Vollständige Version anzeigen : Unfall ohne TÜV
Hallo an Alle!
Folgende Unfallssituation:
Wollte mit meinem PKW aus einer Seitenstraße in eine Hauptstraße einbiegen, aufgrund schlechter Sicht auf den von links kommenden Verkehr war ich gezwungen etwas weiter vor zu fahren um überhaupt irgendwas zu sehen. Kaum hatte ich ein einigermaßen gutes Blickfeld , hats auch schon geknallt! Schaden: Stoßstange/Radkasten vorne links, zerbeult, Kratzer !
Beim anderen PKW war so gut wie keinen Schaden zu erkennen.
Mir ist schon klar, dass ich in erster Linie die Vorfahrtsregel missachtet habe aber mein Eindruck war, dass der PKW, der mir rein gefahren ist zu schnell unterwegs war, außerdem hatte er kein Licht an (Nachmittag, trübes Regenwetter zum Unfallzeitpunkt, schlechte Sicht). Seine Argumentationen waren 60 km/h (bei erlaubten 50 km/h) und dass das Licht gesetzlich erst zur Dämmerung an sein muss!
Wie hätte ich den Unfall verhindern sollen? Ich kann auch nicht nachweisen das er deutlich schneller als 60 gefaren ist. Das Ganze wurde ohne Polizei geregelt!
Das größte Problem bei der Geschichte ist, dass mein TÜV zum Unfallzeitpunkt abgelaufen war, mittlerweile vorhanden.
Müsste ich für den Schaden selber aufkommen auch wenn ich nicht schuld war bzw. nur Teilschuld
Würd mich sehr freuen eure Meinungen dazu zu erfahren! Danke im Vorraus!
Moin Laxx,
Es sind rechtlich zwei getrennte Dinge:
1. Wenn der TÜV überschritten ist, gibt es ein Knöllchen, ist der TÜV weit überschritten, kann das Auto sofort stillgelegt werden und eine Zwangsuntersuchung angeordnet werden, die Plakette wird wenn man z.B. 3 Monate später zum TÜV fährt rückdatiert, auf den ursprünglichen Termin;
Die Bußgeldkatalogverordnung schreibt eine Ahndung erst vor, wenn die Frist für mehr als 2 Monate überschritten ist: 3 bis 4 Monate: 15€, 5 bis 8 Monate: 25€, mehr als 8 Monate: 40€ und ein Punkt. Allerdings gelten diese Sätze nur für fahrlässiges Handeln (Termin vergessen!): Bei Vorsatz (keine Zeit gehabt!), kann die Behörde/Polizei schon ab dem 1. Tag ein Verwarnungsgeld erheben (es gibt entsprechende Gerichtsurteile darüber).
2. Wenn ein Auto, bei dem der TÜV überschritten ist, in einen Unfall verwickelt ist, wird die Polizei vermutlich je nach Schwere des Unfalls das Auto beschlagnahmen und untersuchen, ob Mängel die Unfallursache oder auch nur mitverantwortlich ist.
Nun hattest Du ja keine Polizei vor Ort und auch keinen Personenschaden.
Ich würde mal hoffen, der Sachbearbeiter der Versicherung ist nicht allzu akribisch und sieht das nicht mit dem Tüv, dann passiert da auch (vermute ich) nichts weiter.
MfG Jan
Danke für die Antwort!
Nun ist aber immer noch nicht geklärt wer die Schuld trägt...bin ich 100 %ig schuld oder hat der Beteiligte eine Teilschuld?
Wir sind ohne weitere Vereinbarungen auseinander gegeang, so dass jeder sozusagen auf seinem eigenem schaden sitzen bleibt...nur das ich einen geschätzten schaden von 3000€ habe und der andere sogut wie nichts...
Hallo Laxx,
wie es sich mit dem fehlenden TÜV zum Zeitpunkt des Unfalls verhält, hat Dir ja schon jangung etwas geschrieben.
Nun zur Schuldfrage. Zunächst ist der, der sich auf der Hauptstraße befindet, vorfahrtsberechtigt. Das heißt, wenn Du als Vorfahrt zu Beachtender in die Hauptstraße einbeigst und es kommt zum Unfall, würdest Du die alleinige Schuld tragen. Soweit zur Theorie. Nun mal ein Praxisbeispiel aus meinem Rekofundus.
Bei dem Unfall hat sich ein Mercedes in die Kreuzung hereingetastet und wurde im rechtlichen Winkel von einem Nissan, der mit etwas überhöhter Geschwindigkeit (Ich konnte ihm mindestens 61 km/h bei erlaubten 50 km/h nachweisen) rechts vorn getroffen.
Hierbei wurde eine sogenannte Quotelung in Ansatz gebracht, weil man davon ausging, dass beide Beteiligten einen Fehler begangen hatten. (40 % des Schadens bekam der Mercedes und 60% des Schadens der Nissan ersetzt)
Gruss der RekoBär:)
Sekundant
11.12.2011, 14:05
Hallo Laxx,
geh doch mal von folgenden Überlegungen aus:
die Lage wegen der Vorfahrtsregelung ist Dir ja klar.
