Vollständige Version anzeigen : Versorgungsamt und Berufsgenossenschaft
anaconda
04.07.2007, 11:27
Hallo,
endlich liegt der Beweis vor:
Kurze Zeit nach meinem Arbeitsunfall stellte ich einen Antrag beim Versorgungsamt, es wurde innerhalb kurzer Zeit ein GdB von 30 % festgelegt.
Bis zur Anerkennung einer BG- Verletztenrente vergeht sehr, sehr viel Zeit (allen UO bekannt!) und die BG wendet sich zwiscitlich an das Versorgungsamt und holt Infos darüber ein, welcher GdB (welche Krankheiten)bereits bestehen.
Hat endlich die BG eine Verletztenrente anerkannt, dann erfolgt ein Schreiben an das Versorgungsamt wie folgt:
„hiermit übersenden wir Ihnen eine Bescheiddurchschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.“
Der vom Versorgungsamt festgelegte GdB 30 % wurde sofort
mit der Begründung:
„Folgen eines Arbeitsunfalles in dem von der zuständigen BG anerkannten Wortlaut: (Einzel-GdB.20)“
Aber die BG legte doch eine MdE von 20 % fest und sprach nicht von einem GdB 20%?
Die BG fordert in Ihrem Schreiben: „Kenntnisnahme und Beachtung“?
Hat sich das Versorgungsamt dieser „Beachtung“ anzuschließen und darf den GdB von 30 % auf 20 % herabsetzen
Für mich bleibt unverständlich, dass die BG von 20 % MdE spricht,
und das Versorgungsamt einen GdB von 30 % festlegt – alles plötzlich umgewandelt wird und das Versorgungsamt die von der
BG festgestellte MdE von 20 % nun
als 20 % GdB einstuft.
Kennt Ihr einen Weg aus diesem Irrgarten?
anaconda
Johann_A.
04.07.2007, 13:48
Hallo Anaconda!
Ich habe seit 1985 eine anerkannte BK mit einer MdE von 20.
Diese MdE wurde bei mir vom Versorgungsamt immer als GdB von 20 bewertet.
Dies wurde aber auch nachdem andere Behinderungen hinzu kamen, z.B. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule mit Muskel- und Nervenreizerscheinungen, wurden beide GdB voll übernommen.
Ansonsten können bei der Bildung eines Gesamt-GdB die einzelnen Werte nicht addiert werden.
Die Werte der Wirbelsäule und Schwerhörigkeit sind aber auch voneinander unabhängig, was bei der Bildung eines Gesamt-GdB zu beachten ist.
Ich weiß aber nicht, ob das Verfahren bei dir mit der BG abgeschlossen ist oder ob hier noch ein Widerspruchsverfahren oder Klage läuft. Dann würde ich beim Versorgungsamt Widerspruch einlegen.
Mit freundlichem Gruß. Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
Kasandra
05.12.2007, 21:53
Hi zusammen,
dies ist auch ein Thema, welches mich interessiert. Ich war jetzt mal zur Beratungsstunde beim Versorgungsamt. Ich habe seitens der BG 20% auf ein Polytrauma. Nun sind aber neue Erkrankungen hinzu gekommen und ich wollte mich informieren. Der Mann vom Versorgungsamt sagte mir, das Versorgungsamt schließt sich der BG maßgeblich an. Hä? Die anderen Erkrankungen haben ja bei mir nichts mit dem Polytrauma zu tun. Irgendwas stimmt doch mit dem System nicht. Habt Ihr eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen?
Danke und Grüße
Kasandra
Hallo Kasandra,
natürlich nimmt eine Behörde gerne den Bescheid einer anderen Behörde als Grundlage für seine Entscheidung, aber: Du sagst doch selbst ....Unfallfremde Einschränkungen und diese muß das Versorgungsamt zusätzlich bewerten und einordnen.
Deshalb auch fast immer höher als eine MdE.
Gruß von der Seenixe
PS. Hast Du schon im FAQ-Bereich geschaut zu diesem Thema?
Santafee
06.12.2007, 15:30
Hallo Kasandra,
ich hatte Jahrelang von der BG 30% und beim Versorgungsamt wg. weiteren Erkrankungen 30+10=40%. Als die BG mir dann 40% zusprach, übernahm dies das Versorgungsamt einfach, ohne die 10% wieder dazuzuaddieren. Seit 2005 habe ich dagegen ein Widerspruch bzw. nun eine Klage laufen... Malsehen was rauskommt...
VG Santafee
Hallo Anaconda!
Wie du sicherlich inzwischen schon erfahren haben dürftest, gibt es da entsprechende Regelugen im Sozialgesetzbuch. Ich hatte das gleiche Prozedere wie Du und habe mich schnell an einen Anwalt gewandt, der erfolgreich Einspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamts eingelegt hat.
wurzlpurzl
19.12.2007, 23:07
Hallo!
