Vollständige Version anzeigen : Kriterien Gutachter Sozialgericht
Hallo zusammen,
wie wird ein Gutachter eigentlich zu einem Gutachter des Sozialgerichts?
Kann das jeder werden oder braucht es dafür eine besondere Qualifikation?
Viele Grüße und einen sonnigen Abend,
muppet
Hallo muppet,
das mit den Gerichtsgutachtern ist recht schnell erklärt. In jedem Gericht gibt es einen Ordner, in dem die Gerichtsgutachter aufgelistet sind. Und dort kommt man rein, indem man sich beim jeweiligen Gericht als Gutachter vorstellt. Das Gericht will natürlich noch einen Nachweis über die Qualifikation haben. Aber der ist schnell erbracht, in dem man seine Urkunden mitschickt. Ob man nun als Gutachter auch im Gerichtsfall genommen wird, hängt davon ab, wie gut man den jeweiligen Richter kennt. Natürlich sollen vorzugsweise öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter genommen werden. Aber das spielt in der Gerichtspraxis nicht wirklich eine Rolle.
Gruss der Rekobär:):):)
Hallo Rekobär,
hilfe, das erklärt ja einiges.
Wie will denn ein Richter beurteilen, ob ein Gutachter die nötigen Qualifikationen hat?
Es gibt so viele Diagnosen, die nur jemand stellen kann, der Zusatzausbildungen und viel Erfahrung in speziellen bereichen hat.
VIele Grüße,
muppet
Kasandra
17.05.2011, 04:41
Hallo Muppet,
leider finde ich nur die Gutachter von NRW.
Alle anderen Bundesländer haben ihre GA nicht gelistet.
Warum wohl?
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/ssgb/list.php?modul=ssgb
Viele Grüße
Kasandra
Hallo,
nach meinen Erfahrungen und meiner Meinung ist die nötigen Qualifikationen dem Gericht egal, was ich bei 7 Gutachten für Sozialgericht festgegestellt
habe.
Erst als ich meinen Gutachter selbst Vorgeschlagen und Bezahlt habe, wurde ein vernünftiges Gutachten über mich erstellt.
Wobei es vom Gutachter her das härteste Gutachten war das bei mir gemacht wurde.
Gruß
Gerd
Der Charly
17.05.2011, 15:44
Hallo muppet
Die Kriterien für Sozialgerichtsgutachter kann ich dir selbstverständlich auszählen!
1. Der Gutachter sollte im gleichen Golfclub, Seegelverein oder sonstigem Verein mit dem Vorsitzenden Richter sein!
2. Der Gutachter sollte zumindest mit dem Vorsitzenden Richter bekannt oder Verwandt sein!
3. Der Gutachter sollte in der Lage sein das Gutachten den Wünschen des Vorsitzenden Richters entsprechend zu formulieren!
4. Großes Interesse an weiteren Gutachten Auftragen für das Gericht!
Was der Gutachter nicht haben muss kann ich dir auch nennen!
1. Keine eigene wissenschaftliche und medizinische bewiesene Meinung zu dem Fall!
2. Keine Zertifizierung als ausgewiesener Gutachter!
3. Die Fähigkeit gut lügen zu können!
4. Er muss Mut haben zu der gequirlten Scheiße zu stehen die er im Gutachten geschrieben hat!
Achtung Ironisch! - Aber leider oft die Wahrheit!
Grüssle
Siegfried21
17.05.2011, 17:30
Hallo Charly,
ich kann deinem Resümee zustimmen und dennoch
gibt es einzelne, gewissenhafte Gutachter;).
Die in erster Instanz beauftrage Sozialgerichtsgutachter, egal jetzt
in DRV oder BG- Angelegenheiten, sind in der Mehrheit s. g. Ausputzer:p
Das heißt, ablehen was geht im Bereich der DRV "kann noch leichte Tätigkeiten
min 6 Std." und im BG Bereich, "vorübergehende Verschlimmerung eines
vorbestehenden Leiden bzw. der Berufsschaden kann nicht anerkannt werden".
Die Gutachter müssen (von der Politik gewollt) den pleiten
Staat bzw. Sozialstaat schonen, man kann ja Seitens der BG
den Arbeitgeber (die sowieso schon murren) nicht noch mehr
Beiträge aufhalsen, die Wirtschaft hat vorrang und man braucht
Arbeitskräfte, die Geschädigten sollen ihre Zähne zusammenbeißen:p
Grüße
Siegfried21
Hallo Siegfried21,
also ich kann nicht sagen, das, der Gerichtsgutachter ein Ausputzer bei mir gewesen ist.
Der Gutachter wurde vom Sozialgericht (SGG §106er)beauftragt und hat in meinem sinne ein Faires Gutachten, zu meinen gunsten geschrieben. Trotzdem macht die DRV ärger.
Bis ende Juni soll das ganze Verfahren ja abgeschlossen sein...................
LG
Uwe
Hallo Charly,
mein letztes Gerichtsgutachten wurde so nebenbei gemacht wurde um die Mittagspause einbestellt habe mich extra telef. vergewissert ob der Arzt dann nicht in Mittagspause sei man verneinte,damit der zu Begutachtende Arzt vermutlich mehr Stunden hat erst einmal eine Stunde Wartezeit,angeblich Arzt in OP merkwürdig Sprechstundenhilfe die bei der Untersuchung anwesend sein soll geht 1 Std. in Pause nach der Pause, nachder Pause kommt der Arzt 1/4 Untersucht 1/4 Stunde Gespräch meine Begleitperson und die Sprechstundenhilfe waren bei der Untersuchung anwesend. Warum lügt ein Gerichtsgutachter der einen nur 1/4 Untersucht 1/4 Stunde Gespräch?
Wie würde ein Gerichtsgutachten auch aussehen das nur 1/2 Stunde gedauert hat?
Mein vom Gericht beauftragter Gutachter Dr. Ulf Taubert hat so schlecht gelogen und ist dann noch so d....
Einbestellung am ....... um ........ Uhr Entlassungs Uhrzeit 1 Stunde später zu schreiben als es tatsächlich war. Eindeutiger Beweis am Untersuchungstag faxte ich nach dem ich zu Hause angekommen war die vom Gericht beigefügte auszufüllende Fahrkostenbescheinigung an Dr. Taubert dort steht selbstverständlich die Fax Uhrzeit drauf zusätzlich habe ich als Beweis ein komplettes Faxprotokoll ausgedruckt. Damit es hier keine Asureden gibt. Die Stunde Wartezeit ist auch nirgends aufgeführt.Mein Rechtsanwalt sagte das Gericht würde deshalb nicht das Gutachten anzweifeln.
Dies habe ich dann an die Abrechnungsstelle des zuständigen Gerichts geschickt.
Warum lässt ein Gericht so etwas zu? Das ist doch weit ab von unparteiisch. Warum läst ein Gericht sich von seinem selbst beauftragten Gutachter belügen? Warum wird ein solcher Gutachter der das Gericht belügt nicht vereidigt ?
Bekommt der Gutachter vielleicht mehr Geld wenn er mehr Stunden auf schreibt? Ist mehr Stunden aufschreiben nicht Betrug?
Warum geht das beauftragte Gericht dieser Sache nicht nach?
Ein anderes Gericht wo es um meine UV geht hat auch einen Gerichtsgutachter beauftragt bei diesem hat die Untersuchung wie auch zuvor im §109 mehrere Stunden betragen ich warte noch auf das Ergebnis.
Lg. tdy
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