PDA

Vollständige Version anzeigen : GdB 30% unbefristet, aber nur 1/4 Krankheitsbildern anerkannt


Alpha
02.12.2011, 18:35
Guten Abend,

habe heute meine Bescheid für den GdB bekommen. Dieser wurde auf 30 unbefristet seit dem 13.09.2011 festgelegt.

Kreinheitsbilder die ich angegeben habe sind: Bewegungseinschränkungen der HWS und Rechten Schulter.
Migräneanfälle
Depressionen - posttraumatisch -
Bekannte Schilddrüsenunterfunktion seit 2009

Laut Bescheid sind die eingereichten Unterlagen nicht ausreichend um einen GdB für die Migräne, Depressionen und der Schülddrüsenfunktion festzulegen.

Widerspruch werde ich definitiv einreichen. Frage mich nur was die Ärzte zur Festlegung einer GdB benötigen. Habe zwei Berichte einmal Radiologen und einer Klinik das ich Beeinträchtigungen besitze die auf die Schilddrüse zurückzuführen sind.
Die Migräne wurde regelmäßig durch den Hausarzt dokumentiert seit Jahren, Anfälle wäre bis zum Unfall jedoch maximal 1-2 monatlich, seit dem Unfall fast täglich.
Depressionen sind sicherlich nicht schwerwiegend, da ich trotzdem mein Alltag Meistern kann, jedoch hat dies laut Gesundheitsamt auch Einfluss darauf aktuell nicht ins berufsleben zurück zu kehren.

Möchte im Grunde kein Schwerbehinderung von 50% erreichen, jedoch Anerkennung meiner vorhandenen Krankheitein erreichen, sowie Grad der Behinderung auf 40% und ab dem Unfall Nr. 2 vom 29.03. erreichen. Unfall 1 war 28.03.

Über Hilfe was das Amt erwartet um das anzuerkennen, würde ich mich freuen.
Ebenso Internetseiten oder Urteile die unterstützend sein können.

Frage ist auch ob meine im nach hinein bescheinigte Myoathropatie die nicht ausheilt noch hinzugefügt werden kann.
Habe einfach seit dem Unfall überall Einschränkungen und kann vieles vergessen, dass möchte ich auch anerkannt bekommen.

Wenn gewünscht schreibe ich den Feststellungsbescheid ab.

Gruß Marc

Rudinchen
02.12.2011, 18:48
Hallo Alpha,

lies mal hier nach:

http://www.myhandicap.de/migraene-arbeit-schwerbehinderung.html

Hast du dich von einem Neuropsychologen mal durchtesten lassen wegen der Gedächtnisstörungen (Wenn ich das richtig verstehe, leidest du seit dem Unfall darunter)? Das machen auch manche Neurologen/Psychologen. Erkundige dich einmal danach. Wenn du ärztliche Unterlagen darüber hast, kannst du das ebenfalls beim Versorgungsamt einreichen, auch später noch per Verschlimmerungsantrag. Neuropsychologen findest du auch hier: http://www.gnp.de/html/behandlerliste/index.php

Viele Grüße, Rudinchen

ironman13/08
02.12.2011, 20:58
Hallo Marc,

und ab dem Unfall Nr. 2 vom 29.03. erreichen. Unfall 1 war 28.03

Wann hast du deinen Antrag gestellt? Die Anerkennung geht nur ab dem Tag der Antragstellung und nicht ab dem Unfalltag.

Deinen Wiederspruch begründest du damit das deine vorliegenden Krankheiten nicht ausreichend/gar nicht gewürdigt wurden und falls zur Feststellung dieser, ein Gutachten nötig ist du dich diesem zur Verfügung stellst.
Weise nochmals daraufhin das du Untersuchungsberichte vorgelegt hast die deine Krankheiten belegen.
Du kannst dir ja von allen Ärzten aktuelle Berichte geben lassen und mitschicken.

Frage ist auch ob meine im nach hinein bescheinigte Myoathropatie die nicht ausheilt noch hinzugefügt werden kann.

