Vollständige Version anzeigen : Behindertenparkplatz
Santafee
16.05.2008, 08:21
Hallo,
hat jemand von Euch eine Ahnung, wie man an eine Ausnahmegenehmigung von Parkerleichterung für Schwerbehinderte kommt?
Ich habe beim Straßenverkehrsamt einen Antrag auf diese gestellt und als Antwort bekommen, dass mir diese nur ausgestellt werden kann wenn folgendes vorliegt:
1. ein GdB von wenigstens 80 allein auf untere Gliedmaßen u./o. LWS sowie Merkzeichen "G" und "B"
2. ein GdB von wenigstens 70 allein auf untere Gliedm. und GdB von 50 auf Herz- oder Lungenleiden
3. GdB von 60 auf M. Crohn...
4 für Stomaträger...
...bloß dann frage ich mich, wer diese Parkerleichterung noch aktiv nutzen kann? Mit diesen Behinderungen, glaube ich, geht doch gar nichts mehr allein und darum geht es doch, oder sehe ich es falsch?
Mir (und anderen Gehbehinderten) geht es doch darum, so lange als möglich sich allein versorgen zu können! Und kein Wunder, dass die Parkplätze meist frei stehen, bzw. dann die gesunden Angehörigen nutzen...
Nachzulesen hier: http://www.behindertenparkplatz.de/faq-behindertenparkplatz/
VG Santafee:cool:
Ingeborg!
16.05.2008, 09:40
Guten Morgen Santafee und alle anderen hier im Forum!
Dein Problem ist auch meines!
Die Antwort des Straßenverkehrsamtes ist so in Ordnung - wenn Dein Versorgungsamt (oder wie das neuerdings auch immer heißt) Dir keinen entsprechenden GdB (Grad der Behinderung) mit Merkzeichen G / aG zuerkannt hat.
Ich habe meinen Antrag auf Anerkennung im Dezember 2005 gestellt und bin seit September 2007 auf einen Rollstuhl angewiesen, aber dem Sachbearbeiter meines Versorgungsamtes war und ist das egal. Mit einem GdB von 30 sei ich gut bedient, meint der! Klage (Sozialgericht) im vergangenen Jahr und vom VA nur dumme Kommentare und völliges Ignorieren meiner Situation, Du kennst das sicher! Die Nutzung eines geeigneten Parkplatzes zum Ab- und Aufladen des Rollis wäre einfach zauberhaft, aber mein Mann (er fährt mich) darf wegen der fehlenden Genehmigung leider nur ganz kleine Parkplätzchen benutzen, wie Nichtbehinderte auch! Wenn ich dann sehe, wie sportlich gehende und sehr bewegliche Menschen einen Behindertenparkplatz nutzen und auch noch einen entsprechenden Ausweis auslegen, dann könnte ich vor Wut und vor Schmerzen schreien!
Inwieweit bist Du denn gehbehindert? Hast Du eine Anerkennung als Schwerbehinderte?
(Ich habe einmal gehört, daß das manchmal auch schon von deutschen Versorgungsämtern bestätigt wurde! *ggg*)
Liebe Grüße von Ingeborg
Santafee
16.05.2008, 10:32
Hallo Ingeborg,
ich habe nach 2 Jahren Kampf 60% und "G" bekommen, bin also anerkannter Weise "erheblich gehbehindert"! Ich laufe an 2 Gehhilfen und kann beispielsweise nicht allein einkaufen gehen. Manchmal geht es mir so mies, dass ich dann nicht mal mitgehen kann, weil mir dann einfach die Wege zu weit sind... Außerdem kann ich das Knie nicht so bewegen, so dass ich die Autotür beim Aus- oder Einsteigen immer ganz weit aufmachen muss. Wenn dann einer dicht neben der Tür parkt, hab ich ein Problem:mad:... Ein weiterer Punkt sind die Arztbesuche, an unserer UNI ist es mit Parkplätzen ganz besch... Einmal wollte ich schon wieder nach Hause fahren, weil ich in der Nähe keinen Parkplatz fand...
Und nun kann ich es irgendwie nicht nachvollziehen, weshalb man Merkzeichen ausgibt, die einem aber gar nichts nützen... Und als weiteres weiß "mein" Versorgungsamt, dass meine TEP locker ist und kann nicht mal ne Ausnahme machen! Weshalb gibts denn Ausnahmen?
