Vollständige Version anzeigen : "Unfall" Folgen
Guten Tag, ich bin neu hier und berichte mal was in unserer Familie geschehen ist:
Nach einem Unfall mit schwersten Folgen (SHT mit Lähmung vom Hals abwärts) auf einem Grundstück, an dass in gleicher Höhe (es musste nur eine Stufe von ca. 15 cm Höhe überwunden werden) begrünte und mit Bäumen bewachsene Garagendächer anschließen und keinerlei Absicherungen oder Absperrungen vorhanden waren, ist unser jetzt 27jähriger Sohn (BW Leutnant und Student der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) vor 2/14 Jahren nach dem Besuch eines Schützenfestes in der Nacht auf der Flucht vor einem noch unbekannten Angreifer von der ca. 3,50 m hohen Dach-Kante bei Dunkelheit abgestürzt. Die bauliche Anlage im Besitz einer Wohnungsgenossenschaft, ist gemäß der von der Polizei beschlagnahmten Bauakte von der Baubehörde so abgenommen worden.
Nach diesem Unfall wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Grundstückeigentümerin und andere, von der Staatsanwaltschaft „mangels Vorliegen einer Straftat“ eingestellt. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens mit Hinweisen auf die Landesbauordnung (LBO) NRW §3 ( allgemeine Anforderungen) und §41 (Umwehrungen) wurde dann nochmals von der Staatsanwaltschaft abgelehnt!
Begründung der Staatsanwaltschaft:
„Nach der Baugenehmigung der Stadt xxxx waren besondere Sicherungsmaßnahmen nicht vorgeschrieben worden...."
„Insbesondere ist zugunsten des Beschuldigten xxxxxxx zu berücksichtigen, dass die Schlußabnahme der Baumaßnahme offenbar nicht zu Beanstandungen geführt hat"
„Immerhin war die Anlage wohl seit 1991 in Betrieb, ohne dass es bisher zu einem Unfall gekommen war."
„Ein Vergehen gegen § 319 StGB dürfte insoweit verjährt sein"
Demnach ist also die strafrechtliche Relevanz einer nach der LBO nicht gesetzeskonformen baulichen Anlage, passiert dort nichts, nach einer gewissen Zeit verjährt!
Die Haftpflicht-Versicherung (Westfälische Provinzial Münster) der Grundstückseigentümerin schreibt dazu:
"Es herrscht Einigkeit, dass eine Sicherheit, die jede Möglichkeit eines Unfalls ausschließt, nicht erreichbar ist. Deshalb muss nicht für jede Möglichkeit eines Schaden Vorsorge getroffen werden. Sicherungspflichten bestehen nur im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren. Der Umfang dieser Pflichten ist abhängig von den besonderen
Umständen der Situation und den jeweiligen Sicherungserwartungen des Verkehrs. Bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten sind nur solche Maßnahmen erforderlich, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig halten darf, um andere vor Schäden zu bewahren. Von Verkehrsteilnehmern kann erwartet werden, dass sie offensichtliche Gefahren erkennen und ihr Verhalten darauf einstellen. Abhilfebedürftig sind nur solche Gefahren, die ein Dritter bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennen kann. Unter dargestellten Umständen konnte von unserer Versicherungsnehmerin nicht erwartet werden, dass sie ihre Grünanlagen so herrichtet, dass sie von Unbefugten zur Nachtzeit gefahrlos betreten werden können.
Sicherungspflichten bestehen nur im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren“
Die Grundstückseigentümerin hat dennoch kurz nach dem Unfallgeschehen eine Einzäunung vorgenommen!
Weiter hat dann die Westfälische Provinzial Unfallversicherung bei der unser Sohn eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, die Auszahlung der Versicherungssumme (über 370.000,00 €) mit der Begründung es habe eine Bewusstseinsstörung vorgelegen, verweigert.
Da bei der Aufnahme in das Krankenhaus keinerlei Feststellungen (Blutprobe) hinsichtlich einer evtl. Alkoholeinwirkung gemacht wurden sondern in der Krankenakte ein (in zwei Versionen vorhandenes) Aufnahmeprotokoll auftaucht in deren 1. Version von einer Alkoholintoxikation in der später aufgetauchten 2.Version von „Alkoholgeruch aus dem Mund“ berichtet wird, versucht nun die Westfälische Provinzial Unfallversicherung unter Berufung auf das 1. Aufnahmeprotokoll und Angabe eines Zeugen (der „zufällig“ der Geschäftsführer der Grundstückseigentümerin ist), dieses nun damit zu begründen, dass unser Sohn schon am frühen Morgen an einer Theke des benannten Zeugen gestanden und „reichlich Bier“ getrunken habe.