Würde ich jetzt nicht machen da diese Krankheit bei Antragsstellung noch kein Thema war. Das hebst du dir auf für einen Verschlimmerungsantrag.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau

Alpha
02.12.2011, 21:36
Antragstellung war am 09.09. laut denen wäre die Post damit 4 Tage später eingetroffen.
Im Antrag ist es ja möglich einzutragen, dass man eine rückwirkende Anerkennung möchte. Welche Chancen ich darauf habe weiß ich nicht.

Klar ist ich möchte erreichen das mehr als nur eine Beinträchtigung anerkannt wird und auch eine höheren GdB erreichen. Dies erhäht ggf. später die Chance einen angepassten Arbeitsplatz zu erhalten, welcher dazu beiträgt keine weiteren Schmerzen zu haben.

Sehe 40% als schwierig aber nicht als unmöglich an, da die Beinträchtigungen nicht alle auf die gleiche Sache hinauslaufen, sondern in vielen Bereichen mir dauerhaft Probleme bereiten werden.

Bewegungseinschränkungen und Schmerzen, der HWS und Schulter sind klar, da akzeptiere ich auch 30%, denke die sind realistisch in diesem Fall angesetzt.

Mit den Migräneanfällen dürfte aber klar sein, dass ich gewissen Dinge mir überhaupt nicht mehr zutraue und machen kann.

Hinzu kommen Schlafstörungen, die mein Arzt eher auf das erlebte zurückführt, ebenso die Stimmungsschwankungen und die Schweiausbrüche in manchmal ganz normalen Situationen. Mir ist das richtig peinlich. Da geht man Einkaufen, plötzlich kommt einem alles beengend vor und man schwitzt wie die Sau.

Die Schilddrüsenunterfunktion ist da, klar wurde nicht dokumentiert in wie weit diese mich einschränkt, aber ich denke man sollte einfach alles mit erwähnt haben im Antrag.

Daher eben auch die Frage ob ich die chronische Myoathropatie nachträglich im Widerspruch hinzufügen sollte. Schließlich hängt die mit dem Unfall im direkten zusammenhang.

Reiche erstmal einen Formlosen Widerspruch ein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den am 02.12.2011 eingegangenen Feststellungsbescheid vom 30.11.2011 über den Grad einer Behinderung lege ich Widerspruch ein.

In Ihrem Antrag wurden folgende Beeinträchtigungen nicht anerkannt:



Migräne
Depressionen
Schilddrüsenfehlfunktion / - unterfunktion


Die Anerkennung meiner dauerhaften schmerzhaften Bewegungseinschränkungen der Halswirbelsäule sowie der rechten Schulter wird hierbei nicht beanstandet. Es liegen darüber hinaus nur weitere Bereiche mit Leistungseinschränkungen aufgrund der oben genannten Beeinträchtigungen vor, die ich als nicht berücksichtigt sehe.

Auch wurden im Oktober 2011 nachträglich Unterlagen zum laufenden Antrag eingereicht, ggf. wurden diese nicht beachtet. Ein Klärung diesbezüglich war telefonisch leider nicht möglich, mir wurde aber mitgeteilt, dass mein Anliegen dokumentiert wird.

Ich bitte den Eingang des Widerspruchs schriftlich zu bestätigen.

ggf. haben sich irgendwo Fehlerteufel eingeschlichen, werde ich aber heute Abend nicht mehr feststellen.

Gruß Alpha

ironman13/08
02.12.2011, 21:47
Hallo Alpha,

ich denke das ist ok so. Vielleicht kuck noch ein anderer User drüber und hat noch einen Tipp.

Das du den Widerspruch als Einschreiben mit Rückschein schickst ist ja selbstredend.
Ich gehe sogar fast davon aus das du die 10% mehr relativ schnell bekommst.
Denn es wäre für dich gut, da du bei einem Verschlimmerungsantrag dann wahrscheinlich auf 50% kommst, so mußt du keine Gleichstellung beantragen.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau

Alpha
02.12.2011, 21:54
Ich gehe sogar fast davon aus das du die 10% mehr relativ schnell bekommst.
Denn es wäre für dich gut, da du bei einem Verschlimmerungsantrag dann wahrscheinlich auf 50% kommst, so mußt du keine Gleichstellung beantragen.