VG Santafee
Guten Morgen,
Mir wurde wegen eies schwerstgadigen Belastungs- und Hoch-Risiko Asthmas,sowie einer MdE und GdB von 100 die Merkzeichen G,aG,B und RF zuerkannt.
Rei optisch gehöre ich zu den nichtsichtbar Gehbehinderten und wurde deshalb auch schon oft angemotzt,ob ich denn Omas Parkkarte benutzen würde.
Ich sehe aber nicht ein,dass ich jedem I.... meine Krankengeschichte erzählen muss.
Sollte es mir mal ein wenig besser gehen,fahren wir auch mal zu einer kleinen Shoppintuor.Nur scheitert unser Vorhaben aber oft an der Blockierung der Beh.-Parkplätze durch Nichtbeh.
Ein Parkausweis ist zwar eine gute Sache,aber eine Garantie für einen Beh.-Parkplatz ist er leider nicht,solange es so viele rücksichtslose Autofahrer gibt.
Ich wünsche euch viel Erfog
Thea
Santafee
16.05.2008, 12:41
Hallo Thea,
okay, das kann ich nachvollziehen! Und weiß natürlich auch, dass es Behinderungen gibt, die man nicht unbedingt sieht und will hier keinen Schwerstbehinderten zu nahe treten!
Bei uns ist es aber so, dass die Behindetenparkplätze (und das sind nicht wenige!) meist frei stehen... Das verstehe ich nicht und trotzdem habe ich mich noch nie auf einen solchen Platz gestellt!
Vielleicht liegt es aber auch am jeweiligen Bundesland, wie "freizügig" mit der Vergabe von Genehmigungen umgegangen wird
VG Santafee
Ingeborg!
16.05.2008, 13:09
Hallo Santafee!
Hast Du Deinem Sachbearbeiter schon einmal direkt gezeigt, wie das bei Dir aussieht, wenn Du nicht "gehen" kannst? Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, daß einige/viele Sachbearbeiter besser sehen können als denken! Ist so! Humpele ihr/ihm doch einmal etwas zum besseren Verständnis vor und nimm ganz unverbindlich einen Zeugen mit! Dabei wäre in jedem Fall für den Sachbearbeiter ersichtlich, worum es bei Dir geht und daß gerade für so eine schwerwiegende Beeinträchtigung Ausnahmen und entsprechende, hilfreiche Bestimmungen geschaffen wurden! So wurde mein Problem wenigstens schon einige Male dokumentiert. Obwohl ich mir dabei immer sehr blöd vorkomme - so irgendwie vorgeführt.
@Thea:
Ich meine nicht die parkerleichterungsberechtigten Schwerbehinderten, die für viele Außenstehende nicht unbedingt erkennbar krank sind. Wie Santafee schreibt, fehlt uns einfach der Raum, um unsere angeschlagenen Knochen aus dem Kfz an die Krücken oder in den Rolli zu bringen, wenn wohlbewegliche und vollbepackte Nichtbehinderte, wie auch immer - mit oder ohne Ausweis - von wem auch immer - aus dem oder in den Wagen springen, der auf dem Parkplatz steht, der uns fehlt und/oder, wie bei uns, behördlicherseits verweigert wird. Mir ist bekannt, daß viele Menschen, die ähnlich wie Du schwerstbehindert sind, selbstverständlich den Anspruch auf div. Erleichterungen im öffentlichen Leben haben. Danke noch für Deine guten Wünsche!
P.S.: Übrigens, von einem GdB 60 (+) träume ich noch! Und von der Anerkennung meines inzwischen doppelseitigen schweren Knieschadens in Form eines Merkzeichens auch!
Liebe Grüße von Ingeborg!
Santafee
16.05.2008, 14:26
Hallo Ingeborg,
ich überlege gerade, ob ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen soll Habe bis Ende des Monats Zeit und dabei ging es mir eigentlich erstmal "nur" darum, diese Erleichterung zu bekommen, bis eine evtl. Wechsel-OP gemacht wird.
Auf das zuständige Versorgungsamt komme ich z.Z. nicht, da die auch "nur" Behindertenparkplätze haben, die ich ja nicht benutzen darf. Und der Typ von dem Straßenverkehrsamt, hat mich "humpeln" gesehen - glaube nicht, dass das ihn berührt hat!:(
Bei Deinen Ansprüchen hast Du rechtliche Hilfe? Ohne wirst Du wohl kaum Erfolg haben!
VG Santafee
Ingeborg!
