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Vollständige Version anzeigen : Sozialgericht bestellt IMB-Gutachter! Warum?


beni
06.11.2006, 18:37
Hallo,

mein Verfahren, inklusive Widerspruchsverfahren, dauert nun schon 17 Jahre! Beim Termin vor dem Sozialgericht lagen dem Gericht 2 unabhängige Gutachten vor, welche eine MdE von 40% ausführlich begründeten. Diese wissenschaftlichen Gutachten wurden von namhaften Chefärzten und von Professoren einer Orthopädischen Universitätsklinik erarbeitet und stützen meine Forderungen voll. Die BG versucht mit allen Mitteln (auch illegalen Mitteln, wie Verfälschungen......etc.), diese Gutachten vor Gericht zu entkräften. Die BG hat den Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt. Zu meinem großen Erstaunen spielt der Richter mit und hat nun, anstatt endlich ein Urteil zu fällen, einen weiteren Gutachter bestellt. Dieser Gutachter (Dr.R.L. aus München) ist allerdings Mitglied im IMB-Fachverband, ist beratender Arzt mehrerer großer Versicherungen, absolvierte diverse Kurse der KölnerRück und hat zwischenzeitlich ca. 4000 Gutachterfälle (er lebt also nur von Gutachten!) und praktiziert schon lange nicht mehr als Chirurg. Dieser Arzt wurde in diesem Forum bereits mehrfach äußerst negativ erwähnt. Ich weiß also genau welcher Zweck diese weitere Begutachtung erfüllen soll.
Wer kann mir einen Rat geben? Was kann ich tun? Hilfe!
Beni:(

Ackermann
06.11.2006, 21:15
Du hast gleich ne Pm, hoffe es hilft ein wenig.
ralle

beni
06.11.2006, 21:29
Hallo Ackermann. Danke für die PM. Werde entsprechend verfahren, vielleicht habe ich Glück! Übrigens, der nun vom Gericht bestellte GA ist Unfallchirurg, mein Fall bezieht sich aber nur auf das Gebiet der Orthopädie. ist das eigentlich o.k.? Ist die lange Dauer des Verfahrens überhaupt statthaft - immerhin jetzt fast 18 Jahre Für jede weitere Hilfe bin ich dankbar! Also, wer einen weiteren Rat für mich haben könnte - bitte melden!
Beni

Joker
06.11.2006, 21:48
Hallo beni,

zu deinen ersten Fragen kann ich dir nicht viel sagen, aber in einem Punkt bin ich mir relativ sicher: die Verfahrensdauer verstößt gegen die Menschenrechte. Lies dir mal folgenden Link durch:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2006/09/16/print1.html
Es gab auch ein Urteil des BSG, nach dem sozialgerichtliche Verfahren über zwei Instanzen maximal 6 Jahre dauern dürfen, was bei dir ja deutlichst überschritten ist, guck mal hier: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=350&highlight=Verfahrensdauer#post350

Gruß
Joker

beni
06.11.2006, 21:57
Hallo Joker, danke für die Hinweise. Bei mir dauert die 1. Instanz bereits fast 18 Jahre! Das glaubt mir fast keiner. Ich werde meinem Anwalt wohl Dampf in dieser Hinsicht machen müssen. Aber langsam verliere ich echt das Vertrauen in die deutsche Justiz. Alles erinnert einen mehr an sizilianische Organisationen.......leider!

seenixe
07.11.2006, 08:21
Hallo Beni,

könntest Du etwas mehr über Deinen Fall berichten? 17 Jahre ist eine sehr lange Verfahrensdauer und es muß ja Gründe für diese Dauer geben. Kannst Du was dazu sagen, wo die Gründe liegen?

