Vollständige Version anzeigen : Parkerleichterung wird nicht verlängert
Hallo,
ich habe 2007 eine Parkerleichterung beantragt (blauer Ausweis mit Lichtbild) und bewilligt bekommen. Da dieser nach 3 Jahre abläuft, wolte ich die Parkerleichterung Ende 2010 verlängern lassen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht mehr in den Personenkreis falle, die eine Parkerleichterung erhalten. Da sich bei mir aber nix geändert hat, verstehe ich das nicht. Mir wurde ein Ablehnungsbescheid geschickt und darauf verwiesen, dass ich Klage beim Verwaltungsgericht erheben kann.
Ich habe einen Grad der Behinderung von 80% und das Merkzeichen "G" im Ausweis. Beantragt hatte ich damals den Ausweis mit folgender Begründung. "Da ich mit der linken Hand nicht richtig greifen kann, habe ich Probleme beim öffnen und festhalten der Fahrertür. Ich kann diese beim ein- und aussteigen nicht richtig festhalten und brauche dadurch einen Parkplatz wo genügend Freiraum ist. Da ich sonst eventuell andere Fahrzeuge beschädige.
Erstens find ich nichts darüber, dass sich etwas geändert hat und zweitens finde ich immer nur den Satz "Ein Merkzeichen aG oder B" muss vorliegen.
Macht es Sinn jetzt eine Klage anzustreben? Kann ich das alleine oder brauche ich hierfür einen Anwalt?
Danke
Jannik
Hi Yannik,
ich weiß nicht nicht, wie das mit ner Klage ist.
Aber meine Mutter mit 86 Jahren hat auch 80% und ein G im Schwerbehinderten Ausweis. Bisher habe ich den B-Parkplatz genutzt, wenn ich sie zum Arzt oder in die Behandlung gefahren habe, weil sie nicht weit gehen kann.
Ich habe vom blauen Parkausweis gehört und als diese Woche ein Polizist vom Ordnungsdienst die Fahrzeuge kontrolliert hat, habe ich ihn gefragt, ob ich für sie jetzt einen der blauen Parkausweise beantragen muss. Er sagte nein, das sei nicht nötig, wir dürften den Beh.Platz benutzen, es gäbe keine Probleme, wenn wir den Schwerbehindertenausweis mit der Seite 80% und G gut sichtbar hinlegen. Es sei dabei die hohe Prozentzahl wichtig. Den blauen Parkausweis würde sie nur mit aG erhalten.
Gruß Teddy und
schöne Ostern
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Hallo Teddy,
danke für die Antwort und frohe Ostern. Das habe ich allerdings noch nicht ausprobiert. Wenn das auch so geht, dann werde ich mich mal schlau machen. Nicht das dann mein Auto von einem Abschlepper geholt wird :eek:
Jannik
ironman13/08
24.04.2011, 21:32
Hallo Yannick,
leider wirst du den blauen Parkausweis auch mit dem Verwaltungsgericht nicht erreichen.
Es ist mir zwar ein Rätsel warum sie ihn dir damals ausgestellt haben, da diesen Ausweis nur Gehbehinderte bzw. Krebserkrankte bekommen.
Auch ich kann die Fahrertür nicht mit der linken Hand halten (da keine vorhanden ist) aber das geht mit rechts auch sehr gut.
Sei mir bitte nicht böse, aber das finde ich auch als Begründung für die Parkerleichterung nicht ausreichend. Oder hast du noch andere Behinderungen die da einfließen?
Du brauchst auf jeden Fall dafür das Merkzeichen "aG", ohne dieses wirst du ihn nicht bekommen, und das "aG" bekommst du nicht weil du nicht außergewöhnlich Gehbehindert bist.
Siehe hier, bei Voraussetzungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz
Es gibt Behinderte die sehr schlecht laufen können, selbst die bekommen ihn nicht.
