Vollständige Version anzeigen : Krankengeld/Verletztengeld
kalamata
25.10.2011, 15:31
Hallo zusammen:)
es geht um folgendes, vielleicht könnt ihr uns ja helfen:
Mein Mann war aufgrund eines Bandscheibenvorfalles zur Reha. Auf dieser Reha ist er nun auf einer Treppe gestürzt und hat sich eine BWK-8-Fraktur zugezogen.
Jetzt sieht es so aus, dass er weiterhin Krankengeld bekommt, da die BG sagt, dass er schon vorher arbeitsunfähig war und aufgrund dessen kein Verletztengeld bekommt. Ist das so ok? Die BG übernimmt nur die Behandlungskosten.
Weiterhin läuft sein Krankengeld in 3 Monaten aus und ich sehe aufgrund der BWK-Fraktur nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist, da er sehr starke Schmerzen hat.
Im Moment plagen uns wirklich Existenzängste!
Was sollen wir machen? Wie geht es nach Ablauf des Krankengeldes weiter? Bitte helft mir.
LG
Kalamata
W.Leucht
26.10.2011, 11:46
Hallo Kalamata,
ich kann eure Ängste durchaus verstehen. Aber es geht weiter; die Gesundheit steht im Vordergrund.
Wenn ich dich richtig interpretiere, bekommt dein Mann schon länger Krankengeld. Sobald er bei der Krankenkasse ausgesteuert ist, muss er sich beim Arbeitsamt melden! und einen Antrag stellen. D.h. nicht, dass er arbeitslos ist. Das Arbeitsverältnis ruht in dieser Zeit. Er bekommt dann, wenn er bei der Krankenkasse ausgesteuert ist, vom Arbeitsamt weiter Unterstüzung. Ihr seid weiter (bis zu 18 Monaten) abgesichert.
Im übrigen kann es sein, dass die Krankenkasse weiter zuständig ist, da es sich um eine neue Krankheit handelt.
Die nächste Frage ist das Alter deines Mannes. Manche gehen, wenn sie das entsprechende Alter erreicht haben, nach der Aussteuerung in Rente.
Ich gehe aber davon aus, dass die Arbeitsfähigkeit deines Mannes bald wiederhergestellt sein wird und alles läuft normal weiter.
Alles Gute für Euch und beste Grüße
Wolfgang
Beinmodel
26.10.2011, 16:01
Hallo Kalamata,
schön dass Du uns gefunden hast.Willkommen im Forum.Ich hab ein paar Fragen an Dich.1,
von wem wurde Dein Mann zur REHA geschickt,2,Wer ist Träger der Reha-Klinik.3,Wie kam
es zu dem die Verletzung auslösenden Sturz.4,Hast Du eine Abschrift der Unfallmeldung,wenn nicht sofort besorgen.Die Tatsache dass Dein Mann arbeitsunfähig war zum Zeitpunkt des Unfalls dürfte hier keine Rolle spielen,denn es ist nicht üblich dass man sich während einer Rehamassnahme schwer verletzt
Gruß Beinmodel
Hallo-
schaut mal hier
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/606897/besserer-unfallschutz-patienten-reha-kliniken.html
danach sollte die BG eigentlich auch für das Verletztengeld
zuständig sein.
Gruss maja
kalamata
26.10.2011, 19:14
1,
von wem wurde Dein Mann zur REHA geschickt,2,Wer ist Träger der Reha-Klinik.3,Wie kam
es zu dem die Verletzung auslösenden Sturz.4,Hast Du eine Abschrift der Unfallmeldung,wenn nicht sofort besorgen.Die Tatsache dass Dein Mann arbeitsunfähig war zum Zeitpunkt des Unfalls dürfte hier keine Rolle spielen,denn es ist nicht üblich dass man sich während einer Rehamassnahme schwer verletzt
Gruß Beinmodel
danke euch allen, dann werden wir uns mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen.
@Beinmodell
zu 1 : Mein Mann wurde von der Krankenkasse zur Reha geschickt.
zu 2: Der Träger ist die Rentenversicherung
zu3: Er stürzte auf einer Treppe und fiel auf den Rücken.
zu 4: Abschrift habe ich
Doch, uns wurde von der BG gesagt, dass er kein Verletztengeld bekommt, da er schon vorher arbeitsunfähig war.
