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Vollständige Version anzeigen : Diagnose: Querschnittlähmung


Tobi85
26.11.2007, 20:54
Hallo
mein Name ist Tobias und bin 22 Jahre. Ich hatte vor ein paar Wochen einen Motoradunfall (Motocross) und bekam die Diagnose kompletter Querschnitt L1/2.
Konnte nach den Unfall noch gehen und somit bin ich nachhause was wohl falsch war den durch die falsche bewegungsabläufe ist der Querschnitt entstanden, den wäre ich mit RTW sofort in Klinik wäre vieleicht nix passiert.
Nun weigert sich meine versicherung zu zahlen.
Wie sieht es damit den rechtlich aus?

Mfg
Tobi

Kai-Uwe
27.11.2007, 07:54
Guten Morgen Tobis,

es ist schon sehr traurig, durch diesen gefährlichen Leistungssport hast Du Deine Beweglichkeit verloren, es tut mir sehr leid für Dich.

Ich denke Du fragst nach der Unfallversicherung?

5.1 KeinVersicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
Bei mir steht unter 5.1.5 (AUB2000Plus)
Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auch auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ankommt.

Vielleicht können Dir andere, hier aus dem Forum bessere Info geben.
Ich hoffe für Dich das Du schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast, vielleicht an einer Lebensversicherung?

Ich wünsche Dir viel Glück.

Lieben Gruß
Kai-Uwe

Cateye
27.11.2007, 10:21
Hallo Tobi85,

mir tut es leid für Dein erlittenen Unfall! Mir sind dazu spontan ein paar Gedanken gekommen: 1. kannst Du, wenn Du einen Unfall erlitten hast, als Laie nicht abschätzen, ob und welche Verletzungsmuster gefährlich sind (auch wegen des Schocks). 2. ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Querschnitt nicht nach sofortiger stationären Behandlung nicht eingetreten wäre.

Ergo: Du musst unbeding einen Anwalt kontaktieren.

Was mich stutzig macht ist die Tatsache, dass ein kompletter Querschnitt vorliegen soll. Das ist deshalb zu bezweifeln, weil zwischen Unfall und Querschnitt eine offenbar größere zeitliche Lücke besteht.

Gute Besserung wünscht Cateye

Santafee
27.11.2007, 13:16
Hallo Tobi,

auch mir tut es leid, was Dir passiert ist!

Ich lag dieses Jahr in einer Klinik mit einem Mädchen, was sich bei einem Sprung aus dem Fenster einen Wirbel gebrochen hat... Auch sie ist noch nach Hause gegangen und hat den Ernst der Lage nicht erkannt. In ihrem Schock ist sie auch noch über einen Zaun gespungen. Zu Hause erst konnte sie sich nicht mehr bewegen und wurde noch mit dem priv. Auto ins Khs. gefahren... Erst dort erfolgte die Schockdiagnose, doch sie hatte riesen Glück und die Wirbel konnten ohne weitere Folgen gerichtet werden. Doch hatten sich die Fragmente durch das Laufen so sehr verschoben, was die OP auch zusätzlich sehr erschwerte.

Was ich damit sagen will, vielleicht ist es gar nicht so selten, dass UO im Schock sich falsch verhalten War es denn ein Wettkampf oder Training? Dann sollte es doch Veranstalter geben oder Verantwortliche, die Dich nach dem Unfall versorgen sollten? Und sind nicht solche Veranstaltungen selbst versicherungspflichtig, so dass Du darüber versichert sein musstest? In jedem Sportverein gibt es Gruppen-Versicherungen, die solche Sportunfälle versichern müssen Erkundige Dich nochmal! Und nimm Dir unbedingt einen Rechtsanwalt!

Alles Gute!
Santafee

Luise
27.11.2007, 13:29
Hallo Tobis,

die „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein.

Welche AUB sind vereinbart ?

Warum lehnt der Versicherer Leistungen ab?
Weil Du Dich an einer nicht unter Versicherungsschutz fallenden Fahrveranstaltung beteiligt hast oder weil der Schaden sich auf der Heimfahrt verschlimmert hat ?


AUB 94 und AUB 88 schließen nur aus:

Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ankommt.

Bei sonst gleichem Wortlaut schließen die von Kai-Uwe zitierten AUB2000Plus aus:

.... bei denen es auch auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ankommt.


Schreib bitte was zu den näheren Umständen des Unfalles.