Gruß von der Seenixe

beni
07.11.2006, 11:53
Hallo Seenixe, es sind inzwischen fast 18 Jahre. Arbeitsunfall 1989. Das Widerspruchsverfahren zog sich über die Jahre hin, immer wieder wurden neue Gutachten angefertigt. Ich kann schon gar nicht mehr aufzählen wieviele Gutachten, Berichte und Stellungnahmen gemacht wurden. Es kam bis 1999 zu keinem rechtskräftigen Bescheid der BG. Die Klage läuft seitdem mit weiteren Gutachten. Die Gutachten, bei denen eine körperliche Untersuchung stattfand stützen meine Forderungen voll. Trotz Verhandlungstermin kein Urteil des Richters. Es wird der BG immer wieder Gelegenheit gegeben die vorhandenen Gutachten durch Stellungnahmen von beratenden BG-Ärzten anzugreifen. Diese Stellungnahmen sind alle nur nach Aktenlage erstellt worden und enthalten z.T. haarsträubende Verfälschungen und unrichtige Aussagen. Dennoch scheint der Richter diesen Stellungnahmen der beratenden BG-Ärzte größere Bedeutung zuzumessen als den für mich positiven Gutachten. Ich soll nun zu der exakt gleichen medizinischen Fragestellung zum dritten Mal zu einer körperlichen Untersuchung, diesmal bei einem IMB-Gutachter. Die BG hat bereits 2 Vergleichsvorschläge des Gerichts abgelehnt. Doch es kam danach nicht etwa zu einem Urteil, sondern zu weiteren Gutachten. Ich werde solange zu Gutachtern geschickt bis einer der Gutachter dann zugunsten der BG aussagt. Dieses Gutachten wird dann wohl als Zutreffend genommen. Ich sitze als schwächstes Glied in dieser Kette da und kann fast nichts tun, außer warten und mitspielen (seit fast 18 Jahren!).
beni

Ackermann
08.11.2006, 10:57
Hallo Ackermann, habe Dir eine Antwort gesandt. beni

Dann bist du aber schon ein ganzes Stück weiter, der wird sich sehr überlegen was er da verzapft.
Ralle

Ramona
08.11.2006, 17:19
Hallo Beni,

als ich klage beim SG eingelegt habe, musste ich zu drei Gutachten. Der erste GA erkannte eine BK an. Die Stellungnahme der BG sagte natürlich das Gegenteil.
Also ein Zweites GA bei einem IMB Gutachter, bei dem ich auch schon im Verwaltungsverfahren war.
Antrag wegen Befangenheit - musste aber trotzdem hin. Ich musste eine Std. warten und ging kurz zum Arzt. Der sagte dann, dass er mich ja vor kurzem erst untersucht hätte und er alles wisse. Eine BK sei meine Krankheit nicht. Ablehnung.
Musste dann noch zu einem Dritten, der auch ablehnte und dieses GA war dann ausschlaggebend für das Gericht - Ablehnung der Klage.

Kurz vor der Verhandlung erhielt ich Post vom Gericht, dass ich doch die Klage zurückziehen solle. Ich hielt daran fest und gewann in der nächsten Instanz.

Also Beni. Auch wenn es ewig dauert. Nicht aufgeben und vor allem nicht kleinkriegen lassen.

Alles Gute für dich.

Gruß Ramona

beni
10.11.2006, 09:41
Hallo Ramona, wieviele Gutachter hattest Du in der 2. Instanz? Wurde da alles wieder neu begutachtet?
Gruß beni

Ramona
10.11.2006, 10:39
Hallo beni,

in der zweiten Instanz hatte ich nur ein Gutachten und dieses hat alles vorherige umgeworfen.
Die ganzen Fehldiagnosen wurden wiederlegt.
Natürlich gab es von Seiten der BG vorher noch ein Zusammenhangsgutachten und eine 8 seitige Stellungnahme nach dem Gutachten, in der man wieder einen neuen Grund fand, die BK 2110 nicht anzuerkennen.
Aber das Gericht hat sich da nicht mehr reinreden lassen.
Der von ihnen bestellte Gutachter hat den Ausschlag gegeben, dass meine Krankheit als BK anerkannt wurde.

Natürlich habe ich mit dem Gericht und dem GA Glück gehabt.(LSG Chemnitz)
Das SG Leipzig hatte sich in der 1. Inst. vom IMB Gutachter, durch ein Schreiben von ihm über das belastungskonforme Schadensbild, beeinflussen lassen (meine Meinung). Er schickte dem Richter Unterlagen und Studien, die nur von Gegnern der Rücken-BK'n erstellt wurden.