16.05.2008, 14:54
Hallo Santafee!
Widerspruch/Widerstand ist inzwischen meine leichteste Übung! Ich habe keine Unterstützung, außer von meinem Mann und durch dieses Forum! Aber, es geht! Auch wenn ich oft fühle, daß ich an der ganzen Sch...e (t'schuldige bitte, aber das mußte 'mal fast geschrieben werden) ersticken werde!
Du solltest gegen die Ablehnung Deiner Anträge Widerspruch einlegen, unbedingt! Sonst wird das nichts! Und ob das jemanden rührt, wie wir zurecht sind, ist unerheblich. Hauptsache, Dein (und auch mein) Zustand ist aktenkundig und kann nicht mehr verniedlicht oder in Abrede gestellt werden.
Mach weiter und bleib' dran!
Ist nur beschriebenes Papier und hat oft eine ganz erhebliche Wirkung!
Guten Erfolg!
Ingeborg!
hier auszug aus
www.verkehrslexikon.de (http://www.verkehrslexikon.de)
Überblick: Allgemeine Sonderparkplätze für Behinderte und personenbezogene Einzelparkplätze
Nicht überall, wo ein dringendes Parkbedürfnis von Behinderten besteht, ist der ruhende Verkehr so geregelt, dass mittels der Behindertenparkausweise den berechtigten Interessen der Behinderten genügend nachgekommen wird. Kurzparkzonen in Gegenden mit Parkraummangel sind oft so stark besucht, dass die Chancen für Behinderte, dort eine Parkmöglichkeit vorzufinden, eher schlecht sind. Ähnlich ist die Situation in Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot; diese können nicht nur vom Ladeverkehr besetzt sein, sie sind nicht selten auch von "normalen" Fzg-Führern verbotswidrig zugeparkt.
Daher können überall dort, wo es das Interesse der Behinderten erfordert und die Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO nicht ausreichend sind, allgemeine Sonderparkplätze für Behinderte eingerichtet werden.
Dabei handelt es sich um besondere Stellflächen, die nur Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinden (Bl) vorbehalten sind. Diese Sonderparkplätze werden durch Zeichen 314 und 315 und einem Zusatzschild mit Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet.
Zum Kreis der davon Begünstigten führen Berr / Hauser / Schäpe, Das Recht des ruhenden Verkehrs, 2005, Rd.-Nr. 180 aus:
"Begünstigt sind nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, also derselbe Personenkreis wie bei der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO. Die Parkerlaubnis gilt nicht nur für den Behinderten als Selbstfahrer, sondern auch für den ihn jeweils befördernden Fahrzeugführer. Nach § 42 Abs. 4 StVO (Zeichen 314 und 315) kann die Parkerlaubnis zugunsten Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinder beschränkt sein. Die Parkerlaubnis setzt nicht voraus, dass der Behinderte das Fahrzeug selbst lenkt; einem Blinden und teilweise auch den Gehbehinderten wäre dies faktisch gar nicht möglich und sie können wegen ihres Körperschadens auch keine Fahrerlaubnis erlangen. Sie sind darauf angewiesen, von anderen Personen befördert zu werden. Es genügt aber nicht, dass das Fahrzeug im Interesse eines Schwerbehinderten (Besorgungsfahrt in Abwesenheit des Behinderten) eingesetzt ist; es muss eine Fahrt sein, die der Beförderung des Behinderten dient."Die mit Zeichen 314/315 und mit dem ZZ 1044–10 gekennzeichneten, nicht personenbezogenen Sonderparkplätze stehen nur den mit einem besonderen Parkausweis versehenen Schwerbehinderten und Blinden zur Verfügung. Die Ausnahmen (= Parkerleichterungen) gelten kraft ausdrücklicher Vorschrift nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind (§ 42 Abs. 4 StVO).
Ist die Höchstparkdauer zeitlich beschränkt - was auch für Behindertenparkplätze zulässig ist - so muss dies befolgt und das Befolgen durch Auslegen der Parkscheibe dokumentiert werden.
Neben diesen allgemeinen Sonderparkplätzen für Behinderte gibt es auch die mit Zeichen 286, 314 oder 315 und mit Zusatzschild 1020-11 oder 1044-11 gekennzeichneten personenbezogenen Einzelparkplätze.