Meine Frau pflegt nun unseren Sohn (neben Ihrer Berufstätigkeit) mit Hilfe eines Pflegedienstes (kommt je 1mal an 4 Tagen in der Woche) aufopferungsvoll.
Unser Sohn erträgt seine körperlichen Behinderungen (nach bisher 20! Operationen) und die Therapien bei geistiger völliger Klarheit in einer bewundernswert tapferen Weise.
Ich schlage mich mit den Versicherungen, Anwälten, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft Gerichten (und demnächst auch Sozialamt) herum, wobei die außerordentlich gute und hilfreiche Heilfürsorge der Bundeswehr (endet leider 2008) hervorzuheben ist.
Was uns jedoch besonders missfällt, ist die außerordentlich Schäbige auf einem untersten Niveau basierende und auf "weichklopfen und Zeit gewinnen" ausgerichtete Vorgehensweise der Westfälischen Provinzial Unfallversicherung. Und er "lange Atem" der Gerichte.
Verzeihung für den langen Bericht, ich wollte das nur mal kund tun.
Freundliche Grüße
JSch
Hallo JSch,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Seid Ihr anwaltlich vertreten bei Eurer Diskussion mit der Unfallversicherung?
Sind die Schäden schon endgültig festgestellt? Leider ist die Angabe des Unfallzeitpunktes nur schwer zu deuten, aber das ist schon sehr wichtig. Ansonsten kann ich eigentlich nur den Weg der Klage empfehlen. Das die Versicherung nicht zahlen will, dies ist leider vielfach so, wie Du sicher hier im Forum schon lesen konntest.
Gruß von der Seenixe
Hallo JSch,
wenn ich soetwas lese, weiß ich nicht so recht, wo mann lebt. Ich kann es mir einfach nicht mehr mit normalen Menschenverstand erklären, wie mit Opfern umgegangen wird.
Ich hatte zu DDR-Zeiten einen schweren Unfall und damals gab es kein wenn und aber. Es hatte bis zum Vertrag auch 2 Jahre gedauert, aber ich habe auch vorher den Schadenausgleich bekommen. Die Versicherung hat nicht einmal einen Einspruch eingelegt. Die Rechtslage war klar, aber nach der Wende! Meine Güte, hätte nie geträumt, dass so etwas möglich ist.
Wenn die Staatanwaltschaft keine Interesse an einer Verfolgung hat, ist wohl eine Klage beim Zivilgericht möglich. Da sollte auch auf die Verjährung geachtet werden.
Nur nicht aufgeben, ich habe 15 Jahre gekämpft. Einen Teilerfolg erreicht und die schriftliche Mitteilung, dass keine Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht.
Viel Grüße robby
Hallo Seenixe,
wir haben, so glaube ich, einen guten Anwalt. Ein zweiter Anwalt der gleichzeitig Dr. der Medizin ist, steht zusätzlich beratend zur Seite.
Die Klage gegen die Unfallversicherung wurde im April 2007 beim LG eingereicht. Seitdem wurde viel hin und her und her geschrieben.
Eine Reaktion des LG liegt noch nicht vor.
Eine weitere Klage gegen die Grundstückseigentümerin und das Krankenhaus ist in Vorbereitung, da warten wir noch auf die Stellungnahme der Gutachterkommission der Ärztekammer.
Übrigens sind alle Beteiligten unser Sohn, die Grundstückseigentümerin, das Krankenhaus und die Städtische Bauverwaltung sämtlich bei der Provinzial (immer da immer nah) versichert.
Wie diese dann mit den aus den verschiedenen Verfahren dort zusammenlaufenden Informationen umgeht kann sich jeder vorstellen.
Der in meinem ersten Beitrag genannte Zeuge ist auch noch zufällig Mitglied eines Beirates der Provinzial. Eine interessante Verquickung.
Freundliche Grüße
JSch
Ps. Zur Frage des Unfallzeitpunktes.
Unser Sohn war auf dem Fest am späten Nachmittag eines Montags ab 16.00 Uhr, was klar beweisbar ist.
Der Unfall geschah am darauf folgenden Dienstag nachts gegen oder nach 1.00 Uhr.
Aufgefunden wurde unser Sohn an diesem Dienstag morgens um 6.00 Uhr.
Der Zeuge behauptet nun unseren Sohn sei schon Montags morgens "reichlich Bier trinkend" über einen Zeitraum von über 2 Stunden gesehen zu haben.
Hallo Jsch,
ich finde es so tragisch, daß dein Sohn solch schwere Verletzungen davon getragen hat. Ich bin leider kein Mediziner, aber ich hoffe sehr, dass sich der Zustand deutlich bessern wird. Wie sehen die Mediziner das?
