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Vollständige Version anzeigen : Arzt verklagen / Hypokratischer Eid?


zukunft
24.08.2011, 19:33
hallo

ich hoffe das dieses das richtige forum für meine frage ist, falls nicht bitte ins richtige verschieben. vielen dank.


es handelt sich um eine hypothetische frage, ich denke nicht das soetwas schonmal gemacht wurde gewschweige denn probiert. ärzte sind ja eher unantastbar und haben m.E. immer gute ausreden nicht verantwortlich zu sein, vorallem wenn es um verwaltungstechnische angelegenheiten geht.


es handelt sich um diesen eid:

http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000737.htm

"Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht."

dies ist nur ein satz aus dem text, welcher mir ansich sehr gut gefällt, wenn sich jemand nur daran halten würde.



meine frage ist, sollte man diesen eid verletzt sehen und dadurch schaden an der eigenen person enstehen (ich meine keine kunstfehler sondern eher verwaltungstechnische vorgänge zb, bg oder kk und den daraus resultierenden schaden) - ist ein arzt "rechtlich" an seinen eid gebunden oder ist es eher eine farse, um die menschen in dem glauben zu lassen, das alle ärzte nur ihr bestes wollen? soweit mir bekannt ist, muss jeder praktizierende arzt diesen eid ablegen.


hoffe auf ernstgemeinte antworten und eine rege diskussion, da die frage absolut ernstgemeint ist.


vielen lieben dank

eure zukunft

Kasandra
24.08.2011, 19:59
Hallo Zukunft,

Deinen Frust und Deine Zukunftsangst kann ich verstehen.

Nur, ich denke, Du zäumst das Pferd etwas vom falschen Ende auf.

Beherzige auf jeden Fall mal die Dir bereits gegebenen Hinweise, dass Du Sozialhilfe umgehend beantragst sowie einstweiligen Rechtsschutz einlegst!

Um Dir evtl. etwas besser zu helfen, wäre es schon gut, wenn Du etwas mehr über Dich schreibst. Was ist Dir passiert? Welche Handicaps hast Du?
Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?

Was soll Dir in der jetzigen Situation der hippokratische Eid bringen?
Willst Du in erster Linie jetzt eine philosophische Klage einreichen? Sorry, aber so hört es sich an.

Du musst jetzt erstmal Aktivitäten bringen, damit sich bei Dir etwas tun kann.

Mit welchen Hintergrund wird dir Verletztengeld o. Krankengeld verweigert?

Hast Du bereits beim VA den GdB / GdS beantragt? Ist er durch?

Die User hier können nur versuchen Dir zu helfen, wenn Du etwas mehr an Information gibst. Im dunklen Tappen ist nicht effektiv.

Viele Grüße

Kasandra

zukunft
25.08.2011, 00:10
sorry aver ich habe nicht mehr die kraft. ich gebe auf. es reicht!

vielen dank für die tips

lieben gruss

zukunft

Kasandra
25.08.2011, 06:59
Hallo Zukunft,

was reicht?

Also diese Antwort von Dir jetzt hat mich sprachlos gemacht.

Du bekommst die Tipps Deine Unterlagen unter den Arm zu klemmen und auf das Gericht und zum Sozialamt zu gehen, damit Dir im ersten Schritt geholen ist.

Anstatt dieses nun zu machne und ggf. heute Abend zu berichten wie es war, streichst Du die Segel.

Sorry, das macht Dich nicht wirklich glaubhaft. Hier sind Menschen, die Dir helfen wollten mit Ratschlägen, aber Du scheinst es vorzuziehen nichts zu unternehmen. Weitere Informationen von Dir kommen auch nicht rüber um evtl. noch etwas konkreter zu helfen.
Demnach scheinst Du nicht zu wollen und die Vermutung kommt auf, dass Du ein Troll bist.

Dann liebe Zukunft / lieber Zukunft bist Du für Deine selbige auch nun verantwortlich.

Wir haben auch massive Probleme mit BG usw. aber Dein Verhalten ist nun mal sehr merkwürdig.

Wünsche Dir für Deine Zukunft alles Gute.

Kasandra

Kai-Uwe
25.08.2011, 08:17
Hallo Zukunft,

ich finde den Anstoß zur Diskussion über den o.g. Eid sehr interessant, dieses kann man anstoßen....wenn man seine "Felder bestellt" hat....also erst einmal mußt Du (wie es Kasandra freundlich und informativ geschrieben hat) Dich sehr schnell um Deine Ansprüche kümmern.

Ich kann Deine Reaktion auf Kasandras Beitrag auch nicht nachvollziehen.....wir wollen Dir nur helfen.

