Vollständige Version anzeigen : Widerspruch oder nicht
Hallo,
ich habe eben vom Versorgungsamt meine Schwerbehinderung mit 70% und einem "G" bekommen.
Ich hatte Widerspruch gegen 50% ohne Merkzeichen eingelegt.
Ich denke damit kann ich zufrieden sein...oder?
Ich hätte gerne noch den Buchstaben "B", weil ich ohne meine Frau (außer 30m zum Bauernhof;)) überhaupt nicht weg kann.
Ist dieser Buchstabe "B" sinnvoll? Soll ich jetzt erst einmal "Ruhe geben" und später das "B" anfordern?
Gruß
Kai-Uwe
fliedertiger
11.08.2008, 13:02
Hallo Kai Uwe ...
erst einmal Glückwunsch zu dem Erfolg ... 70 GdB und Merkzeichen G ...
ist in der heutigen Zeit echt eine Rarirätit ... und ich weiß daß Du wesentlich lieber mit 50 und ohne Merkzeichen auskommen würdest ...
Deine Idee ist super klasse, Du schlägst damit zwei Fliegen mit einer Klappe ... Du kannst sofort nach Erhalt des Ausweises beim Finanzamt den Freibetrag eintragen lassen ... Steuerermäßigung ist ja nicht zu verachten und dann aufgrund des Tips von Jens, das aG beim Straßenverkehrsamt beantragen ...
Solange Du die 70 GdB hast sind die gültig bis ein Gericht entschieden hat ... und die Chanchen auf Merkzeichen B stehen doch gar nicht schlecht ...
Also Begründungen sammeln und dann neuen Antrag stellen .... ach so erst Ruhe bewahren und mitnehmen was mitzunehmen ist ...
fliedertigerische Grüße :p:p:p
Hallo Fliedertiger,
ich habe nicht:o verstanden wie Du das meinst:
... und ich weiß daß Du wesentlich lieber mit 50 und ohne Merkzeichen auskommen würdest ...
Solange Du die 70 GdB hast sind die gültig bis ein Gericht entschieden hat ...
Steuerermäßigung bekommt höchsten meine Frau, wir sind gemeinsam veranlagt und sie ist selbständig, ich arbeite ja schon seit dem Unfall nicht mehr.
Du würdest also auch jetzt keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid machen, sondern später "B" anmelden?
Lieben Gruß
Kai-Uwe
Hallo Fliedertiger,
einen Schwerbehindertenausweis gewinnt man nicht im Lotto! Deinen gegenüber Kai-Uwe ausgesprochenen Glückwunsch zur Behinderung mit „70 GdB und Merkzeichen G ist in der heutigen Zeit echt eine Rarität“ empfinde ich als ausgesprochen unpassend.
Merkzeichen aG wird ebenfalls beim Versorgungsamt beantragt und nicht beim Straßenverkehrsamt.
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt. Welches Gericht sollte das anders entscheiden, aus welchem Grund und auf wessen Antrag?
Hallo Kai Uwe,
ich stand vor kurzem vor der gleichen Überlegung: Ich hatte mit GdB 100 gerechnet und Merkzeichen G, aG und B beantragt. Bewilligt wurde mir GdB 90 und Merkzeichen G. Dann habe ich mir die Voraussetzungen für aG und B durchgelesen und bin dankbar, nicht diese Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen.
www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A3
www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=209
www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_aG.htm
Mit GdB 70 wirst Du kaum das Merkzeichen B erhalten.
Wenn Du meinst, die Voraussetzungen für Merkzeichen B zu erfüllen, würde ist fristgemäß Widerspruch einlegen. Zu einem späteren Zeitpunkt wirst Du eine Verschlimmerung nachweisen müssen.
Gruß
Luise
Hallo Kai-Uwe,
70 % und g, hast Du das auf Dauer oder befristet erhalten?
Wir haben zwar zur Zeit 100 g, ag und B erhalten, aber eben nur befristet.
Einen entsprechenden Verlängerungsantrag werden wir aber dieses Jahr noch stellen.
Das B heißt ja wohl, ständige Betreuung, die dann auch bei Zugfahren um-sonst mitfahren darf, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Da wir meist mit dem Auto unterwegs sind, haben wir das noch gar nicht benutzt.
Das ag haben wir wahrscheinlich nur bekommen, weil Wegstrecken länger als 30 m einfach nicht drin sind, auch heute noch nicht. Vielleicht solltest Du da einmal drauf hinweisen.
Viel Glück Euch beiden
Reikja
Guten Morgen Luise und Reickja,
ich habe bei mir keine Befristung gefunden, wo sollte das stehen?
Bei "B" habe ich an Begleitung gedacht, nicht an Betreuung. Ohne Begleitung kann ich höchsten etwas zufuß laufen, nur kurze Strecken. Aber zB Auto und Bahn/Bus nur mit meiner Frau....ich stolper schnell und es kann sein das ich ganz plötzlich nicht mehr weiter kann.
Vielleicht sollte ich mich wirklich damit zufrieden geben ich hab noch genug andere "Kriegsfelder"
Danke für Eure Antworten
Gruß Kai-Uwe
Hallo Kai-Uwe,
ich habe bei mir keine Befristung gefunden, wo sollte das stehen?