Das ist auch ein wichtiger Punkt. Ich hoffe jedoch auch für mich, dass dies nicht eintreffen wird, sondern ich mit den aktuellen Problemen schon genug gestraft bin und diese sich in soweit verbessern das ich wieder an Arbeit denken kann und auch eine finde, bei der ich trotz der Einschränkung als vollwertiger Mitarbeiter zähle.

Angst vor einem Gutachter muss ich nicht befüchten oder? Dieser kann ja nicht einfach behaupten GdB wäre noch geringer oder gar nicht da, oder? Sehe ein GdB von 30 für die eine Sache als realistisch, habe aber auch die Angst, dass man durch ein Widerspruch die eine Sache abwertet und sagt die sei ein GdB von 20 wert und die 10 sind nun Migräne.

Werde das Schreiben natürlich nochmal mit meiner Ärztin durchgehen und Sie wird sicherlich nochmal dazu etwas schreiben. Das meinen Antrag auf einem GdB von 40 stattgegeben wird.

ironman13/08
02.12.2011, 22:14
Hallo Alpha,

nicht falsch verstehen: der Verschlimmerungsantrag wäre dann mit deiner Erkrankung die noch nicht im Antrag steht (Myoathropatie).

Hast du auch einen Neurologen hinzugezogen wegen deiner Probleme?

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau

Alpha
02.12.2011, 22:25
War bei der Neurologin, dass ist das Dokument was nachgesendet wurde. Hab leider erst nach 6 Monaten ein Termin bekommen, dass steht aber auch dokumentiert da. Dafür sollte man mich aber nicht abstrafen. Denke es ist klar das die bekannten Probleme zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, eine Myoathropathie selbst stellt aus meiner Sicht keine Verschelchterung da um dann z. B. ein GdB von 50 zu erhalten. Wenn dies aus welchen Gründen auch immer passiert, dann sicher nicht gewollt. Sehe darin mehr Nachteile als Vorteile auch wenn sicherlich jemand anderer Meinung ist. Bin fast 24 und möchte sicherlich versuchen, niemanden zu erzählen das ich nen GdB hab.

biker_gisi
02.12.2011, 22:29
Hallo Alpha,
mein Tipp wäre für Dich, zunächst nur einen formlosen Widerspruch einzulegen.
Anbei ein Muster:
************************************************** ***
Geschäftszeichen

Widerspruch zum Bescheid vom

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben lege ich gegen Ihren oben genannten Bescheid vom ...2011 Widerspruch ein.
Die Begründung des Widerspruchs erfolgt später.
Ich beantrage, mir alle Unterlagen, Dokumente und Befunde bzw. Zeugnisse, Gutachten und Stellungnahmen (incl. der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes), die Grundlage für Ihren Bescheid waren, vollständig in Kopie zuzusenden.
Danach erhalten Sie unverzüglich die ausführliche schriftliche Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
************************************************** *******************************
Schreibe erstmal nichts weiter dazu - schicke nur dieses Schreiben zurück ans Versorgungsamt und Du erhältst dann eine Eingangsbestätigung.

Deinen Widerspruch solltest Du erst dann konkret begründen, wenn Du alle Unterlagen vom Versorgungsamt hast (die kosten Dich allerdings Kopiergebühren, die Dir das Versorgungsmat mitteilt/ nach Überweisung senden die Dir dann - hoffentlich - alle Unterlagen). Dann erst kannst Du nämlich prüfen, welche Unterlagen das Versorgungsamt hatte und was davon genau anerkannt wurde. Evtl. wurden ja auch Befunde vergessen oder nicht korrekt berücksichtigt.

Bei mir war es so, dass die Unterlagen des Gutachters besonders interessant und teilweise sogar widersprüchlich waren und ich außerdem feststellen konnte, dass das Versorgungsamt einige von mir angegebene Ärzte nicht einbezogen hatte.
Darauf habe ich dann meinen Widerspruch begründet. Zusätzlich habe ich alle Beeinträchtigungen/leistungsmindernden Störungen, die ich im täglichen Leben habe, ausführlich aufgeführt und dargelegt.


