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Vollständige Version anzeigen : Hilfe, gerate nach BG Unfall in die Mühlen des Arbeitsamtes


kira92
09.11.2006, 20:36
Hatte im Feb. 05 einen Arbeitsunfall und bin seither arbeitsunfähig :(, seit 31.10.06 bekomme ich kein Verletztengeld mehr und wurde von der BG aufgefordert Antrag auf Erwerbsminderungsrente und gleichzeitig einen Leistungsantrag nach §125 SGB III bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Dies habe ich auch versucht, doch bekam immer nur Anträge auf Arbeitlosengeld, habe darauf hingewiesen, dass ich nach wie vor im Arbeitsverhältnis stehe, man meinte es gäbe keine anderen Formulare. Nun bekam ich die Leistungszusage nicht etwa nach §125 sondern nach §117 SGBIII und mit gleicher Post die Mitteilung, dass ich mich schnellstens um einen neuen Arbeitsplatz bemühen solle, da sonst die Leistungen wieder gestrichen werden. Was soll ich nun tun :confused:

Interessant ist auch noch, dass die Agentur für Arbeit jetzt auch noch Regressansprüche gegen den Unfallverursacher stellen will, da ich ja durch ihn(Arbeitgeber ?oder etwa der tödlich Verletzte?, dem ich helfen wollte) arbeitlos? geworden bin:confused:, ich verstehe die Welt nicht mehr

schwarzerengel47
10.11.2006, 07:29
Hallo,
also das Verletztengeld kann auch über die 78 Woche Krank gezahlt werden wenn bestimmte Vorrausetzungen erfühlt sind. Wie sieht es denn aus kannst du denn jemals wieder in deinen alten Beruf zurück?

Ansonsten ist es eine richtige Vorgehnsweise der BG das du ersteinmal einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellst gleichzeitig Antag auf Arbeitslosengeld. Da ja nicht sicher ist das du die Erwerbsminderungsrente auch bekommst.

Du musst dich an deinen Berufshelfer deiner BG wenden die können dir da auch weiterhelfen und mit rat und tat zur Seite stehen.:confused:

schwarzerengel47:)

Belana
10.11.2006, 18:20
Hallo Kira92!
Habe das gleiche Problem .Nur habe ich bei der BG widerspruch gegen die Einstellung des Verletztengeldes eingelegt.
Mußte danach schon zum Gutachter.
Mittlerweile mußte ich aber auch beim A-Amt Antrag auf arbeitslosengeld stellen , da ich meine Arbeitstelle gekümndigt hatte auf anraten des Artzes.
Als nächstes mußte ich dann zum med . Dienst des A-Amtes um dort meine arbeitsunfähigkeit feststellen zu lassen . Auf Grund dieser AU mußte ich einen Antrag auf EU-Rente stellen. Den Gutachter für diese Rente sehe ich nächste Woche. Wenn das genauso ist wie bei der BG,sehe ich schwarz. Dann lande ich unwillkürlich irgendwann bei hartz 4.
Rede mal mit deinem Arbeitsvermittler. Meiner hat mir das alles erklärt und ich hoffe, das alles so richtig ist.

sam
10.11.2006, 19:22
Hallo Kira,

so richtig steige ich nicht dahinter. Verbessere mich bitte wenn ich nicht richtig liege ok.

Also Du bist verunfallt / Wegeunfall ? Stehst noch im Arbeitsverhältnis, die 78 Wochen VL Geld sind ausgelaufen und Du noch nicht Arbeitsfähig.

Erhältst jedoch die Aufforderung Dich beim AA zu melden SGB III § 125,
Link für Dich zur Info, http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312500 .

Warum ? Wenn Du aus dem Arbeitsunfall Schäden ect. heute noch hast sollte Dein Bg - Helfer Dir doch behilflich sein Deinen noch bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder wenn Du verbleibende Schäden aus dem Unfall davon getragen hast Deinen noch bestehenden Arbeitsplatz Behindertengerecht zu gestalten mit der Hilfe vom AG. Nur warum geschehen diese Dinge nicht ? Da sind eine Menge Fragen,..Du bekommst einen Leistungsbescheid vom AA nach § 117 SGB III und sollst trotz bestehendem Arbeitsverhältnis ein neues suchen. In diesem Sinne, sam ;)