Was Teddy schreibt ist wohl eine Ausnahme, denn es kommt immer auf die überwachende Behörde an, die einen sehen es locker und drücken ein Auge zu (leider sehr selten) und andere wiederum möchten päpstlicher sein als der Papst. Es hat auch nicht, wie Teddy schreibt, was mit der hohen Prozentzahl zu tun, da dürften ich und auch mein Mann (beide 80 %) darauf parken, aber dem ist nicht so. Wenn Teddy das so gesagt wurde darf man das auf keinen Fall verallgemeinern.
Ich denke eher das hier bei alten Leuten, und wie ich finde zu Recht, ein Auge zugedrückt wird.
Wenn du Wert auf dein Auto legst würde ich es nicht drauf ankommen lassen, oder du sprichst mal mit eurer Ordnungsbehörde wie sie es handhabt.:rolleyes:
Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
Hallo Gitti,
danke für Deine Antwort. Das Parken auf einem B-Platz ohne gültigen Ausweis werde ich lieber lassen. Ich finde es allerdings nicht i.O. das man mir etwas nimmt das mir zu gesprochen wurde und dann mit der Begründung "die Gesetze haben sich geändert". Die Behörden können nicht nach Lust und Laune entscheiden. Weiterhin habe gelesen, dass es ein gewisses Kontingent an Ausweisen gibt die ohne dem Merkzeichen "aG" ausgegeben werden können. Ich werde mich bei einem Anwalt beraten lassen.
Jannik
klowunde
25.04.2011, 08:58
hallo yanick
ich hatte auch 2 jahre lang den blauen parkausweis und nach den 2 jahren wurde er nicht verlängert.habe sogar ein schreiben meines arztes erhalten das ich weiterhin auf diese park erleichterung angewiesen bin. hat aber auch nix gebracht ohne merkzeichen ag wurde ganz klar gesagt, dass ich den blauen parkausweis nicht erhalte. ich habe dann beim versorgungsamt mit widerspruchsverfahren und begutachtung mein merkzeichen ag bekommen und darauf hin auch wieder den blauben parkausweis. ich denke du wirst auch mit deinem anwalt kein glück auf erfolg haben. entweder man bekommt von versorgungsamt das merkzeichen zugesprochen oder nicht. andere möglichkeiten gibt es in diesem staat leider nicht mehr. sind alle zu fest gefahren.
lg die wunde
Hallo Jannik,
das Geld für den RA. kannst Du dir sparen. Dir bleibt nur die Möglichkeit, Widerspruch gegen den "Aufhebungsbescheid" einzulegen oder Du findest Dich damit ab und öffnest die Autotür mit der rechten Hand.
Ohne Deine weiteren Beschwerden zu kennen, hatte der SB. einen Fehler bei der Erteilung des Behindertenausweises mit dem Kennzeichen G gemacht, wenn bei Dir "nur" diese Behinderung "Da ich mit der linken Hand nicht richtig greifen kann, habe ich Probleme beim öffnen und festhalten der Fahrertür." vorliegt.
Dann hätten viele Bürger (auch ich) einen Anspruch auf Parkerleichterung und die tatsächlich Gehbehinderten hätten dann kaum noch eine Chance, einen freien Behindertenparkplatz zu finden.
MfG.
Pit
Hallo Pit,
Danke für die Antwort. Wie es aussieht können die Behörden anscheinend so viele Fehler machen wie sie wollen. Nach Aussage des Sacharbeiters haben sich die Gesetze geändert und ich habe keinen Anspruch mehr auf einen Ausweis. Wenn ich dann die Aussage richtig interpretiere, hatte vor 3 Jahre jeder der kein aG im Ausweis hat das Recht auf einen Ausweis :rolleyes:
Jannik
Hallo @,
ich habe ebenfalls einen Antrag auf Parkerleichterung und Erhöhung meines GDB auf mindestens 80 mit Merkzeichen aG(habe im Moment 70 und Mz G) beim VA gestellt.
Die Erhöhung wurde mit der Begründung abgelehnt das nach Aktenlage sich meine Gesundheitlichen Probleme nicht verschlechtert haben(ich lach mich tot). Ebenfalls würden keine weiteren Gesundheitsstörungen vorliegen, welche Beeinträchtigung der Teilhabe in der Gesellschaft bewirken.