Danke nochmals,
etwas positiver in die Zukunft blickend
Kalamata
Kasandra
26.10.2011, 20:00
Hallo K....,
lies mal bitte hier:
Besserer Unfallschutz für Patienten in Reha-Kliniken
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Unfallschutz der Patienten während einer Reha-Behandlung verbessert. Nach einem kürzlich verkündeten Urteil spielt es für den gesetzlichen Unfallschutz in der Regel keine Rolle, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Die Mitwirkung bei der Behandlung und notwendige Wege sind generell gesetzlich versichert.
Laut Gesetz ist versichert, wer auf Kosten einer Krankenkasse oder eines gesetzlichen Rententrägers "stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur Rehabilitation" erhält. Die Klägerin war nach einer Knieoperation zur stationären Anschlussbehandlung in einer Reha-Klinik. Nach einer Massage-Behandlung mit einem "Hydrojet" rutschte sie auf dem Boden aus und brach sich den linken Oberschenkel. Die Unfallkasse lehnte eine Anerkennung als gesetzlich versicherten Unfall ab: Behandlungsfehler seien vom gesetzlichen Versicherungsschutz nicht erfasst.
Wie nun das BSG entschied, kommt es darauf nicht an. Die Klägerin habe sich zur stationären Rehabilitation in der Klinik befunden, und der Unfall sei während ihrer Mitwirkung bei einer verordneten Behandlung passiert. Ein Behandlungsfehler schließe den gesetzlichen Unfallschutz nur in den seltenen Fällen aus, "wenn er allein wesentlich für das Unfallereignis wurde". Das sei hier nicht vorgetragen oder gar festgestellt worden.
Als Konsequenz müssen Reha-Patienten nicht die langwierige Klärung eines Unfallgeschehens abwarten. In der Regel muss die Berufsgenossenschaft in Vorleistung treten, kann aber gegebenenfalls Regress (http://www.unfallopfer.de/politik_gesellschaft/gp_specials/abc_gesundheitswesen/article/564726/regress.html) nehmen, wenn ein haftungspflichtiges Mitverschulden der Klinik vorliegt. Nur bei einem unabweisbaren Alleinverschulden können sich die Patienten ausschließlich direkt an die Klinik wenden.
Az: B 2 U 11/09 R
Wir haben von der Vorentscheidung bereits hier (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=12269) berichtet. Das Urteil des BSG liegt noch nicht im Wortlaut vor, wird aber schnellstmöglich nachgereicht.
Viele Grüße
Kasandra
xsilviax
26.10.2011, 21:42
Hallo kalamata,
Erst einmal willkommen hier im Forum.
Ich wurde von meiner Krankenkasse informiert,dass ich im Februar aus gesteuert werde.Ich muss dann beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld 1 beantragen,aber trotzdem weiterhin krank schreiben lassen,da ich ja noch in einem Arbeitsverhältnis stehe.Von dem Tag an,an dem ich Arbeitslosengeld 1 beziehe,ruht mein Arbeitsverhältnis.
Es kann passieren,dass mein Arbeitgeber mir dann Kündigen will,oder versucht mich mit einer Abfindung los zu werden.
Ich selbst weiß auch noch nicht ob ich noch einmal Arbeiten gehen kann und wie das alles weiter gehen soll.Es ist alles nicht so einfach,aber glaube mir,auch wenn Du jetzt so verzweifelt bist und Dich innerlich zermürbst bringt Dir gar nichts.Ja, das hört sich jetzt vielleicht blöd an,aber die Gesundheit geht vor und glaube mir,das ist wichtiger wie alles andere.
LG xsilviax
sachsblau
26.10.2011, 23:19
Hallo maja und Kasandra,
vielen Dank, für die herausgesuchten Informationen.
Ich denke das könnte für einige von Interesse sein. Es kommt leider immer wieder vor, dass uns UO´s bei Rehabilitationen Behandlungen verordnet werden, die zu Verschlechterungen oder gar weitere Verletzungen führen können. Da wir im Vorfeld nicht immer wissen, ob uns etwas gut tut und wir bestrebt sind, gesundheitlich wieder besser da zu stehen, sind wir nicht immer in der Lage "gefährliche Maßnahmen" rechtzeitig für uns zu erkennen und abzulehnen.
Wenn dann was passiert, wissen die wenigsten, wie man dagegen vorgehen kann und die Reha-Einrichtungen bzw. Reha-Träger werden uns das sicher nicht freiwillig verraten.
Viele Grüße
sachsblau
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