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Vollständige Version anzeigen : VKU, ohne Personschaden auf Firmengelände-dringend-


PrideFighter
10.08.2008, 10:17
Guten Tag,

folgende Lage: Person A-> fährt unter Alkoholeinfluss, in ein Firmengelände ein, und kommt da von der Straße ab. POLIZEI kommt zieht den Führerschein ein und ordnet eine Blutabnahme an, ( % Wert unbekannt bis jetzt).

PKW frontal mittelmäßig beschädigt.

..............................................

Frage1: Nahm die POL den Unfall auf, mit Aktenzeichen etc...auch wenn man nur ein Zettel bekam, wo bestätigt wurde das der Führerschein sichergestellt wurde.

Frage2: Übernimmt die Versicherung die Kosten für Abschleppung und Reparatur?

-> Vollkaskoversicherung mit Schutzbrief

ua.

Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben.

-> Kfz-Haftpflicht mit Schutzbrief

ua.

Pannenhilfe bis zu 100 EUR, Abschleppen bis zu 150 EUR, Bergen ohne Kostenlimit


Jetzt bekam ich ein schreiben von der Versicherung->

Wo ich Unfallhergang etc schildern soll, auch ob es von der POL aufgenommen wurde....!

Jetzt habe ich kein Aktenzeichen, haben die da den eigentlichen VKU garnicht aufgenommen?

Und da brauch ich das auch nicht angeben?

Setzt sich die Versicherung mit der POL in Verbindung auch wenn steht das es nicht aufgenommen wurde?





Vielen Dank!

-> Scheiß Alk....! War nach 32 Jahren fahren das erstemal!

Torfstecher
11.08.2008, 08:57
Zitat:
POLIZEI kommt zieht den Führerschein ein und ordnet eine Blutabnahme an,

....also gibt es auch ein sogenannter Tagebucheintrag...den kann man auf dem Revier anfragen...durchaus möglich daß dieser Vorgang dann intern weitergeleitet wurde an entsprechende weiterverarbeitende Stelle...sozusagen "von Amts wegen.."...z.B. zum Staatsanwalt...kommt auch auf den Promillewert an und daraus resultierend,ob man von "Gewöhnungswert" spricht.....

Zitat:
Übernimmt die Versicherung die Kosten für Abschleppung und Reparatur?

...im Prinzp ja...aber die Vs kann durchaus Regreß nehmen wegen dem Alk...oder auch ganz ablehnen...je nach AKB des Vertrages...

Zitat:
Wo ich Unfallhergang etc schildern soll, auch ob es von der POL aufgenommen wurde....!
Jetzt habe ich kein Aktenzeichen, haben die da den eigentlichen VKU garnicht aufgenommen?
Und da brauch ich das auch nicht angeben?

....Ehrlichkeit in der Sache würde sicherlich nicht schaden...wenns einem vielleicht auch nicht gefällt....

Zitat:
Setzt sich die Versicherung mit der POL in Verbindung auch wenn steht das es nicht aufgenommen wurde?

...man will,durchaus berechtigt,wissen weshalb das Fahrzeug "verformt" ist...und wenns in Zusammenhang mit Alk passiert dann ist mit Sicherheit die Vs an dem ganzen Vorgang interessiert....weil sich daraus auch,nach dem geschilderten Ablauf,durchaus Eigenverschulden ableiten lässt,das wiederum Kürzung der Vs nach sich ziehen kann...


-> Scheiß Alk....! War nach 32 Jahren fahren das erstemal!
...das erste Mal mit Alk oder der erste Crash mit Alk...?...

PrideFighter
11.08.2008, 15:37
hallo,

danke für die Antworten! Vielen Dank!

Zu deiner Frage: Das erstemal mit ALK am Steuer!

Also setzt sich die VS mit der Pol sowieso in Verbindung?

Danke!

Torfstecher
11.08.2008, 16:00
Also setzt sich die VS mit der Pol sowieso in Verbindung?

