Vollständige Version anzeigen : HARTZ IV ...und voller Abzug der Verletztenrente
Hallo,
im alten Forum hatten wir einen Bereich mit dem Thema "Hartz4 und Unfallopfer". Einige vermissen diesen Bereich vielleicht. Wir haben uns entschlossen die Unterforen nach Leistungsträgern zu unterscheiden und da fällt das Hartz4 in den Bereich des Agentur für Arbeit. Da wir auch nicht ein reines Hartz4-Forum sind, bitte ich die Betroffenen um Verständnis. Ich habe hier mal den Link zum wichtigsten Thread in dieser Katgorie hineingepackt.
http://www.unfallopfer.de/modules.php?op=modload&name=phpBB_14&file=index&action=viewtopic&topic=1477&forum=32&64
Gruß von der Seenixe
Rübezahl
13.09.2006, 22:42
Hallo,
meine Anerkennung, dass dieses Thema ins neue Forum
übetragen wurde!
Knapp 10.000 Leser ---- und ich denke, auch diese
Zahl wird überschritten.
Interessant wäre weiterhin zu erfahren, welche überaus sehr große
finanzielle Verluste "Unfallopfer" ertragen und worauf sie verzichten müssen.
Ich möchte diese sammeln und dem Ministerium vorlegen
Auch Frau U. Schmidt soll erfahren, dass einem Unfallopfer
kein Geld für den Eigenanteil von ca. 20.- bis 30.- EUR an einer Prävention
zur Verfügung steht.
Der von der Ministerin propagierte Schrittzähler,
sogar kostenlos - "3.000 Schritte täglich -" zusätzlich
kann nicht genutzt werden, weil das Geld für
"vernünftige Schuhe" nicht vorhanden ist.
.....und der soziale Abstieg ist nicht aufzuhalten!
Rübezahl:(
anaconda
18.09.2006, 18:17
Hallo,
dieses Thema im Mai 05 begonnen und weiterhin die Fortsetzung.
Das Sozialgericht Berlin entschied wie folgt:
Verletztenrente nach dem SGB VII ist Einkommen nach dem SGB II
Sozialgericht Berlin - S 103 AS 368/06 - Urteil vom 05.04.2006
Die Verletztenrente nach § 56 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) gehört nicht zu den ausdrücklich genannten Ausnahmen der nicht als Einkommen anzusehenden Leistungen. Eine analoge Anwendung der Ausnahmevorschriften auf die Verletztenrente kommt nicht in Betracht. Eine solche wäre nur möglich, wenn es sich bei der Nichtaufführung der Verletztenrente in der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II um eine planwidrige Regelungslücke handelte. Dies ist nicht der Fall, da eine entsprechende Vorschrift für das Recht der Arbeitslosenhilfe in § 11 Nr. 2 Arbeitslosenhilfeverordnung enthalten war und der Gesetzgeber von einer – nahe liegenden – Übernahme in das neue Recht abgesehen hat.
anaconda
Sternenfängerin
27.09.2006, 16:00
Hallo ich bin Nadine 25 Jahre alt und bekomme seit meinem 16 Lebensjahr eine Unfallrente aufgrund eines Schulunfalls. Nun Lebe ich in Scheidung und musste leider gottes ALGII beantragen und beziehe es auch seit dieses Jahr im April. Man hat mir meine Unfallrente komplett angezogen es handelt sich um den betrag von 190.00€. Nun habe ich eine Webseite gefunden die mich ein wenig stuzig macht ob das so rictih ist hier die Adresse: http://www.hartz-iv-antrag.de/de/informationen/alg_ii/was_ist_kein_einkommen.html
dort steht das die sogenannte Verletztenrente nicht angerechnet werden darf. Ist die Unfallrente gleich die Verleztenrente?
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
LG Nadine
fliedertiger
27.09.2006, 16:16
Hallo,
Verletzenrente oder Unfallrente soll als sogenanntes priviligiertes Einkommen außen vor bleiben ...
