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Vollständige Version anzeigen : Widerspruch Versorgungsamt


klowunde
14.03.2011, 11:01
hallo zusammen

nach meinen widerspruch auf ablehnung der anerkennung auf das merkzeichen ag muss ich nun zum erstenmal am 22.03 zum versorgungsamt zur begutachtung. meine frage ist nun worauf ich achten soll. das versorgungsamt hat von meinen hausarzt so wie meinen durchgangsarzt bestätigt bekommen das ich mit einem menschen der querschnittsgelähmt,beinamputiert ist gleichzustellen bin auf grund der schwere der verletzung und der bewegungseinschränkung. aufgrund dieser aussage hatte ich auch widerspruch eingelegt weil ich sogar mitlerweile 2 rollstühle mein eigen nennen kann die von der bg auch anstandslos bezahlt wurden. ich brauche ihn für lange wegstrecken.kurze von 50m kann ich einigermassen erträglich noch laufen,aber das briungt einem im alltag net wirklich weit und schmerzmittel vertrage ich alle net so gut,da auch meine gallenblase raus ist. also bleibt mir nur der rollstuhl. das versorgungsamt erkennt dies aber nicht an. jetzt bin ich einfach unsicher wie ich bei dem arzt vom versorgungsamt auftretten soll.worauf ich achten muss damit ich mein recht bekomme. ich war vor dem unfall sehr sportlich und sehe mitlerweile trotz der einschränkung sehr sportlich aus wodurch man meine behinderung garnet so merkt,aber die schmerzen beim laufen kann man ja auch schlecht jemanden beweisen.

wäre nett wenn jemand mir da ein kleinen tipp oder raten geben kann.

mfg die wunde

Teddy
14.03.2011, 11:39
Hallo die wunde

spiele nicht den Tapferen, oder <der Arzt müsste ja sehen, dass das oder jenes nicht geht>, sondern du musst dich äußern, wenn Bewegungen Schmerzen hervorrufen.

Genau das was du im Alltag gelernt hast für dich zu behalten dich selber mit ständigem Ansammeln von NICHT MEHR KÖNNEN abzuschwächen mit ICH KANN JA NOCH spielt keine Rolle - jetzt kommt alles auf den Plan: das geht nicht, jenes verursacht Schmerzen - du musst demonstrieren wie eng der Bewegungsrahmen ist und auch wenn du nicht der Typ dazu bist, demonstrieren, äußern, ab wann es wie schmerzt, ab wann es unerträglich wird usw.

Trau dich das Gesicht zu verziehen, trau dich AUA zu sagen, trau dich zu schreien, aber bleib ruhig dabei, erzähl deinen Alltag, auch wenn es schön ist dass dir andere helfen, jetzt zählt was du selber NICHT kannst.

Schreib ne Liste - wie nen Kalender wie oft wohin musst, wann du dieses aG immer wieder brauchst. Zur Teilhabe am sozialen Leben dringend erforderlich

Ich hatte einen, der meinte er könne Schmerz messen und ich hätte keine! Ha ha ha, ich wünsch dem nur mal 5 Minuten davon.

Ruhig, klar bleiben, nicht übertreiben, zum Wutablassen such dir Boxhandschuhe und nen Sandsack, da ist der Arzt vom Versorgunsamt nicht die richtige Stelle.

Notfalls such dir nen Anwalt - mir hatten sie 30% zugestanden, mein Anwalt meinte das sei bei den ärztlichen Befunden zu wenig, dann sind sie nach Widerspruch auf 40 und nach Klageeinreichung haben wir uns im Vergleich auf 50% geeinigt.

Also bleib dran zu kämpfen lohnt sich. Nur schade, dass das heute in einem Sozialstaat den die Politiker immer recht stolz rausposaunen, nötig ist und gerade im Leben so stark gebeutelten Menschen abgefordert wird.

mfg
Viel Glück

moglerfreund
14.03.2011, 15:45
Hallo Wunde,

laut der aktuellsten Rechtssprechung des BSG ist die außergewöhnliche Gehbehinderung eben nicht an der Wegstrecke festzuschreiben. Suche dazu bitte im Netz.

Es kommt lediglich auf die Gleichstellung mit den von Dir genannten Personkreis an. Nur das zählt!

Ob Rolli oder nicht ist dabei zweitrangig. Jedoch, und das ist so meine Erfahrung auf dem Gebiet, kennen so manche Amtsärzte diese Rechtsprechung nicht bzw. ignorieren diese schlichtweg.

Es gilt vielerorts das alte und falsche Kriterium „aG“ bekommt nur derjenige der bereits vom ersten Schritt weg, in den Rolli muss.