Nun bin ich aber verwirrt: Behinderung und Erwerbsminderung sind doch nicht dasselbe oder Ich habe eine Behinderung von 60 mit verschiedenen Behinderungen: Wirbelsäule, Hirntrauma, PtBS, Depression, Tinnitus, chronische Schmerzen. Ich habe gelernt: Behinderung betrifft die Anteilnahme am öffentlichen Leben und ist nicht gleichzusetzen mit der Erwerbsminderung (auch wenn das oft sogar die Ärzte gleichsetzen). Aber wenn ich mit z.B. mit einem amputierten Bein im öffentlichen Leben stark eingeschränkt bin, so kann ich dennoch im Erwerbsleben evtl. uneingeschränkt arbeiten wenn ich dafür mein Bein nicht brauche....Ist nur ein Beispiel. Erwerbsminderung ist nur in Zusammenhang mit der Erwerbsfähigkeit zu sehen - fürs Couvertieren, einfache Tätigkeit, brauche ich keine Beine. Also bin ich 100% erwerbstauglich. So sehen es leider die Ämter, bzw. BGen.
Aber wenn das wirklich gleichgestellt wird, werde ich in meiner Berufungsbegründung beim LSG sogleich angeben, dass das Versorgungsamt mir die 60 gewhrt haben. Wenn es andersrum funktioniert, muss es sorum auch funktionieren. Oder ticken die anders;)
Hallo
wieso das Versorgungsamt die MdE der BG, habe nur auf die Unfallfolgen vom Versorgungsamt 20% und 30% auf Dauer.
Diese wurden bis heute nicht von derr BG übernommen, obwohl ich diese schon ein Jahr habe, macht die BG weiter Gutachten.
Ist diese Übernahme eine Einbahnstrasse ? Versorungsamt übernimmt von der BG und nicht umgekehrt?
Gruß
Gerd
Santafee
21.12.2007, 10:14
Hallo anaconda,
ich kann nur DIR ;)und allen ehrlichen Kämpfern hier Mut zum Durchhalten machen. Gebt nicht auf und kämpft mit allen geeigneten Mitteln (auch wenn sie noch so *verwegen* klingen:p)für die Durchsetzung eurer Rechte!
Nach 2 Jahren Rechtstreit habe ich sie erkämpfen können!
Nur ein kleiner Trost, denn wer ist schon gern "schwerbehindert"
In diesem Sinn alles Gute für Euch!
Santa (fee);)
Hallo anaconda,
eine Frage, wenn es gängige Praxis ist, dass die BG beispielsweise grundsätzlich ihre Gradzahl unter die des Versorgungsamtes ansetzt, müsste bei einer MdE von 30% (unter Nichberücksichtigung aller anderen Gebrechen, die außerdem vorhanden sein und vom Versorgungamt annerkannt sind) die Gesamtsumme des GdBs doch deutlich höher sein?
Das ist die umgekehrte Frage von Dir.
LG und schöne Feiertage!
Cateye
Hallo Leutz,
ein bisschen wirr für mich ;-) . Also das, Versorgungsamt übernimmt die, Prozente der BG.............habe ich das so richtig verstanden?
Gruß
Uwe
"Wenn die Hoffnung uns verlässt, geht sie, unser Grab zu graben."
Hallo Uwe,
nein, dies ist so nicht richtig. Dies liegt zum einen an unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben und an unterschiedlichen Voraussetzungen.
Die BG hat die gesundheitlichen Einschränkungen nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit einzuschätzen. Dazu hat sie als Bewertungsgröße die MdE.
Das Versorgungsamt hat die gesundheitlichen altersuntypischen Einschränkungen in der Gesamtheit zu bewerten. Dazu als Bewertungsgröße die GdB.
Aber: Wenn es dem Versorgungsamt möglich ist und keine anderweitigen gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, dann übernehmen die gerne und gesetzlich auch abgesegnet, die Bewertung der BG.
Ich habe es mal einfach versucht auszudrücken. Dafür gibt es aber klare Regelungen, über die wir hier aber bereits öfter berichtet haben.
Gruß von der Seenixe
Hallo zusammen
jetzt versteh ich fast gar nix mehr
ich habe von der BG einen MDE von 100% das Versorgugsamt hat mich runtergestuft auf einen GDB von 70% .Dagegen habe ich einen Änderungsantrag auf 100% und AG gestellt.Jetzt hat mir das Versorgungsamt einen GDB von 90% zugesandt und keine Buchstaben und ich soll mich jetzt dazu äußern .
Bin mal gespannt wie es weitergeht
mfg eltoro
Hallo,
ich würde mich an Deiner Stelle entsprechend äußern. Warum hast Du einen Änderungsantrag gestellt und nicht Widerspruch erhoben?
Gegen den Bescheid, der jetzt erstellt wird, mußt Du dann erst wieder in den Widerspruch gehen, bevor Du Klage beim SG einreichen kannst.
Gruß von der Seenixe
cfh-mobile
26.12.2009, 19:55
Hallo zusammen , Ich glaube das der G(rad)d(er)B(ehinderung) nichts direkt mit der M(inderung)d(er)E(rwerbsfähigkeit) zu tun hat .es sind zwei grundverschiedene Einstufungen ,wie der Name schon sagt Grad der Behinderung (GdB) Minderrung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ! es bedeutet nicht automatisch wenn man einen GdB von 100% hat ,das auch die Erwerbsfähigkeit zu 100% gemindert ist! MfG Chris
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