Vollständige Version anzeigen : Schwerbehinderung / Einspruch
Hallo,
ich habe einen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen = 20 %
Dafür kann ich mir natürlich gar nix kaufen und ich bin echt ein wenig geschockt...
Angesetzt wurden diese Punkte wg. einer Hysterektomie im jungen Alter.
Des Weiteren war im Antrag:
Eine Endometriose ("leider" ohne anrechenbare Organschäden). Aber trotzdem eine Erkrankung, die mir regelmässig noch Schmerzen und in den letzten Jahren viele OPs, Therapien und Rehamassnahmen bescherrt hat... ->wurde gar nicht berücksichtigt.
Zustand nach Kreuz- und Innenbandriss + Kreuzbandplastik
Zustand nach Berstungsfraktur LWK1 und operativer Versteifung LWK2-BWK12. Dies ist meine neuste Errungenschaft und wurde mit 10 % angesetzt, allerdings keine Berücksichtigung beim Gesamt-Behinderungsgrad.
Kann ich nicht so richtig verstehen. Durch den Rücken bin ich im Moment echt eingeschränkt. D.h.: Ausser KG kein Sport. Meinen Haushalt kann ich nicht allein führen. Heben kann ich nur kleine Dinge. Bin zumindest noch für die nächsten Wochen gar nicht arbeitsfähig. Lange stehen + gehen macht Probleme, sitzen ist auch nicht so der Renner. Die Beweglichkeit ist (noch?) deutl. eingeschränkt. Des Weiteren kommt die eigentlich alte Knieverletzung immer wieder zum tragen. Rückengerecht etwas aufheben geht eben über die Knie....Von den Rücken- und Narbenschmerzen noch ganz abgesehen.
Die Rückenverletzung ist sicher (und hoffentlich) noch nicht so gut wie möglich ausgeheilt, aber es ist schon absehbar, dass es noch ziemlich lange dauern wird.
Mir geht es hauptsächlich um die Möglichkeit des Gleichstellungsantrag, eben weil ich gerade in diesem Jahr so gut wie noch gar nicht gearbeitet habe :(
a) ist es in Euren Augen auch zu wenig GDB?
b) Lohnt sich der Widerspruch?
c) gibt es irgendwo Stellen im INternet, wo man sich gut formulierte Widersprüche ansehen kann?
Danke :)
Viele Grüße
Monroe
Hallo Monroe,
Du solltest auf alle Fälle widersprechen, Akteneinsicht beantragen und schauen, warum das Versorgungsamt Deine Einschränkungen so gering bewertet hat. Dann mit allen Einschränkungen, insbesondere, was Dir nicht möglich ist, den Widerspruch begründen.
Gruß von der Seenixe
asterimou
02.09.2007, 16:51
Hallo monroe,
ich würde den Widerspruch zunächst einmal folgendermassen formulieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom xx.xx.xxxx form- und fristgerecht.
Gleichzeitig beantrage ich Akteneinsicht in der Form von Kopien. Bitte übersenden Sie mir alle ärztlichen Stellungnahmen und sonstigen Dokumente, die Ihrer Entscheidung zugrunde gelegen haben.
Sobald mir diese vorliegen, werde ich meinen Widerspruch entsprechend begründen.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
MfG
Unterschrift
Dadurch hast Du die Frist für den Widerspruch (1 Monat) eingehalten und hast dann genügend Zeit, Deine Begründung zu formulieren. In der Begründung solltest Du auf jeden Fall alle Tatsachen aufführen, die bei der Entscheidung nicht berücksichtigt oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Eventuell kannst Du in der Begründung auch den Antrag auf eine individuelle Begutachtung stellen, da die Beurteilung Deiner Behinderung nicht nach Aktenlage vorgenommen werden kann. Dies hat auf jeden Fall bei einer Bekannten von mir funktioniert.