Gruß
Luise

Tobi85
27.11.2007, 19:27
Hallo

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Der Unfall ereignete sich weder im Training noch im Wettkampf, ich war o auf der Crossbahn zum "Abreagieren" und da ich im Straßenverkehr eher normal fahre bin ich auf die Crossbahn.
Die Versicherung meinte es wäre grob Fahrlässig gewesen das ich nochmal nach Hause bin und leider bis auf den Helm keine Schutzkleidung an hatte.

Zu einen kompletten Querschnitt kann es auch noch nach einen Unfall kommern, z.b. nach falsche Bewegungen, Lagerungen und erschütterungen
habe mich extra erkundigt
Da ich schon öfters solche Unfälle hatte nahm ich es auch nicht so ernst.
Es lagen keine 24 Std. zwischen Unfall und Krankenhaus.
Eine OP war auch schon aber leider erfolglos.

MFG
Tobias

Kai-Uwe
28.11.2007, 06:48
Guten Morgen Tobias,

so wie Du es schreibst war es meiner Meinung nach ein reiner Freizeitunfall, dafür hat man ja eine private Unfallversicherung....wozu sonst

Ich kann mir nicht vorstellen das man Dir daraus einen Vorwurf machen kann, wenn Du bei einem Sturz nicht gleich an das Schlimmste gedacht hast.
Es gibt ja noch viele andere schwere Verletzungen die erst später (oft viel später) bemerkt werden und sogar von Ärzten übersehen worden sind.
(Bei mir hat man trotz 4 Wochen KKH erst nach 8 Monaten die Diagnose gestellt)
Wie bist Du nach dem Unfall nach Hause gekommen und was sagen Deine Ärzte dazu.
War Jemand beim Unfall dabei, kann er bezeugen das es Dir erst nicht so schlecht ging?

Vielleicht wäre es besser Du würdest jetzt schon einen Rechtsanwalt nehmen. Die Versicherung wird sicher weiter Ärger machen.
Vielleicht bist Du im ADAC und kannst Dir dort schon einmal Hilfe holen.

Liebe Grüße
Kai-Uwe

Luise
28.11.2007, 13:16
Hallo Tobias,

ein Unfall im Sinne der PUV liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Ob darunter auch "Abreagieren" mit dem Motorrad ohne Schutzkleidung auf einer Crossbahn fällt, kann ich nicht sagen.

Wenn Du schon öfters solche Unfälle hattest und Dich wieder und zudem ohne Schutzkleidung in eine solche Gefahr bringst, wird der Versicherer „plötzlich“ und „unfreiwillig“ verneinen.

Zudem wird es schwer sein, die jetzigen Beeinträchtigungen alleine mit dem letzten Unfall zu begründen.

Gruß
Luise

Tobi85
28.11.2007, 16:39
Hallo

Es waren noch mehrere auf der Crossbahn aber da ich gleich wieder aufgestanden bin hat sich auch niemand um mich groß gekümmert.
Habe mein Vater angerufen das er mich abholen soll (er ist Arzt) und sind nach hause. Er hat mich gefragt ob mir irgendwas weh tat, aber da ich verneint habe haben wir es erstmal dabei belassen. Nach ca. 2 Std. bekam ich starke Rückenschmerzen und er fuhr mich in die Klinik wo er tätig ist.
Im KKH traten dan kurze Zeit später auch die Lähmungen auf.
Die Ärzte sagen das ich etwas zu leichtsinnig gewäsen wäre vorallen ohne Schutzkleidung zu fahren und das sich dadurch die Versicherung weigert.
Bei den letzten Unfällen ist nix passiert, daher dachte ich wäre es jetzt auch so.

Tobi

maja
28.11.2007, 17:04
Hallo Tobi!

OK-Du hast keine Schutzkleidung getragen-hast Du
wenigstens einen Nierengurt getragen?

Immerhin geht es nicht um Abschürfungen, Arm oder Schulterbruch-die durch die Polsterungen in der S-Kleidung, doch etwas geschützt sind-
sondern um einen Wirbelbruch.

Gruß
maja

Cateye
28.11.2007, 17:28
Hallo Tobi,

wenn es ein fremder Arzt bzw. ein fremdes Krankenhaus wäre, könntest Du gegen den erstbehandelnden Arzt u.U. vorgehen, weil er nicht genügend umsichtig war, eine derartige Folge nicht durch eine umfassende Beobachtung auszuschließen. Für die Fahrlässigkeit der fehlenden Schutzkleidung wirst Du Dich vermutlich selbst verantworten müssen und leider ein Leben lang daran denken!