Du solltest daher dem Versorgungsamt schreiben, was Du durch die Migräne; Depression, Schilddrüse nicht mehr machen kannst bzw. welche Auswirkungen dadurch bei Dir eintreten - also konkret schreiben, welche Leistungseinschränkungen/welche Folgen die bei Dir vorliegenden Beeinträchtigungen haben:
Denke bitte immer daran, daß es nicht auf die eigentliche Diagnose ankommt, sondern auf die Folgen für DEIN Leben.
Als Beispiel habe ich Kopfschmerzen in einem Beitrag gefunden:
Der eine nimmt Tabletten und geht arbeiten und lebt sein Leben.
Der andere liegt tagelang (trotz starker Medikamente) im Bett, erbricht, kann kein Licht ertragen und kommt mit sich und seinem Umfeld nicht klar.
.... beide haben Kopfschmerzen ...

Vielleicht konnte ich Dir etwas helfen? Ich wünsche Dir ein gutes Händchen für Deinen Widerspruch und drücke Dir die Daumen, dass alles klappt.
Herzliche Grüße biker_gisi

bertel01
03.12.2011, 06:51
Hallo Alpha,
das was Bikergisi geschrieben hat ist gut.
Bei deiner Begründung sollest Du zu deinem Krankheitsbild die Auswirkungen beschreiben, die diese auf dein Alltag haben.
Also, nicht mehr Gardinen aufhängen wegen der Schulter, Ein/Durchschlaf - Störungen wegen der Migräne deswegen Konzentrationsschwierigkeiten usw. Also alle Einschränkungen die Du hast, mit deinen Worten beschreiben.
Alles medizimische entnehmen die SB den ärztl. Befundberichten.
Wie viel Prozente dabei rauskommen weiß man leider nicht vorher, aber 40% sollten mit deinem Krankheitsbild auf jeden Fall drin sein.
LG Wolfgang

Siegfried21
03.12.2011, 08:22
Hallo,

grundlegendes:

nicht jede/s Krankheitsbild/Diagnose stellt eine Funktionseinschränkung im
rechtlichen Sinne dar;).
z. B. ein gut eingestellte/r (medikamentös) Bluthochdruck- Schilddrüsenunterfunktion (über –unter) Migräne, Ein/Durchschlaf – Störungen
ect.

Indikatoren für Einschränkungen sind u. a. ärztliche Behandlungen, Kuren-Krankenhausbesuche, Neutral-Null-Methode, Psychotherapie, Verminderung des beruflichen Leistungsvermögens- (BU-DRV-Rente), außergewöhnliche Schmerzsymptome ect.

GdB- relevante Funktionseinschränkung (Psychische und soziale Funktionen-Körperliche Funktionen)
Schweregrad (Keine, geringe, Mittlere, schwere, Sehr schwere)

Danach sind z. B. Alters typische Gegebenheiten nicht zu berücksichtigen:
Verminderung der Kraft- Ausdauer- leichte Verminderung der Beweglichkeit der Gliedmaßen, Verminderung der Herzleistung -nachlassen des Gedächtnisses- Einschränkung der Hör-Sehfähigkeit
(Altersbedingt) usw.

Resümee:
oft scheitert eine adequate GdB Einschätzung:rolleyes: z. B. an der schlechten Haus oder Fachärztlichen Dokumentation:eek: (Schreibfaulheit wir sind überlastet und bekommen wenig €€€) Es werden Diagnosen aufgeführt, aber diese wiederum nicht eruiert- Umfang reichlich dargestellt.

Zugleich natürlich auch wegen s. g. „geistig umnachteten“:p ärztlichen Gutachter
(der Versorgungsämter) die natürlich den GdB erstmals klein halten wollen. Des weiteren ein Arzt für innere Medizin, der mehr oder weniger nur theoretische Erfahrungen z. B. im Bereich des Haltungssystems hat, so z. B. wie ein Unfallchirurg, der psychosomatische Angelegenheiten GdB- Rechtlich einschätzen soll:confused:.

Hier sind wie v. g. die Fachärzte vom Antagsteller gefragt!