...man kann aus eigenem Antrieb bremsen oder unterstützen..aber eine gewisse Zusammenarbeit wäre sicherlich förderlich....wenn keine Tagebuchnummer vorhanden zumindest der Vs mitteilen, welches Pol-revier die Sache aufgenommen hat...den Rest erledigen die Beamten, was die Ermittlungen betrifft....
(In dem Zusammenhang stellt sich für mich interessehalber die Frage,wie die Polizei "Wind" bekommen hat von dem Unfall....wurde durch andere Personen gemeldet oder kamen die "so rein zufällig" vorbei...?...)

PrideFighter
11.08.2008, 17:18
Wenn bei dem Vertrag steht nicht bei Alkohol, bezahlen die das also nicht?

Torfstecher
11.08.2008, 17:46
Wenn bei dem Vertrag steht nicht bei Alkohol, bezahlen die das also nicht?
..genau....und wenn die Pol etwas vom Unfall aufgenommen hat, steht auch der Alk mit in der Akte drin...als Ursache...

PrideFighter
11.08.2008, 20:20
War eben alles auf einem Privatgrundstück, keinerlei Schaden an anderen Sachen!

Und ich habe eben nur eine "Quittung" bekommen das mein Führerschein weg ist.

Aber eben nur das, und kein AKtenzeichen, und eine Tagebuchnummer ist ja auch was anderes oder?

Und da es Privatgrundstück ist, wird das doch bei der POL sowieso anders behandelt oder?

Dank!

Torfstecher
11.08.2008, 21:46
War eben alles auf einem Privatgrundstück, keinerlei Schaden an anderen Sachen!

...was sollte es daran ändern ob nix oder viel dabei "zu Bruch" ging...

Aber eben nur das, und kein AKtenzeichen, und eine Tagebuchnummer ist ja auch was anderes oder?

die Tagebuchnummer gibts dann,wenn z.B. jemand gemeldet hat daß jemand..etc...und diese Nummer vergibt der Computer...sozusagen bei der Auftragsannahme......wenn eine "Beschäftigung" der Pol zu einer Anzeige führt wird daraus ein Aktenzeichen...

Und da es Privatgrundstück ist, wird das doch bei der POL sowieso anders behandelt oder?

...im Anfangsposting hiess es: Person A-> fährt unter Alkoholeinfluss, in ein Firmengelände ein, und kommt da von der Straße ab.
...man könnte ja ironisch sagen daß der Alk erst NACH dem öffentlichen Bereich ins Blut gelangte...?..
Wenn es ein Firmengelände ist und jedermann/frau zugänglich,sprich befahrbar ist,besteht sowieso Möglichkeit der Pol,die Kontrolle auch an solchen Orten zu vollziehen....und falls evtl. durch Fahrstil schon Verdacht besteht auf Alk etc. dann sowieso...

PrideFighter
19.09.2008, 15:03
Guten Tag,

folgendes: Anklageschrift wegen der og. Sache.

In der Anklage steht :-Angeklagte...........mit PKW........Kennzeichen......"auf der Ortsstraße in xxxxxx" unterwegs, obwohl ...infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig war.

Blutprobe: 3,24 %

Jedenfalls, der Unfall war auf einem Betriebsgelände passiert, welches paralel neben der besagten Ortsstraße verläuft!

Woher wollen die Wissen das "Beschuldigte" mit dem PKW schon vorher alkoholisiert gefahren sei?

2. Der Unfall war nicht auf der Ortsstraße..sondern in einem Betriebsgelände!


Ich möchte dagegen jetzt Einwende schreiben.

Hat jemand eine Vorlage oder sowas?

Weiß nicht so recht wie ich beginnen soll!

pussi
19.09.2008, 18:25
hallo, pridefighter

...vorangegangener alkoholgenuss...
heisst, bevor er den unfall gebaut, bzw. ins auto gestiegen ist, nicht eine woche vorher.

3,24% ist ja schon deftig.

wer hat denn auf dem firmengelände die polizei gerufen?
oder haben die vielleicht schon auf dich gewartet?

sei bloss froh, dass nicht mehr passiert ist.
sieht sehr nach einem idiotentest aus. der dir, bei 3,24%, auch zusteht.
schönes wochenende
pussi

PrideFighter
19.09.2008, 18:36
Hallo, danke für die Antwort, naja, es geht ja darum....das die sage ich wäre schon mit ALk, auf der Hauptstraße gefahren, allerdings ist der Unfall in einem weit liegenden Betriebsabschnitt passiert.