LG,
Cateye

Tobi85
28.11.2007, 17:36
Hallo

Ein Nierengurt hatte ich zwar um nur der hat nicht viel stabilisiert oder genutzt da er nicht richtig anlag und der Klepp schon nicht mehr schloss wenn ich atmete ging er immer auf also kein wirklicher Schutz nur halt was der Name schon sagt das die Nieren geschützt sind weiter nix

maja
28.11.2007, 17:51
Hallo Tobi!

Aber Du hast ihn doch getragen!
Also mein Gurt, hat mich schon gestützt beim Fahren,
Wenn ich ihn bei langen Touren, einigen Stunden unterwegs. nicht getragen,
hätte ich das wohl nicht durchgehalten.
Zumal meine Füßrasten-schon sehr weit vor gereckt waren und ich auch gerade sitzen musste.

Auch war ich froh ihn bei meinen 2 Stürzen, umgehabt zu haben.

Allerdings war er aus Leder und gepolstert und ich habe ihn immer sehr fest umgeschnallt!

Bin der Meinung-dass ist schon auch ein Schutz-für den Rücken.

LG
maja

Tobi85
28.11.2007, 18:04
Hallo Maja

naja mein Nierengurt ist aus Stoff und Kunstoff und ist schon vor den Sturz aufgegangen bin aber noch weitergefahren weil gleich der nächste Sprung kam und ich gerade das richtige Tempo drauf hatte. War auch nur ein ganz billiges ding, habe auch noch nen anderen besseren für meine Straßenmaschiene.

lg
Tobi

Luise
28.11.2007, 18:51
Hallo Tobi,

zum Crossfahren legt man mindestens einen Rückenprotektor an, keinen Nierengurt.

Gruß
Luise

Tobi85
28.11.2007, 20:48
Hallo Luise

ja aber ich erwähnte ja bereits das ich ohne Schutzkleidung gefahren bin hatte nur Helm auf und nen Nierengurt(Nierenschutz) weiter nix. Deshalb die verletzungen.

Santafee
28.11.2007, 20:58
Hallo Tobi,

Protektor hin oder her... was passiert ist kannst Du und niemand rückgängig machen!

Jetzt heißt es nach vorn schauen und da Du noch sehr jung bist, wirst Du viel Geld benötigen, um Dein jetziges Leben wieder zu organisieren! Deshalb mein Rat: Nimm Dir einen guten Anwalt und besprich, was Du für Angaben zum Unfallhergang machen musst! Du hast eine Unfallversicherung und Du hattest einen Unfall, für den sie in der Pflicht steht! Jeder macht mal Fehler, dann dürfte auch kein Abfahrtsläufer, Radfahrer, Rodler, ... irgendwas von einer Vers. bekommen, weil er vielleicht riskante Dinge macht! Schon ein Schritt auf die Straße ist sehr riskant, also bleiben wir morgen lieber zu Hause:p !

Alles Gute und ich drücke Dir die Daumen, dass die Sache mit der Vers. doch noch gut ausgeht!
Santafee

Orthese
28.11.2007, 21:19
Grundsätzlich ist in der Privaten Unfallversicherung grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Also egal, ob Nierengurt, Rückenschutz o.ä.

Fahrtveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten sind normalerweise ausgeschlossen - aber wenn du privat unterwegs warst - zum abreagieren - müsste hier genauer geprüft werden, was genau den Unfall ausgelöst hat.
Gibt es irgendwelche Ausschlüsse zum Thema Motocross, gefährliche Sportarten o.ä. in deinen Bedingungen? Wenn ja, welche?

LG

Luise
29.11.2007, 08:46
Hallo Orthese,

ich gebe Dir recht.

Nur die Frage bleibt, wenn jemand zum "Abreagieren" mit dem Motorrad auf einer Crossbahn fährt, vermutlich nicht das erste mal, dabei Sprünge macht – mit der dazu erforderlichen hohen Geschwindigkeit – und dabei schon „öfters solche Unfälle“ (Stürze auf den Rücken) hatte, wird man bei dem letzten Sturz kaum ein „plötzliches“ und „unfreiwilliges“ Geschehen annehmen können.

Gruß
Luise

jangun
29.11.2007, 12:33
Hi Tobi,

mir tuts auch sauleid was Dir da widerfahren ist, bin selbst Biker und habe lange Jahre Enduro gefahren.
Meine Frage an Dich-war der Bock den Strassenzugelassen, mit dem Du auf die Piste gegangen bist?
Hat der Betreiber des Grundstücks eventuell eine Versicherung gegen Unfälle dieser Art?
Ich hoffe sehr das Du nicht den Mut verlierst und das sich vieleicht doch eine Möglichkeit findet, finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Gruß Jan

Tobi85
29.11.2007, 17:28
Hallo Jan

Ja die Maschiene war auch Straßenzugelassen aber ich habe sie meist nur zum Motocross gefahren, hatte für die Straße ne andere.
Ja klar hat der Betreiber neVersicherung aber selbst die weigern sich wegen fehlender schutzkleidung.
Die Mut verliere ich schon net, das leben geht weiter aber ich glaube das ich es noch net so ganz realisiert habe das kommt bestimmt noch.