Aber Du kannst hoffen, denn sofern eine verwaltungsärtzliche Begutachtung durch das Versorgungsamt erteilt wurde, ist das die halbe Miete.

Wichtig sind folgende Dinge:
- Fahre im Rolli dort hin und nimm eine Begleitperson mit.
- Sofern Du UGS benötigst lasse diese im Auto jedoch, sofern der Amtsarzt dein Gangbild mit UGS sehen möchte, lasse diese von der Begleitperson aus dem Auto hohlen. Gehe diese paar Schritte (mit UGS) im Zimmer. Außerhalb tun die das ungern wegen der UVV.
- Weniger ist oft mehr! Lasse alles mit Ruhe angehen und versuche für Dich eine gewisse Gelassenheit zu finden. Das hilft bei der ganzen Begutachtung und beim Auskleiden (auf Nachfrage hilft der Amtsarzt auch dabei) sowie beim Ankleiden. Drängeln oder gar hetzten ist fehl am Platz.
- Denke daran – der Anspruch des Amtsarztes ist es dich kritisch zu bewerten. So ist auch seine Begutachtung aufgebaut. Er wird Dich drängeln und versuchen Dich an die Grenze zu bringen und diese auch überschreiten (Bewegungsapparat). Lasse das nicht zu bzw. weise ihn klar in die Schranken. Es muss nicht immer bis zur Schmerzgrenze gehen!
- Sofern Du merkst dass die Begutachtung in eine für Dich negative Richtung läuft, verweise auf die aktuelle Rechtssprechung und wenn nötig überreiche diese direkt bei der Begutachtung. Unterstreiche in diesen Dokumenten die Passagen welche für Dein Anliegen sprechen und fordere diese in die Akten aufnehmen zu lassen. Wenn's ganz dumm läuft könntest Du den leitenden Amtsarzt bitten das zu bewerten - gleich an Ort und Stelle. Die haben alle neunen BGS Urteile zum "aG".
- Wenn es irgendwie geht nimm vor und an diesem Tag eben keine Schmerzmedikamente und zeig dem Amtsarzt (in) wie es im „worst case“ um Dich bestellt ist.
- Bedenke Du wirst vor der Begutachtung und auch danach beobachtet wie Du aus dem Fahrzeug steigst und auch nach der Begutachtung wie Du hineingelangst.
- Sofern Du aus Bayern kommst bieten man gerne das „light aG“ an. Sprich die 80% mit „G“ die dann eine erweiterte Parkerleichterung bringen. Lasse Dich darauf nicht ein. Fordere das ein was Dir zusteht. Jedoch immer sachlich und höflich.
- Auch eine Schmerzprotokoll (letzten 3 Wochen) nebst Diagnosseblatt mit Auflistung der Beschwerden und Medikamenten ist zu empfelen

Viele Grüße
moglerfreund

klowunde
22.03.2011, 12:33
hallo liebe freunde

ich komem grade vom versorgungsamt wieder. laut des arzt bekomme ich mein ag und meine prozente müssen anscheind wegen dem ag auf 80% erhöht werden. allerdings sieht er die prognose für mich günstig so das nach 2 jahren eine neue begutachtung ansteht. anscheint kann ich seiner meinung mit positiven denken wieder normal laufen. ich bin nicht der meineung so wie meine ärzte. bei mir wird keine besserung mehr eintretten.der unfall ist ja jetzt 3 jahre her und es hat sich seit 1,5jahren garnix mehr geändert.ich brauche den rollstuhl leider für mein alltag und das wird in 2 jahren sicher net anders sein. ich denke es wird auch schwer für das versorgungsamt mit das ag wieder zu streichen wenn sie es einmal bewilligt haben,zumal wenn in der zeit aus medizinischer sicht meiner ärzte sich nix getan hat.

zur begutachtung.

ich kam mit meinen rollstuhl und meiner begleitperson in den arztraum.erstmal war nur ne frage stunde wie es mir zur zeit geht.anschließend sollte ich ne kurze strecken laufen wo ich allerdings schon ausgezogen war und somit auch keine schuhe mehr an hatte und ohne die ging das laufen auch net.er hat mich dann im rollstuhl sitzen begutachtet,besser gesagt,ich musste meine zehe einmal bewegen und meine beiden beine einmal strecken,danach kam dann das maßband um mein umfang der beine zu messen.hat dann halt festgestellt das da nicht viel an muskel ist und nur lockeres gewebe. das wars dann mit der begutchtung.er hat sich dann zum ende noch die röntgen bilder angeguckt und dann halt gesagt das ich mein merkzeichen ag bekomme und die prozente deswegen auf 80 erhöht werden muss,weil unter diesem prozentwert gibt es kein ag.

ich habe somit durch meinem widerspruch mein recht bekommen,auch wenn es nur auf 2 jahre erstmal befristet ist und ich bin halt nicht querschnittsgelähmt oder beinamputiert,was ja eigentlich die kriterien dafür sind. also leute kämpft für euer recht!

lg die wunde

Teddy
22.03.2011, 15:36
hallöle -
na hat die "Wunde" ein kleines Pflaster und kann heilen, auch wenn Narben bleiben?

schön, mal wieder ne gute Nachricht, ich setzte einen kleinen Smiley in meine Kalender, ein bisschen Recht hat den Richtigen erreicht.