Warum schreiben die da, auf der Ortsstraße ....

pussi
19.09.2008, 18:47
hallo, pridefighter

soweit ich weiss, ist betriebsgelände privat. man kann eine untersuchung verweigern - ausser, ein betriebsangehöriger hat die pol. gerufen.

oder bist du schon vor dem betriebsgelände schlangenlinie gefahren?
dann warst du reif.

mfg
pussi

PrideFighter
19.09.2008, 19:29
nein davor nicht geschlängelt, aber einer dort hat die POL gerufen, ein Mitarbeiter, ist ja auch io, aber das Problem ist jetzt, das die einen Falschen ! Ort angegeben haben, Nicht auf der Hauptstraße sondern eben auf dem Gelände, ich habe 1 Woche nun Zeit Einwende zu erheben!

Hat jemand eine Vorlage dafür?

Danke!

pussi
20.09.2008, 06:12
hallo, pridefighter

such mal in der stvo

oder

rechtsauskunft bei gericht für 5,00€

mfg
pussi

PrideFighter
04.10.2008, 12:18
Hallo, geht jetzt vor Gericht:

vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr,

was kann ich da für Strafen rechnen?
Haftstrafe?

Vielen Dank!

Reickja
04.10.2008, 16:04
Hallo Pride Fighter,

herzlichen Glückwunsch, allerdings nicht im positiven Sinne....wird eine harte Zeit für Dich.

Aber dennoch Kopf hoch.

Du brauchst keine bestimmten Vordrucke um denen klar zu machen, dass die Polizei den Tatbestand an einem falschen Ort aufgenommen hat, aber die Polizei geht davon aus, dass Du von irgendwo hergekommen oder irgenwohin wolltest.

Deine Promilleanteil ist in der Tat sehr hoch.

Kauf Dir das Buch Promillesünder am Steuer, wird von der Polizei hoch gelobt .

Gibt Dir wertvolle Tipps.

Dich erwartet mindestens 1 Jahr Führerscheinentzug, vor Gericht solltest Du Dich unbedingt reuig zeigen, alles anderes ist überflüssig. Die Richter und der Staatsanwalt verstehen keinen Spass für diese Tatsachen.

Dann unbedingt freiwillige Anmeldung bei der MPU. Du wirst sowieso hinmüssen, weil über 1,1 bzw. 1,6. Der TÜV macht soetwas.

Gestehe bei der MPU Deinen Fehler ein, sei geständig, Du bereust zutiefst und mache den ca. 8 Wochen andauerenden Kurs mit, wenn möglich noch vor dem Gerichtsverfahren, damit kann das Jahr unterschritten werden.

Eines ist ganz wichtig, sollte aus welchen Gründen auch immer, das Verfahren länger als zwei Jahre andauern, mußt Deinen Führerschein neu machen auch wenn Du ihn nur 1 Jahr verloren hast.

Und es wird Dir bei der Promillzahl sowie keiner Glauben, dass Du vorher nie alkoholisiert gefahren bist, dem kannst Du nur abhelfen, indem Du sagst, Du wußtest einfach nichts mehr. Warst eben unzurechnungsfähig.
Das glaubt Dir bei der Promillezahl jeder. Die Wisschenschaft behauptet, dass jeder Mensch, der noch nie Alkohol getrunken hat, bei 1,1 Promille nur noch auf allen vieren kriechen kann. Kann aber jemand mit 1,1 Promille noch gehen oder verständlich reden, ist an regelmäßigem Alkohol gewöhnt.

Lass Dich bei MPU nicht auf Fangfragen ein. Die fragen gern nach Geselligkeiten, oder die fragen auch , wie oft trinken Sie Alkohol in der Woche, sagst Du dann, na ja ein zwei Bierchen oder so, bist du unten durch.

Es gilt für diese Pschychologen nur ein Grundsatz, niemals Fahren mit Alkohol, und davon rücken die nie ab. Auch wenn sie selber saufen, aber die sitzen einfach am längeren Hebel.

Wünsche Dir viel Glück.

Reikja