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Vollständige Version anzeigen : Unterstützung durch die Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft?


IngLag
14.11.2006, 16:36
Ich hätte gerne Eure Meinung darüber, ob man die Krankenkasse für sich "einspannen" kann und Unterstützung beim Verfahren gegen die BG erwarten kann. (Ich denke da auch an Gutachterbenennung)

Wenn die Krankenkasse für mich bisher die gesamte Behandlung, Operationen und 78 Wochen Krankengeld (selbstständig) bezahlt hat, ich weiterhin berufsunfähig bin und ein Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit läuft, müßte die Krankenkasse doch ein Interesse daran haben, dass ich den Prozess gewinne, weil sie dann eine Menge Geld von der BG erstattet kriegt.

Wer hat in dieser Richtung schon eine Erfahrung gemacht oder wer weiß was darüber?

Es grüßt Euch
IngLag

seenixe
14.11.2006, 17:13
Hallo IngLag,

ich habe versucht meine Betriebskrankenkasse einzubeziehen. Der Erfolg war, das ich ein langes Gespräch mit dem Geschäftsführer hatte und er mir erklärte, dies durch den MdK unterstützen zu wollen. Dies sollte nach Vorliegen eines hohen Kostenbetrages passieren und nachdem die Krankenkasse die Zahlung einen Orthese auf dem Tisch hatte, schickte sie die Verordnung zur MdK und die lehnte die Zahlung ab. Ich hatte dann wieder ein Gespräch mit der KK und zu tun, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Allerdings waren zwischen Verordnung und MdK-Gutachten doch glatt ein Jahr vergangen und da hatt die KK dann zurückgesteckt ;-)

Das Thema KK war damit für mich abgeschlossen. Allerdings kann es auch nicht unbedingt als Repräsentativ gelten, da den überwiegenden Teil der Kosten bisher durch die BG übernommen wurde.


Gruß von der Seenixe

Ingeborg!
14.11.2006, 18:10
Hallo IngLag,

warum versuchst Du es nicht? Wenn nicht alles bis ins Letzte im Rahmen der Zuständigkeiten geklärt ist, müßte die Krankenkasse in Vorlage gehen! Ob und in welchem Umfang es dann zu einem Regreß kommt, kann Dir eigentlich egal sein! Die Krankenkassen werben doch für sich und mit ihrer Kompetenz in Sachen Gesundheit! Du solltest ihnen also nicht gleichgültig sein!
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß es auch zum Schulterzucken bis zum Auskugeln des Oberarmes kommen kann - aber das sollte Dich nicht daran hindern, lästig und am Ball zu bleiben! Frag', bis Du weiterkommst!

Grüße
Ingeborg!

anaconda
14.11.2006, 18:26
Hallo,
man sollte sich an die Regressabteilung der zuständigen KV (Geschäftsleitung) wenden. Manche KV´s brauchen einen kräftigen Anschub, um in die Puschen zu kommen - andere sind sehr interessiert und fordern sofort die BG-Akte an. In diesem Fall wird nicht gegen den Datenschutz verstoßen!
Sollte ein Gerichtsverfahren gegen die BG (Versicherung) anhängig sein, kann die BG-Akte an die KV nicht übersandt werden.
Es ist zu empfehlen, sich von jedem Vorgang eine eigene Kopie zu fertigen
Lege der Regressabteilung der KV Deine Kopien vor und führe ein persönliches Gespräch - dann kommt endlich Bewegung in die Angelegenheit.
In einem BG-Fall hat sich die KV selbst um den Versicherten bemüht, weil dieser nicht in der Lage, seine Rechte bei der BG geltend zu machen.
Selbst die KV hatte wochenlang Schwierigkeiten und drohte mit Klage, der
BG-SB wurde ausgetauscht - und siehe da ...plötzlich lief alles bestens und das Unfallopfer kann mit einer Entschädigung rechnen.
...und immer wieder die BG: der eine will - der ander nicht.....und das Unfallopfer hat viel Zeit verloren!

@Ingeborg
Ich denke, man sollte nicht immer auf die Hilfe der anderen warten - wenn ich etwas WILL - dann sollte ich den ersten Schritt tun - vorerst liegt alles in meinen Händen!

anaconda

hermann
14.11.2006, 21:42
Hallo,

die Krankenkassen sind sogar verpflichtet gegen die BG vorzugehen.
Sie tun es aber nicht.
Dann müssen ja einige arbeiten.