Der Clou war, dass dieses letzte Gutachten (LSG) in der Höhle des Löwen - einer Bau BG - gemacht wurde und ich anfangs negativ dachte. Aber der Arzt war sehr kompetent. Und ich war k.o., denn ich hatte eine Anreise von 600 km hinter mir und sah nicht so gut aus. ;)
Die Untersuchung dauerte zwei Stunden. Bevor ich zum Arzt fuhr, schrieb ich ihm noch über meine Beschwerden (Wurde von ihm dazu aufgefordert) und schickte gleichzeitig noch einige neuere wissenschaftliche Erkenntnisse mit.

Ich drücke dir die Daumen, dass du bald etwas positives berichten kannst.

L.G. Ramona

robin_lucie
14.11.2006, 11:22
Hallo,
vielleicht hilft es, Deinen Fall mal dem Sozialministerium bekannt zu machen. Manchmal sind die kurzen Wege noch die Besten.

Viel Erfolg!

LG
Stefanie

beni
18.11.2006, 22:57
Hallo,

ich bin davon überzeugt, dass das Gericht nicht mehr unparteiisch sein kann. Habe den Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt. Habe Auf die Fachfremde hingewiesen. Habe das Urteil des Landgerichts Köln hinsichtlich der IMB-Gutachter vorgelegt. Und etliche weitere Argumente. Die Richterin ist nicht einmal auf irgendein Argument meinerseits eingegangen. Alles abgelehnt! Ich muß, obwohl schon 4 Gutachten in exakt der gleichen Fragestellung vorliegen (zu meinen Gunsten) nun zum IMB-Gutachter. Ohne irgendeine Begründung! Ich bin fassungslos!
beni

Rumpelstilzchen
18.11.2006, 23:13
Hallo,
vielleicht hilft es, Deinen Fall mal dem Sozialministerium bekannt zu machen. Manchmal sind die kurzen Wege noch die Besten.

Viel Erfolg!

LG
Stefanie

Hallo Stefanie,

da wir in diesem Staate ja verfassungsmäßig die Gewaltenteilung haben, glaube ich nicht, dass sich das Sozialministerium in ein laufendes Gerichtsverfahren einmischen wird. Da könnte sich der zuständige Mitarbeiter im Ministerium böse in die Nesseln setzen, selbst wenn er von der Sachlage her richtig liegen sollte.

Ciao,

Rumpelstilzchen

Gibbus
19.11.2006, 08:24
Hi Beni, hier Gibbus !
bezüglich der "illegalen Verfälschungen" der BG (ich habe das treffendere Adjektiv, nämlich: "mafiösen") hilft Dir gern der BFDI, Datenschutzbeauftragter, und das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (oder so ähnlich), beide in Bonn (die Adressen kannst Du von mir gerne per PN erhalten), die BGen hassen diese Stellen wie der Teufel das Weihwasser :D , Du kannst mit diesen Stellen wunderbar die "Reißleine" in Deinem Verfahren ziehen und mithilfe der datenschutzrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Prüfungen "Deine BG" auf den Pfad der Wahrheit zurückholen.:rolleyes:

Zu der "über mir" angesprochenen hier meiner Meinung nach kaum relevanten "Gewaltenteilung" ist zu sagen, dass Du de facto darüber hinaus nicht das Sozialministerium, sondern wenn überhaupt das Justizministerium involvieren solltest, sofern in Deinem Verfahren gegen Richterurteil des LG Köln, gegen IMB-"Gutachten" in Gerichts-Verfahren !, verstoßen wird. Es macht sich ja ein Verfahrensfehler auf, den sogar das BSG noch revidieren müsste ! Hier wäre die adequate Antwort auf einen etwaigen SG-lichen Gutachtenauftrag an ein IMB-Mitglied: eine schriftliche Beschwerde / ein schriftliches ABLEHNUNGSGESUCH mit Anlage des Richterurteils von Köln (,findest Du auch im "Alt"-Forum-Archiv,) natürlich dann fristgerecht per Einschreiben in die Gerichtsakte. So bist Du für spätere etwaige Berufung / Revision allerbestens gerüstet.

