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Vollständige Version anzeigen : GdB 30 %


IngLag
27.06.2007, 16:43
Hallo,

ich habe mal vor mehreren Monaten beim Versorgungsamt einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt und heute einen rechtsfähigen Bescheid bekommen. Darin wird mir ein GdB von 30 % zugestanden. Von einem möglichen Einspruch abgesehen, wollte ich mal wissen, ob die 30 % sich überhaupt in irgendeiner Weise auswirken? Und wie sind die Chancen bei einem Einspruch?

Grüsse von
IngLag

stef
27.06.2007, 18:26
Hallo,

es wäre schön, wenn das hier jemand beantworten kann. Ich habe 20% bekommen. Ob es eine Auswirkung auf meinen weiteren Verlauf in der Bemessung des SG und Schadenersatz hat, weis ich bis heute nicht.

Grüße
Stef

Maik
27.06.2007, 18:40
Mein Wissensstand ist das erst ab GdB 50 % steuerliche Vergünstigung bekommt und man früher in Rente kann !

Und man kann sammeln (eine art Paypack für Behinderte ! )

zB Rückenprobleme 10 %

Jahre später nochmal 30 % auf Hüfte

und nochmal Jahre später 20 % aufs Auge...

somit hast Du eine gesamt GdB von 60 % und kannst steuerliche Freibeträge fordern.

Alles ohne Gewähr !

in diesem Sinne

Maik

Kai-Uwe
27.06.2007, 19:27
Hallo Maik,
meine Frau ist vor Lachen fast vom Stuhl gefallen, sie meinte ich müsse mit dem Sammeln von Punkten auch mal dort anfangen.
Muß dazu sagen: ich liebe :D Payback-Punkte-sammeln und mach damit meine ganze Familie verrückt.

Liebe Grüße von Kai-Uwe

Eye
27.06.2007, 19:31
Hallo habe zuerst einen GDB 40 bekommen v. Versorga. und nach zusendung medizinischer Unterlagen seitens der BG ans Versorgungsamt, hat selbiges mich sogar hochgesetzt auf GDB 50.
Somit bekam ich 5 tage mehr urlaub und habe sonderkünd. recht. Und kann zur hälfte ins schwimmbad und habe einen fensterplatz bei der airline umsonst reserviert bekommen. desweiteren bekommt man für die anschaffung eines PKw`s für berufl. einsatz dicke % te. Natürlich früher in Rente möglich und auch steuerlich etc.
LG. Eye:)

Maik
27.06.2007, 19:32
Na dann hab ich mein Ziel erreicht
ab und zu auch mal lachen..

War heute mal wieder in der Uniklinik in Gießen.
Da ist mir das Lachen aber vergangen :(

MfG

Maik

Oberpunktesammler

Maik
27.06.2007, 19:35
Hallo habe zuerst einen GDB 40 bekommen v. Versorga. und nach zusendung medizinischer Unterlagen seitens der BG ans Versorgungsamt, hat selbiges mich sogar hochgesetzt auf GDB 50.
Somit bekam ich 5 tage mehr urlaub und habe sonderkünd. recht. Und kann zur hälfte ins schwimmbad und habe einen fensterplatz bei der airline umsonst reserviert bekommen. desweiteren bekommt man für die anschaffung eines PKw`s für berufl. einsatz dicke % te.
LG. Eye:)

Hab gehört das verschiedene Automobilhersteller einem wenn man über 50 % GdB hat Sonderrabatte gewähren:eek:

einfach mal den Händler /Hersteller fragen .

MfG

Automobillos

Maik

Eye
27.06.2007, 19:41
Ja so ca. 30 % sind drin.
LG.

IngLag
28.06.2007, 09:13
Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich gegen den Bescheid mit den 30 % GdB Einspruch einlegen soll. Eine Entscheidungshilfe wäre für mich, wenn ich wüßte, ob und wenn, bei welchen Ärzten und Behörden (BG) das Versorgungsamt Auskünfte und welche Befunde eingeholt hat.

Ist das Versorgungsamt verpflichtet, mir diese Auskunft zu erteilen, bevor ich Einspruch einlege?

Grüsse von
IngLag

Eye
28.06.2007, 10:22
Hallo, ich hatte dem V - Amt alle Befunde , Berichte von KK Häusern und Kliniken zugesandt.
Darüber hinaus hat selbiges noch Befunde , Berichte von der BG angefordert und mich doch tatsächlich hochgestuft.
Gruß Eye

IngLag
28.06.2007, 12:14
Hallo,

mir geht es vor allem darum zu sehen, welche Unterlagen das Versorgungsamt zur Entscheidungsfindung zur Verfügung hatte. Nachdem ich gestern und heute vormittag vergeblich versucht hatte, die Sachbearbeiterin telefonisch zu errichen, ist es mir eben gelungen. Sie war sehr nett und sagte, ich soll in einem Schreiben die beim Versorgungsamt zu meinem Antrag vorhandenen und verwendeten Unterlagen anfordern. Sie würde mir dann Kopien davon zusenden.

Da bin ich jetzt schon neugierig darauf!

Grüsse von
IngLag

Cateye
28.06.2007, 13:02
Hallo InLag,

wegen anderer gesundheitlicher Probleme bin ich lange vor meinem Wegeunfall mit 20% eingestuft worden - habe dann gerichtlich eine Erhöhung auf 30% erstritten. Ich bin jedoch gleichgestellt und genieße einen höheren Freibetrag von 310 Euro/pro Jahr. Durch die Gleichstellung bin ich nur in besonderen Fällen kündbar, ab 30% muss das Integrationsamt bei Kündigung zustimmen.