Du kannst sie aber zwingen.
Ruf in der Zentrale an und verlange deren ihren Juristen.
Der DAK ist alles scheissegal. Die bezahlen, trotz Hinweis, blind alles.
Arme Beitragzahler.

Gruß

Hermann Josef

babelfischer
14.11.2006, 21:58
Kleiner Tipp: In großen Krankenkassen gibt es Regressabteilungen. Einfach mal hier versuchen...

MfG
babelfischer

Rumpelstilzchen
14.11.2006, 23:05
die Krankenkassen sind sogar verpflichtet gegen die BG vorzugehen.


Gibt es für diese Aussage auch eine Rechtsgrundlage? Mir fällt da spontan keine ein, aber ich lerne gerne was dazu.

Viele Grüße,

Rumpelstilzchen

D.Hanseat
14.11.2006, 23:08
Der DAK ist alles scheissegal. Die bezahlen, trotz Hinweis, blind alles.
Arme Beitragzahler

Vielleicht lag es in deinem speziellen Fall ja an der Qualität der Hinweise.

popeye
14.11.2006, 23:33
Ich habe die gleiche Erfahrung gemacht. Meiner Krankenkasse ist es auch egal. Es macht zu viel Mühe. Es ist fast unglaublich, dass die Krankenkassenbeiträge dafür lieber angehoben werden...

IngLag
15.11.2006, 07:14
Guten Morgen
vielen Dank für die Hinweise! Ich werde es versuchen und meine Krankenkasse darauf ansprechen. Sollte jemand noch Rechtsgrundlagen wissen, bitte ich, sie mir mitteilen.

Viele Grüsse von
IngLag

IngLag
15.11.2006, 08:13
Hallo, ich melde mich nochmal.

Zwischenzeitlich habe ich mit der Regreßabteilung meiner Krankenkasse lange gesprochen, aber der Herr sagte mir, sie dürfen in ein laufendes Verfahren nicht eingreifen. Sie könnten erst eingreifen. wenn das Urteil rechtskräftig ist. Aber auch nur dann, wenn ich recht bekommen habe und sie Ihre Ansprüche gegen die BG durchsetzen wollen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wollen Die mich kämpfen lassen und hinterher absahnen. Das Einzige, ws sie für mich tun könnten, mir einen guten, unabhängigen Gutachter benennen, den ich aber selbst zahlen muß.

Wer weiß es besser?

IngLag

D.Hanseat
15.11.2006, 08:47
Leider kann es dir niemand besser schreiben weil es genau so ist, wie es der Herr von der KK beschrieben hat.

Hier mal die gesetzliche Vorschrift, aufgrund derer die KK Leistungen von der BG verlangen kann.

http://www.rententips.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1010500

Ob ein Leistungsträger (in dem Fall die KK) irrtümlich Leistungen erbracht hat, steht eben erst nach Abschluss aller Verfahren fest.

hermann
08.03.2007, 08:53
Nein es lag an einem faulen Sachbearbeiter.
Wird von der juristischen Abteilung zur Zeit bearbeitet.

Aber das Grundübel ist immer noch die
1. BG
2. Kriminelle Gutachter usw.
3. Schreibtischtäter

Hermann Josef
---
Seß - Haft
ist für Schreibtischtäter
das übliche Strafmaß.

IngLag
08.03.2007, 09:43
Hallo,

ich hatte nach langen Gesprächen mit der Regressabteilung meiner KK (BEK) die Zusage bekommen, dass sie ein Gutachten beim MDK in Auftrag geben wollen. Es wurde mir auch bestätigt, dass sie dies offizielll für mich tun dürfen, wenn eine Vorprüfung ergibt, dass es dabei zu neuen, für mich positiven Erkenntnissen kommt. Dies hatte sich aber erledigt, nachdem das Gutachten von Dr. Vise` für mich positiv war. Meine der KK übergebene Akte verblieb dort, falls ich den MDK nochmal benötigen würde.