Grüße

Siegfried21

Alpha
03.12.2011, 10:01
Hallo,

grundlegendes:

nicht jede/s Krankheitsbild/Diagnose stellt eine Funktionseinschränkung im
rechtlichen Sinne dar;).
z. B. ein gut eingestellte/r (medikamentös) Bluthochdruck- Schilddrüsenunterfunktion (über –unter) Migräne, Ein/Durchschlaf – Störungen
ect.

Hallo Siegfried,

leider führen die Einschränkungen derzeit zu einigen Stunden an denen ich gar nichts machen kann. Das auf die Woche hochgerechnet sind das sicherlich 1/3 an Zeit. Sicherlich verbessert sich das im laufe der Zeit, aber es geht um den Stand jetzt. Denke man sollte immer erstmal von dem ausgehen, was die Ärzte vermuten und derzeit schwarz auf weiß steht. Wenn sich die Stuation verbessert bin ich eh verpflichtet das mitzuteilen.

Seh das sicherlich anders als das Amt.

In der Feststellung steht nur das die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen um eine GdB festzustellen, frage mich daher wirklich was man noch einreichen muss. Möglich ist es schon im Widerspruch auch die neuen Dagmosen mit beizufügen oder

Rudinchen
03.12.2011, 10:32
Hallo Alpha,

evtl. wäre es gut, wenn du dich auch mal einem Neuropsychologen vorstellen würdest zwecks Testung (Konzentrationsstörunge, Einschlaf- u. Durchschlafstörungen). Es wäre wichtig, dass das 1. als Unfallfolge erfasst würde und würde dann evtl. 2. zu einer Erhöhung deiner GdB führen - wenn du bis dahin mit deinem Widerspruch keinen Erfolg hättest ...

Gerade die Konzentrationsstörungen können aber zusätzlich zu allem anderen in deinem beruflichen Werdegang zu Komplikationen führen - denn für jeden Job brauchst du deine Konzentration!

Diese Testung können auch etliche Psychologen ausführen - erkundige dich danach. Evlt. brauchst du auch ein Hirnleistungstraining, um die Konzentration wieder zu trainieren. Neuropsychologen findest du hier: http://www.gnp.de/html/behandlerliste/index.php

Viele Grüße, Rudinchen

Siegfried21
03.12.2011, 14:46
Hallo Alpha,

deinIn der Feststellung steht nur das die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen um eine GdB festzustellen, frage mich daher wirklich was man noch einreichen muss. Möglich ist es schon im Widerspruch auch die neuen Diagnosen mit beizufügen oder

Das Thema "Diagnosen" habe ich dargelegt, wichtig ist w. g. von Fachärzten (ausführliche) Befunddarlegung der Diagnosen beizufügen.

Wenn es Unklarheiten gibt, dann solltest du das Versorgungsamt drängen, die behandelten Ärzte (vorallem Fachärzte) mit einer gezielten Fragestellung anzuschreiben;).


Grüße

Siegfried21

biker_gisi
04.12.2011, 08:02
Hallo Alpha,
meines Erachtens machts Du Dir im Moment viel zu viele Gedanken.
Das darfs Du ja auch, ist ja Deine Sache.

Bitte beachte dabei unbedingt, dass Du nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Widerspruchs Zeit hast, um den Widerspruch einzulegen.

Ich kann Dir nur wiederholt empfehlen:


lege diesen formlosen Widerspruch (siehe meinen Beitrag vom 02.12.2011) ein und fordere alle Unterlagen ab
gehe in der Zeit bis Du die Unterlagen hast zu Deinen Ärzten mit einer Kopie des jetzigen Bescheides vom Versorgungsamt und bitte sie um Unterstützung
wenn Du die Unterlagen vom Versorgungsamt hast, kannst Du vieles von dem, was Dich jetzt bewegt, evtl. besser verstehen und abklären, dann auch wieder mit Hilfe von Deinen Ärzten
dann kannst Du den begründeten Widerspruch einlegen und dem auch Schreiben/ärztliche Atteste Deiner Ärzte beifügen.

Zu Deiner Frage:
Zitat von Dir: "... Möglich ist es schon im Widerspruch auch die neuen Diagnosen mit beizufügen oder..."