Zu den Versicherungen kann ich dir jedoch etwas sagen. Es geht hier um eine nicht kleine Summe. Ein Freund von mir arbeitet in der Schadensabteilung eines sehr großen Versicherungskonzerns und sagte mir, daß es spezielle Anwälte innerhalb des Konzerens gebe, die auf Anordnung, wahrscheinlich vom Vorstand bzw. seinen Vorgesetzen, alle Anträge auf Zahlung abzuschmettern müssen. Diese Leute werden speziell auf solche Situationen geschult und Ihr Studium besorgt sen Rest. Ich weiß nicht, ob es stimmt, aber ich habe selten von einer Versicherung gehört, die sofort bereit zur Zahlung war. Ihr müßt kämüfen und auch mit vielen Jahren des Kampfes rechnen. Warum schaltet ihr nicht das Fernsehen oder die Presse ein. Die Verbindungen des Zeugen sprechen doch Bände.
Ich wünsche euch alles gute und viel Kraft,
Schoppi
@ Schoppi
Sie schreiben:
"Warum schaltet ihr nicht das Fernsehen oder die Presse ein. Die Verbindungen des Zeugen sprechen doch Bände."
In der örtlichen Presse haben wir das schon mal versucht. Nach einem schönen Bericht über das Geschehen als solches, (ohne Nennung der weiter daran Beteiligten) haben wir versucht eine weitere Berichterstattung über die Nachfolge-Probleme zu veranlassen.
Da kam der Hinweis des örtlichen Journalisten wir sollten uns doch wohl besser an die "Bild" oder an das Fernsehen wenden.
Die örtliche Presse "kneift" also.
Vielleicht kann uns einer der Mitleser einen Tipp geben wie wir das anstellen sollen, oder hat Adressen und Erfahrungen dazu.
Danke für jede Hilfe:)
Freundliche Grüße
Guten Tag zusammen,
in meinem 1. Beitrag hatte ich folgendes berichtet:
"Weiter hat dann die Westfälische Provinzial Unfallversicherung bei der unser Sohn eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, die Auszahlung der Versicherungssumme (über 370.000,00 €) mit der Begründung es habe eine Bewusstseinsstörung vorgelegen, verweigert."
Wir hatten zwiscitlich zur Aufklärung möglicher Behandlungsfehler ein Verfahren bei der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen Lippe beantragt und einen gutachterlichen Bescheid bekommen. Dieser "Bescheid" ist eine Farce (währe ein neues Thema) und von uns abgehakt.
Nun passiert folgendes:
Im Verlauf des Prozesses taucht nun in einem Schriftsatz des Anwaltes der Westfälischen Provinzial Unfallversicherung als Anlage dieser gutachterliche Bescheid der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen Lippe mit den zwei dazu gehörenden ärztlichen Gutachten auf.
Unabhängig von der Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht kann ich mir das nur dadurch erklären:
Die Westfälische Provinzial Versicherung ist:
Die Unfall Versicherung unseres Sohnes
Die Haftpflicht Versicherung des Krankenhauses
Die Haftpflicht Versicherung der Grundstückseigentümerin
Die Haftpflicht Versicherung der Stadt (Bauamt)
Da werden also von der Westfälischen Provinzial Versicherung unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln alle ihr aus anderen Verfahren zugängigen Informationen rücksichtslos miteinander vermischt und ausgenutzt.
Hat jemand schon so etwas erlebt?
Dann noch meine Frage aus meinem letzten Beitrag:
Wie mache ich das am besten öffentlich, bin für jeden Tipp dankbar.
Freundliche Grüße
Hey.
Um Eurem Ärger Luft und Gehör zu verschaffen
google einfach mal ein paar Namen von Redakteuren die sich mit Themen wie diesen beschäftigt haben. Es gibt einschlägige Sendungen und Magazine die sich mit sowas beschäftigen. Allein die Tatsache das Euer Sohn wirklich schwer geschädigt ist , wird die entsprechende Redaktion locken. Einige Tips wären.
Frontal21
M€x
Euer Regionalfernsehsender
PlusMinus etc.
Grüße
Guten Tag,
bezüglich der Unfallversicherung unseres Sohnes haben wir mit dieser einen Vergleich über eine Zahlung (ca. 70%) geschlossen 1. um unsere Nerven zu schonen 2. um Kapital für eine Klage gegen die Grundstückseigentümerin und das erst behandelnde Krankenhaus zu haben.
Im zur Zeit anhängigen schriftlichen Verfahren gegen Grundstückseigentümerin und Krankenhaus beim LG wird in einem Beschluss, auf einer zu diesem Verfahrenszeitpunkt ungewöhnlichen Deutlichkeit, auf die Richtigkeit unserer Argumentation hingewiesen.