Aktueller Stand ist nun, dass nach meinem gestrigen Gespräch mit dem Herrn der Regressabteilung erneut ein Gutachten beim MDK in Auftrag gegeben werden soll. Dabei geht es darum, eine Theorie bestätigen zu lassen, dass bei meiner Arbeit in gebückter Zwangshaltung nicht zwangsläufig L5/S1 am stärksten geschädigt sein muss, sondern der mittlere Bereich der LWS.

Anlass dieser Vermutung ist ein Gespräch mit einem Bekannten, der vor 4 Wochen an der LWS operiert wurde (Versteifung L3/L4/L5) und nun grosse Schmerzen durch die Bandscheibe L5/S1 hat. Vom behandelnden Arzt wurde dies damit begründet, dass durch die langjährige gebückte Haltung der mittlere Bereich der WS am meisten belastet wurde und er nun nach der Versteifung eine aufrechte Haltung einnehmen müsste. Erst jetzt würde L5/S1 richtig belastet werden. Die Schmerzen würden nach einer Eingewöhnungszeit abnehmen.

Ob das wirklich der Fall sein wird, glaube ich zwar nicht, aber die Theorie des Arztes ist für mich sehr interessant. Denn der Knackpunkt in meinem BK-Verfahren ist ja nachzuweisen, dass die durch das MDD nicht nachzuweisend Belastung beim Schriftenhauen, vorzugsweise den mittleren Bereich der LWS schädigt. Sollte das gelingen, wäre das ein grosser Schritt für mich nach vorne.

Grüsse von
IngLag

IngLag
10.03.2007, 09:04
Hallo,

obiger Leitfaden war meine Grundlage gegenüber der Krankenkasse, damit sie sich zumindest im Rahmen ihrer Möglichkeiten mehr für mich einsetzen, um mich in meinem BK-Verfahren gegen die BG zu unterstützen.

Grüsse von
IngLag

Johann_A.
10.03.2007, 12:44
Hallo, @IngLag

Leitfaden II MedJur pdf konnte ich nicht finden?

Dankeschön! MfG, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller

IngLag
10.03.2007, 13:06
Hallo Johann,

habe es eben bei Google eingegeben und es hat wieder geklappt. Vielleicht kann Jemand einen Link hier einstellen?

Grüsse von
IngLag

sam
11.04.2007, 20:24
Hallo IngLag,..

ist das der Link den Du meintest,..? Bitte schaue mal dazu,..ok. Wenn nicht müsste nachgebessert werden.

Der Link dazu;

Leitfaden I, Version 2003 (http://www.mds-ev.org/download/LF-BehF_2003.pdf)


In diesem Sinne, sam

IngLag
11.04.2007, 22:03
Hallo Sam,

Was ich meine findest Du bei Google, wenn Du genau wie o.a. eingibst. Den Link hier einstellen kann ich mangels Computerkenntnisse leider nicht.

Grüsse von
IngLag

nettfreak
11.04.2007, 22:41
Hallo an alle,

hier der von IngLag angesprochene Link: http://www.mds-ev.org/download/Leitfaden%20II_MedJur.pdf

LG
nettfreak

IngLag
12.04.2007, 12:48
Hallo,

für Interessierte ein Auszug aus dem Leitfaden. Unter Punkt 1.1.4 Unterstützung der Versicherten steht unter anderem:

Bei Klagen der Versicherten vor den Sozialgerichten haben die Krankenkassen die Möglichkeit, sich dem Verfahren gemäß § 75 SGG beiladen zu lassen. In eigenen Schriftsätzen können dann Anträge und Hinweise gegeben werden.

Grüsse von
IngLag

sam
12.04.2007, 13:38
Hallo NettFreak,..

danke für die Richtigstellung,..


Hallo IngLag,..

danke für den Hinweiß das war mir so nicht bekannt. In diesem Sinne, sam

oerni
12.04.2007, 14:54
Hallo IngLag, der Geschäftsführer der Central KV wurde von bereits 3 x angeschrieben, zuletzt vor ca. 3 Wochen. Jedesmal das gleiche Ergebnis: Kein Interesse an Unterstützung, haben kein Vertragsverhältnis mit der BG sondern nur Du oder ich. Wenns dann etwas zurück bekommen können, sind sie sofort zur Stelle. Aber ein Versuch ist es immer Wert.