MfG
asterimou
Hi,
das hört sich echt schon mal gut an. Damit mach ich dann ja auch erst mal nix falsch und kann in Ruhe auch noch mal Rücksprache mit dem Arzt halten.
Sind die verpflichtet, mir Akteneinsicht zu gewähren (wahrscheinlich ja), aber auch dazu, mir das Zeug zuzuschicken?
Danke!
asterimou
02.09.2007, 18:03
Hallo monroe,
ja, Du hast ein Recht auf Akteneinsicht. Frag mich aber im Moment nicht nach dem entsprechenden Paragraphen. Du hast auch ein Recht auf Kopien. Solange es nicht hunderte von Seiten sind. Ansonsten kannst Du auch vor Ort unter Aufsicht Einsicht in Deine Akte nehmen.
MfG
asterimou
nightwalker
02.09.2007, 22:16
Hallo zusammen,
der passende Paragraph des SGB 10
ist der § 25, Akteneinsicht durch Beteiligte:
http://www.global-help.de/sozialgesetzbuch-10/378.shtml
Gruß
nightwalker
Hi,
Ihr seid ja echt alle super :) !
Werde ich gleich später fertig machen!
VG
Monroe
Hallo,
hab Post bekommen...
Im Grunde ist es aber nur eine DIN A4-Seite, auf der die Prozentpunkte noch mal aufgeführt sind. Wirklich nur eine rein schematische Darstellung, ohne weitere Begründungen. Da ist der Bescheidbrief deutlich ausführlicher.
Mag das wirklich alles sein?
VG
Monroe
Hallo monroe,
Du hattest Akteneinsicht beantragt, oder? Was für eine Akte soll dies sein, die nur ein Blatt hat? Lass Dich nicht verarschen :mad: :eek:
Sie sollten Dir schon zeigen, auf welcher Grundlage sie Dir die 20 % zugeordnet haben.
Kann ich garnicht glauben, dass die ein Blatt schicken und das Akteneinsicht nennen.
Gruß von der Seenixe
Divegirl
14.09.2007, 21:29
Hallo Monroe,
wer hat denn diese DIN A4 Seite ausgefüllt? Ein Sachbeabeiter? Ein angeschriebender Arzt? Mit den verschiedenen Einschränkungen werden bei dir ja auch verschiedene Fachärzte von Nöten sein.
Frage nochmals höflich nach den Einschätzungen der verschiedenen Ärzten bevor du eine Begründung nachreichen kannst!
Du hast doch sicherlich auf dem Antrag deine behandelnden Ärzte angegeben. Frage doch einfach mal ob diese angeschrieben wurden und ob sie dir eine Kopie ihrer Antwort geben können (ich habe so eine Kopie von meinem Neurologen damals bekommen und er hatte wirklich das geschrieben was er mir gesagt hatte! nur das Versorgungsamt hatte wohl eine andere Auslegung dafür gefunden).
Hattest du Arztberichte zum Antrag beigefügt?
Gruß Divegirl
Hallo Monroe,
gehe doch bitte gleich zu deinem Arbeitsamt und beantrage die Gleichstellung!
Als nächstes würde ich die angegebenen Ärzte befragen, welche Einschätzung sie an das VA abgegeben haben.
Hast du vielleicht in der Beschwerdetabelle zu wenig angegeben oder nicht deutlich formuliert?
Widerspruch in jedem Fall aber gleichzeitig auch einen neuen Antrag stellen.
Liza
Hallo Liza!
Wie kann Monroe einen Gleichstellungsantrag stellen, wenn "nur" GdB 20%,
gegeben wurden?
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§ 2 SGB IX Absatz 3
Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen im übrigen die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).
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Gruß
maja
Hallo Liza,
Entschuldigung, aber mir fehlen etwas die Worte. Ich bin am schwanken zwischen Verwarnung und laut ablachen. Was veranstaltest Du hier? Dies ist keine Witzbude. (Witze gibt es im Cafe) Lass solche unqualifizierten Antworten wirklich sein. Dann lese bloß, aber Du schadest dem Forum mit solchen Antworten enorm.