Dann erfolgte noch das übliche BlaBla von wegen Ober- bzw. Unterschenkelamputiert u. a.
Der Antrag auf Parkerleichterung wurde überhaupt nicht erwähnt.:mad: Ich muß, wenn ich irgendwo Parken möchte, immer sehen, dass die Fahrertür nicht eingeparkt werden kann weil ich die Tür immer komplett aufmachen muß um ein- bzw. Aussteigen zu können. Sollte dies mal nicht gehen und ich werde "zugeparkt" bin ich auf Hilfe von fremden Personen angewiesen welche mir mein Fahrzeug aus der Parklücke herausfahren.
Habe nun erst einmal Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Bin mal gespannt was da rauskommt(warscheinlich mal wieder eine Begutachtung).
VG pswolf
karina13
25.04.2011, 10:51
Hallo,
ja, einen Parkausweis bzw Parkerleichterung zu erhalten, ist heutzutage fast aussichtslos. Wir haben jetzt die 3. Ablehnung in Folge erhalten und auch der Widerspruch wurde zurückgewiesen mit ähnlicher Begründung wie sie User pswolf gescholdert hat. Mein Mann hat 90 GdB und Merkzeichen G und R, kriegt das aG aber einfach nicht. Die Beurteilungsgrundlagen hätten sich lt Gesetz von Dez 2008 geändert und er müßte auch extra noch für Herzerkrankungen ca 50 GdB haben. Ausserdem wäre ja in der Vergangenheit mit dem ag sehr lasch verfahren worden und das soll jetzt eben strenger gehandhabt werden. :DDie spinnen wohl. Mein Mann war jetzt beim Arzt und der schüttelt den Kopf über die erneute Ablehnung, weil er geschrieben hatte ans VA, dass die Gehfähigkeit meines Mannnes faktisch aufgehoben sei. Nun, der Widerspruch läuft, hatte ich bereits geschrieben. Nach neusten befunden rutscht bei meinem Mann der L5 Wirbel immer wieder raus und es treten kurzzeitige Lähmungen auf, selbst das überzeugt nicht. Na, wir geben nicht auf und haben dem VA jetzt auch unsere Bereitschaft einer persönlichen Begutachtung angeboten. Mal sehen, wie es weitergeht.
LG Karina13
klowunde
25.04.2011, 11:29
hallo karina
ich kann nur sagen,bleibt dran. ich hatte 70gdb und merzeichen g. durch mein widerspruch habe ich nach begutachten im versorgungsamt 90gdb und merkzeichen ag und b. und ich habe keine lähmung. nur starke arthrose in den gelenken der beine so wie eine versteifung des lendenwirbelbereiches. bin für lange strecken auf den rollstuhl angewiesen und sahs bei der begutachtung auch im rollstuhl und dazu hab ich noch ne begleitperson mitgenommen. ich hatte nur das merzeichen ag beantrag und es ist ist ne erhöhung meines gdbs und das merkzeichen b dazu gekommen. auch dir steht das zu,auch wenn man nicht beinamputiert ist oder querschnittsgelähmt ist. es genügt hier einfach die gleichstellung mit diesem personenkreis.
lg die wunde
ironman13/08
25.04.2011, 12:12
Hallo Yannick,
Nach Aussage des Sacharbeiters haben sich die Gesetze geändert und ich habe keinen Anspruch mehr auf einen Ausweis. Wenn ich dann die Aussage richtig interpretiere, hatte vor 3 Jahre jeder der kein aG im Ausweis hat das Recht auf einen Ausweis
Diese Aussage deines SB's halte ich für kompletten Blödsinn.
Ich gehe auch von einem Fehler des SB's aus das du den Ausweis damals schon ohne aG bekommen hast. Den in dieser Hinsicht hat sich die Gesetzeslage nicht geändert, nur der Personenkreis wurde noch enger gefasst, weshalb nicht mal mehr die den Ausweis bekommen die wirkllich sehr schlecht laufen können. Also du ohne andere Behinderungen eigentlich schon damals nicht zu diesem Personenkreis gezählt hast.