Ich würde dem Widerspruch keine neuen Diagnosen beifügen, denn der Widerspruch bezieht sich ja auf einen anderen Antrag.
Bei uns in Berlin muss man einen Antrag auf Hinzutreten neuer Behinderungen stellen.
Erkundige Dich doch bei eurem Versorgungsamt, wie das da tzu handhaben ist.


So, Alpha, nun bist Du dran.
Die Forumsmitglieder haben wir einige Hinweise gegeben. Mach das Beste daraus für Dich.


Herzliche Grüße und allen einen schönen 2. Advent wünscht die biker_gisi

Alpha
04.12.2011, 17:07
Hallo,

habe den Widerspruch formlos in einer kleinen abgeänderten Form gedruckt. Da ich davon ausgehe, dass alle mir jetzt bekannten Diagnosen und Einschränkungen die ich habe, soweit bekannt sind möchte ich einen zweiten Antrag und damit einen Verschlechterungsantrag vermeiden.

Denke das tut mir auf Dauer auch nicht gut mich ständig damit zu beschäftigen.
Ich habe eh nie im Leben vermutet jemals einen stellen zu müssen, aber die Nachteile ohne sind für einen Kranken Menschen höher.

Wie ich vermutet hatte, schrieb mir die Krankenkasse, dass meine derzeitige Abeitsunfähigkeit wiedereinmal davon abhängt ob ich operiert werde, denke das ist wieder nur ein Druckmittel. Denke die haben es erstmal schwerer wenn die GdB auch klar festgelegt ist. Denn beim letzten mal hat der MdK mich auch gesundgeschrieben, weil keine GdB vorlag.

Werde mich mit meinen Ärzten besprechen und sobald mir Unterlagen des Versorgungsamtes vorliegen hierzu sicherlich nochmal einiges Schreiben.

Hoffe aber trotzdem bald eher positives als negatives berichten zu können.

seenixe
04.12.2011, 18:01
Hallo,
auch wenn ich es schon sehr sehr oft geschrieben habe: Noch ein weiteres Mal!

Wir sind keine Ärzte und teilen dem Versorgungsamt auch keine Diagnosen mit sondern:
Wir schildern alle Einschränkungen, die wir feststellen und die wir für nicht altersgerecht halten. Mögen die Ärzte ihre Diagnosen schreiben, wir teilen unsere Einschränkungen mit.

Der Unterschied ist wirklich gewaltig und Du wirst es merken....

Gruß von der Seenixe

Sonni1956
04.12.2011, 21:15
Hallo Alpha.


Wenn du einen Wiederspruch einreichst kannst du eigentlich nur Berichte von den angegebenden Krankheiten angeben.Dazu währe es gut wenn du mit den Arzt besprichst wo deine Einschränkungen sind die Diagnosen sind fürs Versorgungsamt nicht aussagekräftig da es Leute gibt die durch Krankheiten kaum Einschränkungen haben.
Es soll dadurch doch geklärt werden ob die dich auf Dauer einschränken deshalb sollte die Diagnose schon über 6 Monate her sein weil man meistens in der Zeit beurteilen kann ob alles normal verheilt oder Therapiert worden ist.
Du kannst ja später dann nochmal einen Antrag stellen wenn was neues dazu kommt oder sich verschlechtert hat.
Mein erster Bescheid von Juli 2010 liegt beim VA immer noch da sich bei den Diagnosen laufend was Verschlimmert hat nur neu ist dazu nichts gekommen.
Hab Anfangs PTBS wegen des Traumas ,BSV in der LWS und Kniearthrose dafür gabs nur 40 % wo das meiste auf psychisch war. Im August Wiederspruch eingelegt mit neuen MRT von LWS,BWS und HWS,da ist der operierte BSV von der LWS nachgerückt und hab zusätzlich noch je 2 Vorwölbungen in jeden Bereich.ZUsätzlich wurde dann noch Arthrose in der WS und Fehlhaltung sowie Ostonchdronrose.
Beim Knie links wurde es so schlimm das ich ne Knieendoprothese bekam und das rechte Knie auch Arthrose hat.
Durch den BSV hab ich auch Probleme mit der Blase bekommen und hab ein Bändchen eingesetzt bekommen im Dezember 2010.
Bei der PTBS hatte ich nen Folgeschaden im September 2010 und die Bg will mich deshalb in Rente schicken.