Danke für deine gute Nachricht
Teddy

Ingeborg!
22.03.2011, 16:21
Hallo klowunde,

danke für Deinen Beitrag und Glückwünsche ohne Ende!

Hach, was freut mich das für Dich! Du hast Dich erfolgreich durchgesetzt und Recht bekommen! Sehr gut!

Mir hat @Kasandra mal ordentlich die Meinung geschrieben und ich habe nun auch parallel zu meiner Klage etwas unternommen - 'mal sehen, ob ich auch bald über einen Erfolg schreiben kann.

Die guten Nachrichten sind so dünn gesät!


Grüße von
Ingeborg!

Kasandra
22.03.2011, 19:55
Hallo Klowunde,

auch ich gratuliere Dir zu Deinem Erfolg.

@ liebe Ingeborg,

zeig die Zähne und wir alle hier drücken Dir auch ganz fest die Daumen, Du
weißt ja "Augen zu und durch". Bloß nicht klein kriegen lassen.
Für Dich kommt bestimmt auch irgendwo noch ein Lichtlein her.

Viele Grüße

Kasandra

seenixe
22.03.2011, 20:12
Glückwunsch,

wieder jemandem, dem geholfen wurde durch die Hilfe und Unterstützung des Forums und der ein Teilziel erreicht hat.

Glückwunsch und Gruß von der Seenixe

Ingeborg!
22.03.2011, 20:35
Hallo Kasandra,

Zitat: ...zeig die Zähne und wir alle hier drücken Dir auch ganz fest die Daumen, Du
weißt ja "Augen zu und durch". Bloß nicht klein kriegen lassen.
Für Dich kommt bestimmt auch irgendwo noch ein Lichtlein her...

Du kannst Dir nicht vorstellen, was ich mir heute (mit Deinem symbolischen Fußtritt in den Hintern) abgebrochen habe! Sollst sehen! Werde berichten...


Grüße von
Ingeborg!

ironman13/08
22.03.2011, 20:53
Hallo Kowunde,

freut mich außerordentlich für dich.

Ja, soweit ich weiß gibt es das aG erst in Verbingung ab 80 %, was schließlich Sinn macht, denn drunter würdest du besser laufen können :rolleyes:

Ich denke auch das es schwer wird für das VA danach dir das aG wieder wegzunehmen, denn man muß nicht zwangsläufig amputiert oder Querschnittgelähmt sein um es zu bekommen, mit zwei komplett kaputten Knien kann man auch nicht laufen - oder;)

Toll das du es durch hast - jetzt ist Ingeborg dran:D

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau

Ingeborg!
22.03.2011, 21:40
Hallo Forum,

Zitat Gitti: ...Toll das du es durch hast - jetzt ist Ingeborg dran...


Jaha!


Grüße von
Ingeborg!

klowunde
23.03.2011, 02:04
danke danke für die lieben worte ;) ich bin auch echt happy darüber. mit kaputten sprunggelenken,spitzfuß stellung,fußheber lähmung.lapuutten knie,hüpfte und verstefenden lendenwirbelbereich sollte mir das ag auch zustehen. es ist ja nichts mehr heile und normal beweglich in den extremitäten.

@inge

du packst das auch noch ;) einfach dran bleiben. ich bin sehr positiv zum versorgungsamt gegangen.war ruhig und gelassen und für mich stand vorher schon fest das ag steht mir zu. und anscheint hat diese einstellung mir auch geholfen dass der arzt nicht anders konnte und mir das merkzeichen ag gibt.

--------------

habe vielleicht sogar nochmal glück.die beiden die den arbeitsunfallverursacht haben,habe in der ersten instants 2/3 schuld bekommen. jetzt sind sie in revision gegangen zum oberlandesgericht. der termin dort mit den 3 richtern hat 30 minuten gedauert. es wurde von der gegenpartei keine neuen fakten auf den tisch gelegt.sie haben nur ein paar fragen gestellt zum ablaufen und das war dann in einer halben stunde erledigt.das urteil kommt ende dieses monats. laut einschätzung des anwalts sollte sich nichts ändern an der schuld frage. wenn es so kommen sollte,kann mein anwalt sich auch endlich um die schmerzensgeld/schadenersatzsumme einigen. im januar war ich noch so misstrauisch ob ich endlich mal glück habe und jetzt vielleicht zwei super nachrichten in einem monat. es gibt vielleicht doch noch ein gott daoben. ich hoffe mein glück geht vielleicht hier im forum weiterrum. ich werde auf jeden fall berichten wenn ich weitere informationen habe. ich weiß ja aus eigener erfahrung wie schön es ist wenn man gute informationen von betroffenen bekommt denen man hier geholfen hat.damit man nicht alles immer nur schwarz sieht und das sich das kämpfen um sein recht halt auch lohnen kann. ich bin auf jeden fall dankbar für die hilfe die ich hier bekomme habe und gebe meine infos auch gerne weiter um auch anderen zu helfen.

lg die wunde

lizzy109
23.03.2011, 05:58
Hallo klowunde,herzlichen Glückwunsch auch von mir und das alles weiterhin gut für Dich läuft!LG lizzy

Bully1
23.03.2011, 07:59
Hallo Klowunde
herzlichen Glückwunsch
aber bestimmt hättest du lieber keine Einschränkungen und wärst gesund
Ich hoffe das du wenigstens keine Schmerzen hast

LG

Bully1
23.03.2011, 08:04
Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln.
Er weidet mich auf grüner Aue und führet mich zu frischem Wasser. Er erquicket meine Seele, er führet mich auf rechter Straße um seines Namens willen. Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn du bist bei mir. Dein Stecken und Stab trösten mich. Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde. Du salbestmein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein. Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen mein Leben lang und ich werde bleiben im Hause des Herren immerdar.
Unser Gott ist ein gütiger Gott den er vergibt denen die sündigen
und führet sie auf den Richtigen Weg zurück

Auch wenn mich viele belächeln er hilft uns immer und es wird alles gut
Ich habe auch in meinem Leben gesündigt aber er hat mir 3 mal gezeigt
das es ihn gibt .

Hoffe jetzt werde ich nicht gesteinigt im Forum

moglerfreund
23.03.2011, 11:21
Hallo Klowunde,

schön zu hören das es nach langem hin und her, es sich für Dich, doch noch zum positiven gewendet hat. Glückwünsche verkneife ich mir da es bei 80 und aG schon fast pervers ist so lange für seine "Anerkennung" kämpfen zu müssen. Der leitende Amtssekretär am zuständige VA sollte darüber mal nachdenken oder zum Nachdenken bewogen werden!

Du beschreibst mit einer Begleitperson beim Versorgungsamt vorstellig gewesen zu sein. Würden den seitens dem Amtsarzt die Notwendigkeit einer Begleitperson mit bewertet bzw. in den Ausweis mit aufgenommen?

Bei mir wurde anstandslos- obgleich nicht beantragt - das „B“ gleich mit eingetragen.

Die zeitliche Intervalle zur Nachbegutachtung (2 Jahre) verwundert mich etwas. Üblich in einem solchen Fall sind 3 Jahre. Kann aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

Es zeigt das Hilfe von Betroffenen für Betroffene die Basis ist um weiterzukommen. Stetiger Austausch und punktgenau Hilfe sind wichtig und helfen Allen.
Dieses Forum leistet dazu einen sehr guten Beitrag


Viele Grüße
Moglerfreund

PS: ich kenne viele Fälle in denen das aG nach 3 Jahren weg war……sorry, aber das ist die Praxis bei denen die nicht amputiert sind. Gehe stetig zum Arzt und lasse Dir die außergewöhnliche Gehbehinderung anhaltend attestieren…evtl. über den von mir in einem andern Thread beschriebenen Weg des Parkausweises.

uschreider
23.03.2011, 12:38
Hallo klowunde,

hey, auch von mir herzlichen Glückwunsch.

Schließe mich aber Bully1 an und glaube, du wärst bestimmt glücklicher, wenn du gesund wärst. Aber so geht es ja leider allen Unfallopfern hier.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie

Ingeborg!
23.03.2011, 17:52
Hallo Mogler,

Zitat: ...Der leitende Amtssekretär am zuständige VA sollte darüber mal nachdenken oder zum Nachdenken bewogen werden!...


Womit? (...sollte er denken können?)


Grüße von
Ingeborg!

moglerfreund
23.03.2011, 19:13
[QUOTE=Ingeborg!;153832]

Womit? (...sollte er denken können?)
QUOTE]

Hallo Ingeborg!

Spontan würden mir die neusten Gesetze des BSG einfallen. Gibt ja schon einige dazu!

.....Könnte mir vorstellen im VA einen Workshop zu halten um die Damen und Herren dort up to date zu bringen. Praxisorientiertes Coaching (training on the job) würde ich gleich mit anbieten. In dringenden Fällen würde ich sogar telefonisch bereitstehen (Hotline)...und all das kostenneutral....)))
Gerne würde ich mein breites Fachwissen mit denen teilen, die es beim VA dringend brauchen (wie der Fall von Klowunde und andere Fälle das aufzeigen).

Wäre an der Zeit mal über die Dienstleistung; Sozialkompetenz rund um das Unfallwesen mit Schwerpunkt: BG, KK und VA - nachzudenken.


Viele Grüße
moglerfreund

Ingeborg!
23.03.2011, 20:21
Hallo Mogler,

hatte es zunächst ironisch gemeint!

Aber - Zitat: ...Wäre an der Zeit mal über die Dienstleistung; Sozialkompetenz rund um das Unfallwesen mit Schwerpunkt: BG, KK und VA - nachzudenken...

mit Deinem Vorschlag würdest Du bestimmt einigen von uns helfen. Leider bin ich davon überzeugt, daß die Sachbearbeiter ganz genau wissen, was sie uns antun - und sie tun es gerne! Niemand von denen ist an Begriffen wie Dienstleistung oder Sozialkompetenz interessiert! Solange das große Sparprogramm durchgezogen wird und der Sold regelmäßig auf dem Konto landet, ist deren Welt noch in Ordnung!

Meine Sozialkompetenz hat übrigens aufgrund meiner jahrelangen Erfahrungen auch schon gelitten: Organspenderausweis ist zerschnitten und Blutspenden gibt's auch nicht mehr; der Gedanke, daß ich einem von denen damit helfen könnte, war und ist mir unerträglich! Ich weiß, ist nicht so doll, aber es war mir ein Bedürfnis! Soweit ist es gekommen!


Grüße von
Ingeborg!

Sekundant
23.03.2011, 20:45
Hallo,

wenn Du es schon so ansprichst, Ingeborg


Organspenderausweis ist zerschnitten

hat das zumindest für mich nichts mit Sozialkompetenz zu tun. Für mich kommt Organspende absolut nicht mehr in Frage. Denn wenn die Kompetenz und Gier hier genauso zum Tragen kommt wie bei den GA-fabrizierenden Ärzten, ist die Wahrscheinlichkeit nicht zu ignorieren, dass man kurzerhand für tot erklärt wird, um an das begehrte Material zu kommen.

Ich zumindest rate jedem von der Organspende ab und verweise auf die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit Begutachtungen. Denn warum sollte es mit einem vermeindlich sterbenden Unfallopfer anders laufen als mit den überlebenden. Da ist die Hemmschwelle sicher noch tiefer angelegt, wenn sie mit den schlimmen Leiden der Überlebenden schon keine Skrupel haben. Wenn ich dann noch bedenke, dass bei Organspende erst recht die große Kohle winkt ...!.!.!

Da überlege ich mir gerade, ob es nicht sinnvoll ist, hier mal zu recherchieren. Über eine entsprechende Meldung im Presseverteiler wäre wohl auch nachzudenken. Ich werde mir zu gegebener Zeit mal ein Skript zurechtlegen.
Ich bin mir auch bewusst, dass dies für einige etwas provokant klingen mag, die Tatsache ist aber nicht zu übersehen.


Gruss

Sekundant

eltoro
25.03.2011, 14:18
Hallo Ingeborg , hallo Sekundant ,
also dass Ihr so gegen Organspende seit kann ich nur zum Teil verstehen , den von Unfallopfern kommen inzwischen die wenigsten Organe , außerdem muß vor einer Organentnahme von 2 unabhängigen Ärzten der Hirntod festgestellt werden was logischerweise meist nur in Klinken geschehen kann. Ein fremdes Organ zu empfangen ist wahrscheinlicher als ein eigenes Organ zu spenden . Weiters helft oder schadet Ihr mit einer Organspende keinem Schreibtischtäter sondern schadet Unfallopfern oder anderen schwer kranken Menschen . Ich selber bin lebertransplantiert (folgeerkrankung nach Wegeunfall ) und habe mit vielen anderen Lebertransplantierten zu tun , wobei die wenigsten durch Alkohol ihre Leber geschädigt haben . Vieleicht konnte ich euch ein bischen zum Nachdenken veranlassen .
mfg
eltoro
PS : ich lebe inzwischen ein geschenktes Leben und dafür bin ich Dankbar .

Sekundant
25.03.2011, 14:45
Hallo eltoro,

mir ist bewusst, dass gerade dieses Thema auf Widerspruch trifft. Ich war selbst für die Organspende und will beileibe niemanden davon abhalten, der eine klare Vorstellung davon hat.
Mir ist auch bewusst, dass man im konkreten Fall eine andere Einstellung bekommen kann. So wie jeder hoffe auch ich, dass dieser nie eintreten wird. Meine Gedanken gehen mittlerweile aber so weit, dass ich wiederum Bedenken hätte, bei einer entsprechenden Spende einer anderen Person - den Beteuerungen von (gewinnorientierten) Ärzten zum Trotz - möglicherweise die Chance genommen zu haben.
Wie gesagt, keiner will vor die Entscheidung gestellt werden, ich auch nicht. Ich kann daher auch niemandem einen ethischen Vorhalt machen.


... außerdem muß vor einer Organentnahme von 2 unabhängigen Ärzten der Hirntod festgestellt werden was logischerweise meist nur in Klinken geschehen kann.

... Weiters helft oder schadet Ihr mit einer Organspende keinem Schreibtischtäter sondern schadet Unfallopfern oder anderen schwer kranken Menschen .

Aber seit ich mich nach meinem Unfall mit den Machenschaften sogen. Mediziner auseinandersetzen musste, kann ich weder den ersten noch den zweiten dieser zitierten Sätze unterschreiben.
Ich sehe weder die Unabhängigkeit der Ärzte (auch die haben ökonomisch orientierte Direktoren) noch gemeinwohlgesinnte Schreibtischtäter. Kliniken wurden der gewinnorientierten Maxime unterworfen und können sich kaum mehr ethisch geleitete Gedanken mehr leisten.

Die mittlerweile negative Einstellung ist eindeutig den Erfahrungen im Gesundheitsbereich geschuldet. Sie ist auch kein persönlicher Vorwurf an Andersdenkende.


Gruss

Sekundant

eltoro
26.03.2011, 15:06
Hallo Sekundant ,
du hast im vorigen Beitrag geschrieben :
"Ich zumindest rate jedem von der Organspende ab und verweise auf die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit Begutachtungen"
und im letzten Beitrag :
"Ich war selbst für die Organspende und will beileibe niemanden davon abhalten, der eine klare Vorstellung davon hat."
das widerspricht sich absolut .
Außerdem hat die Transplantationsmedizin nichts mit Gutachten zu tun .
Aber für mich ist es ein großer Vorteil , da ich in "meinem" Transplantationszentrum der einzigste BG-Fall bin und somit bei Gutachten in diesem Zentrum eine Abhängigkeit relativ unwahrscheinlich ist .

mfg
eltoro

Sekundant
26.03.2011, 15:33
Hallo eltoro,

erwischt.


"Ich zumindest rate jedem von der Organspende ab und verweise auf die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit Begutachtungen"
und im letzten Beitrag :
"Ich war selbst für die Organspende und will beileibe niemanden davon abhalten, der eine klare Vorstellung davon hat."
das widerspricht sich absolut .
Außerdem hat die Transplantationsmedizin nichts mit Gutachten zu tun .


Nein, im Ernst:
aufgrund meiner (früheren) Position kommt das Gespräch auch mal auf dieses Thema. In diesem Zusammenhang werde ich selbstverständlich meine Meinung nicht zurückhalten, schon aus Gewissensgründen. Einen Widerspruch sehe ich darin nicht, denn wenn Du den zweiten zitierten Satz vollständig liest, heisst der weiter "der eine klare Vorstellung davon hat".

Ich bin mir natürlich auch darüber im Klaren dass die Transplantationsmedizin nichts mit Gutachten zu tun hat. Aber es geht nicht um die Sache, sondern um die Menschen und deren Abhängigkeiten und Interessen.

Aber ich will mich darüber nicht streiten, denn dem Grunde nach ist es gut und richtig, nur der dahinter stehende Mensch macht mir eben Sorgen. Mich haben eben die Machenschaften aus der Ärzteschaft schockiert.


Gruss

Sekundant

frank
26.03.2011, 15:38
Moin zusammen :)

.................
... denn von Unfallopfern kommen inzwischen die wenigsten Organe..............

@eltoro, gibt es da eine Übersicht, eine Statistik oder so? Wenn Ja - kannst du mir (auch per PN) dazu einen Link oder eine Info geben?

Dieses Thema, und die Sterbe- und Suizidrate von Betroffenen während der Heil- und Klageverfahren interessiert mich sehr.

Handfraktur
26.03.2011, 15:59
Hallo,
ich bin neu hier im Forum
leider versuche ich verzweifelt einen neuen Beitrag zu schreiben- ich brauche Infos wegen der Sudeckerkrankung
und nun habe ich nur die eine Möglichkeit wie ich mich weiterkomme, nämlich über die direkte Antwort zu deinem Thema. Kann mir jemand mitteilen, wie ich einen Beitrag ins Forum stellen kann ohne dass ich jemandem direkt antworten will- Ich erhalte immer die Mitteilung System Bulletin oder so ähnlich.
Danke vielmals

Bully1
26.03.2011, 16:40
Hallo
bist du überhaupt angemeldet ?
Geh in die jeweilige Forumunterspalte und gib dort ein Thema ein
dann müsste es gehen

LG

Beinmodel
26.03.2011, 17:03
Hallo Handfraktur,
klicke unter Diskussion über unfallbedingte medizinische Probleme und dort findest Du einiges
über Morbus Sudeck
Gruß Beinmodel

eltoro
26.03.2011, 17:36
hallo frank ,

auf den seiten von "www.lebertransplantation.eu" sowie "www.dso.de" gibt es weitere Informationen .
Statistiken sind meist sehr schlecht und in deutscher Sprache kaum auffindbar . Mir selbst wurde als Betroffener von den Ärzten von so Statistiken abgeraten , da sie sehr ungenau sind . Die genauen Hintergründe könnte ich dir per PN oder noch einfacher telefonisch geben .

ein schönes WE
eltoro

klowunde
16.04.2011, 13:18
hallo zusammen

heute habe ich es endlich schriftlich das mein widerspruch durch ist. habe nun meinen schwerbehindertenausweis erhalten und habe mit erstauen festgestellt,dass ich nicht nur das merkzeichen ag bekommen habe,sondern auch noch das merkzeichen b. ich habe das merkzeichen b aber garnet beantragt. auch sind meine prozente erhöht worden. von 70% auf 90% obwohl ich garkeine erhöhung angepeilt habe. dieser ausweis ist erstmal nur bis zum 09/2013 gültig,danach soll nochmals eine begutachtung beim versorgungsamt anstehen. ich kann hier echt nur jedem empfehlen ein widerspruch beim versorgungsamt einzuleiten. man kann anscheint sogar mehr bekommen,als man eigentlich mit dem widerspruch angestrebt hat.cih habe nur das merkzeichen ag im widerspruch beantragt.

lg die wunde

Rudinchen
16.04.2011, 17:26
Hallo,

herzlichen Glückwunsch! Das freut mich für dich!

Viele Grüße, Rudinchen

Teddy
16.04.2011, 18:11
Herzlichen Glückwunsch!

Ja, Ausdauer kann zum Erfolg führen, wieder einer der Positives berichten kann.

Bei mir erst 30%, Widerspruch geführt dadurch 40%, Klage erhoben, im Vergleich auf 50% geeinigt.

Zwei Jahre nachdem mir der Ausweis ausgehändigt worden war, wurden die behandelnden Ärzte nur angeschrieben, ob sich was verbessert hätte, da das nicht der Fall war, wurde der Stempel >unbefristet< eingetragen - das ganze ohne zusätzliches Gutachten.

Vielleicht geht es bei dir auch so.

Gruß Teddy ;-)

karina13
17.04.2011, 11:05
Hallo,
ja manchmal fragt man sich doch, wie die SB vom VA so ticken.Ich z.b. habe in 2009 eine Überprüfung wegen Vertrauensschutz 16.11.2000 bantragt. Hatte damals 50 GdB. Sollte aber wegen der Abschläge in der Altersrente rückwirkend zu 2000 geprüft werden. Habe das formlos gemacht. Und was soll ich schreiben, ich erhielt rückwirkend zum 1.1.1997 ! die 50 GdB.
Gleichzeitig wurde mir bescheidet, dass noch mal alles überprüft wurde von "amts wegen" und ich ab 2009 einen neuen Ausweis mit 80 GdB und Merkzeichen G erhalte und dies unbefristet.?Habe ich wie gesagt nie beantragt. habe aber in beiden Knien Gon-und Patellaarthrose Stadium III.
Im Gegensatz dazu stellt mein Mann, der wirklich schlimm dran ist nunzum x.ten Male den Antrag auf B, aG. Er hat 90 GdB und G. Wird immer wieder abgelehnt. Da greift man sich doch an den Kopf. Aber wir geben nicht auf. Widerspruch ist geschrieben, denn wir denken, man hat mal wieder nicht alle Ärzte angeschrieben. Von 2 wissen wir das definitiv. Ich lasse mir die Stellungnahmen der Ärzte kommen und dann mal sehn.
LG Karina13

johnny
17.04.2011, 11:39
Hallo an alle,
Habe mal eine Frage.
Wie ist das eigentlich meine Mutter bekam jetzt 40% vom Versorgungsamt mit dem Merkzeichen "G"Was für vorteile hat sie davon? Bekommt sie auch eine KFZ Steuerermäßigung?Oder ist das nur in Zusammenhang mit einem Schwerbehindertenausweis?:confused::confused::conf used:
Es wäre sehr lieb von euch,wenn jemand mir eine Antwort geben könnte
LG Jonny

karina13
17.04.2011, 11:58
Hi Jonny,
wenn das merkzeichen G vorliegt, dann hat deine Mutter Anspruch auf die KFZ Steuerermässigung. Sie muss dazu auf dem Finanzamt den Bescheid vom VA vorlegen und erhält dort eine Bescheinigung, die sie dann in ihren KFZ unterlagen mit führt. Der GdB ist hier nicht entscheidend. Es gibt auch GdB 30 mit G.
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
LG Karina13

klowunde
17.04.2011, 12:13
hallo karina

ich glaube beim versorgungsamt gibt es einfach zwei stappel von anträgen,ist man der erste antrag wird er statt gegeben und der zweite wird dann einfach so abgelehnt,der 3 ist dann wieder angenommen. es ist denke ich wirklich nur willkür vom va,daher hilft meistens nur ein widerspruch. ich hoffe dein mann bekommt noch sein recht! ich wünsch ihm viel glück.

johnny
17.04.2011, 13:22
Hallo Karina,
Danke für deine schnelle Antwort,war sehr hilfrei.Danke und einen schönen Sonntag noch.
LG Johnny

ironman13/08
17.04.2011, 19:13
@ Karina,

Es gibt auch GdB 30 mit G.

natürlich gibt es das, aber die Steuerermäßigung greift erst leider ab 50%, siehe hier:
http://www.global-help.de/kfzsteuer-ermaessigung-befreiung-20060621/11.shtml
Dann muß der Schwerbehinderten-Ausweis vorgelegt werden, in diesem wird mit einem Stempel vermerkt das man eine Kfz-Steuerermäßigung hat.


@ Johnny,

wenn der Bescheid deiner Mutter noch nicht über die Vier-Wochenfrist ist, soll deine Mutter Wiederspruch einlegen, ich bin sicher es kommt 50% dabei raus.
Den Wiederspruch damit begründen das die Erkrankungen bzw. Behinderungen nicht genügend gewürdigt wurden.
Schau dir den Bescheid mal genauer an, vielleicht wurde eine Erkrankung nicht berücksichtigt. Das wäre ein guter Ansatz.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau

karina13
17.04.2011, 19:41
Hi Ironman und Jonny,
ups- sollte ich mich so getäuscht haben? Mir hat es ein Bekannter erzählt, der diese Kombi hatte. Später wurde er auf 50 hochgestuft, aber dann war das G plötzlich bei ihm weg. Ist allerdings schon eine ganze Weile her und vielleicht auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.Bin mir da aber nicht mehr ganz sicher. Ich habe allerdings in meinem Ausweis keinen Stempel, sondern eine Bescheinigung zum Mitführen und das obwohl mein SB -ausweis unbefristet ist.
Sorry, wenn ich hier falsch informiert haben sollte.
LG Karina13

ironman13/08
17.04.2011, 19:55
Hallo Karina,

Ironman muß diese Bescheinigung auch mitführen und hat zusätzlich im Schwerbehindertenausweis diesen Stempel (das könnte Länderunterschiedlich sein) auch er hat einen unbefristeten SB-Ausweis, ich denke nicht das es in den Bundesländern in diesen Dingen unterschiedliche Handhabung gibt da die KFZ-Steuer eine Bundessteuer ist und nicht von den Ländern geregelt wird.

Mit den Erzählungen von Bekannten ist das so ne Sache ;)

Sorry, wenn ich hier falsch informiert haben sollte.
ist mir auch schon passiert, deshalb habe ich mir angewöhnt zusätzlich selbst zu recherchieren.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau

funke
18.04.2011, 07:45
Guten Morgen,
ich wollte mich ja melden, wenn der Widerspruch beantwortet wurde.
Wir hatten den Antrag auf 70-100% GdB gefordert mit Merkzeichen B (G eingeschlossen)
Aktuell hatte mein Mann 50% GdB ohne Merkzeichen befristet auf 2 Jahre mit neuer Begutachtung 4/2011.
Mein Mann bekam 60% ohne Merkzeichen für 15 Jahre bewilligt.
Wir haben vorsorglich Klage beim SG eingelegt. Die Begründung schicken wir nach, da wir das beantragte Gutachten von der Fr. Dr. Fürstenberg noch nicht erhalten haben.
Wenn sich weitere Ergebnisse ergeben werde ich berichten.
Einen schönen Sonnentag
funke