Aber ich hatte auch bei Deinem ersten Beitrag schon das Gefühl, dass Du nicht nach Hilfe....sondern nur nach einem Ventil suchst. Wenn Dich der Frust überkommt.

Es sind schon andere Philosophen verhungert, aus Stolz oder "Wenn man mich nicht verstehen will, dann sage ich halt nicht mehr".

Es geht hier um Dich....wie gesagt wir wollen nur helfen, aber dafür muß Du schon etwas "Butter bei die Fische" tun;)

Selbst bei "nur" einer Diskussion über den o.g. Eid, möchte man schon gerne wenigstens die Richtung wissen.
Das fast kein Arzt sich an seinen einst geleisteten Eid hält....kennen wir von unseren Politikern auch:rolleyes:.

Schreibe uns Deine Geschichte (verfremdet) und für uns ergeben sich dann neue Ansätze zur Hilfe.

Lieben Gruß
Kai-Uwin

papajoe
25.08.2011, 08:42
Hallo...,

Zitat Zukunft:
tut mir leid, dass ich keine schönere geschichte erzählen kann, aber das ist halt mein leben, es geht seit monaten so, ich bin auch schon aus meiner letzten wohnung geflogen, da die BG nie pünktlich gezahlt hat. dafür muss ich mich jetzt wieder "verarschen" lassen, es ist perfide und anstandslos was die BG treibt und ich hoffe, dass so viele menschen wie möglich sich dagegen auflehnen, deshalb bin ich hier und wenn ich einen guten rat weiss oder ähnliches, werde ich diesen sicherlich geben und versuchen zu helfen, soweit ich kann.


Und nun eine komplette Meinungsänderung....innerhalb von knapp 5 Stunden?

Weiß nicht was ich davon halten soll....

Gruß

rechargeable
27.08.2011, 11:15
um mal wieder auf das eigtl. Thema zurückzukommen:

Sorry, ich bin mir ziemlich sicher, dass man diesen Eid nicht mit dem Eid vergleichen kann, den man vor Gericht leistet. Er dürfte - da bin ich mir ziemlich sicher - keine Rechtswirkung haben. D.h. ob man ihn bricht oder nicht, ist rechtlich gesehen erst einmal ziemlich egal.

Aber wir haben hier ja auch Juristen, vielleicht können die mehr dazu sagen.

Rekobär
27.08.2011, 11:39
Hallo @,

ich habe mal etwas recherchiert zum Thema Arzt. Folgendes habe ich bei Wikipedia gefunden:
"Rechtliche Einordnung des Berufes in Deutschland [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arzt&action=edit&section=3)]

Ärzte unterliegen einer staatlichen Überwachung der Zulassung (Approbation (http://de.wikipedia.org/wiki/Approbationsordnung) in Deutschland, s. u. in anderen EU-Ländern) und unter anderem dem Arztwerberecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Arztwerberecht), welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung (http://de.wikipedia.org/wiki/Arzthaftung) zum Schadenersatz (http://de.wikipedia.org/wiki/Schadenersatz) verpflichtet sein.
Die freie Ausübung der Heilkunde (http://de.wikipedia.org/wiki/Heilkunde) ist in Deutschland (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker (http://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker) Kranke behandeln, wobei die klar festgelegten Grenzen einzuhalten sind. Ausnahmsweise werden spezielle Bereiche der Diagnostik (http://de.wikipedia.org/wiki/Diagnostik) und Therapie (http://de.wikipedia.org/wiki/Therapie) auch (meist auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsfachberufe) durchgeführt.
Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Medizin (http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinstudium) voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Approbationsordnung) regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsexamen) ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum (http://de.wikipedia.org/wiki/Arzt_im_Praktikum)« unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt (http://de.wikipedia.org/wiki/Assistenzarzt) an einer von der Landesärztekammer anerkannten Weiterbildungsstätte (z.B. Klinik (http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenhaus) oder Praxis) arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztliche_Weiterbildung) und evtl. einen Facharzttitel (http://de.wikipedia.org/wiki/Facharzt) zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Einzelheiten dazu sind in der Weiterbildungsordnung geregelt[3] (http://de.wikipedia.org/wiki/Arzt#cite_note-2). Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis (http://de.wikipedia.org/wiki/Arztpraxis), ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Berufsausübungsgemeinschaft (http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsaus%C3%BCbungsgemeinschaft) (früher: Gemeinschaftspraxis) oder Praxisgemeinschaft (s.a. Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsarztrechts%C3%A4nderungsgesetz)).
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztekammer_(Deutschland)) (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 31. Dezember 2008) 421.686 Ärzte gemeldet, davon sind 101.989 ohne ärztliche Tätigkeit. Zur Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung) benötigt der Arzt eine Zulassung (Arzt in eigener Praxis) oder Ermächtigung (als Arzt in einem Krankenhaus oder ähnl. Institution) und ist dann auch Pflichtmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (http://de.wikipedia.org/wiki/Kassen%C3%A4rztliche_Vereinigung) seines Niederlassungsbezirks. Die Kassenärztliche Zulassung (http://de.wikipedia.org/wiki/Kassenzulassung) besitzen 135.388 Ärzte (Stand 31. Dezember 2008): 58.095 Hausärzte und 77.293 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt. Anfang 2008 arbeiteten 21.784 ausländische Ärzte in Deutschland[4] (http://de.wikipedia.org/wiki/Arzt#cite_note-3)[5] (http://de.wikipedia.org/wiki/Arzt#cite_note-4).
Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung (http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)) gleichgesetzt. Diese ist nicht strafbar, wenn das Einverständnis (http://de.wikipedia.org/wiki/Einverst%C3%A4ndnis) der behandelten Person nach einer Aufklärung (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztliche_Aufkl%C3%A4rung) vorliegt[6] (http://de.wikipedia.org/wiki/Arzt#cite_note-5) und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens vorgenommen wird (§§ 223 ff StGB (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland))). Ausnahmen bestehen, wenn der Patient aufgrund seines Zustandes (z.B. Bewusstlosigkeit) nicht in der Lage ist, seine Entscheidung mitzuteilen, und durch die Unterlassung des Eingriffs die Gefahr von negativen gesundheitlichen Folgen oder sogar dem Tod des Patienten besteht. Zudem können eingeschränkt- oder nichteinwilligungsfähige Personen, wie z.B. Kinder oder in bestimmten Fällen seelisch Erkrankte, auch gegen ihren Willen behandelt werden. Hierfür existieren strenge rechtliche Regelungen und Verfahrenswege, bei welchen neben dem Arzt auch andere Institutionen, z.B. Amtsgericht oder gesetzlicher Betreuer (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzlicher_Betreuer), an der Entscheidung mitwirken."

