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Vollständige Version anzeigen : Urteil / LSG Hessen - Az. L9 AL 46 / 04


sam
23.10.2006, 11:31
Kein Aufschub geduldet !

Arbeitslosengeld

Reagiert ein Arbeitsloser nicht sofort auf ein Jobangebot der Arbeitsagentur, kann das Arbeitslosengeld in Gefahr sein. Die Behörde fordert nämlich eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber der offerierten Stelle, andernfalls streicht sie das Arbeitslosengeld für mehrere Tage bis Wochen.

In einem Fall vor dem Landessozialgericht ( LSG ) Hessen hatte ein Arbeitsloser auf ein Stellenangebot erst nach zwei Wochen reagiert
( Az: L9 AL 46 / 04 ).

Das wollte die Arbeitsagentur nicht akzeptieren und stoppte für drei Wochen die Zahlungen. (bia)