Behörden und Gerichte sind leider auf der Gegnerseite und legen die Gesetze etwas anders aus.:o
fliedertigerische Grüße
Sternenfängerin
27.09.2006, 16:24
Hab heute bei der ARGE angerufen und gesagt das sie mir die Rente zu Unrecht abgezogen haben. Die wollen das jetzt Prüfen aber ich glaub da kommt wieder nicht gutes für mich bei raus.
anaconda
27.09.2006, 18:09
Hallo,
wie bereits vorab berichtet, muss bei ALG-II-Leistung die ARGE einen
bestimmten Betrag berücksichtigen.
siehe hierzu auch das "Alte Forum"!
Der Restbetrag zB. ca. 130,-- EUR zieht die ARGE von
311.-EUR ab.
Unfallrente bzw. Verletztenrente wird weiterhin ungekürzt
vom Leistungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) bezahlt.
Du solltest mit Deinem Hausarzt sprechen, ob er Dir
einen Antrag auf kostenaufwändige Ernährung ausstellt.
Den Vordruck findest Du als download. (Bundesagentur).
Als ALG-II in Kraft trat, legte man SGB II und SGB XII zusammen,
jedoch bestehen große Unterschiede.
In SGB XII ist genau festgelegt, welche Einkommen angerechnet werden,
hierzu gehört auch die Verletztenrente - aber in SGB II besteht kein Hinweis!
Ich denke, dass 2007 eine endgültige Rechtssprechung erfolgt
Gegen einen vorliegendn Widerspruchsbescheid unbedingt innerhalb
von 4 Wochen Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen.
Wenn weitere Fragen bestehen, dann bitte eine pn!
anaconda:)
Hallo:)
ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Mein Mann hatte 01 eine Arbeitsunfall und bekommt seither 30% Rente von der BG. Nach einem 2. Unfall mitte letzten jahres hatte die BG es zuerst als Folgeunfall abgelehnt, dann aber doch im april dieses Jahres anerkannt.Nach dem 2 Unfall wurde mein Mann ausgesteuert, bekam dann kurze zeit diese Übergangshilfe, danach 12 Monate Arbeitslosengeld1. Das lief anfang September diesen Jahres aus, so das wir ab 2.Sept. Arbeitslosengeld 2 beantragen mussten. Seine Rente von der BG wird angerechnet und mein Monatsverdienst 400E natürlich auch, so das wir quasi nur soviel von der Arge erhalten für die Miete. Gestern kam nun der neue Bescheid von der BG. Die erhöhte laufende Rente wird dann ab 30.11 gezahlt, rückwirkend vom Sept 05 , und die Nachzahlung wegen evt. Erstattungsansprüche anderer Sozialleistungsträger erstmal zurückbehalten wird. Heisst das jetzt im Klartetxt, das die komplette Rentenrückzahlung für 14 Monate an die Arge geht, obwohl wir erst seit den letzten 3 monaten Geld von der Arge bekommen Denn beim Arbeitslosengeld 1, wird die Rente ja nicht angerechnet.
Hi, hier Gibbus,
um Illusionen zu nehmen: laut rechtsanwaltlicher Auskunft (,die brauchte etwa von 11/05 - 03/2006 gegen die ARGE Dortmund,) gelte auch in Sachen MdE-Rente das sog. "Zuflussprinzip":eek: im "Hause Hartz 4", d.h. es wird voll verrechnet. Gott sei Dank, bin ich diesem Umstand mit meiner Umschulung über dei BfA seit 03/2006 mit Übergangsgeld entronnen.:cool:
Gruß vom "Gibbus" (41,9°):rolleyes:
na klasse, tolle Aussichten. du machst mir echt Mut
Mit einer Umschulung wird in nächster zeit nix, da mein Mann anfang Dez erstmal wieder ins Krankenhaus muss. Und bis er dann wieder laufen kann dauert das sowieso wieder Monate, mit Physiotherapie usw.