Diese Sachen waren beim Erstantrag noch nicht klar und wurden dann zum Wiederspruch immer nachgereicht.Deshalb hab ich den Bescheid immer noch nicht liegt aber den Ärzten vor damit es abgeschlossen wird.

Durch meine Kniee und BSV,Zehenheberschwäche ,bin ich am Rollator gebunden auch wegen des Schmerzsyndrom was sich in der Zeit gebildet hatdurch Morphinnahme.Ich bin sehr geschwächt und bekomme unter BElastung Schwächeanfälle die sich mit Kraftverlust Konzentrationsschwäche und Schweißausbrüchen äußern.
Vor 2 Jahren war alles noch in Ordnung ,jedenfalls für mich. Hab zwar Rücken und Nackenprobleme gehabt aber es mit Medis und Physio im Griff bekommen und war deshalb niemals krank.Nun hoffe ich das ich zumindes das G mit bekomme wo mir die SB hilft unfd versucht aussagekräftige Aussagen der Ärzte einzuholen.

LG SONJA

Alpha
07.12.2011, 08:20
Hallo,

also ich habe mit der Gewerkschaft gesprochen, da ich Mitglied bin übernehmen die in der Regel auch alle Sozialgerichtlichen Sachen.

Er hat mir auch erklärt, dass nicht immer das Antragsdatum das entscheidene ist, sondern wenn jemand am 29.03. ein Unfall hatte, aber erst 6 Monate später ein Antrag stellen konnte, weil er davor nicht in der Lage war, sei es psychisch oder körperlich, muss dies eigentlich das Versorgungsamt rückdatieren sofern dies auch im Antrag hervor geht.

Er sieht sehr gut Chancen, auch wenn er die Aktenlage nicht kennt. Denn die erkennen die Unfallfolge HWS und Schulterprobleme an. Da klar ist das diese Behinderung seit dem 29.03. besteht sieht er in dieser Hinsicht keine Probleme. Mal schauen ob er Recht hat.

Mit einer Erhöhung des GdB, sieht er ein Verschlechterungsantrag nur als sinnvoll, wenn man im Erstantrag nicht alle für mich wichtigen Erkrankungen als Einschränkung anerkennt. Da ich direkt im Anschluss fristlos gekündigt wurde, ist es überhaupt auch fraglich ob dies nicht eine viel zu schnelle Entscheidung des Arbeitgebers, in dem Fall sogar eine Behörde war. Im Falle eine Rückdatierung, kann dies also auch dazu führen, dass im arbeitsgerichtlichen Prozess, sich die Sache anders dreht, also höhere Abfindung usw. Da kommt es aber auch immer wieder auf den GdB an.

Wärend meiner Krankheitsphase hat mich die Gewerkschaft auf einen Satz von 1,53 Euro im Monat eingestuft. Bei 3 Verfahren im Arbeitsrecht und zwei im Sozialrecht ist das ganze sicher ne gute Sache.

Auch wenn die VdK immer hochgejubelt wird, auch eine Gewerkschaft sofern man Mitglieg ist, kann einem weiterhelfen.

Paro
07.12.2011, 10:14
Hallo Alpha und @ all,
auch die DGB-Rechtschutz GmbH kocht nur mit Wasser.
Hier, im Forum bzw. auch im wahren Leben sind die Fälle etwas komplizierter.
Ich habe mit der DGB-Rechtsschutz GmbH zwiespältige Erfahrungen gemacht.
Die Mitarbeiter der GmbH haben verschiedene Qualifikationen und ein etwas diffiziles
Problem überfordert die Leute.
Normales Arbeitsrecht, top, Berufsunfälle, na ja, Berufskrankheiten, so eben.
Ich sage nicht, dass man sich mit "seinem" Berater nicht voll einarbeiten kann/könnte,
aber die Zeit
Ein erfahrener
Paro

Sonni1956
07.12.2011, 10:34
Hallo Alpha.