Es sieht also in dieser Hinsicht zur Zeit gut aus für unseren Sohn, der Seine Behinderungen in bewundernswerter Weise bewältigt.
Dann habe ich noch für meinen Sohn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung durchbekommen, welches anfänglich verdammt schlecht ausgesehen hat, da 6 Wochen für die Anwartschaft fehlten, die ich dann aber noch nachweisen konnte.
Freundliche Grüße
Kasandra
19.11.2008, 13:09
Hallo liebe Familie,
laßt Euch mal bitte vom Krankenhaus die Akte aushändigen. Zwei Aufnahmeberichte sind schon seltsam. Es müssen sich in der Akte Blutbilder finden lassen, welche direkt nach der Einlieferung erstellt worden sind und weitere Kontrollblutentnahmen in den weiteren Stunden. Diese bitte kontrollieren. Evtl. findet sich auch eine Notiz im Anästhesieprotokoll. Dieses sollten Sie kopieren, ein anderer erfahrener Arzt kann wahrscheinlich anhand der Medikation zur Narkose auch sagen, ob toxische Befunde vorlagen. Auch sollte im Anästhesieprotokoll ein Konsum vermerkt sein.
Viel Erfolg!
Kasandra
Hallo,
Schön, dass Du Dich noch einmal gemeldet hast. Ich freue mich auch, dass ein Vergleich an der einen Seite erreicht wurde um gegen die anderen vorgehen zu können. Da dieses auch scheinbar zu Eurer Zufriedenheit läuft, können wir Euch für Euer Verhandlungsgeschick beglückwünschen. Meldet Euch, wenn Fragen sind und wir Euch unterstützen können.
Toi Toi für den weiteren Weg.
Gruß von der Seenixe
Hallo Kasandra,
die Akte des Krankenhauses hatte ich in zwei unterschiedlichen Versionen selbst in der Hand.
Es gibt in keiner Version ein Blutbild oder weitere Kontrolluntersuchungen. Unser Sohn wurde als angebliche Alkoholleiche festgeschnallt an Armen und Beinen und für mehrere Stunden "abgestellt" zur Ausnüchterung....
Die Ärztin des Martinus-Krankenhauses in Olpe hat bei dem Prozess gegen die Unfallversicherung ausgesagt "das sie über Erfahrungen in solchen Dingen" verfüge...
Experten die uns zur Verfügung stehen schütteln nur den Kopf.
Hallo Seenixe,
Danke für die Rückmeldung und Anteilnahme, (das tut gut). Wir haben ein gutes Anwaltsbüro und eine hervorragende Unterstützung durch kompetente Ärzte.
Ich werde weiter berichten, Allen wünsche ich eine gute Zeit und Geduld und Nerven...
Hallo Kasandra,
dies ist ein Forum, welches von den Beiträgen seiner Mitglieder profitiert. Persönliche Nachrichten sind nicht dazu geeignet, dieses zu unterstützen. Aus diesem Grund habe ich jetzt auch ein zweites Mal deinen entsprechenden Beitrag gelöscht.
Gruß von der Seenixe
Hallo,
in der Sache Klage gegen Krankenhaus und Grundstückeigentümerin hat immer noch kein Termin stattgefunden. Der Unfall war im Jahr 2005
Jetzt aber schlägt der Versicherungskonzern zu.
Die private Kranken und Pflegeversicherung (UKV) und die Haftpflichtversicherung der Prozessgegner (Provinzial Münster) gehören zusammen.
Nun weigert sich die UKV vermehrt ganz legale Rechnungen über ärztlich verschriebene und im Heilmittelverzeichnis aufgeführte Leistungen zu bezahlen.
Zudem haben wir schriftlich, dass zu genannten Terminen zukünftig weitere ganz legale im Heilmittelverzeichnis aufgeführte und ärztlich verordnete Leistungen nicht mehr bezahlt werden.
Das Ganze würde nun aus, ich zitiere, "beitragskalkulatorischen Gründen" zu Teuer.
Auch werden die Zeiten zwischen Antrag und Erstattung immer länger. Bei den anfallenden Summen ist das einen große Belastung für uns.
Auf Einwände (auch anwaltliche) wird nicht reagiert! Um uns zu wehren müssen wir nun einen weiteren Prozess anstrengen. (Übrigens Streitigkeiten mit PKV`s unterliegen ganz normalen Zivilrecht, nicht der Sozialgerichtsbarkeit)
Das ist klare Zermürbungstaktik die dann von unserer "kriminellen" Justiz noch unterstützt wird.