Und die BG interessiert das einen Sch....dreck. Der nette Rat von der Tante von der BG am telefon war: Sprechen sie doch mit ihrem Arbeitgeber, ob er einen passenden Arbeitsplatz für sie einrichten kann
Super Idee
Und was machen wir in der zwischenzeit bis er evt wieder ein paar std am tag arbeiten kann
Am besten von der nächsten autobahnbrücke springen, die ist hoch genug, spart dann zumindestens evt. Folgekosten
Hallo Gibbus:)
Was wäre denn jetzt gewesen wenn die BG die ganze Sache nicht so endlos lange rausgezögert hätte, sondern der neue Bescheid und die Nachzahlung gekommen wären vor dem Hartz 4 Antrag ? Wäre die Nachzahlung dann unter diesen Freibetrag gefallen mit den 150 Euro pro Lebensjahr?:confused:
Hallo GabyF,
Die Zahlungen, die für Zeiten vor Hartz4 fallen sollte dies zumindest zutreffen. Dies würde ich auch mal der ARGE versuchen klarzumachen. Ansonsten kann ich Dir nur zu einer gerichtlichen Überprüfung der Sache raten.
Gruß von der Seenixe
Brillenbaer
22.11.2006, 12:38
Hallo GabyF
Die Arge hat nur für die drei Monate, in denen dein Mann ALG II bekommt, Anspruch auf die Nachzahlung der Rente. Unfallrente ist eine monatliche Leistung, das heisst, der Erstattungsanspruch der ARGE darf sich nur auf den Monatsbetrag beziehen und nicht auf die Gesamt Nachzahlung. Miteinander verrechnet werden dürfen nur zeitlich deckungsgleiche Leistungen.
Praktisch sieht das so aus, dass die ARGE ihre in den drei Monaten gezahlte Leistung neben die BG-Leistung für die drei Monate legt und dann den Erstattungsanspruch berechnet.
Sofern die BG nicht bereits von sich aus bei der Auszahlung des Nachzahlungsbetrages eine Abrechnung mitschickt und dir die Höhe der Nachzahlung zu gering vorkommt, dann verlange bitte eine Aufschlüsselung der Abrechnung mit der ARGE.
Hallo Brillenbaer :)
Ich danke dir für die Auskunft. Warte dann erstmal weiter ab bis die BG die Abrechnung schickt. Bisher ist ja nur der Bescheid gekommen über die Erhöhung und eben das die Nachzahlung zurückgehalten wird.
[quote=seenixe;4220]Hallo GabyF,
Die Zahlungen, die für Zeiten vor Hartz4 fallen sollte dies zumindest zutreffen. Dies würde ich auch mal der ARGE versuchen klarzumachen. Ansonsten kann ich Dir nur zu einer gerichtlichen Überprüfung der Sache raten.
Also, Stand zur Zeit ist........... Laut Aussage BG ist wird die Rückzahlung voll ausgezahlt.
A B E R ........ Nach Rücksprache heute bei der Arge.......Die komplette Zahlung wird von der Arge voll auf Hartz4 angerechnet. Also nicht nur die *Erhöhung der Rente* für die 4 Monate seit wir Hartz4 bekommen, sondern für die komplette Nachzahlung von Sept. letztes Jahr bis jetzt.
Auf Nachfrage hat mir der SB der Arge erklärt, wenn die Nachzahlung von der BG auch nur 1 Tag vor inkrafttreten von Hartz4 ausgezahlt worden wäre, dann wäre das als Vermögen gerechnet worden und unter die Freigrenze gefallen.
Da durch Verzögerungen bei der BG es aber jetzt erst ausgezahlt wird, wird es als Zugewinn gehandhabt.
Er meinte, das wäre wie bei einem Lottogewinn :mad: , der würde ja auch voll angerechnet.
Im Klartext..........die Zahlungen der Arge werden erstmal eingestellt!