Für ihre Benutzung ist ein "besonderer Parkausweis" mit einer Nummer erforderlich. Und diese Nummer muss mit der auf dem Zusatzschild angegebenen Nummer übereinstimmen. Der besondere Parkausweis muss gut lesbar im Fahrzeug für Kontrollzwecke ausgelegt sein, andernfalls liegt auch bei materieller Parkberechtigung ein Parkverstoß vor.
Die Behörden dürfen auch einen mit einer Nummer versehenen allgemeinen Parkausweis für Behinderte ausstellen und dem Behinderten trotzdem einen Einzelplatz mit Nummer zuteilen. Dies soll im Interesse der Vermeidung der Ausstellung mehrerer Parkausweise zulässig sein (der Behinderte benötigt ja außerhalb seines Einzelplatzes noch einen Ausweis für die übrigen allgemeinen Behindertenparkplätze).
Dem Berechtigten an einem personenbezogenen Einzelparkplatz ist es nicht gestattet, einen anderen auf "seinem" Parkplatz parken zu lassen; diese Dispositionsbefugnis steht ihm nicht zu, vgl. VG Berlin NZV 1996, 48 (Beschl. v. 14.03.1995 - 5 A 193.94).
mfg
pussi
nightwalker
16.05.2008, 22:12
Hallo Santafee,
ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenparkausweis hast
Du auch mit einem GdB 50% und dem Merkzeichen "aG".
Beim Straßenverkehrsamt habe ich diese Information erhalten.
Hier auch noch mal ein Link dazu:
http://www.leben-ohne-barrieren.nrw.de/angebote/feststellung.htm
Ich habe auch noch von einer "aG light" Version gelesen,
GDB 70% und "G".
Der Link:
http://www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtverwaltung/afv/staut/pgg/light.html
Es gibt auch die Möglichkeit einen vorläufigen Antrag auf einen Schwerbehindertenparkausweis zu beantragen.
Hier der Link mit den Infos:
http://www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtverwaltung/afv/staut/pgg/vosc.html
Gruß
nightwalker
Santafee
17.05.2008, 10:21
@pussi, vielen Dank für diese ausführliche Erklärung! Ich finde nur (bin mir nicht sicher, ob das überall so ist?), dass es z.B. in Einkaufzentren genügend Behindertenparkplätze gibt. Allerdings in Innenstädten und UNI-Kliniken sieht es wirklich sehr rar damit aus! Doch kann ich mir wirklich kaum vorstellen, dass die Einrichtung solcher Parkplätze wirklich sooo teuer sein soll. Ich habe mich mal ein wenig mit der Statistik beschäftigt und herausgefunden, dass es ca. 1% Schwerstbehinderte (also über GdB von 80 und mehr) und ca. 2% mit GdB von 60 (leider gab es da keine Unterteilung, wer davon "G" oder "aG" hatte), somit müssten doch auf 100 Parkplätze 1 für Schwerstbehinderte und 2 für andere Gehbehinderte eingerichtet werden müssen... Und gerade (Innen-) Städte sollten doch daran interessiert sein, barrierefrei zu sein! Schade, dass es nicht so ist!
@nigthwalker, naja "aG" habe ich eben nicht und für diesen "light" fehlen auch 10%... doch denke ich, dass es da wohl in jedem Bundesland andere Richtlinien bei der Vergabe gibt... denn manche bekommen wohl bei einem Gipsbein diesen Schein und andere selbst nach Amputation keinen Parkschein... Ich finde die Machenschaften dieser einzelnen Behörden und SBs unmöglich, sie können einfach nicht über den Tellerrand schauen, aber das wissen wir ja...:(
VG Santafee
Ingeborg!
17.05.2008, 12:26
Hallo nightwalker,
Deine Hinweise sind ja nicht einmal mit Gold aufzuwiegen!
Habe mir Deine links angeschaut und ausgedruckt. Nächste Woche geht's an den "vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis"! Weder der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes noch der Mitarbeiter am Sozialgericht, der den entsprechenden Antrag auf Parkerleichterung im Rahmen der Klage aufgenommen hat, haben mich auf diese Möglichkeit hingewiesen!
Kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es einer bestimmten Charaktereigenschaft bedarf, um hierzulande an eine Festanstellung zum Sachbearbeiter zu gelangen!
@pussi: Danke für Deine Ausführungen!
Viele Grüße von
Ingeborg!
nightwalker
17.05.2008, 17:06
Hallo Santafee,
wenn Dein Kampf um die 60% etwas zurückliegt könnte evtl. ein Verschlimmerungsantrag auf "aG" doch infrage kommen,
um zumindest eine Weile einen vorrübergehenden Ausweis zu erhalten.
