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Vollständige Version anzeigen : Antrag abgelehnt trotz MdE


Euphrosyne
24.02.2011, 13:02
Hallo zusammen,

ich hatte 2007 einen schweren Motorradunfall und habe von der BG einen Bescheid mit einer MdE von 30%.
Jetzt habe ich einen Antrag beim Versorgungsamt auf Schwerbehinderung gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit folgender Begründung:

(2) Feststellungen nach Absatz 1 sind nicht zu treffen, wenn eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer auf ihr beruhenden Erwerbsminderung schon in einem Rentenbescheid, einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung oder einer vorläufigen Bescheinigung der für diese Entscheidungen zuständigen Dienststellen getroffen worden ist, es sei denn, dass der behinderte Mensch ein Interesse an anderweitiger Feststellung nach Absatz 1 glaubhaft macht. Eine Feststellung nach Satz 1 gilt zugleich als Feststellung des Grades der Behinderung.

Da ein Interesse an einer anderweitigen Festellung nicht glaubhaft gemacht wurde, ist eine solche Festellung auch nicht zu treffen.

Wie soll ich denn darauf jetzt reagieren ? Widerspruch werde ich natürlich einlegen aber was meinen die mit "Interesse an anderweitiger Festellung" ?
Was soll ich den Widerspruch reinschreiben ?

Danke im voraus

LG
Euphrosyne

Petra61
24.02.2011, 14:04
hallo Euphrosyne,
les dir dieses hier mal durch http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html das meinen die mit der Glaubhaftigkeit ;) hast du sonst irgendwas das dein Arzt dir bescheinigen könnte? Rückenleiden oder sonstige Gebrechen die vor deinem Unfall schon bestanden haben, falls ja lass dir von deinem Arzt hierzu Befunde geben und vielleicht eine kurze Bescheinigung deines Arztes und füge sie deinem Schreiben bei. Mach dir aber von allen Sachen Kopien damit du selbst auch den Überblick behälst.
lG
Petra

noch etwas zur Erklärung da dies alles ziemlich schwer zu verstehen ist, die 30% hast du auf jeden fall ein Schwerbehindertenausweis bekommst du aber erst ab 50% MdE ausgestellt.

uwe2007
24.02.2011, 14:28
Hallo,
war es ein Arbeitsunfall bzw. ein Wegeunfall oder privater Natur? Ab 30% kannst du dich Gleichstellen lassen. Und Petra: einen Schwernehindertenausweis gibt es erst ab einen GDB von 50%! Dem nach müsste dsa Versorgungsamt mindestens einen GDB von 30% feststellen.

Gruß

Uwe

Euphrosyne
24.02.2011, 14:32
Hallo Uwe,

es war ein Wegeunfall. Ich habe auch bei dem Antrag den MdE-Bescheid der BG beigelegt mit allen aufgelisteten Folgen des Unfalls.


LG

Petra61
24.02.2011, 14:59
Hallo Uwe und Euphrosyne,
die 30% sind doch durch die BG schon anerkannt, darüber müsste Euphrosyne ein Schreiben haben, diese 30 % brauchen daher nicht auch noch beim Versorgungsamt beantragt werden. Weil sie bereits anerkannt sind.
lG
Petra

gummibär
24.02.2011, 15:05
Hallo ....!

Versorgungsamt und Berufsgenossenschaft sind zwei getrennte Paar Schuhe.
Du hast sicherlich den Fehler gemacht und das Versorgungsamt aus den Befunden /Bescheiden der BG "abschreiben" lassen.
Daher übernimmt nun das Versorgungsamt die Bewertung der BG.
Dies ist rechtswidrig, da das Versorgungsamt sich alleine einen Eindruck über Deinen Gesundheitszustand hätte verschaffen müssen.
Der MdE Grad der BG wird gänzlichst anders bemessen, als GdB beim Versorgungsamt.
Geh ins Widerspruchsverfahren.
Bestehe auf unabhängige Begutachtung beim Versorgungsamt.
Wenn die BG bereits 30 % MdE anerkannt hat, gibt es gute Chancen beim Versorgungsamt auch einen GdB von 50% zu erreichen.

Viel Glück.

Gruß- Gummibär

bertel01
24.02.2011, 16:00
Hallo Euphrosyne,
ich habe hier schon etwas darüber gelesen. Sinn gemäß, Du mußt alle deine körperlichen und geistigen Beschwerden auf listen und genau beschreiben, was Du nicht mehr / weniger oder gar nicht mehr machen kannst.
Z. B. ich kann nicht mehr als 10 Treppenstufen ohne Hilfsmittel bewältigen da mein Fuß anschwillt und/oder schmerzt usw.
Alles was deine beh Ärzte noch bescheinigen können mit einreichen.
Also sammel deine Arztbefunde und beschreib alle daraus entstehenden Beeinträchtigungen und sende sie deinem Versorgungsamt.
LG Wolfgang