Freundliche Grüße
Hallo JSch,
habt Ihr in den letzten zwei Jahren nichts erreicht? Stellt sich der Sachverhalt immer noch so da? Was wurde von Seite unserer Justitz bisher unternommen?
"Das ist klare Zermürbungstaktik die dann von unserer "kriminellen" Justiz noch unterstützt wird." Damit die VS. sich später mit einem billigem Vergleich aus Ihrer Leistungspflicht entziehen kann. Hier wäre eventuell über eine Klage beim EuGH nachzudenken. Ich frage mich immer wieder, warum müssen und werden solche Verfahren so in die Länge gezogen?
Wenn es um eine Vergewaltigung geht, dann ist die Justiz auch in der Lage einen Verfahren Zeitnah durchzuführen, egal wieviele GA. im Verfahren benötigt werden!
MfG.
Pit
neben den täglichen Erschwernissen haben wir verdammt schon so einiges.
Ein Gericht dazu zu bringen zügig zu "arbeiten" ist systembedingt absolut unmöglich.
Einige "Rechts(augen)verdreher" landläufig auch Rechtsanwälte genannt, verdrehen buchstäblich die Augen bei solch einem Ansinnen. Es gibt absolut keine sinnvolle Möglichkeit!
Viel Zeit brauchen wir aber auch um uns und den Schikanen der UKV zu erwehren.
Wir haben zwiscitlich ein barrierefreies Haus für/mit unseren Sohn gebaut um die tägliche Pflege leichter zu machen.
Über eine Klage beim EuGH haben wir auch nachgedacht, aber glaubt den einer das dieser Verein schneller ist und wirklich helfen kann?
Da sitzt doch das gleiche "Gesindel"! Nur auf höherer Ebene.
Freundliche Grüße
Pfiffigunde
05.10.2010, 09:58
Hallo,
ich bin erst kürzlich zu dem Forum gekommen und lese so das erste Mal von eurem Kampf.
Es sind viele Baustellen an denen Ihr gleichzeitig kämpfen müsst und es ist ein himmelschreiendes Geschehen, was euch euer Leben schwerer als eh schon macht. Doch das wisst ihr.
Sie/du schreiben im ersten Beitrag, euer Sohn erinnert sich an einen Verfolger. Hat sich das erhärtet oder wird das abgetan als Alkoholeinfluss? Wenn er sich dessen sicher ist könnt ihr euch an den Weißen Ring wenden, so etwas zu versuchen lohnt sich vielleicht, wenn ihr in Niedersachsen wohnt gibt es dort auch eine landesinterne Opferhilfe. Das OEG bietet sich auch noch an, aber da kann ich eigentlich nur abraten, in dem Fall wo ein Beweis, dass euer Sohn Opfer einer Straftat wurde, kaum denkbar ist, werden die das mit langem Atem abschmettern. Das andere würde euch nicht im Rechtstreit helfen aber es könnten vielleicht finanzielle Hilfen installiert werden.
Oder ist der Weg perse ausgeschlossen, weil es als Unfallgeschehen deklariert ist?
Zum Thema, Presse. Ja, mir ist aufgefallen dass Medien sehr wohl auch kneifen können. Es ist gut, dass ihr nicht den Weg an die Bildzeitung geht. Es ist sehr schlimm wenn man sich versucht zu wehren und wirklich mit Windmühlen ringt. Man wurde eh schon Opfer und fühlt sich nun auch noch hilflos, wieder zum Opfer gemacht. Mir geht es so, dass ich unbedingt dazu etwas sagen möchte, dass jeder es hört und endlich jemand auf die Ungerechtigkeit reagiert... Zum Thema Presse habe ich persönlich Erfahrung. Es wird Interesse bekundet und dann doch abgelenkt oder es stehen dann dafür keine Mittel zu Verfügung. Aber ich denke auch, dass es sich lohnt dranzubleiben. Ganz wichtig finde ich jemanden zu finden dem man sich anvertrauen kann. Denn man darf nicht aus dem Blick verlieren, dass die Presse andere Ziele hat als man selbst. Doch so wie Ihr/dein Schreiben formuliert ist habe ich da keine Sorge.
Ich würde mich an den Spiegel oder den Stern wenden. SternTV finde ich auch ok. Ich denke auch, wie manche anderen hier, das der Weg in die Öffentlichkeit genügend Druck aufbauen kann, damit zumindest gehandelt wird und ihr nicht weiterhin hingehalten werdet.
Regional gibt es auch Fernsehdokus die helfen. Juri hilft ect.
Besonders das Thema mit der einen Versicherung finde ich im Sinne der Presse "interessant". Ich denke auch, dass ihr eine Möglichkeit bei SternTV haben würdet.