Viel Verfahrenserfolg und einen schönen Sonntag !
Der "bucklige" Gibbus (41,9°):cool:

Rumpelstilzchen
19.11.2006, 13:41
Hi Beni, hier Gibbus !
bezüglich der "illegalen Verfälschungen" der BG (ich habe das treffendere Adjektiv, nämlich: "mafiösen") hilft Dir gern der BFDI, Datenschutzbeauftragter, und das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (oder so ähnlich), beide in Bonn (die Adressen kannst Du von mir gerne per PN erhalten), die BGen hassen diese Stellen wie der Teufel das Weihwasser :D , Du kannst mit diesen Stellen wunderbar die "Reißleine" in Deinem Verfahren ziehen und mithilfe der datenschutzrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Prüfungen "Deine BG" auf den Pfad der Wahrheit zurückholen.:rolleyes:

Hallo Gibbus,

für die BG´n ist nicht das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen zuständig (das ist die Aufsichtsbehörde für die privaten Versicherungen), sondern das Bundesversicherungsamt. Ob sich die BG´n da allerdings so sehr "fürchten", wie von Dir behauptet, lasse ich mal dahingestellt. Ich habe noch keine BG gesehen, die sich wegen sowas "wirklich ins Hemd" macht ;).

Zu der "über mir" angesprochenen hier meiner Meinung nach kaum relevanten "Gewaltenteilung" ist zu sagen, dass Du de facto darüber hinaus nicht das Sozialministerium, sondern wenn überhaupt das Justizministerium involvieren solltest, sofern in Deinem Verfahren gegen Richterurteil des LG Köln, gegen IMB-"Gutachten" in Gerichts-Verfahren !, verstoßen wird. Es macht sich ja ein Verfahrensfehler auf, den sogar das BSG noch revidieren müsste ! Hier wäre die adequate Antwort auf einen etwaigen SG-lichen Gutachtenauftrag an ein IMB-Mitglied: eine schriftliche Beschwerde / ein schriftliches ABLEHNUNGSGESUCH mit Anlage des Richterurteils von Köln (,findest Du auch im "Alt"-Forum-Archiv,) natürlich dann fristgerecht per Einschreiben in die Gerichtsakte. So bist Du für spätere etwaige Berufung / Revision allerbestens gerüstet.

Viel Verfahrenserfolg und einen schönen Sonntag !
Der "bucklige" Gibbus (41,9°):cool:

Auch für das Justizministerium gilt, dass es als Teil der Exekutive nicht in ein laufendes Gerichtsverfahren eingreifen wird, selbst wenn es allgemein für das Gerichtswesen zuständig ist. Die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut und gerade das Justizministerium wird sich hüten, diese anzutasten.

Und genau wegen dieser richterlichen Unabhängigkeit muss sich das Sozialgericht auch nicht zwangsläufig der Meinung eines anderen Gerichts hinsichtlich der Qualifikation oder der Unparteilichkeit eines Gutachters anschließen. Abgesehen davon richtet sich das von Dir genannte Urteil aus Köln (sofern das überhaupt ein Urteil war und soweit ich das im Kopf habe) nur gegen einen bestimmten Gutachter und nicht gegen jedes Mitglied des IMB. Ob das für den Nachweis eines Verfahrensfehlers ausreicht? Ich bin da mehr als skeptisch.

Ciao,

Rumpelstilzchen

Gibbus
19.11.2006, 13:55
Hi, beni, hier Gibbus,

von "über mir" offenkundig wieder eine gezielte (?) Falschmeldung: das BVA in Bonn (die genaue Bez. und Anschrift muss ich heraussuchen, deren "Referat III" ist für "Deine BG" zuständig, meine Sache ist dort bereits vorstellig, telefoniert habe ich mit der Stelle, mit Herrn Sch., auch schon, es geht "häppchenweise" voran) wartet geradezu auf Deine Eingaben und hilft Dir gerne professionell weiter, wie es auch der BFDI tut (,hier ist die BG-Ansprechperson die sehr nette und für uns BG-Opfer überaus tüchtige Frau Äcklinner, oder so ähnlich ;-))))), vor der laut einer mir soeben zugespielten PN die BGen richtig schönen "Bammel" haben) !