IngLag
12.04.2007, 15:19
Hallo oerni,

es besteht da eine Unklarheit. Im Leitfaden steht von der Möglichkeit der KK sich beiladen zu lassen. Im § 75 (2) SGG steht aber:

Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, oder ergibt sich im Verfahren, daß bei der Ablehnung des Anspruchs ein anderer Versicherungsträger, ein Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, ein Träger der Sozialhilfe oder in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts ein Land als leistungspflichtig in Betracht kommt, so sind diese beizuladen.

Wenn ich das richtig interpretiere, müsste, so wie in meinem Fall, aber auch bei Arbeitsunfällen, die KK beigeladen werden. Ist Jemand im Forum, der da genau Bescheid weiß?

Ob die KK dann aber Interesse daran hat, einen Versicherten zu unterstützen, steht wahrscheinlich auf einem anderen Blatt. Das liegt sicher auch an den Erfolgsaussichten.

Grüsse von
IngLag

Johann_A.
12.04.2007, 17:23
Hallo, @ an Alle!

Am 10.03.2007 13:44 wurde unter meinem Namen der 16. Beitrag zu diesem Thema geschrieben und unterschrieben.

Es ist kein Verbrechen, nach einem Link zu fragen, aber meinen Namen und Unterschrift hierzu zu nutzen, finde ich schon ungewöhnlich.

Ich möchte den Administrator und Moderatoren bitten, zu prüfen, wer meine Daten benutzte.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller

sam
12.04.2007, 17:49
Hallo Johann,

ich habe Dir eine PIN zu Deiner Bitte geschickt und Deine Überprüfung an den Admin / Micha weitergereicht. In diesem Sinne, sam

Joker
13.04.2007, 01:47
@ oerni:

Du schreibst von der Central KV, also einer privaten Krankenversicherung. Nach meiner Interpretation richtet sich der Leitfaden allerdings nur an gesetzliche Krankenversicherer und nach persönlichen Erfahrungen fühlt sich eine PKV auch nicht den gültigen Sozialgesetzen unterworfen, man verschanzt sich halt gerne hinter den abgeschlossenen Vertragsbedingungen, die "selbstverständlich" nichts mit dem SGB zu tun haben.

Oerni, versuche bitte weiter an den "richtigen" Sachbearbeiter bei der PKV zu kommen, der dich in deiner Angelegenheit unterstützt bzw. die Angelegenheit an eine kompetente Person weiterleitet. Ich würde dir gern ein Patentrezept geben, sofern ich es denn hätte...

Daher als Ersatz viele gedrückte Daumen für die benötigte "Unterstützung" durch die PKV und den erfolgreichen Ausgang deiner Angelegenheit.

Gruß
Joker

oerni
13.04.2007, 13:59
Hallo Joker,

so schreibt auch die Central KV, dass der Leitfaden nur die gesetzlichen KV etwas angehe.
Der Sachbearbeiter geht zu seinem Vorgesetzten, dieser noch eine Stufe höher, mein Resümee: bei der Central KV gibt es kein Interesse mich zu unterstützen, die tun lieber zum neuen Jahr Ihre Beiträge erhöhen, das ist der geringste Widerstand.

Danke trotzdem für Deinen Betrag.

Im übrigen habe ich den Leitfaden schon vor Monaten hier im Forum als PDF Datei eingestellt,
unter http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=1156

seenixe
13.04.2007, 14:27
Hallo Oerni,

ja, er kam mir auch gleich bekannt vor, habe die Stelle aber nicht so schnell gefunden. Aber doppelt hält ja vielleicht auch besser.
Ich bin übrigens meine Betriebskrankenkasse um Unterstützung angegangen. Da bedeutete man mir, man könne erst ab einer gewissen Kostengrenze aktiv werden. Als diese Kostengrenze erreicht war, schickete man mir eine Ablehnung des Hilfsmittels verbunden mit einem Negativgutachten der MDK. Ich habe herzlich gelacht. Da die Ablehnung ein Jahr nach Aushändigung des Hilfsmittels (Orthese) erfolgte reichte ein Anruf um die BKK von der Sinnlosigkeit der Ablehnung zu überzeugen. Der Chef der BKK konnte sich aber noch sehr gut an die Gespräche zur Unterstützung erinnern. ;-)

Gruß von der Seenixe