Wenn man keine Ahnung hat.... einfach mal Klappe halten ;-)
Gruß von der Seenixe
Hi seenixe,
ich wundere mich sehr (als moderator muss dir doch bekannt sein, dass man als UO alle Register ziehen muss)
Keine Ahnung haben? Wer? Du oder ich?
Denke, eher du!
Nun kannst mich verbannen (genau wie die versicherer)
Deine Begründung ist bestimmt super, nur im Ergebnis das gleiche!
"ALLES WAS UNBEQUEM IST MUSS WEG"
lIZA
Hallo Liza,
also jetzt mal bitte halblang und nicht unverschämt werden!
Um einfach mal wieder auf die Sachebene zurückzukommen:
1. Wenn du schon einem Ratsuchenden den gigantischen Tipp gibst, bei einem GdB von 20 einen Gleichstellungsantrag zu stellen, dann kläre denjenigen bitte auch im Vorfeld über die Erfolgsaussichten auf!
2. Kannst du mal bitte darlegen, wie denn nach der zu erwartenden Ablehnung der nächste Schachzug von Monroe sein sollte, oder fehlt dir hierfür die Strategie?
:mad:Gruß
Joker
chaotisch
15.09.2007, 01:16
Hallo Liza!
Ich bin ja kein Moderator u. sollte mich hier vielleicht auch nicht unbedingt einmischen, aber man sollte sich immer überlegen wie man mit einem Institution (Arbeitsamt,...) umgeht. Und die werden sich nicht freuen wenn man ihnen mehr unnötige Arbeit gibt. Zudem ist die Gesetzesgrundlage für einen Gleichstellungsantrag eindeutig geklärt!
Und dann möchte ich Joker hier klar zustimmen, man kann so etwas nur einem Anderen raten, wenn dieser auch völlig über den Sachverhalt informiert wurde.
Wenn ich von mir ausgehe macht man sich doch bloss Hoffnungen u. hat einen Haufen Arbeit mit dem ganzen Papierkrieg u. dann kommt hinterher gar nichts dabei heraus.
Da wäre meine persönliche Enttäuschung, durch einen negativen Bescheid, für mich die Taktig nicht wert.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende
Chaotisch:rolleyes:
Hallo Liza!
Ich habe Dir, auf Deinen Rat an Monroe, einen Gleichstellungsantrag, zu stellen, die Vorgabe des Gesetzgebers reingestellt,
die da lautet (abgekürzt) ab 30% GdB, ist ein Gleichstellungsantrag möglich.
Du antwortest dies sei-Taktik.
Da ich in ähnlicher Lage wie Monroe befinde, würde ich sehr gern von Dir erfahren, was dies für eine "Taktik" ist und welchen Sinn es hat, mit einer GdB unter 30% einen Gleichstellungsantrag zu stellen.
Ist es überhaupt möglich, einen Antrag zu stellen, wenn man die Mindestvorgabe nicht erfüllt?
Wäre sehr interessant, sicher auch für Andere, wenn Du uns ausführlich, Deine "Taktik", erläutern könntest.
Gruß
maja
Ups, was ist denn hier los?
Ich hatte den Sachbearbeiter vom Versorgungsamt selbst dran, weil er meinte, dass meine Akte ja riesig wäre und der Aufwand so groß wäre usw.
Darauf hin habe ich ihm gesagt. dass er mir ja nur die Unterlagen schicken möchte, die ich nicht selbst eingereicht habe. Und raus gekommen ist halt nur die eine Seite.
Das Blatt ist von einem Dr. Soundso unterschrieben und es sind all meine angegeebenen Beschwerden aufgeführt und dann steht da eben noch der Prozentsatz, der dafür angesetzt wird. Ehrlich gesagt habe ich nicht den Eindruck, dass irgendeiner meiner Ärzte gehört wurde. Manchmal weiss ich gar nicht, ob das auch so gut ist.
