PDA

Vollständige Version anzeigen : Gebührenbescheid von Feuerwehr-wer zuständig?


Bozi
18.12.2007, 08:09
Hallo Ihr Lieben,habe gestern Einen Gebührenbescheid -Kostenersatzpflichtige Inanspruchnahme von Einrichtungen der Feuerwehr(hier:Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen( in Stolze Höhe 365 Euro.
Unten steht:mögliche Ansprüche,die Sie meinen in dieser Sache gegen Dritte zu haben,sind von Ihnen selbst geltend zu machen und durchzusetzen.
Gegen Wem? War ein Wegeunfall.Nach Hause fahren ist mir ein Reifen geplazt.Von BG habe ich noch keine Anerkenung oder Antwort.
Habe nur mich schwer verletzt-keine andere Personen.
Oder ist meine Haftplicht Vers.zuständig? Bin durcheinander! und bitte um Hilfe! Danke.Bozi

IngLag
18.12.2007, 08:38
Hallo Bozi,

ich kann Dir dazu aus eigener Erfahrung berichten. Vor 5 Jahren ist mein 1 Jahr altes Auto durch einen technischen Defekt auf dem Parkplatz der Metro Leverkusen abgebrannt. Totalschaden! Die Feuerwehr, die den Brand löschte, verlangte von mir 412,00 Euro, mit dem gleichen Hinweis wegen der eventuellen Inanspruchnahme Dritter.

Das Auto zahlte die Kaskoversicherung. Für die Feuerwehr ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Kann sich natürlich auf den Schadensfreiheitsrabatt auswirken.

Ich hatte damals Glück. Meine Feuerwehrrechnung zahlte die Metro, weil deren anfänglichen Löschversuche daran scheiterten, dass von 4 eingesetzten Löschern nicht einer funktionierte. Als ich mit der Rechnung zum Geschäftsführer ging, lehnte er erst ab. Auf meinen Hinweis, dass das Auto nicht so schwer geschädigt worden wäre, wenn ein Löscher funktioniert hätte und dass es wahrscheinlich mit dem Brandschutz bei der Metro schlecht aussehe, was bei einer kurzfristigen Überprüfung festgestellt werden könnte, nahm er die Rechnung und ich habe nie wieder was davon gehört!

Grüsse von
IngLag

kbi1989
18.12.2007, 21:52
Hallo Bozi,

normalerweise gehört der Brandschutz und die technische Hilfeleistung zum gesetzlichen Auftrag der Feuerwehr und deshalb normalerweise kostenfrei.

Es kommt aber auf das jeweilige Brand-(Feuerschutz-) Katastrophenschutz
gesetz der einzelnen Bundesländer und auf die Brandschutzsatzungen der
einzelnen Kommunen an. Informiere dich deshalb bei deiner Kommune, die
für kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr, dies in ihrer Brand-(Feuerschutz- u. technische Hilfeleistung) satzung geregelt hat. Vielleicht
genügt ja auch ein kurzer Anruf bei der Feuerwache - oder dem Sachbear-
beiter für das Brandschutz- oder Feuerschutzreferat deiner Kommune.

Der vorgenannte Hinweis von IngLag stimmt, wenn die Haftpflichtversiche-
rung die € 365,00 reguliert, kann man in der Haftpflichtversicherung hoch-
gestuft werden, daher Versicherungsbedingungen durchlesen, ansonsten
denke ich, dass man den Betrag auch in Raten an die Kommune bezahlen
kann. Wie gesagt ich würde mal ein Telefonat mit dem Feuerwehrsachbe-
arbeiter der Kommune tätigen.

MfG
kbi1989

Bozi
19.12.2007, 08:29
Hallo Ihr Beide,
danke für Antworten.Bei mir hat`s nicht gebrannt.Wenn die Reifen plötzlich geplatzt ist,bin auf geparktes Auto angefahren dann auf Baum,zwei mal geschleudert und aufs Dach gelandet-mußte dann von Feuerwehr rausgeschnitten werden.Ich kann mich leider an Unfallhergang nicht errinern (das waren Zeugen Aussagen).War bewußtlos.
Dabei mußte Feuerwehr schnellmöglich bestimmt mein Auto von der FahrbaHN räumen,ausgelaufenes Öl oder/und Benzin beseitigen und Glaßscherben und andere lose Teile von der Straße fegen.In der Satzung Berliner Feuerwehr ist Innanspruchnahme Feuerwehr kostenpflichtig.Leider.
Habe gestern Ein Antrag zur Kostenübernhame des Einsatzes der Berliner Feuerwehr meinem Haftplicht geschickt.Mal sehen,wie die reagieren.
Wünsche Euch einen schönen Weihnachtszeit und gesunde Rutsch ins neue Jahr.
Hoffentlich haben wir alle weniger Probleme in Nächsten Jahr.
Bozi

IngLag
19.12.2007, 09:20
Hallo Bozi,

Du kannst ja mal googeln und Dich unter "Feuerwehrgesetz" informieren. Die Bundesländer, aber auch die Städte und Gemeinden haben meist ein eigenes Feuerwehrgesetz. Aber in allen steht sinngemäss, dass die Kosten der Feuerwehr, die beim Betrieb eines KFZ entstanden sind, durch den Fahrzeughalter bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen sind.

Grüsse von
IngLag

Kai-Uwe
19.12.2007, 10:04
Hallo Bozio,

bist Du vielleicht im ADAC?

Der übernimmt diese Kosten.

Gruß Kai-Uwe

Bozi
20.12.2007, 08:37
Hallo Kai-Uwe!
Ach wirklich? ja ,bin bei ADAC.
Ich rufe noch heute da an und mach mich sachkundig.Danke .
Bozi

Bozi
11.01.2008, 07:45
Hallo an alle,die Gebührenbescheide von Feuerwehr bekommen!
Gebührenbescheid -Kostenpflichtige Inanspruchnahme von Einrichtungen der Feuerwehr(Gefahrenabwehreisätze im Nachgang zu Verkehrsunfällem) hat anstandlos mein Haftplichtversicherung übernommen (da hab ich mich gefreut).
Viele Grüße!Bozi:)