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Vollständige Version anzeigen : Rücknahme eines Gutachtens §109 SGG


Manitus
25.04.2007, 09:24
Wie kann man ein Gutachten nach §109 SGG, daß man selbst in Auftrag gegeben hat, wieder aus den Gerichtsakten entfernen lassen bzw. zurücknehmen.

Der Gutachter Dr.Thomas Scherg, Bad Abbach wurde mir leider von verschiednen Ärzten empfohlen. Er war anfangs sehr kumpelhaft und hat sogar über etliche Gutachterkollegen geschimpft, mit einem hatte ich auch schon zu tun.
Er hat aber dann in seinem Gutachten zwar 13 Diagnosen festgestellt an denen ich leide, aber in den Beweisfragen nur gegen mich geschrieben und sogar noch, den, für mich positiven Befunde des Gerichtsgutachters, wiedersprochen und im allgemeinen eine günstige Sozialprognose, aus seiner Sicht,für mich dargestellt.
Habe leider zu spät gemerkt das er ein Gutachter der SG's und DRV usw. ist und gleichzeitig auch Chefarzt in Bad Göging.
Dumm gelaufen.

Wie auch immer was mache ich nun?

IngLag
25.04.2007, 10:05
Hallo Manitus,

also meine persönliche Meinung dazu ist, dass Du da nicht die besten Karten hast. Du hast Dir den Gutachter selbst ausgesucht! Das Gericht wird nicht Gutachten verwerfen und warten, bis Du ein für Dich positives Gutachten beibringst. Da müsstest Du schon gravierende Fehler oder Befangenheit nachweisen können. Als weitere Möglichkeit sehe ich höchstens ein weiteres Gutachten von einem anerkannt kompetenten Mann, aber auf Deine Kosten.

Grüsse von
IngLag

seenixe
25.04.2007, 12:40
Hallo Manitus,

was einmal in den Akten ist....
Du kannst wirklich nur versuchen die Sachen, die er geschrieben hat positiv zu verwerten.
Du kannst auch gegen ein Gutachten, dass nach § 109 erstattet wurde widerspruch einlegen und es bei Gericht auseinandernehmen. Außerdem haftet der Gutachter...Schau mal in die FAQ´s da steht was dazu.

Gruß von der Seenixe

Manitus
25.04.2007, 14:23
Vielen Dank Seenixe werde ich machen!
ciu
manitus