Speetwomen
10.11.2006, 20:13
Hallo Kira

Bei mir war es so ähnlich, nur das ich bis heute kein Verletzengeld bekommen habe. Das AA war erstmal geschockt das da jemand war der schon seit 14 Jahren ein und den selben Arbeitgeber hatte:D . Dann habe ich denen 1000 mal erklären müssen, dass ich nicht gekündigt bin und auch nie gekündigt werde:( . Als es von denen endlich begriffen wurde, schickte man mich zum Gutachter des MD v.AA um von ihm bestätigen zu lassen das ich in den § 125 reinfalle. Das war OK, denn er gab gleich zu das er keine Ahnung von WS Verletzungen hat und Dankbar war das ich alle Befunde dabei hatte. Nur hat der gute Doc vergessen drauf zuschreiben wie lang ich arbeitsunfähig bin, was auch nochmal Ärger gab.Erst wie der Behindertenbeauftragte meines Arbeitgeber da aufgetaucht ist und richtig Theater gemacht hat, lief alles. Meinen Rentenantrag hatte ich schon vorher gestellt, weil ein Schreiben meiner KK kam, womit ich nichts anfangen konnte. Ich fragte bei meinem Arbeitgeber nach und da wurde mir gesagt, dass ich schleunigst einen Rentenantrag stellen soll, denn das schreiben sagt durch die Blume, dass ich bald ausgesteuert werde. Wenn ich bis dahin keinen Rentenantrag gestellt habe bin ich dann nicht mehr krankenversichert. Genau so war es auch, aber ich hatte den Antrag vorher gestellt und bin also weiterhin krankenversichert. Da es bei mir sehr komliziert ist, weil ich im öffentlichen Dienst bin und immer wieder Lohnfortzahlung bekommen habe ( nur insges. in 5 Jahren 6 Wochen Krankengeld) weiß ich nicht wie es bei Dir ist. Jedoch rate ich dir gehe nochmal aufs AA und mach den klar, dass du einen Antrag für § 125 brauchst und du eine Arbeit hast. Das wollten die bei mir am Anfang auch nicht begreifen. Dein Arbeitgeber muß dann auch was ausfüllen. Und beantrage die Rente, denn das dauert ewig, bei mir war es fast ein Jahr:mad: .

Viel Glück

kira92
12.11.2006, 21:10
Also erst einmal vielen Dank für eure Beiträge.:)
Noch einmal zum Verständnis: ich habe kein Problem damit, dass mich die BG sozusagen ausgesteuert hat, sondern das Problem liegt beim Arbeitsamt, das nicht verstehen will oder kann, dass ich nicht nach §117, sondern nach § 125 Leistungen beziehen soll. Ich habe die Erwerbsminderungsrente schon beantragt, das Verfahren läuft, ich brauche also für den Übergang bis die Rente bewilligt wird das Übergangsgeld vom Arbeitsamt. Mein Arbeitsplatz besteht nach wie vor, ich werde aber wahrscheinlich nicht wieder in meinem Beruf arbeiten können, zumindest nicht in absehbarer Zeit. Natürlich werde ich morgen wieder beim Arbeitsamt vorstellig werden, jedoch bezweifle ich, dass mein Kundenberater mich dieses Mal versteht. Habe auch den Antrag in soweit geändert, als das ich auf das Formular handschriftlich den Passus "Antrag auf Leistungen nach §125" dazugeschrieben habe, habe auch alle Fragestellungen bezüglich der Arbeitslosigkeit gestrichen. Wie gesagt mein Kundenberater hat ja auch gemeint es gäbe keinen speziellen Antrag nach
§ 125, aber habe mich schon verstanden.
Und um noch einmal auf die BG zu kommen, ich wäre froh, wenn ich das Gefühl haben könnte, dass ich dort Hilfe und Beistand bekäme, habe aber eher das Gegenteil. Ein kleiner Einblick in mein erstes persönliches Gespräch gefällig? BG Helfer: Wissen Sie eigentlich wieviel Sie uns schon gekostet haben Tolle Hilfe,toller Beistand! Wenn man sich nicht selbst helfen kann ist man geliefert, traurige Wahrheit. Es ist eben immer schwierig auch heutzutage noch, wenn man keinen körperlichen Schaden davon getragen hat!
Kira92