Vieles läuft unfair ab, und wenn man irgendetwas beantragt, befindet man sich schon wieder im nächsten Klageverfahren.
Es soll einem schließlich nicht langweilig werden.
Ich huckel mir auch mühselig was mit meinen Gehstützen und Orthesen zusammen, und auch ich finde es besonders toll,
wenn sich mal ein freier Parkplatz anbietet den ich nicht belegen kann, weil ich etwas Beinfreiheit benötige,
um ein und aussteigen zu können. Bei der allgemeinen Parksituation ist es mir desöftern passiert,
daß ich nicht mehr in mein parkendes Fahrzeug einsteigen konnte. In solchen Momenten kocht man über.
Ein Verschlimmerungsantrag steht bei mir noch aus, es will alles vorbereitet sein,
und in der Zwiscit spare ich dann mal für die Anwaltskosten (wofür sonst?).
@Ingeborg,
die wenigsten Sachbearbeiter der verschiedensten Institutionen, geben leider gute und sachlich dienende Hinweise.
Was dem Sachbearbeiter vielleicht nicht zusteht, gebührt auch nicht dem Betroffenen, und ist er selbst schwer körperbehindert,
dann erst recht nicht (habe ich schon so erlebt).
Viel Erfolg.
Gruß
nightwalker
Hallo,
eine Möglichkeit besteht auch darin:
Man beantragt den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG". Mit der Bestätigung des Eingangs des Antrages kann man sich auf dem Straßenverkehrsamt einen vorläufigen Ausweis ausstellen lassen, der einen berechtigt, Sonderparkflächen in Anspruch zu nehmen, also den blauen Parkausweis. Dieser ist dann für 6 Monate gültig.
Den Vorgang kann man beliebig viel wiederholen, wenn einem das Merkzeichen "aG" ´nicht zuerkannt wird. Kostet somit halbjährlich nur einen Gang das Versorgungsamt zum Antragstellen, ein Passbild und danach der Gang zum Straßenverkehrsamt.
Nach Operationen, wenn ich auf Rolli und UGS angewiesen war, habe ich immer diesen Weg gewählt.
Ist vielleicht nicht im Sinne des Erfinders, mir hat es aber über die Zeit geholfen.
Gruß Jens
Santafee
18.05.2008, 16:57
Hallo Nigthwalker,
Dein Zitat:
Ein Verschlimmerungsantrag steht bei mir noch aus, es will alles vorbereitet sein,
und in der Zwiscit spare ich dann mal für die Anwaltskosten (wofür sonst?).
Was dem Sachbearbeiter vielleicht nicht zusteht, gebührt auch nicht dem Betroffenen, und ist er selbst schwer körperbehindert,
dann erst recht nicht (habe ich schon so erlebt).
Viel Erfolg.
...damit hast Du leider völlig Recht! Wahrscheinlich komme ich dann um einen Verschlimmerungsantrag nicht drum rum... muss mal sehen...
Hallo jens,
auch Dein Tipp hilft mir erstmal weiter! Schade, dass ich nicht die 2 Jahre, als mein Widerspruch lief, diese Info hatte. Da hätte es mir sehr genützt, lag schließlich ständig im Khs. und hatte einige OPs...
Nun bin ich aber wieder etwas schlauer! Also auch dir vielen Dank!
Liebe Grüße an Alle!
Santafee
Ingeborg!
19.05.2008, 17:14
Hallo Jens, hallo Santafee!
Habe heute versucht, einen "vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis" zu beantragen nach der Maßgabe:
'Sie haben beim Versorgungsamt einen Antrag gestellt auf Eintragung der Merkmale "aG" und/oder "bl" in Ihren Behindertenausweis und es wurde noch keine Entscheidung getroffen oder Sie haben auf Ihren Antrag eine ablehnende Entscheidung erhalten und befinden sich jetzt dagegen im Widerspruchs- oder Klageverfahren'.
Ergebnis: Das war wohl nichts!
Lediglich die Stadt Bielefeld hat, um ihren schwerbehinderten Bürgern entgegen zu kommen, diese FREIWILLIGE Leistung im Angebot! Siehe auch:
http://www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtverwaltung/afv/staut/pgg/vosc.html.