Ist doch ein praktische sache, wenn BG und Arge sich durch verzögerungen usw gegenseitig in die Tasche arbeiten, und wir arme Schweine sind widermal nur die Dummen.
Hallo Leute.
ich beobachte dieses Forum schon eine ganze Weile und muss mich leider auch zu den Betroffenen zählen.
Im Jahre 1997 hatte ick einen schweren Arbeitsunfall und konnte somit meinen Beruf nicht mehr ausüben. Nach medizinischer Reha und Umschulung stehe ich jetzt auf der Straße. Mir wurde eine MdE von 30% bescheiningt. Als dann Hartz IV kam ende 2004 ging der Ärger los.
Mir wurde meine Unfallrente in Höhe von 447 € zu 100% auf Hartz IV angerechnet und weil der Grundbedarf ja bei 345 € seit 2006 wird mir die Differenz vom Mietzuschuss auch noch abgezogen. Alles was ich vom Amt also bekomme sind 288 € Mietzuschuss bei tatsächlicher Miete in Höhe von 396 €. da gab es nur eins: WIDERSPRUCH tjaaa gesagt getan nach über einem Jahr im Okt.2005 kam vom Amt ein Änderungsbescheid und mir wurde ein Freibetrag in Höhe der Grundrente (116€) zugestanden und rückwirkend zum 1.1.2005 nachgezahlt. Zukünftig sollte ick diesen Freibetrag mehr erhalten, aber nur 14 Tage später musste ick den Folgeantrag auf Hartz IV stellen und bei diesem Bescheid wurde mir genau dieser Freibetrag wieder aberkannt. *echt toll* auf telefonische Anfrage beim Amt kam nur Zitat: wir sind der Meinung das steht Ihnen nicht zu Zitat ende.
das ja mal die höhe, aber gut auf zum nächsten WIDERSPRUCH.
Ende 2006 wurde dieser vom Amt abgelehnt und somit übergab ick alles meinem Anwalt bei der VdK. Heute hatte ich dann ein Rückforderungsbescheid vom Amt. Diese fordern nun zuviel gezahlte Leistungen in Höhe von 1144 € zurück.
Also das iss ja nun mal das allerletzte echt das kann es doch nich geben Wo ist denn da die Gerechtigkeit Was hab ick nur verbrochen?
Wo zum Geier soll ick denn die Kohle herholen und selbst mit Ratenzahlung iss mir da nicht zu helfen wat soll dat denn? ich versteh das nich. hat da wer ne Idee zu?
Wäre für Hilfe dankbar !
Mit freundlichen Grüßen
Matze
azrael1321
06.02.2007, 19:37
na klasse, tolle Aussichten. du machst mir echt Mut
Mit einer Umschulung wird in nächster zeit nix, da mein Mann anfang Dez erstmal wieder ins Krankenhaus muss. Und bis er dann wieder laufen kann dauert das sowieso wieder Monate, mit Physiotherapie usw.
Und die BG interessiert das einen Sch....dreck. Der nette Rat von der Tante von der BG am telefon war: Sprechen sie doch mit ihrem Arbeitgeber, ob er einen passenden Arbeitsplatz für sie einrichten kann
Super Idee
Und was machen wir in der zwischenzeit bis er evt wieder ein paar std am tag arbeiten kann
Am besten von der nächsten autobahnbrücke springen, die ist hoch genug, spart dann zumindestens evt. Folgekosten
Ich kämpfe auch im Moment gegen die Arge wegen meiner Verletztenrente, ich kriege Rente nach paragraph 56 SBG VII. Dort steht, meine Rente wird gleich gestellt Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Im SBG II steht, dass Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz und gleichgestellte Renten nicht als Einkommen berücksichtigt werden dürfen. Die Arge ist anderer Meinung. Im Moment läuft noch mein Widerspruch, aber viel Hoffnung mach ich mir nicht.
anaconda
06.02.2007, 22:02
@ Alle
Erst vor wenigen Tagen erhielt ich folgende Nachricht, dass hinsichtlich der Frage zur Anrechnung der Verletzten- bzw. Verletztenteilrente zwei Revisionen beim BSG anhängig sein sollen.
Darum: gegen sämtliche Bescheide Widerspruch einlegen.
Sobald ein widerspruchsfähiger Bescheid vorliegt, beim Sozialgericht Klage einreichen - Begründung folgt später.
Vielleicht entscheidet das BSG positiv - Wunder gibt es immer wieder!
anaconda
Hallo Leute
Ich sehe das genauso wie Azrael, aber die Behörden legen es halt so aus wie sie es brauchen. wir werden halt doppelt bestraft, als ob wir absichtlich unsere Unfälle verursacht hätten *oh man*
Danke Anaconda für deine Mühen. halte uns weiter auf den Laufenden das lässt ja mal hoffen das es ja vielleicht doch noch Gerechtigkeit gibt.
Gruß Matze
anaconda
07.02.2007, 16:28
Hallo,
Sollte sich das BSG für uns entscheiden, würde ich mit einem riesigen Blumenstrauß nach Kassel fahren, mich vor die Eingangstür hocken und auf meinem Schild würde stehen: DANKE.
Wer von Euch würde mich begleiten :confused: :confused:
Immer nur Berliner Demos .... :mad: :mad:
ein Treffen vor dem BSG in Kassel wäre bestimmt ein Freudenfest!:) :)
...einfach mal träumen ;) ist sicherlich erlaubt!
anaconda
nettfreak
21.02.2007, 14:40
Hallo an alle,
ich habe heute ein Urteil des SG Hamburg gefunden, dass meine Argumentation vor dem LSG Essen bestätigt.
Darin wird bestätigt, dass eine Verletztenrente zum Teil einem bestimmten Zweck dient.
anaconda
21.02.2007, 16:35
Hallo,
alles schon einmal ins Forum gestellt, auch dieses Urteil
Äuglein öffne Dich - und ich finde Dich!
Auch bereits der Hinweis, dass zwei Revisionen zu diesem Thema vor dem
BSG anhängig sind.
...ständige Wiederholungen schlagen allmählich auf den Magen!
anaconda
Hallo,ich bin neu hier und habe eine dringende Frage.Ich bin im Moment sehr Kopflos,da ich in Widerspruch gehen muss bei der Arge.Nun meine Fragen.
Wie wird das mit FReibeträgen gerechnet bei der Arge?
Habe drei Kinder, 18 Jahre,18 Jahre,13 Jahre.
Bekomme 215,78 Euro Unfallrente Berufsgenossenschaft
462,00 Euro Kindergeld
110,oo Euro Armutsgewönungszuschlag
83,00 Euro Alleinerziehend Zuschlag
345,00 Euro Regelsatz für mich
207,00 Euro Regelsatz 13 Jähriges Kind
276,oo Euro Kind 16 Jahre
276,oo Euro Kind 18 Jahre
Plus der Mietskosten
Habe ich Anrecht auf Freibeträge der Unfallrente und wieviel?Wieviel Freibetrag steht mir überhaupt zu?Bitte helft mir,ich weiß nicht mehr weiter,bekomme ständig andere Bescheide mit anderen Berechnungen von der Arge.
Vielen Dank schon mal im voraus
Luna 17
nettfreak
25.02.2007, 18:33
Hallo,
Du solltest auf jeden Fall im Widerspruch auf ein beim BSG anhängiges Verfahren hinweisen:
B 11b AS 15/06 R
Vorinstanz: LSG Erfurt, L 7 AS 845/05
Ist eine (Teil-)Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe als Einkommen gemäß § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 zu berücksichtigen?
und darum bitten, das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des BSG diesbezüglich ruhen zu lassen.
Was die Freibeträge betrifft, hast Du auf jeden Fall ein Recht auf die 30,- EUR Versicherungspauschale.
Wenn Du einen PKW hast, wird die Haftpflichtversicherung ebenfalls als Freibetrag gewährt.
Wenn Du noch keine Riester-Rente hast, solltest Du auf jeden Fall eine abschließen. Erstens lohnt es sich für Dich absolut und zweitens bekommst Du den Mindesteigenbetrag (das ist der Betrag, der in Deinem Fall gesetzlich vorgeschrieben ist) ebenfalls als Freibetrag. Das heißt, Vater Staat zahlt Dir die Beiträge zur Riester-Rente und noch die staatliche Förderung obendrauf. Damit hast Du eine Rendite, die in Zahlen nicht zu beziffern ist!
Danke Dir für die schnelle Antwort.
Nein Riesterrente habe ich nicht,hast aber mein Interresse jetzt dafür geweckt,wo bekomme ich näherere Info dafür.
Ein PkW habe ich nicht mehr,konnte ich nicht mehr halten,wegen Hartz IV.
Im Moment alles so belämmert,ich habe fast keine Kraft mehr,die Arge macht mich fertig.
LG Luna
nettfreak
25.02.2007, 20:13
Bezüglich der Riester-Rente solltest Du dich an einen Versicherungsmakler wenden. Die haben die meisten Möglichkeiten.
Du darfst Dich von der Arge nicht unterkriegen lassen.
Schau Dir mal das SGB II an. Es ist relativ allgemein verständlich geschrieben. Du findest es hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_2/gesamt.pdf
Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mich auch per PN fragen.
Gruß nettfreak
@nettfreak,danke für die Hilfe.
Melde mich dann später sicher noch einmal,denn habe überhaupt keinen Durchblick.
LG Luna 17
anaconda
05.03.2007, 17:36
Hallo,
ich habe wieder gestöbert ...und zu diesem Thema hier
zwei Urteile: Verletztenrente ist anrechenbares Einkommen
LSG Rheinland- Pfalz L 3 AS 20/06 vom 29.09.2006
http://www.sozialticker.com/forum/ftopic6569.html
LSG Rheinland- Pfalz L 3 AS 4/06 vom 29.09.2006
http://www.sozialticker.com/forum/ftopic6575.html
....weiterhin abwarten, wie das LSG in Kassel entscheidet!
anaconda
Hey Anaconda danke für deine Mühe. ist ja mal wieder typisch und war ja fast vorauszusehen, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf und warte auf weitere Infos. Man ey die Richter sollte man mal zu 1 Jahr Hartz IV verknacken da. Iss ja unglaublich *tztztz*
Mein Verfahren liegt ja immernoch beim Gericht da tut sich ja erstmal nix, also warten.... warten.... warten. :mad:
Leute lasst euch nicht unterkriegen nur zusammen sind wir stark
Klagen was das Zeug hält egal wie lang es dauert.;)
Gruß Matze
Hallo Anaconda,
das mit den wiederholungen ist ein Problem.
Die meisten User sind offensichtlich nicht in der Lage die Suchfunktion zu benutzen.
Dies gilt auf fpür die Suche nach Schlechtachter.
Auch im alten Forum befinden sich jede Menge Themen, die ständig neu angefragt werden.
Bitte einfach mal >Suchen< anklicken.
Und Namen von Gutachtern nicht vergessen.
Andere wollen auch von diesen Informationen profitieren
Ich habe nächste Woche auch vor eine Klage bei Gericht einzureichen,wg Anrechnung der Unfallrente.
Das ist auch so ein beschiss vom Staat,unglaublich.:mad:
LG Luna
Leute ich bin nicht lange hier, aber habe vieles gelesen. Meinem mann wurde auch volle Verletztenrente angerechnen. Wo ist die Gerechtigkeit, wenn mir einem Arbeitnehmer wird ein Freibetrag von 165euro und da ich über 800euro Brutto verdiene noch 20% vom Bruttoeinkommen also insgesammt ca 300euro abegezogen, wieso nicht bei Rente wenn das auch zum Einkommen zählt
|
vBulletin v3.8.3, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.