Verstehe nicht wenn du am 29.3 den Unfall hattes das du da schon den Antrag GdB gestellt hast.Ich hatte es bei meinen BSV in der AHB Mai 2010 auch gemacht nur die PTBS war vom November2009 da kam auch nichts richtig raus.
Eigentlich sollen die Beschwerden mindestens 6 Monate vorhanden sein und länger andauern. Hab Wiederspruch eingereicht im August und da sich alles angegebende verschlimmert hat hat es gedauert bis es zur Entscheidung kommen kann. Das soll jetzt der Fall sein die SB wartet nur noch auf den letzten Krankenhausbericht vom Oktober da ich mit den Knie ein Senkungdeviziet hab das wird dann höher bewertet und wahrscheinlich bekomme ich das G da ich links noch Zehenheberschwäche und im unteren LWS Bereich Bewegungseinschränkungen hab,laufe nur mit Rollator und knicke trotzdem mit den Fuß weg.
Schreib einen richtigen Jammerlappen alles was du nicht mehr kannst auf was du verzichten mußt und was wie dich einschränkt.

LG SONJA

Alpha
07.12.2011, 12:03
Hallo Alpha und @ all,
auch die DGB-Rechtschutz GmbH kocht nur mit Wasser.
Hier, im Forum bzw. auch im wahren Leben sind die Fälle etwas komplizierter.
Ich habe mit der DGB-Rechtsschutz GmbH zwiespältige Erfahrungen gemacht.
Die Mitarbeiter der GmbH haben verschiedene Qualifikationen und ein etwas diffiziles
Problem überfordert die Leute.
Normales Arbeitsrecht, top, Berufsunfälle, na ja, Berufskrankheiten, so eben.
Ich sage nicht, dass man sich mit "seinem" Berater nicht voll einarbeiten kann/könnte,
aber die Zeit
Ein erfahrener
Paro

Jeder kocht mit Wasser. Ich denke wichtig ist auf jedenfall, dass man ein Ansprechpartner hat und ggf. bei jahrelangen Verfahren auch jemand, der sich der Sache annimmt, ohne das man hierbei in eine Kostenfalle fällt.

In Sache der Krankenversicherung haben sie immerhin erreicht, dass mein Krankmeldung trotz Beendigung durch den MdK zum 08.08. als durchgängig anerkannt wird. Sicherlich kein Spitzenleistung, aber ich denke auch im Falle einer Klage wegen dem GdB, hätte ich einfach nicht das durchhaltevermögen, weil ich mich auch um meine Gesundheit kümmern muss. Ich denke es gibt überall schwarze Schafe, aber das Preis-Leistungsverhältnis sollte jeder beachten. Nach dem 3 Monat, hat man Anspruch auf Rechtsschutz durch die Gewerkschaft bzw. der DGB Rechtschutz GmbH.

Möchte keine Werbung machen, denn jeder muss selbst entscheiden, ob er zu einer Gewerkschaft oder einem anderen Träger, Verein usw. geht. Wichtig ist, dass man sich Unterstützung holt.

Noch eins zur Info: Wärend meines Erstantrages habe ich weitere Krankheitsbilder mit deren Einschränkungen eingereicht, diese wurden nicht beachtet. Solang ein Antragsverfahren aber nicht abgeschlossen ist und man im Antrag erwähnt hat das noch weitere Erkrankungen folgen können, muss dies auch beachtet werden.

Alpha
24.12.2011, 21:52
Guten Abend,

habe heute von meiner Rechtsvertretung die Unterlagen erhalten. Aber so richtig schlau werde ich daraus nicht.
Es sind genau 2 Zettel vom Versorgungsamt dabei.

Unter anderem hat ein externer Gutachter meine Unterlagen besichtigt, aber keine Stellungsnahme geschrieben. Da steht nur, GdB 30 dauerhafte Einschränkung, Bundesschlüssel 17 und dann sind von den 6 Einschränkungen 2 angekreuzt.

Wie soll ich nun dazu Stellung nehmen?
Ist das normal?

Der Gutachter ist Arzt für innere Medizin, hat das eher vor oder Nachteile. Kennt der sich überhaupt aus?

Irgendwie muss ich ja den Widerspruch zusammen mit der Rechtsvertretung begründen.

Gruß Alpha