Den Sudeck habe ich noch nicht angemeldet, werde aber einen Verschlechterungsantrag stellen.

Kannst Du damit etwas anfangen? Bei Verschlechterung auf alle Fälle kämpfen!

LG,
Cateye

IngLag
28.06.2007, 13:39
Hallo Cateye,

ich habe auch an der rechten Hand des kleinen Fingers das Endglied in gewinkelter, das mittlere Glied in gestreckter Stellung steif. Mit diesem Finger stoße ich immer wieder an oder bleibe hängen. Ist oft sehr unangenehm! Laut Tabelle können das 10 % sein. Wird das, wenn ich das melde, evtl. dazugezählt?

Grüsse von
IngLag

Johann_A.
28.06.2007, 14:03
Hallo IngLag!
Ich stehe auf besonderen Kriegsfuß mit dem Versorgungsamt, aber will dir gern Bescheid geben. So nach meinen Erfahrungen.

Einen Ausweis und Merkzeichen gibt es erst ab GdB über 50.
Die Feststellung eines GdB durch das Versorgungsamt hat keinen Einfluß auf die Feststellung der MdE durch die BG.
Bei einem GdB von 30 kann man sich durch das Arbeitsamt Schwerbehinderten gleichstellen lassen und hat wie diese Kündigungsschutz(brauchst du doch nicht). Weiter bekommst du eine Steuerbefreiung für das Finanzamt.
Beim Amt liegen Anträge, die man ausfüllen muß. Hier muß man die Behinderungen und Krankheiten die man anerkannt haben möchte aufzählen. Es müssen die bereits durch einen anderen Versorgungsträger anerkannten MdE angegeben werden. Diese werden übernommen.
Es müssen die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser angegeben werden, denn das Amt ermittelt dann von Amts wegen und läßt sich von allen Einrichtungen die Befundberichte zusenden. Eine Einwilligungserklärung ist an dem Antrag enthalten.

In meinem Falle hat das Integrationsamt bei Gleichstellung 2 x ohne Bedenken dem Kündigungsbegehren des Arbeitgebers zugestimmt. Ich wollte nicht Klagen, um die Rechtsschutzversicherung nicht unnötig zu belasten, den die Klage hat keinen Einfluß auf die Kündigung. Erst wenn man das Verfahren gewinnt,wird auch die Kündigung rechtsunwirksam. Ich habe dann jeweils gegen die Kündigung geklagt und eine Abfindung erhalten.

Im Falle meiner Frau Klage ich mit ihr seit 1996 gegen den Freistaat Sachsen jetzt als Berufungsklage. Ich berichtete bereits an anderer Stelle hierüber und vielleicht hast du es gelesen.

Ob man einen GdB von 30 oder 40 hat ist egal, deshalb sollte man nicht Klagen. Es ist dann besser, man wiederholt seinen Antrag ein halbes Jahr später. Dies hat mehr Erfolg.

Wenn man einen GdB von 50 oder 60 und Merkzeichen hat und das Amt stellt bei einer Überprüfung von Amts wegen(bei meiner Frau 2 x in Folge) nur noch 40 fest, bleibt bloß die Klage bis zum Letzten. Man hat nichts zu verlieren und wir haben gute Karten.

Ich hab mir damals, als diese Probleme mit den Amt und der BG begannen, die Sozialgesetzbücher als Taschenbücher gekauft. Es hat sich gelohnt. Es ist auch das SGB IX enthalten, welches das Schwerbehindertenrecht enthält. Im Anhang befindet sich eine Liste über die GdB für alle Krankheiten und Behinderungen, die auch anerkannt werden können.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F. Schiller

Cateye
28.06.2007, 14:10
Hallo InLag,

ein berühmter Ablehungsgrund seitens des Versorgungsamts ist, dass sie nicht einfach die Körperstellen zusammenzählen können (also die Beschwerden im Rücken nicht mit der Hand addieren).
Das mit dem kleinen Finger klingt nach Dypytren (oder wie das Ding richtig geschrieben wird).

Ich finde es in meinem Fall ziemlich gnadenlos, denn zeitweise kann ich nicht mal mehr meinen Hintern putzen.

Bei der Gliedertaxe geht es im wesenlichen um den Verlust eines Körperteils oder den Funktionsverlust. Ich kann Dir in etwa auswendig sagen, was Dir für den kleinen Finger zusteht: 0-5% maximal.
Gruss
Cateye

IngLag
28.06.2007, 14:27
Hallo,

ich werde mir die Unterlagen vom Versorgungsamt genau daraufhin ansehen, ob alles seine Richtigkeit hat. Die 30 % werde ich aber wohl erst mal hinnehmen müssen, denn für meine WS-Schädigungen kann ich laut Tabelle zur Zeit nicht mehr kriegen. Ansonsten muß ich mich mal genau betrachten, ob ich noch sonstige Gebrechen habe.

Grüsse von
IngLag

Eye
28.06.2007, 14:45
Desweiteren findest du eh in alten Forum Beiträgen, ziemlich viel Infi darüber. Aber wie auch schon genannt, meist lohnt es sich eh erst ab GDB 50.
Gruß

IngLag
28.06.2007, 16:46
Hallo,

mittlerweile ist mir noch eingefallen, für was es auch gut ist, wenn ich vom Versorgungsamt die Unterlagen, die sie zur Feststellung meines GdB angefordert hatten, erhalte: Ich kann dann sehen, was die Ärzte die mich behandelt haben, alles an das Versorgungsamt geschrieben haben!

Grüsse von
IngLag