Vollständige Version anzeigen : Unfallfolgeschäden Brauche Dringend einen Rat
Guten Tag
Nach langem Suchen habe ich nun endlich ein passendes Forum gefunden.
Im Jahr 2008 fuhr ich mit meiner damaligen Freundinn in den Urlaub.
Sie ist gefahren, aus nicht geklärtem grund ist sie von der Straße abgekommen, wir überschlugen uns mehrfach und blieben auf dem Dach liegen.
Wir beide kletterten aus dem Fahrzeug, Ich merkte sofort das mit mir was nicht stimmt.
Der Rettungsdienst brachte mich ins Krankenhaus,
ergebniss : Brustwirbel 11-12 Gebrochen (Stabiler-Bruch)
Damals erhielt ich 1000€ schmerzensgeld.
Nun habe ich seit dem immer wieder Starke Rückenschmerzen.
seit dem Unfallsommer 2008 war ich bestimmt schon 15-20Wochen Krank
immer mal wieder, weil die schmerzen unerträglich waren.
Da es meine Freundinn war wollte ich sie nicht anzeigen oder ähnliches.
Mittlerweile überlege ich ob es nicht ein Fehler war.
Meine Folgeschäde weiß ich nicht ob ich die geltendmachen kann.
Hat jemand erfahrung ob man auch nach jahren Folgeschäden, bzw unfallfolgen oder den unfall selbst noch zievilrechtlich geltend machen kann. Verjährt sowas?
Bitte versteht das jetzt nicht als Rache akt. Sondern ich muss mein leben nun mit Rückenschmerzen leben und ich bin erst 26 das sind wohl noch einige viele Jahre. Ich habe die befürchtung das ich irgendwann erwerbsunfähig durch mein Rückenleiden werde. Ich muss schauen das ich mich absichere. Ich habe ja schließlich mittlerweile eine Ehefrau und ein Kind
Was mache ich nun?
Vielen Dank
Scheibchenweise
09.11.2011, 07:15
Hallo Henrick,
schön das Du das Forum gefunden hast.
Lief der Fall damals denn über einen Anwalt?
Hast Du bei der Versicherung irgendwas unterschrieben? (Abfindungserklärung o.ä.?)
Am sichersten wäre es, wenn Du Dir bei einem Anwalt für Verkehrsrecht eine Auskunft holst. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, sollte diese die Kosten tragen.
Ich denke es werden sich hier noch einige versierte User finden, die Dir noch ausführlicher Antworten können als ich.
Drücke Dir die Daumen das Du hier die nötigen Antworten bekommst.
Gruß
Siegfried21
09.11.2011, 07:17
Hallo Henrick,
deinMeine Folgeschäde weiß ich nicht ob ich die geltendmachen kann.
Hat jemand erfahrung ob man auch nach jahren Folgeschäden, bzw unfallfolgen oder den unfall selbst noch zievilrechtlich geltend machen kann. Verjährt sowas?
Ja und Nein .....deine Angelegenheit kann nur ein RA nach ggf. Akteneinsicht, adäquat -rechtlich beurteilen.
Bitte auch umgehend ein RA zur Beratung aufsuchen;)
Grundlegendes:
dein
Damals erhielt ich 1000€ schmerzensgeld.
Frage:
von der Versicherung der damaligen Freundin?
Gab es einen Abfndungsvertrag bzw. u. a. auch einen Erwerbsschaden 2008 von dir?
dein
Nun habe ich seit dem immer wieder Starke Rückenschmerzen.
seit dem Unfallsommer 2008 war ich bestimmt schon 15-20Wochen Krank
immer mal wieder, weil die schmerzen unerträglich waren.
Was sagen deine Ärzte zum Geschehen (Folgeschäden) Unfallkausal?
Grüße
Siegfried21
Hallo,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Zu Deiner Frage: Es muß durch Dich bewiesen werden, dass der Schaden an der Wirbelsäule mit dem Unfall zusammenhängt und Du mußt einen Ansprechpartner haben, gegen den Du Forderungen stellen willst. Wenn ich die Sache mit dem Schmerzensgeld lese, dann gehe ich davon aus, dass die Haftpflicht abschließend reguliert hat. Schaue bitte die Vereinbarung zur Zahlung des Schmerzensgeldes an.