DonQuichotte
13.11.2006, 13:13
Hallo Kira92 !
ich kämpfe auch schon seit 2 jahren mit der AA um die anerkennung meines arbeitslosengeld antrages nach § 125 SGB 3, das wollen die da einfach nicht begreifen, habe am selben tag, wie ich mich beim AA gemeldet habe rentenantrag auf erwerbsminderungsrente gestellt, da rehaantrag für mich diesbezüglich nicht in frage kann, da ich ein jahr vorab eine reha durch den rententräger genossen habe, ohne sichtliche verbesserung meiner gesundheits- bzw krankheitssituatíon, nun gut, der vermittler vom AA wollte mir eine andere arbeitsstelle andrehen, worauf icvh ihm auch sagte,"guter mann, ich stehe in einem ungekündigtem arbeitsverhältnis und kann keine andere arbeit bei einem anderen arbeitgeber annehmen, für mich trifft der §125 zu", das hat er nicht begriffen und mich aus den leistungen des AA ausgeschlossen, so das ich jetzt ungerechterweise hartz4 empfänger bin. Klage am sozialgreicht läuft seit 11.2004 und ist noch nicht entschieden, da die jetztigen sachbearbeiter vom AA die sachlage immer noch nicht begriffen haben, ich vermute die machen das nur um die kosten zu sparen, obwohl das bei denen nur ein durchlaufender posten währe, den sie würden die gelder sofern die rente genehmigt werden würde vom rententräger zurückbekommen, aber mit dem rententräger bin ich auch seit 2.2005 in klage, da sie die rente verweigern, aber im vorfeld falsche untersuchungen mit und bei mir gemacht haben, man sieht was alles schief laufen kann.
Ich denke du solltest ein "widerspruchsschreiben bzw. berichtigungsschreiben" der AA zusenden, indem du auch nochmal auf deinen fall, "Arbeitslosmeldung nach § 125 SGB § (SGB = Sozialgestzbuch)mit gleichzeitiger Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente beim Rententräger", hinweist.
Damit die schnarchsäcke da endlich mal aufwachen.
Desweiteren stelle bei der BG einen antrag auf unfallrente.
Soweit von mir erstmal meine tib´s.
Wenn daran etwas verkehrt sein sollte, bitte ich andere, die diesen beitrag lesen, dieses zu berichtigen, oki.

kira92
13.11.2006, 20:33
Hallo Don Quichotte,
habe morgen wieder Termin beim AA, war zwar auch heute schon da, aber ohne Termin geht ja gar nichts:rolleyes:
Will dort versuchen es richtig zu stellen. Von der BG habe ich rotes Info Blatt bekommen, wo die Leistungen aufgeführt sind, dort steht, dass die Verletztenrente der BG nicht beantragt werden muss, sondern von der BG ohne Aufforderung geprüft wird, dies ist von meinen BG-Helfer auch gesagt worden, soll jetzt noch einmal gutachterlich wegen der MdE untersucht werden, habe zwar schon ein Gutachten vom Anfang des Jahres(hat die BG in Auftrag gegeben), jedoch passt der BG dieses nicht, da es ein Arzt war, der wirklich objektiv war und für mich positiv geschrieben hat.
Wie mein BG-Helfer sagt, ist die MdE ja gar nicht von der BG in Auftrag gegeben worden(am Anfang d.Jahres), sondern nur die ärztliche Begutachtung:confused:, ha, ha,ha seit wann wird die Begutachtung aufgeteilt Aber ich muss mich ja fügen, da ich die Leistung beziehen muss, also noch einmal das Ganze, natürlich ist jetzt der Arzt vom Anfang d. Jahres bei den 3 Auswahlärzten nicht mehr dabei, ist ja logisch:mad:. Habe aber seit Auswahl eines Arztes meinerseits seit über 4 Wochen nichts mehr diesbezüglich von der BG gehört, ist ja auch nicht so wichtig geht ja nur um meine Existenzgrundlage, die Mühlen mahlen langsam. Mein BG-Helfer wollte nach erneutem persönlichem Gespräch sofort telefonisch einen Termin bei dem Arzt machen und mich sofort informieren, da er angeblich bis dato nichts von meiner Entscheidung gewusst hätte. Habe ich aber glücklicherweise per Fax und mit Sendebericht nachweisen können. Dies ist auch schon wieder
1 1/2 Wochen her, vielleicht müssen sie den Auserwählten erst einmal BG-Impfen. Man wird es staunend erleben, wenn ich nicht mittlerweile einen gewissen Galgenhumor hätte, wäre ich bestimmt schon nicht mehr unter uns, ich könnte ein ganzes Buch über die Pannen,Taktiken und psy.Sticheleien schreiben, habe aber Angst, dass ein BG`ler mich hier erkennt und dann noch mehr Steine in den Weg gelegt werden. Kira92