Die Aussage des "Zeugen" müsste man doch angreifen können, bei den Verquikungen seiner Person mit Inhaber und Versicherung,... dafür müsste es natürlich erst mal zu einer Verhandlung kommen...
Das ist das nächste Problem. Die Versicherung sitzt es aus und das Gericht zieht mit. Ich warte seit 2004 auf einen Termin bei Gericht im Zuge eines OEGVerfahrens.
Ich kenne einen Mann, der ans Gericht für Menschenrechte gegangen ist und Deutschland verklagt hat. Wegen zu langer Verfahrensdauer und unzumutbarer Wartezeit mit einhergehender Missachtung der Menschenwürde. Er ist diesen Weg nach 7 Jahren gegangen und hat Recht bekommen. Deutschland musste eine Entschädigung (14.000€) zahlen und die Gerichte haben sich endlich bewegt und den Fall beschieden. Man kann also Gerichte so zwingen zu handeln.
Nun noch was persönliches, habt Ihr euch genügend Hilfe besorgt bei der Pflege und Versorgung eures Sohnes? Habt ihr da alle möglichen Wege beschritten? Es gibt Stiftungen die Pflegepersonen stellen. Oder bei der Pflegekasse kann man zusätzlich einen Posten von 1200 Euro fordern, für Verhinderungspflege (ich vermute Ihre Sohn bezieht Pflegegeld nicht Pflegeleistung, wenn er von Ihrer Frau gepflegt wird).
Habt ihr genügend Puffer um eure Kräfte aufzufüllen? Bitte schauen Sie da hin. Sie müssen beide auf sich achten, damit Sie nicht an der unserer Gesellschaft, der Welt und dem Schicksals Ihres Sohnes verzweifeln. Haben Sie Hilfe für sich selbst für Ihre seelische Belastung (Sie meint hier Sie und Ihre Frau)?
LG Pfiffigunge
Das mit dem Verfolger ist von der Polizei nicht weiter behandelt worden (Angaben zu ungenau-das sei nicht herauszufinden-Staatsanwalt stellt das Verfahren nach 3 Widersprüchen auch 3x sofort wieder ein und sagt es bestehe kein öffentliches Interesse!)
Der weiße Ring sagt "wenn kein Angreifer nachweisbar gibt es auch kein (Gewalt)Opfer somit keine Hilfe"
Zu der Pflegekasse, die weigert sich ja schon jetzt ihrer Verpflichtung nach zu kommen...
Hallo JSch,
das mit der Pflegeversicherung ist ja wohl unmöglich:mad:....dafür gibt es die doch.
Dein Sohn hat doch bestimmt Stufe III und davon kann sich die Versicherung doch jederzeit überzeugen.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe ist Dein Sohn privat KV, spielt in diesem Fall die private Absicherung eine Rolle?
Es ist wirklich menschenverachtend wie UO um ihre lebenswürdige Zeit betrogen werden. Aber noch schlimmer sind Alleinstehende UO den arroganten, ignoranten Machenschaften der privaten Versicherungsgesellschaften und ihren gutbezahlten Anwaltskanzleien ausgeliefert.
Wenn ein Richter schon zur ersten Verhandlung seine Hausaufgaben gemacht hätte (nur einmal mit eingeschaltetem Verstand alle Unterlagen gründlich lesen) müsste er schon gleich anders agieren und die Versicherungen in Verzug setzten.
Aber was wird gemacht...es wird auf Zeit "gespielt" Zeit die ein UO mit Schmerzen und total ungewisser Zukunft verbringt, was wieder zusätzliche Schmerzen verursacht.
Zeit die die private Versichungsgesellschaften gesund und munter absitzen können.
Euch alles Gute und einen lieben Gruß
Kai-Uwin
bringt es die UKV fertig einfach so mirnix dirnix mit einer sehr fadenscheinigen Begründung ca. 50% der eingereichten Rechnungssumme nicht auszuzahlen.
Und fügt hinzu "man könne ja einen Gutachter einschalten"
Aber zuerst wird abgezogen.
Das ist menschenverachtend, ohne jede rechtliche Grundlage und aus meiner Sicht den Methoden einer "mafiösen Organisation" gleichzusetzen.
Wenn diese Vorgehensweise so weiter geht, treibt uns das in den Ruin und unser Sohn wird zu all dem bestehenden Leid noch weitere sehr schwerwiegende Gesundheitsschäden erleiden müssen.
Unser Anwalt ist dazu kontaktiert und wird was tun können, hoffe ich, aber bis dahin kann das Geld (erforderlich währen 3000,00 € bis 5000,00 € jeden Monat) ausgegangen sein...
