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Vollständige Version anzeigen : Beamter


Hoppy
06.08.2008, 12:21
Guten Morgen zusammen,

ab welcher MDE bekommt eine Beamter eine Verletztenrente?
Der Unfall war kein Dienstunfall, sonder ist beim Sport (versichert über die BG) passiert?

tiptoe
06.08.2008, 12:42
Hallo Hoppy,

meines Wissens bekommen Beamte keine Verletztenrente der BG, weil sie Beamte und keine Angestellten sind. Die BG ist nur für angestellte Arbeitnehmer zuständig.

Wieso bei Dir eine Sportverletzung über die BG läuft, kann ich mir nicht erklären. WEnn die Sportverletzung länger zurück liegt und Du vielleicht noch Schüler warst und jetzt eine Verschlimmerung eingetreten ist, dann ist die BG zuständig. Einen solchen Fall kenne ich von einer Lehrerin.

Falls das bei Dir so ist, dann bekommst Du ab 20% MdE eine Verletztenrente. Vorher jedoch musst Du zu einem Gutachter, der das GaNZE feststellt.

Tiptoe

Hallo Hoppy,

ich hatte Deine Nachricht so schnell gelesen. Wenn es sicher ist, dass Dein Sport über die BG versichert ist, ist auch die BG sicher für Dich zuständig. Hast Du den Unfall denn schon gemeldet? Die Unfallmeldung läuft über den Verantwortlichen (Arbeitgeber, Veranstalter). Die BG muss sich erstmal dafür verantwortlich zeigen. Oft windet sie sich raus, natürlich. Behandlungskosten, Reha u.ä. übernimmt sie aber meist.

Der Grad der MdE wird nach einem halben Jahr festgestellt.

Tiptoe

Hoppy
06.08.2008, 13:22
Hi,

ja der Unfall ist längst gemeldet, war schon zum Gutachten (Ergebnis fehlt noch).
Bin als Fußballer über die BG versichert!

HWS77
06.08.2008, 16:28
Hallo!

Als ehemalige Beamte auf Widerruf stecke ich gerade aktuell in dem MdE-Verfahren drin. Ich hatte allerdings einen Wegeunfall.

Bei uns (Land NRW) ist es so, dass eine unfallbedingte MdE ab 25% zur Zahlung eines Unfallausgleiches (ist die Verletzenrente bei Beamten) führt, alles was darüber liegt, wird irgenwie prozentual gerechnet.

Gruß, HWS

kaputteshändchen
06.08.2008, 21:01
Ich bin (war) auch Beamtin und bekomme sowohl einen Unfallausgleich als auch eine Unfallrente der BG gezahlt.
Allerdings ist bei mir die Besonderheit, dass die Unfallrente für einen Unfall in der Schulzeit ist, d.h. bevor der Beamtenzeit.
Grundsätzlich gilt wohl für Beamte § 61 SGB VII i.V. m. § 82 Abs. 4 SGB VII, d.h.Zahlung nur insoweit, als sie die Dienstbezüge übersteigen, mindestens aber Höhe Unfallausgleich.
Und Unfallausgleich ist vieeell weniger als Unfallrente.....
Beispiel: MdE 30 > 119,00 €, Unfallrente wären bei meinem Verdienst ca. 350,00 €.....

Hoppy
07.08.2008, 13:29
Veielen Dank für Eure Antworten!
Aber es stellt sich für mich jetzt immer noch die Frage, ob ich (Beamter auf Probe) auch einen Anspruch auf Verletztenrente von der BG habe, wenn es kein Dienstunfall ist und es somit mit meinem Status eigentlich nichts zu tun hat.
Ist es nicht üblich, dass man ab einer MDE von 20 % Leistungen erhält?
Muss ich als Beamter eine MDE von 30 % haben?
Der Unfall ist schließlich bei meinem genehmigten Nebenjob passiert und hat mit meiner Tätigkeit als Beamter nichts zu tun.
Ansonsten würden doch die Beamten hier schlechter gestellt werden. Den Nebenjob kann ich auf Grund des Unfalls nämlich nicht mehr ausüben.

tiptoe
07.08.2008, 14:06
Hallo,

warum klärst Du das nicht mit DEinem Sachbearbeiter bei der BG Schließlich war die BG für Deinen Nebenjob zuständig. Oder suche einen RA für Sozialrecht auf.