Im Bescheid und auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises, direkt über dem Passfoto. Dort steht „Gültig bis Ende / Monat / Jahr“
Gruß
Luise
Hallo Kai Uwe,
wenn Du diese Hilfe benötigst, würde ich das amt nochmal anschreiben, mit enstsprechender Begründung, allerdings würde ich nicht die Wohnsituation in den Vordergrund stellen sondern wirklich die die medizinischen Aspekte hervorheben.
Viel Glück
Reikja
Hallo Kai-Uwe,
"fordere" doch einfach mal Deine Sachbearbeiter beim Versorgungsamt; denn sie sind verpflichtet Dir alle Möglichkeiten zu schildern und auch wie Du es erreichst.
Es geht heute nicht mehr, wir lehnen ab, wg. §§ XY und der Bürger hat zu schweigen, sie müssen Dir das erläutern und wenn Du Probleme hast, müssen sie Dir den Ausweg zeigen. Das Versorgungsamt ist eine Behörde für den Bürger, es ist ein Dienstleister, der behinderten Menschen das Leben erleichtern soll, leider muss man sie ab und zu darauf hinweisen.
Lasst Euch doch nicht immer abweisen; denn so eine Behörde soll, muss Alternativen aufweisen, denn Du bist deren Boss und wenn Du ein Problem hast sollen sie es lösen. Wir sind nicht mehr bei Preussens.
Der behinderte Mensch ist "hilflos", zur Unterstützung wurde das Versorgungsamt (oder wie es bei uns jetzt heisst "Soziale Belange") geschaffen.
Alle Deine Probleme sollen und müssen sie lösen und so lange es verständlich und einsehbar ist, sollten und müssten sie es tun.
Wenn einer mit seinem Rollstuhl nicht die 3 Stufen seines Eigenheims schafft, wird die Rame finanziert etc.
Entschuldigt, ich kann mich schlecht in die "mechanisch" Verletzten reindenken, da ich andere Probleme habe, aber unsere Auseinandersetzungen mit Ämtern und Versicherungen sind die gleichen.
Ich fordere nur mehr Mut und Selbstbewustsein, wir sind keine Bittsteller, wir sind Rechteinhaber, Bürger, die die "Schnarchnasen" und §§-Reiter bezahlen. Der eine mehr, der andere weniger, aber trotzdem sind sie für uns, und nicht wir für sie da.
Also Kopf hoch,
das Leben ist Kampf, sieh zu das Du Sieger bleibst
Hallo Luise,
ich habe erst das Schreiben vom Versorgungsamt, den Ausweis habe ich heute beantragt.
Werde dann sehen wie lange die 70% gültig sind.
Gruß
Kai-Uwe
Hallo Kai-Uwe,
was ist das für ein Schreiben vom Versorgungsamt?
Gruß
Luise
fliedertiger
13.08.2008, 16:48
Hallo Luise :-)
wenn Du das Eingangsposting von Kai-Uwe genauso pingelig gelesen hättest wie meine Antwort, dann bräuchtest Du jetzt keine Frage stellen.
Ich möchte gar nicht wissen, welcher Teufel Dich reitet ... ich finds einfach nur schade ...
fliedertigerische Grüße :p:p:p
Hallo Luise,
es ist einfach ein Bescheid über meine Schwerbehinderung vom Versorgungsamt.
Jetzt habe ich ein Bild von mir mit diesem Schreiben eingeschickt um den Ausweis zu bekommen.
Hallo Paro, ich habe heute mal versucht im Versorgungsamt
anzurufen:eek:.....gut das ich Zeit habe:rolleyes:....nach 3 Std. hatte ich jemanden am Telefon, ich wollte wissen wie lange die 70% gültig sind....konnte mir die (gehetzt wirkende) Dame nicht sagen, meinte aber in meinem Alter sind es wohl 15 Jahre.
Sobald ich den Ausweis habe werde ich berichten.
Lieben Gruß
Kai-Uwe
Hallo Kai-Uwe,
auf dem Ausweis steht dann die Befristung drauf. Meine GdB habe ich unbefristet erhalten.
Gruß von der Seenixe
Hallo,
nun habe ich meinen Ausweis und wenn es nicht so traurig :mad:und mühsam wäre würde ich laut lachen.
Alle berücksichtigten Funktionsstörungen die bei mir anerkannt wurden (dabei gibt es aber noch mehr, die wohl vergessen oder übersehen wurden) werden sich nie wieder bessern.
Läsionen des Plexus brachialis
Nervenstörungen
Funktionsstörung der WS mit Ausstrahlungen
Schwerhörigkeit
Ich glaube das würde auch ein Laie so sehen.
Aber ich kann den ganzen Sch..... im nächsten Jahr wieder neu einreichen, denn mein Ausweis geht nur bis 2010.
Was soll das?
Wollen die SB vom Versorgungsamt sich damit nur ihre Arbeitsplätze sichern?
Gruß
Kai-Uwe
Hallo Kai-Uwe,
haben sie rücwirkend anerkannt? So läuft das Spielchen bei mir derzeit allerdings dann nicht mit so einem kurzfristigem Ende, da kannst du ja schon fast den Verlängerungsantrag hinschicken unter Bezug auf die jetzt endlich erfolgte Anerkennung.
Könnt auch mich immer über die Verwaltungsakte schieflachen wenns nicht so sch... wäre und einen derart langer Kampf davorstände!
viele Grüße
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