Mir wurde letzes Jahr sogar mein G aberkannt, allerdings muß ich sagen das ich dieses bereits seit '78 hatte und sich hier tatsächlich die Gesetzeslage geändert hat und es vom VA versäumt wurde mir das aus meinem Ausweis zu streichen.
Einspruch war zwecklos.
Wenn du weitere Behinderungen hast die dich in der Gehfähigkeit einschränken, dann würde ich es probieren, ansonsten gebe ich einem Einspruch keine Chancen, leider.
Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
Sekundant
25.04.2011, 12:16
Zum Thema Parkerleichterung:
Es muss kein Fehler beim ausstellenden SB gewesen sein. Es gab in den letzten Jahren verschiedene Voraussetzungen und Kriterien, auch nach Bundesländer.
Seit Anfang d.J. gelten soweit ich weiss, die neuen EU-Bestimmungen.
Wer mal im Internet sucht, findet so manche Seite darüber, wie
www.trisomie21.de/parkausweis.html (http://www.trisomie21.de/parkausweis.html)
www.schmerzliga.de/dsl/hilfen_tipps/parkerleichterung_fuer_schmerzpatienten.htm (http://www.schmerzliga.de/dsl/hilfen_tipps/parkerleichterung_fuer_schmerzpatienten.htm)
www.duesseldorf.de/buergerinfo/66/05/003b.shtml (http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/66/05/003b.shtml)
u.a.
Gruss
Sekundant
ironman13/08
25.04.2011, 12:42
Hallo Sekundant,
nun wenn Yannick sonst keine weiteren Behinderungen als die der Hand hat, dann war es ein Fehler. Ich denke das hier der SB seine eigene Unfähigkeit vertuschen wollte mit dieser Aussage.
Mein Mann hat 80% mit Merkzeichen G auf beide untere Extremitäten sowie der LWS mit Einfluß auf die Gehfähigkeit. Aber er bekommt den Ausweis nicht mehr, er hatte ihn nur für die Zeit als er fast gar nicht laufen konnte(da bekam er ihn allerdings sofort ohne Probleme), und nach Ablauf der 2. Halbjahresfrist mußte er ihn zurück geben.
Wiederspruch abgelehnt.
Ich denke das hier auch die Bundesländer sehr verschieden auslegen was "Gehbehindert" ist und was nicht.
Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
Hallo Karina,
so mancher SB. bei den VA. glaubt noch, dass es sich bei der Erteilung eines SB.- Ausweises um eine Auszeichnung handelt und nicht um eine Notwendigkeit.
Ich habe mich so manchmal schon gefragt, ob diese Entscheidungen ausgewürfelt werden. In meiner Straße wohnt z.B. eine Bürgerin, die einen personengebundenen Behindertenparkplatz vor dem Haus hat, die jedoch Fahrrad fährt, gut laufen kann und nicht Blind ist. Welche Kriterien hier zu Bewilligung eines personengebundenen Behindertenparkplatz herangezogen wurden, entschließt sich meinem Verständnis!
Mir ist schon bewusst, dass nicht jede Behinderung gleich zu erkennen sein muss, wenn ich jedoch solche Beispiele wie in Deinem Fall lese, dann muss ich doch einiges in Frage stellen! Sollte Dein Widerspruch erneut abgelehnt werden, sofort Klage beim SG. gegen diesen Bescheid einreichen.
MfG.
Pit
HAM-OST1
26.04.2011, 09:02
Auf die Aussage des Ordnungsamtes würde ich mich nicht verlassen (dass das schon in Ordnung gehe, wenn der GdB nur hoch genug sei)
Immerhin könnte ich da ja auch irgendeinen alten Ausweis "von Omma" hineinlegen. die Gültigkeit steht nur auf der Vorderseite. Der/die Inhaber/in auch.