Wir können doch nicht so einfach die erforderlichen, therapeutisch und medizinisch notwendigen und ärztlich verschriebenen Behandlungen einstellen !
Freundliche Grüße
Hallo JSch,
Ich habe oft an Euch gedacht und in Eurem Fall kann ich die Verbitterung verstehen und nachvollziehen.
Ich hoffe es geht Euch nicht das Geld, die Kraft und die Nerven für diesen unfairen Kampf aus.
Ich drücke Euch ganz fest die Daumen und wünsche Euch viel viel Glück und endlich Gerechtigkeit.
Lieben Gruß
Kai-Uwin
Hallo Kai-Uwin und Mitleser,
unser Sohn kommt jetzt im Mai noch einmal in eine Reha an den Bodensee.
Laut UKV aus "Kulanz" was in dem Zusammenhang schon eine Unverschämtheit ist.
Ein Jahr hat es gedauert bis ich das durch hatte.
Sonst geht alles seinen Gang meine Frau ist am Rande Ihrer Kraft, aber die Reha ergibt auch eine Entlastung und ein bisschen Urlaub für Sie.
In der Zwiscit haben wir den Anwalt gewechselt, was jedoch dazu geführt hat, dass wir die bereits gewährte Prozesskostenhilfe noch einmal auf Neue beantragen mussten. (Die Klagesumme hat sich fast verdoppelt). Bis jetzt noch keine Entscheidung des Gerichts dazu. Wieder ein halbes Jahr weg. Im Juli werden es 6 Jahre.
Bisher noch kein Gerichtstermin zu der Klage!
Aber wir halten durch
Unser Sohn sagte jetzt mal, der Verlust eines Fingers ist eine Katastrophe was ist der Verlust von 2 Fingern oder einer Hand?
Gibt es Steigerungen des Leids?
Jedes Schicksal ist in seiner Ausprägung eine Individuelle Katastrophe, aber trotzdem wünscht sich ein vom Hals abwärts gelähmter doch "nur" eine Hand oder ein Bein verloren zu haben...
Freundliche Grüße
PS.
Nur, wenn ich mir hier im Forum so einige Beiträge zu anderen Themen und auch Unglücken durchlese, dann muss ich mich manchmal ganz einfach darüber ärgern wie so einige Menschen handeln.
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=20945
Hallo JSch,
hat sich bei Euch etwas getan?
Wie geht es Deinem Sohn und Euch als Eltern?
Wie war seine Reha?
Unsere Klage läuft jetzt auch schon 2 volle Jahre und erst ein GA-Termin (dazu auch noch der falsche GA).
Ich hoffe wir erleben noch das Ende der Klage.
Ich wünsche Euch weiter viel viel Kraft und einen lieben Gruß an Euren Sohn.
Viel Glück
Kai-Uwin
Hallo Kai-Uwin,
die Prozesskostenhilfe wird jetzt auch für die verdoppelte Klagesumme gewährt,
die Reha in Allensbach wurde auf 6 Wochen verlängert und hat unserem Sohn sehr gut getan,
der 1. Gerichtstermin in der Sache gegen die Wohnungsgenossenschaft ist nun vom LG auf Mitte Januar 2012 festgesetzt worden. (6 1/2 Jahre nach dem Unglück)
die UKV Versicherung zickt jedoch weiter, jedoch wird sich das Problem der privaten KV`s von selbst lösen, in 10 Jahren sind die alle Pleite! weil auch die das Kapital verzockt haben!
Ich kann nur jeden davor warnen sich in die Fänge (Klauen) einer PKV zu begeben!
meine Frau ist so gut wie am Ende, sieht alles nur noch negativ und will sich von Nichts und Niemanden mehr helfen lassen.
Mich selbst lassen Erfolge und Misserfolge auch so langsam kalt...
Liebe Grüße
Hallo,
nach dem im Herbst 2011 sich das Landgericht geneigt sah, huldvoll nach 6-1/2 Jahren den ersten Gerichtstermin für den 16.01.2012 anzuberaumen, haben wir nun 3 Tage vorher eine "Abladung" erhalten.
Grund der Abladung: "Dienstliche Gründe"
Wir wissen jetzt das es ein Richterwechsel ist.
Zwei mal hat in dem Verfahren schon ein Richterwechsel stattgefunden.
Ein Richter braucht ca. 1 Jahr um sich in die Akten (ca. 800 Seiten) einzulesen.
Also auf ein "Neues".
Wenn ich hier die Sache kommentieren würde, gäbe es ein Verfahren wegen Richterbeleidigung gegen mich...
