angeblich nur Stressfaktoren), da bei meinem Mann nachweislich in einem CT- Befund vom Schädel einen Hirnsubstanzdefekt nachgewiesen worden ist. Somit ist dies organisch nachgewiesen worden und keine vegetative Dystonie (wurde in der Fachliteratur so beschrieben).
Also abwarten.
Liebe Grüße
Schweden
Hallo Schweden,
seit ihr bereits in Berufung oder in erster Instanz?
Mit den nicht so "geläufigen" Diagnosen gibt es auch bei mir Schwierigkeiten :confused:.
Wollte nur mal schreiben was mit einem Neu- oder Ergänzungsantrag geschieht wenn bereits etwas läuft.
Ich habe im Januar dieses Jahres Merkzeichen B zu meinem bisherigen G beantragt. Dieses wurde einfach an die Klageabteilung des Versorgungsamtes (LaGeWeSo) weitergegeben.
Die Berufung läuft noch, bzw. hat noch nicht begonnen da das Gericht nicht sicher ist ib sie diese zulassen.
Hierzu hat mir meine Anwältin empfohlen erst einmal alles rechtliche auszuschöpfen und dann wenn nichts klappt und die Berufung doch abgelehnt wird einen weiteren neuen Erweiterungsantrag ein Jahr später zu stellen.
Natürlich braucht ihr jetzt erstmal die Aufschlüsselung und was evtl. akzeptiert wurde oder ob auch Diagnosen komplett weggefallen sind. Das hat bei mir gerichtlich -von meinen 50% also 10% auf meine Gangstörung und 40% alt auf die bereits vorhandene Epilepsie - auf 70% mit der Anerkennung Asthma und weiterer Arbeitsunfallfolgen mit Merkzeichen G geführt.
Ohne die gerichtliche Aufarbeitung des Falles wäre ich schon bei 50% ohne Merkzeichen gescheitert.
:cool: Also trotz des ganzen Streß den es verursacht und dem immer wieder nachschauen bin ich davon überzeugt, daß in schwierigeren Fällen es besser ist anwältlich und gerichtlich für seine Rechte zu kämpfen.
Wünsche euch viel Geduld
bis bald
Hallo Schweden,
jetzt verstehe ich...Dein Mann hat keinen Schrittmacher:eek:!
Na....das würde mich aber auch sehr stutzig machen und der ganzen Sache widersprechen.
Vielleicht haben die vom Versorgungsamt eine ganz anderen Fall beurteilt.
Ich habe auch erst nach einem Widerspruch 70% und ein G bekommen, vorher 50% und kein Buchstabe.
Ist eine Klage vor dem Sozialgericht nicht kostenlos zB beim VdK erledigt ein RA für eine Jahresgebühr von etwas über 40€ alles. Auch wenn ich jetzt für diesen Hinweis wieder einen Nackenschlag bekomme....mir hat der VdK sehr geholfen und ich hatte mit dieser Sache mal überhaupt keinen Stress.
Habe aber auch gehört das nicht jeder Verband gut ist, liegt eben an den Menschen die ihn führen.
Lieben Gruß
Kai-Uwe
Wie lange kann sich eigentlich das Versorgungsamt nach einem Widerspruch Zeit mit der Entscheidung lassen ? :confused: Scheint mir, als würden die mich absichtlich reichlich lange hängen lassen !
Hallo moni68,
also bei mir hat es ein jahr gedauert bis ich ein Ergebnis zu meinem Widerspruch erhalten habe.
Hallo Moni,
Du kannst nur immer wieder nachfragen und Druck erzeugen. Wenn der Bereichsleiter Deinen Namen hört, dann muß im ein: Schon wieder die - entweichen, dann wird er sich bewegen. Und immer schön dokumentieren, was Du machst und mit wem Du sprichst und welche Termine sie nennen.
Gruß von der Seenixe
Santafee
10.09.2008, 15:19
Hallo Schweden,
ich würde jetzt diesen Weg des Widerspruch, bzw. der Klage, gehen!
Was nützt es Dir, wenn Du in einem halben Jahr wieder einen Verschlimmerungsantrag stellst und dann an der gleichen Stelle trittst? Also dann lieber jetzt einen guten Anwalt suchen und auf in den Kampf!
Zu verlieren hast Du zwar später nichts, aber jetzt erst recht nichts! Und so ein Kampf dauert ja auch seine Zeit (bei mir 2 Jahre!)... also ran!
Viel Glück!
Santafee
Hallo Moni,
Du kannst nur immer wieder nachfragen und Druck erzeugen. Wenn der Bereichsleiter Deinen Namen hört, dann muß im ein: Schon wieder die - entweichen, dann wird er sich bewegen. Und immer schön dokumentieren, was Du machst und mit wem Du sprichst und welche Termine sie nennen.
Gruß von der Seenixe
Ja, besten Dank für den Tipp ! Dann werde ich mal wieder meinen Anwalt "scharf machen", was ? :D Ich habe den neben meiner arbeitsrechtlichen Geschichte auch mit dem Versorgungsamts-Kram beauftragt. Auch wenn ich auf den Kosten vielleicht irgendwann selbst sitzen bleibe. Es ist einfach zu wichtig, finde ich ! Und wenn doch noch eine Klage ins Haus steht, zahlt ja (hoffentlich !) auch wieder die Rechtsschutzversicherung. :)
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