Die abermals irrelevant angeführte Gewaltenteilung (,haben wir hier off-topic eine Belehrung in "Staatskunde" ?) hilft Dir auch nicht weiter, da diese Stellen es an die ihnen "Untergebenen" zurückdelegieren werden.

Entgegen der "Skepsis" von "über mir" hatte das Kölner LG-Urteil gegen IMBs durchaus Präjudiz-Wirkung auf andere Verfahren, man/frau wird sehen, ob sich die "Spreu vom Weizen" nicht bald trennen lässt. Und warum sollte eine Sozialgerichtsbarkeit nicht gleiche Räson annehmen, wie es ein höhergestelltes Zivilgericht doch auch konnte. Haben wir denn hier in Deutschland eine auseinanderdriftende Jurisdiktion ?

Eine Bitte an den Admin: ich möchte nicht mehr die von mir arbeitssam hier eingebrachten Fakten von "über mir" sachlich falsch zerpflücken lassen, was kannst Du bitte dagegen unternehmen ? Für eine dringende PN an "über mir" wären ich und sicher die anderen betroffenen BG-und Unfallopfer Dir sehr sehr dankbar. Des Weiteren ist "über mir" nun auf meiner Forums-Ignorierliste platziert.

Schönen "Kaffee&Kuchen" noch und
Grüße von Gibbus (41,9°) :cool:

Joker
19.11.2006, 22:43
...das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen zuständig (das ist die Aufsichtsbehörde für die privaten Versicherungen)

nur zur Klarstellung:

Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen gibt es seit Mai 2002 nicht mehr. Es wurde mit einigen anderen Aufsichtsämtern zum BaFin (=Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) verschmolzen. Beschwerden wegen (privaten) Versicherungen sind an folgende Adresse zu richten:

Achtung: Diese Adresse gilt nicht für Beschwerden in Sachen gesetzlicher Versicherung!

Bankenaufsicht & Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Fon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
nähere Infos unter http://www.bafin.de

Gruß
Joker

Rumpelstilzchen
19.11.2006, 22:58
Hi, beni, hier Gibbus,

von "über mir" offenkundig wieder eine gezielte (?) Falschmeldung: das BVA in Bonn (die genaue Bez. und Anschrift muss ich heraussuchen, deren "Referat III" ist für "Deine BG" zuständig,

Ganau das sag ich doch: BVA ist die Abkürzung für Bundesversicherungsamt und nicht für das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen. Ich habe mir lediglich erlaubt, diesen kleinen Fehler zu korrigieren, weil es niemandem etwas bringt, sich an die falsche Stelle zu wenden. Dass Du es als gezielte Falschmeldung ansiehst, wenn man Dich verbessert, sagt mir genug.

Entgegen der "Skepsis" von "über mir" hatte das Kölner LG-Urteil gegen IMBs durchaus Präjudiz-Wirkung auf andere Verfahren, man/frau wird sehen, ob sich die "Spreu vom Weizen" nicht bald trennen lässt. Und warum sollte eine Sozialgerichtsbarkeit nicht gleiche Räson annehmen, wie es ein höhergestelltes Zivilgericht doch auch konnte. Haben wir denn hier in Deutschland eine auseinanderdriftende Jurisdiktion ?

Mag durchaus sein, dass sich manche Richter von dem genannten Urteil beeinflussen lassen, garantiert ist das aber nicht und als alleinige Begründung für eine Revision (Verfahrensfehler) sehr dürftig. Außerdem wäre das auch nur dann relevant, wenn es sich genau um denselben Gutachter handelt. Nur weil EIN Gutachter, der einem Fachverband angehört, von einem Gericht als nicht ausreichend objektiv angesehen wird, wird man das wohl kaum automatisch auf alle Mitglieder dieses Verbands beziehen können. Bedenke bitte, dass vielleicht andere Deine "Fakten" ausbaden müssen, wenn sie darauf vertrauen, ohne selbst in rechtlichen Dingen fit zu sein.