DonQuichotte
16.11.2006, 22:00
Hallo Kira 92 !
Nun weiß ich gar nichts mehr!
Also nach meiner meinung und so steht es eigendlich auch im §125 SGB 3, must du aufgrund langer krankheit und noch länger bestehender krankheit voraussichtlich nicht mehr arbeitsfähig sein und von deinem arbeitgeber keine lohnfortzahlung mehr bekommen und das krankengeld der krankenkasse muß auch ausgelaufen sein (ausgesteuert), hat nichts mit der aussteuerung bei der BG zu tun und du must einen rehaantrag oder rentenantrag bei deinem gesetzlichen rentenversicherer (heute = Deutsche Rentenversicherung Bund oder Land) gestellt haben (hat nichts mit einem unfallrentenantrag bei der Bg zu tun und einer MdE), dann fällst du unter den § 125, sonst nicht.
Sicher die BG macht einem auch das leben schwer, davon kann ich auch ein buch schreiben, "bei mir ist auch ein schreiben angeblich nicht angekommen, auch per fax, den sendebericht hab ich auch hier und per einschreiben rückschein, das interessiert die nicht, ist nicht da".
Nun, das klärt mein anwalt und wenn es dazu einer haus- bzw. bürodurchsuchung bedarf, jedes fax macht auch ein journalbericht, da muß mein fax drin auftauchen und schon haben die von der Bg die arschkarte.

kira92
17.11.2006, 19:16
Hallo Don Quichotte,
ich habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, ich meinte die 78 Wochen Verletzengeld sind ausgelaufen. Habe dann Rente beantragt(ganz toller Sachbearbeiter,wirklich hilfsbereit und angagiert,ehrlich:)) und versuche mit gleichem Datum Leistungen nach §125 beim Arbeitsamt zu bekommen. Ich falle auf jeden Fall unter den §125, jedoch das Arbeitsamt will oder kann das nicht begreifen. Bekomme jetzt täglich Schreiben, dass ich mich bewerben soll ansonsten würde mir die Leistung nach §117( die ich nicht beantragt habe, da ich weder arbeitslos noch arbeitsfähig bin und somit mir die Leistung nicht zusteht) gestrichen. Habe weiteres Schreiben vom AA, dass ich nächste Woche zu meinem Berater soll, der mit mir meine Bewerbungssituation besprechen will. Ich stand diese Woche jeden Tag beim AA auf der Matte und versuchte den Sachverhalt, mittlerweile mit 5 verschiedenen Bearbeitern, zu klären. Immer noch ohne Erfolg, habe deswegen heute schriftlich Widerspruch gegen den Leistungsbescheid nach §117 eingelegt, nochmalig mit der o.g. Erklärung. Heute kam mit der Post die persönliche Einladung zur ärztlichen Untersuchung nach §309 natürlich zum Ende des Monats um meine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung zu prüfen. Wenn nicht bald was passiert, stehe ich ohne Geld da und meine Existenz geht den Bach runter. Mir ist völlig klar, auch wenn ich einen positiven Leistungsbescheid nach §117 bekommen habe, dass mir der wieder gesperrt wird, da ich nicht arbeitsfähig bin Ich bin keinen Schritt weiter und das Monatsende naht, ich weiss nicht was ich noch tun soll, ich bin völlig ratlos. Mein BG-Helfer wollte sich mit dem AA deswegen in Verbindung setzen, dies ist jedoch schon 2 1/2 Wochen her ,nichts passiert:mad: So werde ich nächste Woche zu meinem Berater vom AA gehen (habe ja einen Beratungstermin) und weiter versuchen, die Sache zu klären.
Kira92

schwarzerengel47
17.11.2006, 21:23
Hallo Kira,
also ich war fast in der selben Situation. Ich hatte auch den Rentenantrag gestellt , da ich die begonnene Umschulung der BG aus gesundheitlichen Gründen sprich Unfallfolgen nicht mehr machen konnte. Daruf hin stellte die BG sofort alle Zahlungen ein da ich jA die 78 Wochen Verletztengeld lange überschritten hatte.

Wenn du den Rentenantrag gestellt hast dann kommst du beim Arbeitsamt in die Rehaabteilung. Dort wirst du einen Amtsarzt zugewiesen der dann deine Arbeitfähigkeit feststellen tut. Kommt er zu der auffassung das du weiterhin arbeitsunfähig bist dann kommst du in § 125. So ist es der Werdegang auf dem Arbeitsamt.Es kann ja genausogut sein das du die Rente garnicht bewilligt bekommst. Daher sichern die sich nochmals ab.

