Vollständige Version anzeigen : Scheidung
Hallo @,
ich setze diesen Beitrag bzw. die Anfrage mal unter diese Rubrik. Ich hoffe, sie passt hier hin. Meine ältere Tochter arbeitet seit einigen Monaten als examinierte Krankenschwester in einem Beatmungs- und Intensivpflegezentrum hier in Berlin. Gestern hatte sie mit Kolleginnen eine Unterhaltung, wobei folgende Frage aufgeworfen wurde:
Ist es möglich, sich als Ehepartner von seinem im Wachkoma liegenden Partner scheiden zu lassen? Hintergrund ist der, dass der gesunde Ehepartner mit jemanden anderen zusammen lebt. Ich konnte ihr die Frage nicht beantworten. Ich habe daraufhin versprochen diese Frage in diesem Foum zu stellen. Vielleicht hat jemand eine Antwort darauf.:confused:
Gruss der RekkoBär:)
Sekundant
30.07.2011, 13:09
Hallo Rekobär,
ich würde sagen, grundsätzlich ja. Es muss im Prinzip nur die Zerrüttung der Ehe nachgewiesen werden wie sonst auch, es sei denn, es gibt andere gewichtige Gründe.
Da der sich im Wachkoma liegende Partner allerdings weder äussern kann und sich in einem der freien Willensbestimmung ausschliessenden Zustand befindet, wird - wenn nicht schon wegen des Zustandes geschehen - ein rechtlicher oder gesetzlicher Betreuer (ggf. Zusatzbetreuung für diesen Fall) benannt. Er wird abwägen, ob der Scheidung zugestimmt wird oder nicht. In beiden Fällen wird es das übliche Prozedere geben.
Gruss
Sekundant
Hallo Sekundant,
vielen Dank erst einmal für Deine Antwort. Das Problem mit dem Nichts-sagen-können durch den Partner, der im Wachkoma liegt, hatte ich so auch schon gesehen. Eigentlich wäre er ja mit allen Konsequenzen dem anderen Partner ausgeliefert, da ja doch noch einige andere Dinge, wie Unterhaltsregelung, Trennung der Vermögenswerte usw. mit der Scheidung geregelt werden müsen, vorrausgesetzt, die Ehe bestand schon einige Jahre. Ich könnte mir vorstellen, dass man für den Fall der Scheidungsabsichten des gesunden Partners ihm die Betreeungsrechte enziehen würde und sie einem anderen übertragen müßte. (Falls denn der gesunde Nochehepartner beim Eintritt des Wachkomas als Vormund bzw. Betreuer eingesetzt war).
Gruss der RekoBär:)
Hallo Rekobär,
ich vermute mal, dass die Scheidung nicht vor dem dritten Jahr (ab Antrag) erfolgen wird, da der Ehepartner nicht in der Lage ist, Stellung zum Scheidungsantrag zu nehmen.
Es wird auf Grund des Wachkoma auch kein beschleunigtes Verfahren geben, da es hierfür keine Gründe gibt.
MfG.
Pit
Sekundant
30.07.2011, 14:40
Hallo Rekobär,
Ich könnte mir vorstellen, dass man für den Fall der Scheidungsabsichten des gesunden Partners ihm die Betreeungsrechte enziehen würde und sie einem anderen übertragen müßte. (Falls denn der gesunde Nochehepartner beim Eintritt des Wachkomas als Vormund bzw. Betreuer eingesetzt war).
Das auf jeden Fall aus zwei Gründen:
1. würde seitens eines handelnden Ehepartners ein In-sich-Geschäft vorliegen
2. verbietet es das Betreuungsrecht, da der Ehepartner nicht ausschliesslich die Rechte des Betreuten zu vertreten in der Lage wäre.
Es würde auch jeglichem gesunden Menschenverstand widersprechen. Obwohl - das gibt es ja öfter, und funktioniert trotzdem :(.
Gruss
Sekundant
Hallo Rekobär,
ich vermute mal, dass die Scheidung nicht vor dem dritten Jahr (ab Antrag) erfolgen wird, da der Ehepartner nicht in der Lage ist, Stellung zum Scheidungsantrag zu nehmen.
Es wird auf Grund des Wachkoma auch kein beschleunigtes Verfahren geben, da es hierfür keine Gründe gibt.
Ich sehe das genau wie Pit.
Außerdem muss der Wachkomapatient, einen anderen Wohnsitz als der (Noch)-Ehegatte haben, d.h. der Wachkomapatient ist auf Dauer in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, oder wird z.B. zu Hause bei einem anderen Familienmitglied betreut und gepflegt und ist unter dieser Anschrift auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
Gruß magenta
double999
30.07.2011, 16:09
Hallo RekoBär,
Ist es möglich, sich als Ehepartner von seinem im Wachkoma liegenden Partner scheiden zu lassen?
Ja, ist möglich. Es wird vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt. Auch vor Ablauf einer dreijährigen Trennunszeit ist die Scheidung möglich, wenn der Betreuer zustimmt (was aber selten passiert).
Man muss aber darauf achten, dass alleine der Umstand, dass der Komapatient in einer Pflegeeinrichtung lebt, noch nicht bedeuet, dass die Eheleute getrennt leben. Der scheidungswillige Partner muss also erstmal deutlich machen, dass er sich getrennt hat, ab diesem Zeitpunkt läuft dann die Trennungszeit.
Der Betreuer kann auch für die gesamten Folgesache bestellt werden.
Gruss,
Double999
Hallo @,
vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich werde sie morgen Vormittag meiner älteren Tochter beim gemeinsamen Frühstück übermitteln.
Gruss der RekoBär:)
|
vBulletin v3.8.3, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.