Grüße
Hallo JSch,
nach 6 1/2 Jahren in der ersten Instanz wird es Zeit eine Verzögerungsrüge zu erheben
Schick einen 1-Zeiler an das Gericht:
In dem Verfahren xy wird gemäß § 198 GVG Verzögerungsrüge erhoben.
Mehr ist nicht nötig und heb das Faxprotokoll auf.
§ 198 GVG
(1) 1Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. 2Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter.
(2) 1Ein Nachteil, der nicht Vermögensnachteil ist, wird vermutet, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen lange gedauert hat. 2Hierfür kann Entschädigung nur beansprucht werden, soweit nicht nach den Umständen des Einzelfalles Wiedergutmachung auf andere Weise gemäß Absatz 4 ausreichend ist. 3Die Entschädigung gemäß Satz 2 beträgt 1.200 Euro für jedes Jahr der Verzögerung. 4Ist der Betrag gemäß Satz 3 nach den Umständen des Einzelfalles unbillig, kann das Gericht einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen.
(3) 1Entschädigung erhält ein Verfahrensbeteiligter nur, wenn er bei dem mit der Sache befassten Gericht die Dauer des Verfahrens gerügt hat (Verzögerungsrüge). 2Die Verzögerungsrüge kann erst erhoben werden, wenn Anlass zur Besorgnis besteht, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen wird; eine Wiederholung der Verzögerungsrüge ist frühestens nach sechs Monaten möglich, außer wenn ausnahmsweise eine kürzere Frist geboten ist. 3Kommt es für die Verfahrensförderung auf Umstände an, die noch nicht in das Verfahren eingeführt worden sind, muss die Rüge hierauf hinweisen. 4Anderenfalls werden sie von dem Gericht, das über die Entschädigung zu entscheiden hat (Entschädigungsgericht), bei der Bestimmung der angemessenen Verfahrensdauer nicht berücksichtigt. 5Verzögert sich das Verfahren bei einem anderen Gericht weiter, bedarf es einer erneuten Verzögerungsrüge.
(4) 1Wiedergutmachung auf andere Weise ist insbesondere möglich durch die Feststellung des Entschädigungsgerichts, dass die Verfahrensdauer unangemessen war. 2Die Feststellung setzt keinen Antrag voraus. 3Sie kann in schwerwiegenden Fällen neben der Entschädigung ausgesprochen werden; ebenso kann sie ausgesprochen werden, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen des Absatzes 3 nicht erfüllt sind.
(5) 1Eine Klage zur Durchsetzung eines Anspruchs nach Absatz 1 kann frühestens sechs Monate nach Erhebung der Verzögerungsrüge erhoben werden. 2Die Klage muss spätestens sechs Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung, die das Verfahren beendet, oder einer anderen Erledigung des Verfahrens erhoben werden. 3Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage ist der Anspruch nicht übertragbar.
(6) Im Sinne dieser Vorschrift ist
1. ein Gerichtsverfahren jedes Verfahren von der Einleitung bis zum rechtskräftigen Abschluss einschließlich eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und zur Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe; ausgenommen ist das Insolvenzverfahren nach dessen Eröffnung; im eröffneten Insolvenzverfahren gilt die Herbeiführung einer Entscheidung als Gerichtsverfahren;
2. ein Verfahrensbeteiligter jede Partei und jeder Beteiligte eines Gerichtsverfahrens mit Ausnahme der Verfassungsorgane, der Träger öffentlicher Verwaltung und sonstiger öffentlicher Stellen, soweit diese nicht in Wahrnehmung eines Selbstverwaltungsrechts an einem Verfahren beteiligt sind.
Gruß
tamtam
unsere Anwälte kümmern sich.:D
Bei dem Verfahren geht es im einen mittleren einstelligen € Millonenbetrag.
Wenn man sich die Summen ansieht die als eine mögliche Entschädigung für die Verzögerung zu Stande kommen würden, lach im mich kaputt.
Den Gerichten mit diesem § "Beine zu machen" halte ich für ziemlich zwecklos, dieser faulen, inkompetenten, kriminellen Organisation ist in dieser Bananenrepublik nichts gewachsen!:mad:
Grüße
Hallo JSch,
alles nur "Papiertiger":eek:. Beschwerden hilf überhaupt nichts.
Wir hatten vor mehr als 2 Jahren Klage eingereicht und erst einen Gerichtstermin vor 2 Jahren:mad::mad::mad:.
Wir warten seit 2 Jahren :mad: auf einen Gutachtertermin bei einem neurologischen Gutachter.
Und wir leben in der Nähe von 2 großen Uni-Städten.
Ich kann das einfach nicht verstehen.
Ich wünsche Euch viel Glück.
Lieben Gruß
Kai-Uwin
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