Mit Deiner Verbeamtung hat der Nebenjob ja nichts zu tun.

Tiptoe

alanna30
07.08.2008, 16:12
Hallo!
BIst du denn auch in deinem Beruf als Beamter eingeschränkt?
Soweit ich weiß, sind das Ganze nämlich zwei Paar Schuhe.
Dein Sport ist über die BG versichert und von dem "Gehalt" bekommst du prozentual entsprechend deine Rente von der BG.
Alles andere müsste so weiter laufen.

Ich steck in so einer ähnlichen Lage, bei mir kommts allerdings nicht zur Rente (nur Verletztengeld) und ich hab auch in meinem eigentlichen Beruf (Lehrerin) keine Einschränkungen.

Auch ich hab mich im BG-versicherten Sport verletzt.
Falls noch Fragen sind, meld dich einfach...

Hoppy
07.08.2008, 16:54
Hallo alanna,

nein in meinem normalen Beruf bin ich nicht eingeschränkt (sitzende Tätigkeit) .
Also würde ich von dem Gehalt des Nebenjobs eine Rente von der BG erhalten?
Gibt es da Rechtsgrundlagen, die das erläutern?
Wie läuft das bei dir?
Leider steht das Ergebnis des Gutachtens noch nicht fest und daher gibt mir mein Sachbearbeiter keine genauen Auskünfte. Die einzige Andeutung die er gemacht hat, ist die das ich als Beamter 30 % MDE haben müsste um eine Rente zu bekommen.

alanna30
07.08.2008, 20:35
Wie gesagt, bekomme ich ja keine Rente, sondern wohl nur Verletztengeld (gab ein paar Probleme mit der Anerkennung als BG-Fall, sollte nun aber durch sein). Da eine MdE bei mir nicht so ausgeprägt ist, hab ich keine Rente zu erwarten...
Aber das Verletztengeld bekomm ich wohl nur bezogen auf die Tätigkeit beim Sport, da ich ja im anderen Job weiter arbeitsfähig bin, nur halt beim Handball nicht.
Welche Rechtsgrundlagen da greifen, kann ich dir auch nicht sagen. Da gibts hier im Forum eher Experten.
Ich weiß zwar nicht, bei welcher BG du versichert bist, ich bin bei der VBG und die haben ne Infobroschüre für Sportvereine auf ihrer Homepage.

http://www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/broschueren/infosfsport.pdf

Da könntest du auch fündig werden...

Und bei weiteren Fragen, gerne Fragen ;)
LG

Hoppy
08.08.2008, 07:33
Ja das Verletztengeld habe ich auch über die volle Zeit bekommen, obwohl ich in meinem Beruf wieder komplett einsatzfähig war.
Vor einem Monat war ich jetzt beim Gutachten und als Information sagte mir der BG MItarbeiter, dass ich eh nichts zu erwarten hätte, da ich auf 30 % kommen müsste!
Kann mir jetzt jemand 100 % sagen, ob ich auch einen Anspruch hätte, wenn es nur 20 % werden würden?
Vielen Dank

Dito
08.08.2008, 13:13
Hallo Hoppy,

Du hast geschrieben, dass Du als Fußballer verunfallt bist. Ich nehme mal an, dass die V.. für die Entschädigung zuständig ist. In diesem Fall ist einschlägig das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dort steht eindeutig in § 56 SGB VII, dass Du einen Rentenanspruch hast, sofern die MdE mindestens 20 v. H. (Minderung der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) beträgt.

Ich würde Dir empfehlen Deinen Sachbearbeiter nochmal anzurufen und ihn konkret nach seiner Rechtsgrundlage (MdE mind. 30?) fragst.

Kannst Dich ja dann nochmal melden.

Dito

Hoppy
11.08.2008, 11:01
Hi,

am Telefon wurde mir nur gesagt, dass ja noch nichts feststeht und man erstmal abwarten will.
Den Rest könnte ich ja dann aus dem endgültigen Bescheid entnehmen. Demnach bekam ich diesbezüglich keine vernünftige Auskunft!