Also:
Parken auf Behinderten-Parkplätzen nur mit offiziellem blauen Parkausweis mit Foto. Alle Ausweisinhaber werden es danken.
drischi1981
27.04.2011, 10:35
Also:
Parken auf Behinderten-Parkplätzen nur mit offiziellem blauen Parkausweis mit Foto. Alle Ausweisinhaber werden es danken.
Parken ohne diesen blauen Ausweis MIT FOTO( gibt es seid Jan.2011) sowieso nur noch. Die alten Ausweise zählen nicht mehr und ein Schwerbehinderten Ausweis geht da auch nicht zu benutzen auch nicht mit einen hohnen GDB.Mit aG steht der jedem zu.Ich bin Oberschenkelamputiert und leide an Phantomschmerzen. Wenn es mir gut geht fahre ich auch Fahrrad. Ich habe auch so ein Parkplatz. Schmerzen sieht man nicht. Denn ich kann dann wenn ich diese Schmerzen habe nicht dier Prothese tragen. Für mich bedeutet Fahrrad fahren ein bischen Bewegung und vorallem Lebensqualität.Und ich kann besser Fahrrad fahren wie laufen.
Vielleicht geht es der Frau so ähnlich. Und musss wenn sie einkaufen geht das Auto benutzen oder wenn sie Arztbesuche tätigt usw.Und wenn man dann abends erst 1 km laufen muss zum Parkplatz zu kommen. Schleppt mal den Einkauf 1 km oder humpel mal ohne Prothese 1km zum Auto. Man muss nicht immer gleich was sehen.
Grüße
drischi1981
Hier habe ich schon einmal dazu geschrieben:
http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=155807&postcount=14
Ich freue mich, wenn die Behörden restriktiver mit der "Verteilung" dieser Ausweise umgehen.
Es ist manchmal schon ziemlich unverschämt was sich da so mancher "Mitbürger" zum Nachteil der wirklich Anspruchsberechtigten erschleicht.
Das Beispiel von "jannik" der tatsächlich glaubt mit dem Argument
"Ich habe einen Grad der Behinderung von 80% und das Merkzeichen "G" im Ausweis. Beantragt hatte ich damals den Ausweis mit folgender Begründung. "Da ich mit der linken Hand nicht richtig greifen kann, habe ich Probleme beim öffnen und festhalten der Fahrertür. Ich kann diese beim ein- und aussteigen nicht richtig festhalten und brauche dadurch einen Parkplatz wo genügend Freiraum ist. Da ich sonst eventuell andere Fahrzeuge beschädige."
eine Parkerleichterung zu begründen ist schon ein ziemlicher Horror!
Ich kann nur die Unverschämtheit dieser Argumentation auch noch kund zu tun "bewundern" !
Hallo JSch,
du bist ja gut drauf. Ich habe damals den Ausweis beantrag. Mit der genannten Begründung.
Das mir das gute Stück erst ab "aG" oder "B" offiziell zu steht war mir zwar klar. Mir hatte man aber gesagt, dass die Gemeinden und Städte ein gewissen Teil der Ausweise auch ohne "aG" ausstellen dürfen. Was ist daran falsch
Wer nicht fragt, der bekommt auch nix. So einfach ist das.
Es gibt sogar ein Urteil, in dem steht das die Gemeinden auch das Recht haben selber zu entscheiden. Ich suche das mal und hänge es dann dran.
Jetzt beruhig dich erstmal und komm wieder runter.
Jannik
nennt man Leute wie Dich hier bei uns im Sauerland...
Deine "Begründungen" zur Erschleichung eines unberechtigten Vorteiles zum Nachteil anderer, sagen doch alles zu Deiner Einstellung!
Und dann fragst Du noch, was daran falsch ist. Dann denk mal nach
Also mit Ruhm bewirfst Du dich damit nicht.
Ansonsten bin ich immer "gut drauf" muss also nicht herunter kommen, diese Diskussion ist jetzt für mich beendet.
Ich wünsche dir auch noch einen schönen Tag ;)
Jannik
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