Andere Kommunen, und dazu gehört auch mein Kreis, können sich einen Deibel um die Belange ihrer Bürger kümmern. Mir wurde vom Sachbearbeiter des angesprochenen hiesigen Straßenverkehrsamtes mitgeteilt, daß ich einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" vorlegen müsse, dann bekäme ich auch einen vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis! Daß ich den bereits vor fast 4 Jahren beantragt habe und mich auch schon lange im Klageverfahren befinde, interessierte dabei wenig! Und daß ich keinen "vorl. SchweB-PA" brauche, wenn ich einen entsprechenden SchweB-Ausweis mit Merkzeichen "aG" hätte, scheint kein Widerspruch zu sein! Die evtl. in der "aG-light"-Version ausgestellten Parkerleichterungsscheine (gelb) berechtigten zudem nicht zum Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen für Schwerbehinderte. Ich würde lediglich kostenfrei an einer Parkuhr o.ä. parken dürfen - so ein Blödsinn! Als ob ich dadurch mehr Platz für den Rolli hätte!
Tja, Jens, wo wohnst Du denn, daß Dir solche immer wiederkehrenden Annehmlichkeiten geboten werden? Oder formulierst Du Deine Anliegen nur besonders dringlich? Gib Santafee und mir doch 'mal einen guten Rat, ohne daß der Amtsschimmel schon wieder so laut wiehert!
Grüße von
Ingeborg!
Habe heute versucht, einen "vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis" zu beantragen
:D Hallo Ingeborg, das habe ich auch versucht. Denn auch mein Verfahren vor dem SG ist noch keinen Millimeter seit der Einreichung in 2005 voran gekommen.
Ich habe nachdem ich davon ausging das der Richter verstorben ist auch einen Dringlichkeitsantrag in Kombination mit einem vorläufigen "Parkschein" beantragt. Nachdem die zuständige Richterin Ende letzten Jahres in den Ruhestand gegangen ist, scheint der Richter vor Erschöpfung auch umgefallen zu sein.
Ich rechne jetzt mit einer Beantwortung meiner Eingabe zu meinem 80. Lebensjahr...............
Ingeborg!
21.05.2008, 15:26
Es geht weiter und es scheint sich eine Lösung abzuzeichnen:
Das Ordnungsamt meiner Gemeinde teilte mir auf tel. Nachfrage und nach Schilderung meiner Parkprobleme bei gleichzeitiger Schwerbehinderung mit, daß ich von dort nach Vorlage
* einer ärztlichen Bescheinigung/eines Attestes meines Hausarztes mit der Bestätigung meiner Schwerbehinderung und
* eines Paßbildes und
* meines Personalausweises
unverzüglich einen vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis (blaue Genehmigung/Karte) für 6 Monate erhalten würde. Fristverlängerung nach Bedarf! Versucht das doch auch einmal bei Eurem Ordnungsamt!
Viele Grüße und danke an Santafee, Jens und Yasmin!
Guten Erfolg!
Ingeborg
Santafee
21.05.2008, 20:16
Hallo Ingeborg,
na das ist ja schön, dass es bei Dir nun zu klappen scheint!
Muss auf der Bescheinigung die Meterzahl draufstehen, die Du nur noch zurücklegen kannst? Oder allgemein, welche Behinderung Du hast?
LG Santafee
Hallo Ingeborg,
schön, dass es doch noch geklappt hat.
Bei uns bearbeitet dies das Straßenverkehrsamt, bei euch eben das Ordnungsamt. Vielleicht schlug dein erster Versuch auf Grund der falschen Zuständigkeit fehl.
Ich hoffe, dass es auch bei den anderen funktioniert, die diese Hilfe benötigen.
Gruß Jens
Speetwomen
22.05.2008, 12:01
Hallo Santafee
Ich habe das gleiche Problem gehabt. Bekam mit 60% G keine Parkerleichterung und vor ca.1 Jahr bin ich hochgesetzt worden auf 80% G u.B. Auf dem Straßenverkehrsamt wurde mir das so erklärt das man zwar dort den Antrag stellen kann, aber die Entscheidungsmacht hat das Versorgungsamt. Ich habe jetzt die Parkerleichterung für 1 Jahr, dann wird neu geprüft. Aber trotz dieser Parkerleichterung darf ich mich nicht auf einen Behindertenparkplatz stellen:confused: wo ein Rollstuhl drauf ist. Dies ist bei uns zumindest überall. Im Moment kann ich noch nicht allein irgendwo hin aber selbst wenn ich mit meinem Mann mitfahre haben ich große Schwierigkeiten aus dem PKW auszusteigen weil die so eng sind das man die Tür nicht aufbekommt. In den meisten Parkhäusern findet man kein Häuschen wo man bezahlen kann sondern nur Autmaten also muß ich bezahlen. Ich war sogar mit Gehwagen auf dem Amt und das interessiert da keinen. Man sagte mir das z.B. Herzkranke nicht so weit laufen können. Ich sagte dem Herrn das ich das auch nicht mehr kann und wenn ich sehe wie manche sich auf dem Platz stellen und wie eine junger Hase aus dem Auto springen bekomme ich die Krise. Auf den meisten Behindertenplätzen bei uns findest du keinen Ausweis im Auto.