seenixe
24.02.2011, 18:26
Hallo,
ein wenig wurde schon darüber berichtet, was in deinem Fall falsch gelaufen sein könnte. Vielleicht erst einmal ein wenig Grundlagen:
wie in Paragraph 69 Abs. 1 SGB neun festgelegt, werden auf Antrag des behinderten Menschen die Auswirkungen seiner Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Zuständig für diese Feststellung ist das Versorgungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der behinderte Mensch seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für die Feststellung der GdB gelten die im Rahmen des Paragraphen 30 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) festgelegten Maßstäbe entsprechend. Wie die GdB-Werte für die verschiedenen Gesundheitsstörungen leiten sich dabei vom Mindestvom 100 setzen ab, die in der Verwaltungsvorschrift Nummer fünf zu Paragraph 30 BVG für erhebliche äußere Körperschäden angegeben sind. Das zuständige Versorgungsamt hat nach Antrag im Verfahren den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (Paragraph 20 Abs. 1 SGB zehn). Das Versorgungsamt bedient sich zu dieser Aufklärung aller Hilfsmittel, die es nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich hält (Paragraph 21 Abs. 1 SGB zehn). Es kann hierzu Unterlagen anderer Leistungsträger anfordern, Zeugen und Sachverständige vernehmen oder ihre schriftlichen Äußerungen zu den Akten nehmen. Möglich ist ferner auch die Untersuchung des Antragstellers. Die Mitwirkungspflichten des Antragstellers ergeben sich aus Paragraph 60-62 SGB eins. In der Praxis versucht das Versorgungsamt, Befunde vom Antragsteller selbst oder vom behandelnden Hausarzt einschließlich eventuell dort vorhandener Facharztbefunde zu erhalten. Aber auch Fachärzte werden um Befunde gebeten. Eine Untersuchung im Amt erfolgt aus Mangel an Versorgungsärzten nur noch in wenigen Fällen.
Wir empfehlen hier immer: Stelle deine Beeinträchtigungen, deine Leistungseinschränkungen und die durch die gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr möglichen Dinge so umfassend wie möglich dar. Die medizinische Diagnosen, eventuelle Bescheide der Berufsgenossenschaft sind nicht Aufgabe des Antragstellers sondern Aufgabe des Amtes.
Wie kannst du jetzt weiter vorgehen? Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes gehe bitte in den Widerspruch und begründe deinen Widerspruch mit den konkreten Dingen, die dich bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft behindern. Die Einschränkungen im Bereich der Erwerbstätigkeit (MdE) werden durch die Berufsgenossenschaft festgestellt. Hier siehst du aber schon den Unterschied. Wenn du bei der Berufsgenossenschaft eine Einschränkung von 30 % hast, bedeutet dies unweigerlich, dass wir viele weitere Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fehlen. Desweiteren beurteilt die Berufsgenossenschaft nur die Einschränkungen die du aufgrund des Unfalls hast, aber das Versorgungsamt hat alle Einschränkungen einzubeziehen. Wenn du nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung bereits am ersten Tag nach deiner Geburt an degenerativen Folgen deines Lebens leidest, so kannst du alle nicht altersgerechten Einschränkungen gegenüber dem Versorgungsamt geltend machen.
In diesem Verfahren, das jetzt von dir mit dem Widerspruch in Gang gesetzt wird würde ich allerdings als erstes Einsicht in die Akten des Versorgungsamtes nehmen. Die Begründung meines Widerspruches würde ich erst nach dieser Akteneinsicht ankündigen. Zum einen kannst du bei der Akteneinsicht bereits den Sachbearbeiter, der deinen Fall bearbeitet kennenlernen. Außerdem bist du dann bei ihm plötzlich keine Nummer oder Aktenzeichen mehr.

Grüße von der Seenixe

Bully1
24.02.2011, 18:43
Hallo
auch wenn die Bg 30 % Mde gibt heisst das noch lange nicht das er 50%
vom Va bekommt .
Ich habe 40 % Mde von der Bg aber nur 30 % vom Va
Die Bg rechnet zusammen und das Va nimmt den Höchsten Wert
habe 20 % auf die Wirbelsäule 20 % Tn und 30 % auf meine versteifte
Hand sind zusammen 70 % vom Va ,aber anerkannt nur 30 %
und das mit dem Gleichstellungsantrag muss auch gut überlegt werden


LG

Der Charly
24.02.2011, 20:38
Bully 1


Wenn du von der BG 40% hast und vom Versorgungsamt nur 30 % läuft bei dir aber gewaltig was schief!


Wenn sich deine Behinderung auf den gesamten Arbeitsmarkt gesehen mit 40% auswirkt, dann kann sie sich auf dein gesamtes Leben nicht weniger auswirken.


Das VA nimmt den höchsten Wert (bei dir 30%) und jede weitere festgestellte Behinderung über 20 wird mit jeweils 10 auf den höchsten Wert addiert was in deinem Fall 40 % wären.


An deiner Stelle würde ich das nochmal überprüfen lassen!

Grüssle