Manitus
25.04.2007, 09:24
Wie kann man ein Gutachten nach §109 SGG, daß man selbst in Auftrag gegeben hat, wieder aus den Gerichtsakten entfernen lassen bzw. zurücknehmen.
Der Gutachter Dr.Thomas Scherg, Bad Abbach wurde mir leider von verschiednen Ärzten empfohlen. Er war anfangs sehr kumpelhaft und hat sogar über etliche Gutachterkollegen geschimpft, mit einem hatte ich auch schon zu tun.
Er hat aber dann in seinem Gutachten zwar 13 Diagnosen festgestellt an denen ich leide, aber in den Beweisfragen nur gegen mich geschrieben und sogar noch, den, für mich positiven Befunde des Gerichtsgutachters, wiedersprochen und im allgemeinen eine günstige Sozialprognose, aus seiner Sicht,für mich dargestellt.
Habe leider zu spät gemerkt das er ein Gutachter der SG's und DRV usw. ist und gleichzeitig auch Chefarzt in Bad Göging.
Dumm gelaufen.
Wie auch immer was mache ich nun?
Der Gutachter Dr.Thomas Scherg, Bad Abbach wurde mir leider von verschiednen Ärzten empfohlen. Er war anfangs sehr kumpelhaft und hat sogar über etliche Gutachterkollegen geschimpft, mit einem hatte ich auch schon zu tun.
Er hat aber dann in seinem Gutachten zwar 13 Diagnosen festgestellt an denen ich leide, aber in den Beweisfragen nur gegen mich geschrieben und sogar noch, den, für mich positiven Befunde des Gerichtsgutachters, wiedersprochen und im allgemeinen eine günstige Sozialprognose, aus seiner Sicht,für mich dargestellt.
Habe leider zu spät gemerkt das er ein Gutachter der SG's und DRV usw. ist und gleichzeitig auch Chefarzt in Bad Göging.
Dumm gelaufen.
Wie auch immer was mache ich nun?