Bei einem Gutachten für die private Unfallversicherung habe ich mal den damaligen Operateur gefragt und hatte auch eher den Eindruck, dass er die nachgebliebenen Probleme eher wegredet. Schliesslich wird ja auch das Ergebnis seiner Arbeit in einer Weise beurteilt. Habt Ihr auch diesen Eindruck erhalten?
Aber nochmal zurück zu meiner Akte: Meint Ihr, dass da noch weiterer Schriftverkehr mit Begründung der Einschätzung vorliegen muss? Oder kann es doch sein, dass da nicht mehr zu meinen OP-Berichten und Arztbriefen hinzugekommen ist, als die selber eingereichten Dinge?
Danke Euch
Monroe
Hallo Monroe,
Du mußt eigentlich selber wissen, was Du den Damen und Herren geschickt hast. Akteneinsicht heißt eigentlich: Schauen in die Akte, was alles dazugekommen ist; was die Verwaltung so angestellt hat mit den Unterlagen, Deinen Beschwerden.
Wenn da wirklich nur ein Blatt herauskommt, dann ist dies schon sehr wenig und ich würde dies überprüfen.
Wichtig sind eigentlich nicht die einzelnen Beschwerden, sondern welche Wirkung sie insgesamt zeigen. Erst mit 30% kannst Du erst einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Es lohnt sich wenigstens diese Gleichstellung zu erreichen und darum etwas zu kämpfen.
Gruß von der Seenixe
Hallo,
ich wollte hier mal abschliessend das Ergebnis rein stellen:
Der Einspruch hat sich gelohnt, mein Gesamt GDB liegt jetzt bei vierzig Prozent. Das ist ein Satz, den ich angemessen finde. Gleichstellung habe ich nicht beantragt. Mein Arbeitsplatz ist nicht in Gefahr und ich bin mittlerweile auch wieder soweit auf den Damm, dass keine Ausfallzeiten zu erwarten sind.
Wenn ich die Texte richtig verstehe, wird die Gleichstellung auch nur ausgesprochen, wenn der Arbeitsplatz in Gefahr ist, was z.B. auch bei längeren Ausfallzeiten angenommen wird.
VG
Monroe
Santafee
26.04.2008, 18:02
Hallo Monroe,
bei einer Gleichstellung wird nicht nur die evtl. Ausfallzeit wg. Krankheit oder Therapie ect. berücksichtigt, sondern auch andere behinderungbedingte ungleiche Voraussetzungen bei der Berufsausübung, wie verminderte Leistungsfähigkeit, notwendige Hilfen oder anderes. Du solltest Dir in Deinem Fall wirklich mal Vor- und Nachteile aufschreiben, die diese Gleichstellung mit sich bringt. In einem größeren Betrieb denke ich, überwiegen die Vorteile, da bei einer irgendwann mal zustandekommenden Kündigung, Du evtl. die Letzte bist, die gekündigt werden kann. Außerdem erhällt Dein AG Zuschüsse (bzw. wird von der "Bestrafung" verschont, wenn er nicht x% Behinderte einstellt). In jedem Fall wird Dein AG nach Deiner Antragstellung beim AA gefragt und muss sich dazu schriftlich äußern, deshalb kann es sinnvoll sein, diesen Schritt vorher mit ihm zu besprechen, auch damit er dann nichts falsches schreibt...
In einem eher kleinerem Betrieb könnten die Nachteile überwiegen, aber auch hier ist es bestimmt sehr individuell und kommt auch sehr auf den Chef an bzw. Deine Beziehung zu ihm...
VG Santafee
patricia
26.04.2008, 20:41
Hallo MONROE,
das ist eindeutig zu wenig!
Wenn möglich setze dich mit der VDK in Verbindung.
Mitglidschaft kostet ca. 4€ pro Monat. Die setzen sich für dich ein.
Villeicht klappt es!
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