Bei mir kam es garnicht so weit ich hatte inerhalb von 3 Monaten die EU Rente bewilligt bekommen.

Also in kurzfassung heißt das , das du Arbeitslosengeld sowieso ersteinmal bekommst. Und dann kommt es drauf an was der Amtsarzt dir bescheinigt. Wenn du auch von Ihm als Arbeitsunfähig beschinigt bekommst dann wirst du nach §125 beim Arbeitsamt geführt bis eine Entscheidung von der Rentenversicherung kommt.

Falls ich mich falsch ausgedrückt habe verbessert mich.

Hoffe es hilft dir

schwarzerengel47

kira92
04.12.2006, 12:47
Hallo Schwarzerengel47,

tut mir leid, dass ich mich erst jetzt melde. Es hat mir sehr geholfen, was du geschrieben hast. Mir wurde jetzt vom Amtsarzt bescheinigt, dass ich unter §125 falle und Anspruch habe solange das Rentenverfahren dauert. Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen, denn ich habe nicht mehr daran geglaubt, dass ich das AA überzeugen kann - nicht arbeitslos zu sein. Habe wirklich nette und angagierte Amtärztin erwischt, bin heilfroh. Eine Sorge weniger, jetzt geht es um die Verletztenrente, leider ist da bei der BG seit 7 Wochen Stillstand. Habe angeschrieben, angerufen und warte seither auf die Mitteilung, wann die Begutachtung stattfinden soll. Laut meinem BG Helfer sollte ich mich auf letzte Woche einstellen, tja die ist nun ja auch vorbei und keinerlei Nachricht. Schauen wir mal wie und wann es weitergeht

Gruß
Kira92

schwarzerengel47
04.12.2006, 15:13
Hallo Kira92,
siehste wird nicht so heiß gegessen wie gekocht. Nun so ein Gutachtertermin das kann dauern:confused:. Ich habe nach 1,5 Jahren nach meinem Verschlimmerungsantrag ein Gutachtertermin bekommen. Immer andere ausreden.Jetzt warte ich schon seid 10 Wochen auf mein ergebnis vom Gutachten:mad:

Also die Mühlen der BG s mahlen langsam wenn es um was zu Zahlen geht.Ist s umgedreht bekommt man sofort die abmahnung.:eek:

Aber so its halt!

Wünsche dir viel erfolg weiterhin!

schwarzerengel47:)

Abby
11.12.2006, 19:49
Hallo zusammen,

ich verstehe gar nichts mehr. Bitte helft mir, irgendwie stehe ich auf der Leitung. Also auch ich habe 78 Wochen Verletztengeld bezogen und seit August 2006 beziehe ich Geld vom Arbeitsamt, §117. Ich habe einen Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit gestellt, der abgelehnt wurde, jetzt bin ich im Wiederspruch. Ich darf auf keinen Fall in meinen alten Beruf zurück und bin nicht gekündigt worden und auch ich habe nicht gekündigt, habe also noch einen Arbeitgeber. Ist es richtig, das ich Geld nach §117 bekomme? Und was ist denn der Unterschied zwischen §117 und §125

Der Gutachter vom Arbeitsamt hat mir zwar gesagt, das ich einpaar Stunden arbeiten könnte, was ja auch damals stimmt, aber mittlerweile hat sich mein Zustand verschlimmert und mein Therapeut sagt, das ich auf keinen Fall arbeitsfähig bin.

Was soll ich jetzt machen Ist das alles richtig so oder wäre eine neue Begutachtung besser

Dankeschön schonmal

Abby

sam
11.12.2006, 20:49
Hallo Abby,

willkommen im Forum bei uns,..

Wenn sich die Gesundheit verschlechtert hat von Dir, solltest Du einen Verschlechterungsantrag stellen bei Deiner Dir zuständigen BG. Und Du solltest wieder vorstellig werden bei einem D - Arzt so das die Verschlechterung dokumentiert wird.

Der Unterschied von § 117 kannst Du hier nachlesen, bei weiteren Fragen bitte einfach nochmals melden, ok.

Hier der Link für SGB III. § 117; http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0311700

Hier der Link für SGB III. § 125; http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312500

Wir wünschen Dir gute Besserung, In diesem Sinne, sam ;)