Ich werde nochmal an das Versorgungsamt schreiben und erwirken das ich einen richtigen Parkausweis bekomme. Auch dir würde ich raten nochmal auf dem Versorgungsamt vorzusprechen, aber viel Hoffnung mache ich Dir nicht. Der Herr vom Straßenverkehrsamt gab mir auch Recht das diese Parkerleichterung eigendlich ein Witz ist, aber er entscheidet das nicht.
Ein gutes hat es jetzt ich bekomme keine Strafzettel mehr. Ach nochwas die Parkerleichterung gilt auch nicht für jedes Bundesland, denn Bremen z.B. hat da irgendwie andere Relgeln und ich mußte mir da noch einen andere Bescheinigung ausstellen lassen, denn wir waren letztes Jahr in Bremen zu einer Untersuchung.
Liebe Grüße
Santafee
22.05.2008, 13:22
Hallo Speedwomen,
mir wurde, als ich auf dem Straßenverkehrsamt war, auch ein Merkblatt für die Ausnahmegenehmigung mitgegeben. Darin stand, dass diese auch nur für unser Bundesland gelte und ich auch nicht auf den Behindertenparklpätzen stehen darf (falls es mir genehmigt würde...), sondern lediglich in Parkververbotszonen (wenn ich niemanden behindere) oder kostenlos auf zahlungspflichtigen Parkplätzen (Parkuhr). Das alles nützt mir hier eigendlich auch nichts, da die Wege dann ja immer noch zu weit sind, deshalb werde ich wohl vorläufig keinen Widerspruch schreiben, sondern mir überlegen, ob ich dann lieber irgendwann einen Verschlimmerungsantrag stelle... Dabei verstehe ich das alles wirklich kaum...:confused:
LG Santafee
Speetwomen
22.05.2008, 14:01
Hallo Santafee
Auch ich verstehe es nicht und ich mußte mich bös zusammenreißen das ich nicht losheule auf dem Amt. Du hast Recht ich habe das genauso gemacht. Habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt und bekam daraufhin die 80 % G und B. Aber wie man dafür kaputt sein muß um das überhaupt zu bekommen, ist unglaublich. Auch mir bringt der Ausweis wenig, denn auch ich muß weit laufen, z.B. um ins Einkaufcentrum zu kommen. Wir waren auch letztens in einem Krankenhaus und außerhalb vom Parkhaus ist es unmöglich einen Parkplatz zu bekommen. Auch im Parkhaus selbst hat mein Mann ganz oben in der letzten Etage einen Platz gerade noch bekommen. Ich bin so wackelig die Treppen darunter ( Fahrstuhl gab es da keinen), mit meinem Gehwagen wäre ich da gar nicht runter gekommen. Als wir wieder kamen mußte mein Mann das Auto holen, denn ich habe es nicht geschafft. Ich warte jetzt erst auf das Gutachten und das werde ich auch zum Versorgungsamt schicken, denn die 80 % habe ich nur unter Vorbehalt bis die MdE von der BG bekommen habe. Dazu werde ich nochmal einen Antrag auf einen richtigen Parkausweis stellen. Mich ärgert die Sache auch maßlos, denn so merkt man wie Behinderte hier in Deutschland anerkannt werden:(.
Liebe Grüße
NixchenII
23.05.2008, 00:18
Liebes Speetwoman,
ich habe auch über 4,5 Jahre gebraucht um das Versorgungsamt davon zu überzeugen, dass ich auf nen Parkausweis angewiesen bin. Mit dem Verschlimmerungsantrag solltest du gleich nen guten Arztbericht mitschicken, wo drin steht, dass du AUSSERGEWÖHNLICH gehbehindert bist... das ist wichtig.