Lg
Tobi

Cateye
29.11.2007, 17:41
Hallo Tobi,

was ich bei Dir bewundere, wie gelassen Du offenbar Deinen Schicksalsschlag verkraftest. Bekommst Du seitens Deiner Familie die nötige Unterstützung? Wie sieht es mit Reha aus? Ich wäre an Deiner Stelle vermutlich abens platt...

LG, Cateye

Tobi85
29.11.2007, 19:40
meine Familie unterstützt mich super. Und was soll ich sonst machen? verkrichen, nur im Bett rum gammeln, jammern Es würde nix bringen ich muß nach vorne schauen. Aber wenn ich abends im Bett liege und für mich alleine bin gehts mir sehr schlecht und ich denke viel zu viel nach, weine dabei.
Reha mache ich auch.

Orthese
29.11.2007, 22:53
Zitat von und @ Luise
Hallo Orthese,
ich gebe Dir recht.
Nur die Frage bleibt, wenn jemand zum "Abreagieren" mit dem Motorrad auf einer Crossbahn fährt, vermutlich nicht das erste mal, dabei Sprünge macht – mit der dazu erforderlichen hohen Geschwindigkeit – und dabei schon „öfters solche Unfälle“ (Stürze auf den Rücken) hatte, wird man bei dem letzten Sturz kaum ein „plötzliches“ und „unfreiwilliges“ Geschehen annehmen können.

Hallo Luise,

ich glaube nicht, das Tobi sich "bewusst" , also freiwillig eine Querschnittslähmung zuziehen wollte. Das wäre z.B bei einem Suizid leicht nachweisbar, hier jedoch nicht anzunehmen. Der Unfall war also sicher UNFREIWILLIG.
Und "plötzlich" kam der Sturz mit der anschliessenden Verletzung auch, weil man hier wohl auf den hier geschehenen tatsächlichen einzelnen Unfall abstellen muss - und nicht auf die Vergangenheit.

Selbst wenn er den Unfall grob fahrlässig verursacht hat, ist die Unfallversicherung in der Pflicht. Es sei denn, hier greifen irgendwelche Ausschlüsse wie "gefährliche Sportarten" o.ä.

Wolferl
02.12.2007, 16:46
Hallo Tobi,

habe eben den Thread gelesen. Das Wichtigste ist wahrscheinlich erstmal, daß Du die Reha möglichst optimal durchziehst. Wie ich von anderen mitbekommen habe, kann man da konkret noch manches rausholen, was die Lebensqualität betrifft.

Ansonsten kann ich nur sagen, wir haben früher sogar ohne Helm solche Sachen gemacht. Das haben doch auf dem Dorf viele gemacht, natürlich ist das nicht gerade sehr durchüberlegt, aber man war halt jung. Es hat einen auch öfter mal hingelegt, dann kamen halt die anderen, haben die Maschine wieder hingestellt, und man hat zuhause gar nichts davon erzählt. Ein paar Tage später ging's dann wieder weiter wie immer, weil man nur ein paar Prellungen hatte. Es ist eigentlich schade, daß das hier im Thread gar niemand erwähnt.

jangun
03.12.2007, 15:25
Ich verstehe noch nicht ganz die Rechtslage. Wenn man sich mit Bike überschlägt, würde doch glaube ich mal- jeder wieder sich ganz normal aufrappeln und aufstehen, könnte man das nicht auch unter einem Schockzustand machen? Wenn die Maschine dann eine Kasko oder Haftpflicht Versicherung hat, ist es doch ganz egal wo und wie ich mich auf den Pinsel lege, oder? Schutzkleidung hin oder her, Helm wurde getragen, basta, alles andere ist nicht vorschriftsmäßig sondern liegt im eigenen Ermessen. Die Verletzung ist bitter, mir wird bewußt wie oft ich schon Schwein hatte. Mein Tip an Tobi: Über den Rechtsanwalt alles versuchen was geht. Da werden noch immense Kosten auf Dich zukommen, Reha, Rollstuhl etc.
von Herzen alles Gute und Stärke,
Jan