Ich denke, auch der Schaden dürfte für Dich erkennbar gewesen sein. Warum wurde dann nicht gleich die Polizei gerufen? Weder ist die Wetterlage (Sicht) im Nachhinein noch zweifelsfrei nachvollziehbar, noch wird festgehalten und festgestellt werden können, wie weit Du in die Strasse eingefahren bist. Im Zweifel werden diese Umstände zu Deinem Nachteil ausgelegt werden.
Fraglich ist für mich auch, woran Du die Geschwindigkeit des Unfallgegners festmachen willst.
Wie weit musstest Du in die Einmündung fahren, um Sicht auf den Querverkehr zu haben und wie hast Du Dich vorgetastet?
Sofern Du eine RSV hast, solltst Du Dich baraten lassen. Und ich denke, es ist für Dich von Vorteil, wenn beim Unfallgegner kein Schaden entstanden ist bzw. geltend gemacht wird.
Der fehlende TÜV wird wohl keine Auswirkung haben, sofern nicht das Fehlverhalten auf einen technischen Defekt beruht.
Gruss
Sekundant
reini5555
11.12.2011, 17:38
Schaden: Stoßstange/Radkasten vorne links, zerbeult, Kratzer !
Beim anderen PKW war so gut wie keinen Schaden zu erkennen.
Mit dem optischen Anschein, das so gut wie kein Schaden ist, sollte man auch vorsichtig sein, oft ist Blech dahinter dann beschädigt. Hatte als Geschäftswagen mal einen Golf IV, da ist mir eine auf das stehende Auto aufgefahren, man sah optisch nichts groß, aussen einem kleinen Kratzer, doch in der Werkstatt wurde dann doch ein erheblicher Schaden festgestellt (Spritzwand wurde erneuert usw).
Oft ist das Plastik zwar dehnbar und man sieht auf den ersten Blick nicht viel.
Wenn man jetzt mit den Versuch mit Teilschuld anfängst, kann es passieren das sich der Unfallgegner, der bis her keine Ansprüche gestellt hat, plötzlich auch mit einer Forderung kommt.
Dann ist abzuwägen, ob es sich rentiert, oder ob die gestiegene Versicherungsprämie auf die Jahre nicht teuerer ist, als der anteilige Schaden.
Also erlich gesagt hatte ich Angst das die Polizei merkt dass mein Tüv abgelaufen war...mittlerweile sind etwa 3 wochen nach dem unfall verganden...
Sehe ich das also richtig, dass ich jetzt im Nachhinein wahrscheinlich keinen Anspruch auf jeglichen Schadensersatz habe, weil nichts bewiesen werden kann auch wenn ich nur eine Teilschuld gehabt habe
Hallo Laxx,
die Frage der Beweise ist aus meiner Sicht nicht das Problem, solange noch Anknüpfungstatsachen vom Unfall vorhanden sind. Eine Nachstellung vor Ort bringt zusätzlich entsprechende Aufklärung. Allerdings mußt du diese Beweisführung zunächst einmal vorfinanzieren.
Zum anderen kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit nur eine Quotelung dabei heraus (Du würdest also nur einen Teil Deines Schadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen) und Deine Haftpflichtversicherung würde im Gegenzug einen Teil des Schadens des Unfallgegners bezahlen.
Mich wundert übrigens in diesem Zusammenhang, dass Dein Unfallgegner noch keine Ansprüche gegen Deine Kfz-Haftpflicht gestellt hat.
Gruss der RekoBär:)
Sekundant
14.12.2011, 10:49
Hallo Laxx,
meiner Ansicht nach solltest Du die Karten mal auf den Tisch legen.
Du hast - das ist Dir nach eigener Aussage ja klar - einen Unfall verursacht, da Du die Vorfahrt missachtet hast.
Zu Deinem Vorteil wurde keine Polizei hinzugezogen, da Du Befürchtungen wegen des fehlenden TÜV hattest, obwohl ein Schaden ja ganz offenbar ersichtlich war.
Nun versuchst Du Argumente zu sammeln, die eine Mitverantwortung des Unfallgegners belegen. Diese kann es geben, aber es scheint eher so, als hättest Du mit Deinem Verhalten zumindest unbewusst dazu beigetragen, dass solche Hinweise kaum mehr zu finden sind. Es zählen nun erst mal die objektiven Tatsachen. Dazu würde auch die Geschwindigkeit des Unfallbeteiligten gehören. Eine begründbare Basis für Deine Vorhaltung gibt es aber scheinbar nicht.
Damit versuchst Du nun wozusagen "zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen".
Ich denke Rekobär kann Dir erklären, nach welchen Umständen (Schaden, Schadenverlauf am Fzg., Anhaltestrecke, evtl. Bremsweg) nötig sind, um eine (deutlich) überhöhte Geschwindigkeit nachzuweisen. Dein Eindruck reicht jedenfalls nicht.
Dann noch eine Frage: wurden denn die Personalien ausgetauscht?
Um sich über eine mögliche Mitschuld einen Eindruck zu machen zu können, müsste man übrigens die Unfallstelle kennen; also zumindest Übersichtsaufnahmen aus beiden Richtungen, am besten mit Bemassung.