Beispiel: Nehmen wir einmal an, ein Gericht würde in einem Urteil feststellen, dass Gutachter X einseitig zugunsten Versicherter schreibt. Dürfte dann kein anderes Gericht mehr diesen Gutachter beiziehen, obwohl dieser hier im Forum wahrscheinlich eher positiv beurteilt werden würde? Oder wären nicht alle dann der Ansicht, dass es sich bei dem einen Urteil um eine Einzelmeinung handelt, die auf gar keinen Fall verallgemeinert werden dürfte?


Eine Bitte an den Admin: ich möchte nicht mehr die von mir arbeitssam hier eingebrachten Fakten von "über mir" sachlich falsch zerpflücken lassen, was kannst Du bitte dagegen unternehmen ? Für eine dringende PN an "über mir" wären ich und sicher die anderen betroffenen BG-und Unfallopfer Dir sehr sehr dankbar. Des Weiteren ist "über mir" nun auf meiner Forums-Ignorierliste platziert.

Ätsch, "über mir" hat die PN-Funktion deaktiviert, aber der Admin darf mich gerne rauswerfen. Schade nur um die, die alles glauben, was dann von einigen hier, die ihre persönliche Ansicht für Sachverstand halten, geäußert wird. Die müssen nämlich dann die Konsequenzen tragen, nicht ich.

Gute Nacht,

Rumpelstilzchen

Gibbus
20.11.2006, 00:33
Hi @ Alle,
Hier Gibbus,

die PN-Box kann gar nicht so schnell gelesen und beantwortet werden, wie sie prallvoll Posteingänge hat. Deaktiviert ist da nix, die Box steht allen Betroffenen weit offen, nur nicht für "über mir". Da kann sich "über mir" noch so auf ein Bein stellen:rolleyes:

Bei meinen schlüssig recherchierten Fakten muss niemand etwas "ausbaden". "Über mir" sollte evt. mal ein VOLLBAD i. S. einer "Kopfwäsche" nehmen: IMB ist ein "Fachverband" aus GA-ern, die versicherungsnah und parteigeneigt gegen unsere (BG-/Unfallopfer-)Rechtsansprüche handeln / schreiben ! Namen will ich hier nicht nennen, jeder kann sie im Archiv kennenlernen. Das Kölner IMB-Urteil hat einfürallemal Präjudiz-Charakter. Sollten Richter kein Einsehen haben, bleibt immer noch das Zerpflücken des Falschgutachtens und das "109er"-Gutachten. Sollten diese Argumente des Klägers nicht gehört werden, entsteht ein dringend zu revidierender Verfahrensfehler, die nächst höhere Instanz ist dann zuständig wegen Verletzung des "Rechtlichen Gehörs" (Beschwerde/Berufung/Revision). Gegen uns BG-/Unfallopfer schädigende Falschaussagen wie von "über mir" ist also in unserem Rechtsstaat durchaus noch immer ein Kraut gewachsen.

Sachverstand ergibt sich aus der eigenen Lebenserfahrung: "Glaube dem, dem es geschah !" (Vergil), womit "SchreibtischtäterInnen" (,ehemalige ?, aber auf jeden Fall nicht von ihrer Vergangenheit geläuterte,) offenbar nicht aufwarten können, sondern stattdessen nur mit "Störfeuern". Also: Traut, schaut wem ...!

P.S.: "Über mir" wird es zudem immer mehr off-topic, wenn sich "über mir" mal Ramonas Thread ansieht, geht es doch darum, wie sich verhindern lässt, dass sie per Gericht an einen versicherungsfreundlichen, BGen Beratenden Arzt, seines Zeichens IMB-Member, gerät. Will "über mir" denn auch dies BG-/Unfallopfer ins "Messer rennen" lassen ? Dringend SCHWEIGEN sollte "über mir", sofern von "über mir" kein schlüssiger Ausweg zur Vermeidung der oben Ramona angedrohten "Begutachtung" gesehen wird. Auf nicht nachvollziehbare "Gedankengebäude" kann Ramona in ihrer Situation wahrlich verzichten !

Guts Nächtle an Alle, außer an "über mir"
Euer Gibbus (41,9°):cool: