Vollständige Version anzeigen : Einspruch beim Versorgungsamt wegen GdB ?
starmann007
05.09.2011, 16:37
hallo zusammen!
meine frage bezieht sich auf einen antrag zur erhöhung der GdB.
ich hatte am 3.6.11 einen antrag zur erhöhung gestellt weil ich ja letztes jahr beide fersen gebrochen hatte.links usg steif laufen nur ca.15-20 minuten danach pause angesagt.stehen auf der stelle nicht möglich nur schmerzen.kann nicht mal mehr einen einkaufswagen bewegen(nur vor und zurück)nicht seitwärts.hund gassi gehen niff naff.6er paket sprudel treppe rauf tragen? nee nee auch nicht mehr.halt dauer schmerzen sogar nachts beim schlafen.nur noch die füße unter der bettdecke vor aus angst darunter die füße zu verkanten beim bewegen.und dann bekomm ich immer krämpfe.
jetzt hab ich 50% G mit den fersen -schulter- bandscheibenvorfall lw und hws.man sagte mir, das die 50% etwas wenig wären
jetzt hat man den antrag abgelehnt zur verschlimmerung bzw auch der aG.
da sich mein magen letztens verabschiedet hat durch die medikamente.hat das versorgungsamt eine beeinträchtigung "speiseröhren magenschleimhautentzündung fettleber als keine behinderung gesehen.(ist verständlich).ich wollte ja auch eine wegen den füßen
macht es sinn, das ich einspruch erhebe gegen die sache?
was sollte ich genauer beachten oder schreiben?
um tips wär ich dankbar
Hallo starmann007,
das ist die normale Vorgehensweise der VA. Du musst innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Ablehnung beim VA. einreichen. Sollte Dein Antrag erneut abgelehnt werden, dann ebenfalls innerhalb von vier Wochen Klage beim Deinem zuständigem SG. einreichen und Du wirst sehen, dass dann das VA. seine Entscheidungen neu "überdenkt" und Deinem Antrag statt gibt!
Diese Politik ist leider als normal zu betrachten, denn die VA. leben in der Hoffnung, dass viele Antragsteller sich geschlagen geben und aufgeben!
MfG.
Pit
ironman13/08
05.09.2011, 19:47
Hallo starmann007,
so wie Pit es schreibt vorgehen. Auf jeden Fall alle aktuellen Arztberichte in Kopie beifügen und alle aber auch wirklich alle Erkrankungen angeben.
Dein Magen gehört hier selbstverständlich dazu. Das ist egal ob du "nur" für deine Füße die Erhöhung wolltest.
Übrigens, was machst du gegen deine Krämpfe? Ironman nimmt Magnesium in einer Dosierung von 350 mg, da er auch sonst immer sehr schmerzhafte Krämpfe hat. Übrigens diese auch aufführen. Und wenn dein Hausarzt was taugt schreibt er das auch in seinen Bericht.
In deinen Einspruch schreibst du das deine Erkrankungen nicht genügend berücksichtigt wurden und führst auch noch anders an das du bisher versäumt hast mit anzugeben.
Das aG wird schwer werden, aber egal, probiere es, du hast nichts zu verlieren, nur zu gewinnen.
Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
karina13
05.09.2011, 20:11
Hallo starmann007,
beim VA sind nicht deine Erkrankungen und Diagnosen vordergründig, sondern die daraus resultierenden Einschränkungen gegenüber vergleichbaren gesunden Menschen. Du mußt dies dem VA gegenüber detailliert und glaubhaft darlegen. Ich hatte dies schon einmal hier im Forum geschrieben. Ich habe diesen "Schriebs", der mir beim VA sehr geholfen hat bei der Bewertung meiner Funktionseinschränkungen, mit "Jammerlappen" betitelt. Der SB vom VA hat mir am Telefon bestätigt, das es sehr hilfreich gewesen sei bei der Beurteilung. Ich habe einen GdB 80 mit G, für Einschränkungen in der HWS, LWS,Gonarthrose Grad III in beiden Knien und diverser anderer Sachen.
Vielleicht legst du deinem Widerspruch ein solches Schreiben bei.
Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
LG Karina13
ironman13/08
05.09.2011, 20:34
Hallo Karina,
beim VA sind nicht deine Erkrankungen und Diagnosen vordergründig, sondern die daraus resultierenden Einschränkungen gegenüber vergleichbaren gesunden Menschen.
Hier muß ich dir entschieden wiedersprechen, beim VA sind auch die Erkrankungen wichtig, z.B. Bluthochdruck, Schilddrüsenüber- unterfunktion, Diabetes, Thrombosen, Reflux uvm.
Auch diese Erkrankungen fließen in den Grad der Behinderung ein.
Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
karina13
05.09.2011, 21:07
Hallo ironmann,
sorry, habe ich das vielleicht etwas unklar formuliert? Aber das VA bewertet doch die Einschränkungen, resultierendaus den Erkrankungen. Denn wenn keine Erkrankungen bestehen würden, dann hätte der Betroffene auch keine Einschränkungen.Das habe ich doch geschrieben. Ich habe z.b. für mich selbst so formuliert:" Wegen meiner Bandscheibenvorfälle in der HWS ist eine Rotation des Kopfes nicht mehr möglich usw"
Es haben ja auch mitunter viele Menschen die gleiche Erkrankung, aber der eine hat dann Probleme damit und bekommt einen GdB anerkannt, andere spüren dagegen gar keine Einschränkungen.
Ich hoffe, ich konnte meine Aussage etwas relativieren.
LG Karina13
ironman13/08
05.09.2011, 21:15
Hallo Karina,
das hab ich dann wohl etwas falsch verstanden.
Du hast recht, natürlich resultieren die Einschränkungen aus den Erkrankungen. Es gibt aber auch Erkrankungen die nicht unbedingt "körperliche" Einschränkungen verursachen, sondern gewisse Verhaltensweisen benötigen und eben auch psychische Probleme nach sich ziehen.
Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
Hallo Zusammen,
ich habe dieses Jahr auch einen Antrag auf Verschlechterung gestellt, aber nach zwei erneuten GA kamen sie zu dem Entschluss, dass es doch alles nicht so schlimm sei, und mein GdB wurde sogar um 20 % auf 30% heruntergestuft. Dabei hat sich mein CRPS deutlich verschlimmert, und die Einschränkungen in der rechten HAnd sind stärker geworden. In der "alten" GdB-Beurteilung war der Morbus Sudeck noch nicht einmal mitberücksichtigt worden. Das ganze liegt ja schon beim Sozialgericht, was meinen Morbus Sudeck als nicht relevant für die Begutachtung für den GdB hält.
Jetzt warte ich erneut auf einen GA-Termin.
Viele Grüße
Röschen
Siegfried21
19.09.2011, 07:02
Hallo,
dito karina13.
Eine Bedinderung ist nicht der regelwidrige körperliche, geistige Zustand als solcher, sondern die Auswirkungen einer nicht nur vorübergehenden Funktions beeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen seelischen, geistigen oder körperlichen Zustand beruht.
Diagnosen sind event. ein Anhaltspunkte sagen aber erstmal wenig über eine
relevante Störung, maßgeblich ist das Ausmaß der festgestellten Funktionseinschränkungen.
Indikatoren:
Neutral null Methode-EKG-Laborwerte-Verlust oder Verminderte
Arbeitsfähigkeit- Sozialer Rückzug usw.
z. B. ergibt eine neue Hüfte mit einem regelrechten Bewegungszustand
20 % GdB.
Ist aber trotz der neuen Hüfte, die Beweglichkeit eingeschränkt, Schmerzen vorhanden und z. B. Auswirkungen auf die Gehstrecke und dito auf Knie- Füsse, so kann ggf. ein GdB von 30-40 % veranschlagt werden.
ironman13/08- Frau
Hier muß ich dir entschieden wiedersprechen, beim VA sind auch die Erkrankungen wichtig, z.B. Bluthochdruck, Schilddrüsenüber- unterfunktion, Diabetes, Thrombosen, Reflux uvm. Auch diese Erkrankungen fließen in den Grad der Behinderung ein.
Ja und Nein
Ein Bluthochdruck-Schilddrüsenüber- unterfunktion, Diabetes der/die mit Medikamentös gut eingestellt ist, hat keine große Relevantnis.
Grüße
Siegfried21
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