Gruss
Sekundant
Hallo,
also mein größtes Problem ist, dass keine Polizei eingeschaltet wurde. Nun haben beide seiten es sehr schwer, überhaupt etweas nachzuweisen, weil der Schaden nachträglich auch immer noch verschlimmert worden sein kann.
Ich habe ja "meine Karten offen auf den Tisch gelegt"...hab ja alles so geschildert wie es war. Die ganze Situation ist eben jetzt im Nachhinein ohne Polizei kompliziert und eigenartig. Ich ärgere mich auch jetzt auch dass es ohen Polizei abgelaufen ist...weil der Unfallgegener keinerlei Ansprüche gestellt hat, das einzige was ich von ihm hab ist seine Handynummer...
Was soll ich denn meiner Versicherung nun sagen oder macht es keinen Sinn dahin zugehen?
Nábend Laxx,
es ist noch nicht mal sicher zu sagen, dass die Polizei bei dem Unfall rausgekommen wäre. Ich hatte vor einigen Jahren auch einen Auffahrunfall mit dem Wagen meiner Ma.
Polizei vor Ort angerufen, aber die haben abgeriegelt, bei Bagatellschäden kommen die gar nicht erst.
Also alle Daten mit Gegner ausgetauscht und das Fahrzeug anschliessend gleich direkt in die Werkstatt gebracht.
Wie ist denn Dein Auto versichert, Kasko mit Selbstbeteiligung?
Wie alt? Wie hoch schätzt Du den Schaden?
Sich jetzt weiter ärgern bringt Dir nichts.
Eigentlich hast Du noch Glück gehabt. Mit Personenschaden und ohne TüV hättest Du jetzt sicher schlechtere Karten als nur den Blechschaden selbst zu korrigieren.
Du schriebst selbst, die Vorfahrtsregeln nicht so ganz korrekt eingehalten zu haben.:o
Steh also auch zu den Fehlern und lerne daraus für die Zukunft:
-Rechtzeitig zum Tüv
-bei einem Unfall komplette Personalien ausstauschen.
Also (ich) würde an Deiner Stelle nicht versuchen da jetzt noch etwas draus zu chinschen ;) (Du weißt was ich mein?)
Die Entscheidung zu Deiner Versicherung zu gehen, kann Dir keiner abnehmen, die must Du selbst treffen!
Gruss Jan
Sekundant
18.12.2011, 17:42
Siehst Du, Laxx,
genau das meine ich:
Ich habe ja "meine Karten offen auf den Tisch gelegt"...hab ja alles so geschildert wie es war.
...
Was soll ich denn meiner Versicherung nun sagen oder macht es keinen Sinn dahin zugehen?
Welche Antwort erwartest Du? Die Umstände und Tatsachen kennst Du selbst; zurecht biegen können und wollen wir sie bestimmt nicht. Du kannst - wenn es denn sein soll - Deiner Versicherung ganz sicher auch nichts anderes sagen.
Dass die Situation jetzt kompliziert ist stimme ich zu, aber sicher nicht eigenartig. Du hast Dich in der Situation eben so und nicht anders verhalten, und das bestimmt nicht aus Nächstenliebe sondern doch eher deshalb, weil Du wegen des fehlenden TÜV weitere Nachteile erwartet hast.
Ob nun tatsächlich ein unfallentscheidendes Fehlverhalten des Gegners gegeben ist oder nicht solltest Du anhand der verfügbaren Informationen und Dir vorliegende Beweise beurteilen. Wir können das wohl nicht, bestenfalls nicht hilfreiche Vermutungen anstellen.
Und ob Deine Versicherung grosses Interesse an der Klärung einer Sache hat, die ihr zunächst keine Kosten und Nachteile bringt? Ich vermute mal: wahrscheinlich nicht. Aber Versuuuch macht kluuuch ;).
PS: Ich gehe mal davon aus, dass keine VerkehrsRSV besteht, oder?
Gruss
Sekundant
indianerin
20.12.2011, 06:34
Hallo,
ich habe all die Antworten gelesen.
Ich frage mich, gibt es keine Zeugen die den Unfall gesehen haben?
Warum musstest du dich in die Kreuzung vortasten, standen Fahrzeuge evtl. so dicht an der Kreuzung, dass die Sicht behindert wurde? Haben die deine Sicht behindert?
Hätte der ander Autofahrer nicht bremsen können oder ist das sogar ein "gewollter" Schaden von dem? Solche Tricks sind ja auch schon untergekommen.
Vielleicht kennt man den Autofahrer schon bei der Polizei?
Vielfragende Grüße
indi
reini5555
20.12.2011, 09:38
Hätte der ander Autofahrer nicht bremsen können oder ist das sogar ein "gewollter" Schaden von dem? Solche Tricks sind ja auch schon untergekommen.
Hallo,
wie kommst Du auf so was? Der Unfallgegner hat keine Ansprüche geltend gemacht, also ist hier doch alles nur Vermutung.
Wenn es der andere darauf angelegt hätte, bekäme Laxx jatzt bestimmt schon lange überzogene Forderungen, aber das ist nicht der Fall.
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