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Vollständige Version anzeigen : Zwischenübergangsgeld gem. §51 SGB IX


rainer1411
09.07.2008, 10:35
Guten Morgen zusammen

Unterstellen Sie bitte bei der Beantwortung meiner Frage, dass alle Bedingungen zur Gewährung von ZÜG vorliegen und zwar für den Fall, dass einer vorangegangenen Leistung zur Teilhabe (LTH) eine weitere LTH folgt.

Wie verhält es sich nun aber, wenn der DRVB es für notwendig erachtet, zwischen der ersten LTH und der zweiten LTH eine medizinische Reha-Maßnahme zwischenzuschieben, um die notwendige Rehafähigkeit für die zweite LTA herzustellen bzw. feststellen zu lassen?

Wie werden die beiden Zwischenräume überbrückt?

Wenn ich den Kommentar zum §51 SGB IX richtig verstehe, dann ist für den 2. Zwischenraum ZÜG zu leisten. Nicht jedoch für den 1. Zwischenraum.
Habe ich das richtig verstanden?
Wenn ja, wie ist dann der 1. Zwischenraum zu überbrücken? Mit ALG I/ II?

Zur Zeit erhalte ich noch ALG I, ab 05.08.2008 werde ich jedoch ALG II erhalten. Der Zeitraum nach Beendigung der 1.LTH hat sich soweit ausgedehnt, da der DRVB erst nach Widerspruch und Untätigkeitsklage in Bewegung gekommen ist.

Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im voraus.

MfG

Rainer

tabaaluga
09.07.2008, 12:19
Hallo Rainer,

schau mal unter nachstehende Link nach.

Vieleicht ist da was passendes dabei, um deine Frage zu beantworten?

http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/nn_42156/sid_D6DA346360390AF463897D0B34DD99A0/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/03__publikationen/RVaktuell/2006/amtliche__mitteilungen__9__2006.html

Hoffe ich konnte Dir helfen.

tabaaluga

rainer1411
09.07.2008, 13:08
Hallo tabaaluga

danke für den link, aber leider passt davon wohl nichts auf meinen Fall.