Gruss der RekoBär:)

Ariel
04.12.2011, 11:12
Hallo zukunft, auch wenn leider nicht mehr hier anwesend,



es handelt sich um eine hypothetische frage, ... es handelt sich um diesen eid:

http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000737.htm (http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000737.htm)

"Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht."

dies ist nur ein satz aus dem text, welcher mir ansich sehr gut gefällt, wenn sich jemand nur daran halten würde.

meine frage ist, sollte man diesen eid verletzt sehen und dadurch schaden an der eigenen person enstehen


„…bewahren vor … willkürlichem Unrecht.“

Dem steht dieser Satz gegenüber, im Genfer Gelöbnis:

"Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein."


(aus: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Genf.pdf (http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Genf.pdf)),

da stehen sich Versicherungsärzte ihren Versicherungsärzteschwestern u. –brüdern näher, als den unabhängigen Ärzten.

Seit einigen Jahrzehnten legen Ärzte ihren Eid oder Gelöbnis ab, soweit man da von einem Eid bzw. Gelöbnis zugunsten des Patienten sprechen kann.
Für mich erscheint das nach Verbrüderung in einer eingeschworenen Gemeinschaft, unter Kampfbereitschaft gegenüber all jener, die nicht zu dieser Verbrüderung/Verschwesterung gehören. Das ist ja bei allen Ideologien nachvollziehbar.

Denn betrachtet man sich diesen Satz:
„Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.“

genauer, dann fragt man sich schon berechtigter Weise, sind Gutachter mit hauptsächlich Aufträgen aus der Versicherungswirtschaft denn überhaupt klassische Ärzte und wenn ja, warum gilt dann dieser Gelöbnis-Text nicht für sie?

Und, was (mich) am meisten irritiert:
„ Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.“

Ehre? Kann man sich auf Grund von Ehre teuer ausgestattete Gutachterinstitute einrichten und mit Personal unterhalten? Oder geht das nur, wenn man die Pseudowissenschaft Psychiatrie als Mittel zum dienlichen Zweck einsetzt?


Hiermit möchte ich nochmal verweisen auf die Umfrage hier im Forum:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=10224 (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=10224)
und
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=10223 (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=10223)


Zitat aus dem Genfer Gelöbnis: „Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich:
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

Kann man als Versicherungsgutachter überhaupt seinen Dienst in die Menschlichkeit stellen? Hier sind doch a priori die Forderungen der ökonomischen Vorteile für die Versicherer im unüberwindlichen Widerspruch zu den Bedingungen des Sinnes des Arztberufes.

„Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit erweisen.“

Und wie ist das mit der schuldigen Achtung und Dankbarkeit für Lehrärzte aus der NS-Zeit, die dann Nachkriegs in der BG o.a. tätig wurden?

"Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.“
Gewissen und Würde in diesem Zusammenhang?

Ich kenne zwei Hände voll Ärzte, die ihrem Hippokratischen Eid, bzw. ihr Genfer Gelöbnis gewissenhaft einhielten. Der Hälfte davon wurde von ihren Versicherungen gekündigt, konnten als weiterhin nicht mehr den Arztberuf praktisch ausüben, in Deutschland. (Der Ärztemangel schreitet auch aus diesen Gründen fort, weil Versicherungen bestimmen, wer als Arzt zugelassen wird und /oder die Zulassung behält.)
Der Rest ist wegen Altersgründen ausgeschieden und andere gehen den Mittelweg, erstellen grundsätzlich keine GA – können also der Versicherungswirtschaft nicht gefährlich werden.

Im Übrigen verhält es sich genauso bei Anwälten.
Kein Anwalt kann seinen Beruf ausüben ohne versichert zu sein. Und die Versicherung bestimmt, was ein Anwalt in der Mandatsbetreuung bei Schadensersatzantragstellern auffahren darf und was er zu unterlassen hat. Meist wird ihm geraten, in aussichtslosen Fällen für die Versicherungswirtschaft, dem Mandanten zu einem ( versicherungsphilen) Vergleich zu raten.

kbi1989
05.12.2011, 21:09
Hallo,

der hippokratische Eid ist Bestandteil der Berufsordnung der Ärzte. Wer gegen den hippokratischen Eid verstösst, verstösst gegen die Berufsordnung der Ärzteschaft und somit hat dieser Eid auch eine rechtliche Auswirkung.

Die Berufsordnung der Ärzte unterscheidet nicht, ob der Arzt Allgemeinmediziner ist, der sich niedergelassen hat, oder aber ob er angestellter Arzt irgendeines Sozialleistungsträgers oder Krankenhauses ist. Die BO gilt für alle approbierten (zugelassenen) Ärzte, selbst wenn die Ärzte für eine Versicherung arbeiten. Auch dann sind sie Zwangsmitglieder der jeweils zuständigen Ärztekammern.

Unabhängig von diesem Formalismus ist jede Ärztin oder Arzt - wenn ihnen in Ausübung ihres Berufes als Arzt fachliche Fehler unterlaufen oder wenn sie vorsätzlich und somit bewusst grob fahrlässig gegen die BO verstossen - rechtlich und damit juristisch belangbar und somit angreifbar. Der hippokratische Eid greift dann voll durch. Inwiefern eine angestrengte Klage aber gegen einen Arzt/Ärztin letztendlich zum Erfolg führt, ist eine andere Sache - denn klägerseitig muss bewiesen sein - dass auch tatsächlich ein Verstoss gegen die BO der Ärzte durch den verklagten Arzt begangen wurde. Und dies gelingt nur, wenn die Klägerschaft den med. Vollbeweis für den fachlichen (medizinischen) Fehler oder die grobe Fahrlässigkeit tatsächlich auch der Ärtztin oder dem Arzt nachweisen kann.

Ich versteh es nicht bzw. will es auch nicht verstanden wissen - wenn hier im Unterforum Zivilgerichtsbarkeit - subjektive Fragen dahingehend gestellt werden, indem dann ein Eindruck geweckt werden soll, dass der hippokratische Eid womöglich für Versicherungsmediziner nicht gilt bzw. dass dieses Ärzteklientel an diesen Eid sich nicht gebunden fühlt. Ich warne vor solch rechtlich unhaltbaren Unterstellungen sowie auch zu solchen Beiträgen, die nur als Hetze gegen dieses Ärzteklientel zu verstehen sind, u. a. auch, weil der weitere Hinweis zu den früheren Nazi-Ärzten nicht nur hinkt, sondern im juristischen Sinne eine absolute Beleidigung für dieses Ärzteklientel darstellt. Ob man eine solche Fragestellung auch gewählt hätte, wenn es sich um Juristen handeln würde, die bei einer Versicherung angestellt sind?

Ich kann nur jedem User raten, von solchen oder ähnlichen Beiträgen keine Notiz zu nehmen - denn sie bringen einen in der eigenen Sache nicht weiter - noch sind sie insgesamt nicht sachdienlich. Wer unbedingt Frustbewältigung betreiben muss, soll sich ein anderes Betätigungsfeld suchen. Denn der eingestellte Beitrag ist deplaziert, zumindest im Bereich Zivilgerichtsbarkeit, wenn User Rat in einer zivilprozessualen Auseinandersetzung suchen.

Gruss
kbi1989