Die medizinische Kausalität wird noch viel schwerer werden. Schließlich kannst Du in der Zeit seit dem Unfall sonsterwas angestellt haben, dass solche Beschwerden verursacht. Du brauchst also den klaren Zusammenhang mit dem Unfall und dies durch Ärzte nachgewiesen und nicht nur Dein Gefühl. Und wenn dies vorliegt, dann brauchst Du noch einen Adressaten für Deine Forderungen....
Gruß von der Seenixe
Quack_BLN
09.11.2011, 07:21
Hallo Henrick,
Willkommen hier bei uns im Forum.
Zu deiner Angst das wir denken könnten du willst dich Rächen, kann
ich dich beruhigen. Das denkt keiner. Denn du verklagst nicht deine damalige
Freundin, sondern die Versicherung deiner damaligen Freundin.
Dafür war deine damalige Freundin ja Versichert gewesen.
Warum eine Leistung nicht in Anspruch nehmen, wenn
man dafür zahlt?
Was die Folgeschäden angeht, ja natürlich hast du ein Recht darauf.
Jetzt kommt es aber darauf an ob und in welchen Umfang du die
Zahlungen bekommen hast?
Hast du eine Generalvollmacht erteilt?
Sprich, das du auf weitere Folgeschäden, in welcher Art auch immer verzichtest?
Die Versicherung wird dir sicherlich nicht einfach so die 1000€
überwiesen haben, die werden sicherlich Bedingungen gestellt
haben
Wenn du Öfters Krank warst, hast du dich wegen genau dieser Schäden
Krankschreiben lassen? Gibt es Aufzeichnungen von diesem Verlauf?
Wenn du keinen Verlauf hast, dann geh ganz schnell zu deiner Kranken-
Kasse und lass dir einen Auszug von deinem Verlauf zu senden.
Es reicht wenn du diese Anrufst, diese senden Sie dir dann zu.
Am besten du lässt dir seit deinem Unfall einen Verlauf zu senden.
Ich habe mir seit dem Jahr 2000 einen Auszug zu senden lassen, obwohl
mein Unfall im Jahr 2010 war. Mein Anwalt meinte, so kann man
Schäden aus anderen Jahren ausschließen. Vielleicht wäre
das auch in deinem Fall Interessant?
Viele Grüße,
Quack
Hallo Henrick,
ob das jetzt noch geht, Deine ehemalige Freundin wegen des VU anzuzeigen mit dem Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ist fraglich. Dafür gibt es Verjährungsfristen. (Die kannst Du über das Internet recherchieren). Es ist auch die Frage, ob es heute noch etwas nützen würde.
Zu den anderen Dingen haben die anderen ja schon etwas geschrieben. Nur noch soviel. Es wird definitiv nicht leicht werden für Dich einen Kausalzusammenhang zwischen den gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Du jetzt hast und für die Zukunft befürchtest und dem Unfallereignis von 2008, obgleich dies für meine Verhältnisse noch recht frisch ist. Ich hatte schon Unfälle zu bearbeiten, die waren weitaus älter.
Gruss der RekoBär:)
sachsblau
09.11.2011, 11:09
Hallo Henrick,
strafrechtlich wirst Du wohl keine Möglichkeit mehr haben.
Körperverletzung nach §§ 223, 230 StGB ist ein sogenanntes Antragsdelikt und damit muss der Strafantrag gemäß § 77b StPO innerhalb von drei Wochen nach dem Schadensereignis gestellt werden - so zumindest mein Kenntnisstand.
Zivilrechtlich sieht es da unter Umständen besser aus, aber Du wirst wohl in der Beweispflicht sein. Du solltest erst einmal sämtliche Behandlungsunterlagen, Arztberichte, Röntgen- oder andere radiologische Aufnahmen usw. einholen, auch den Unfallbericht der Polizei und dann von einem Anwalt prüfen lassen.
Alles Gute für Dich und viele Grüße
sachsblau
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