Habe nach 12 Gutachten , die alle das gleiche aussagten , nämlich aussergewönliche Gehbehinderung liegt vor ( 80% und G und B waren sowieso schon vorhanden ;-) ) Selbst die Herren vom Ordnungsamt waren da erstaunt dass ich trotz Rollator und der massiven WS und Knieschädigungen immer noch keinen Parkausweis bekommen sollte. Denn solange das Versorgungsamt Nein sagt, können die in der Regel nix machen. Sonst unterhalte dich doch mal mit denen, es gibt manchmal Ausnahmeregelungen (das ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt)
Herzliche Grüsse vonnet Nixchen II
Ingeborg!
23.05.2008, 13:22
Hallo Santafee
und alle anderen, die einmal wissen möchten, wie es ist, auf einem passenden Parkplatz ohne weitere Behinderungen aus dem und in den PKW
zu steigen!
@Santafee: Ich muß keine Meterzahl nachweisen, sondern nur von meinem Hausarzt bestätigen lassen, daß ich außergewöhnlich gehbehindert bin! Ist das was?
Seit einem Unfall vor Jahren mit nachfolgender verheerender OP, bei dem ein Knie nachhaltig geschädigt wurde, hat sich nun in diesem Frühjahr durch dauernde Fehlbelastung und Schonhaltung auch das 2. Knie verabschiedet. Stehe wegen chronischer Schmerzen immer unter Schmerzmitteleinfluß und habe auch aufgrund dauernder Restriktionen durch die beteiligten sog. Leistungsträger dermaßen die Schnauze voll, daß ich es nicht mehr in Worte fassen kann!
MEINE Meinung zu Folge-/Verschlimmerungsanträgen an das Versorgungsamt (oder wie immer das jetzt heißt): Besser Widerspruch gegen offensichtliche Fehleinschätzungen des Amtes einlegen und das Verfahren "durchziehen". Es geht zuviel Zeit verloren, wenn ein (zu niedrig angesetzter) GdB oder ein Merkzeichen nicht ausreichend bewertet wurde und erst einmal rechtskräftig geworden ist. Ihr fangt immer wieder von vorn an! Und der Sachbearbeiter freut sich über seinen billigen Erfolg (hörte bei einem entsprechenden Telefonat meinen damaligen SB vernehmbar lachen, als er mir den Vorschlag zu einem Folgeantrag
machte)!
In diesem Sinne und
Grüße von Ingeborg!
Lillyfix
23.06.2008, 16:39
Bei mir hat die Ausstellung des Parkausweises bereits zum zweiten Mal geklappt. :D Allerdings handelt es sich hierbei auch nur um eine befristete Genehmigung. Hierfür hat mir der D-Arzt bescheinigt, dass ich für die Dauer von 12 Monaten mit den Behinderten mit dem Merkmal aG gleichgestellt bin.
Mein Schwerbehindertenausweis hat lediglich den Behinderungsgrad G. Selbst nach zweimaligem Widerspruch wird mir das aG nicht bewilligt obwohl ich im Rollstuhl sitze und an Krücken gehe. Das Merkzeichen aG bekommen lediglich doppelt Oberschenkelamputierte, teilte man mir mit! :confused:
Das ist schon kurios - denn ich kann wegen meiner Verletzung weder Auto fahren, noch einkaufen oder allein ohne Begleitung Arztbesuche tätigen.
Das hat mir jetzt auch Probleme bei den Fahrtkostenerstattungen bereitet. Als BG-Patientin werden mir die Fahrtkosten, die ursächlich im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, von de BG erstattet bzw. Taxifahrten bezahlt! Alle anderen Fahrten müßte die Krankenkasse bezahlten - die weigert sich jedoch, weil man ich weder eine Pflegestufe, noch den Behinderungsgrad aG habe.
Ich fühle mich auf den Arm genommen und von unserem so viel gelobten Sozialsystem regelrecht im Stich gelassen! :mad:
Santafee
23.06.2008, 18:24
Hallo Zusammen,
auch mir wurde inzwischen die Ausnahmegenehmigung fürs Parken für 6 Monate ausgestellt! Darüber bin ich sehr froh und kann nur jedem Bedürftigen raten etwas "stur" zu bleiben: Die jeweilige Behörde der Städte und Gemeinden hat anscheint doch die Möglichkeit, frei entscheiden zu können und Außnahmen zu machen!
VG Santafee
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