Vollständige Version anzeigen : Begutachtung nach §109
stinababy
05.02.2011, 18:53
Hallo,
in der nächsten Woche steht in dem Sozialgerichtsverfahren gegen die BG nun für meinen Mann das Gutachten nach §109 an.
Hat noch jemand Tipps für uns wie wir uns opimal vorbereiten sollten und was ganz wichtig ist zu beachten?
Gruß von stinababy
hi stina
lass dir die fragestellung an den ga geben.
mfg
pussi
stinababy
06.02.2011, 13:53
Hallo pussi,
die Fragestellung an den Gutachter habe ich in Kopie hier.
Habe vor auch noch einige Unterlagen die zur Sache stehen mit zu nehmen, ich denke mal das dies erlaubt ist.
Gruß von stinababy
hi, stina
da der ga vom gericht beauftragt wird, muss er deine aufzeichnungen nicht mal ansehen.
stelle deine unterlagen dem gericht zur verfügung, mit einer entsprechenden begründung, warum du deine unterlagen dem ga vorlegen willst/musst.
wenn das gericht deine aufzeichnungen an den ga weiterleitet, muss er deines einbeziehen.
viele ga wissen nicht, dass das 109-er-ga aus der tasche des zu begutachtenden gezahlt wird.
es kann dir auch passieren, dass das ga nach aktenlage erfolgt - dann nützen dir deine unterlagen nix.
mfg
pussi
stinababy
07.02.2011, 08:12
Hallo pussi,
der termin ist diese Woche, also kein Gutachten nach Aktenlage und in der Einladung stand geschrieben, das man nach Möglichkeit Röntgenbilder, MRT Aufnahmen und Arztberichte mitbringen soll, also gehe ich schon davon aus, das er sich das ansehen wird.
Durch eine Nachfrage meinerseits weiß der Gutachter auch sehr wohl das dies Gutachten von uns privat getragen wird.
Gruß von stinababy
gummibär
07.02.2011, 12:17
Hallo Stinababy!
Drück Euch ganz fest beide Daumen...
Hoffentlich hab Ihr einen unparteiischen Gutachter gefunden, der es Euch endlich ermöglicht die BG in die Schranken zu weisen.
Toi,toi,toi...
Berichte mal bite hinterher.
Gruß- Gummibär
bertel01
07.02.2011, 14:54
Hallo Stinababy,
Ich war vor 6 Wochen zu einer 109 GA. Da ich den Gutachter selber ausgesucht habe, konnte ich mich auch einbringen. Der GA hat mich auch beraten und mir auch Tipps gegeben wie ich mich verhalten sollte und mir auch gesagt was ich auf keinen Fall sagen soll.
Das GA ist sehr gut für mich ausgefallen mit einer Gesammt MdE von 50%.
LG Wolfgang
stinababy
07.02.2011, 17:04
Hallo bertel und gummibär,
also Gutachten ist heute gelaufen und das ganz in unserem Sinne.
Die MDE die wir erwartet haben hat sich bestätigt und er kann es auch aus med. Sicht begründen.
Wir sind nun in der Hinsicht schon erleichert, ich fürchte aber das Sozialgericht wird nun ein Obergutachten anfertigen lassen und wer weiß auf wen wir da wieder treffen werden.
Der Gutachter heute hat auch gesagt das es sich eindeutig um einen Behandlungsfehler handelt, aber in der Hunsicht haben wir ja schon versucht dagegen vor zu gehen und außer Anwaltskosten ist da ja gar nichts bei rum gekommen, die Gutachten sind auch alle sowas von bestochen, da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.
Nun mal abwarten was passieren wird.
L.G. stinababy
Hallo stinababy,
so wie bei dir ist es bei mir auch gelaufen und jetzt folgt das Obergutachten termin habe ich schon.
Lg.tdy
stinababy
07.02.2011, 18:25
Hallo tdy,
genau so befürchte ich das auch, lass mich überraschen, aber wir sind schon darauf eingestellt das es so laufen wird.
L.G. stinababy
Hallo an alle,
wer kann mir sagen was die Äußerung bedeutet :
Auf die Frage an einen vom Gericht bestimmten Gutachter machen Sie auch Bg Gutachten bzw. erstellen Sie auch für die Bg Gutachten?
Antwort:
Es besteht Bg Zulassung und wenn die Bg mal ein neutralen Gutachten braucht werden wir beauftragt.
Lg. tdy
Der Charly
11.02.2011, 15:53
Hallo tdy
Ich glaub die GB die einen neutralen Gutachter braucht muss erst noch gegründet werden!:D
Grüssle
Hallo Der Charly,
Danke, genau das denke ich auch. Ich war absolut erstaunt über diese Aussage.Habe dies per Protokoll sofort an meinen Rechtsanwalt weiter geleitet.Wie kann man für jemanden arbeiten und gleichzeitig Neutral sein das ist doch gar nicht möglich bzw. in Einzelfällen vielleicht. Ich verstehe auch gar nicht wie ein vom Gericht benannter Gutachter eine solche Aussage tätigen kann.
Lg.tdy
Sekundant
11.02.2011, 16:42
Es besteht Bg Zulassung und wenn die Bg mal ein neutralen Gutachten braucht werden wir beauftragt.
Die Antwort kann nur zwei Bedeutungen haben:
a) Sie ist wie meist falsch, sprich keine Spur von Neutralität, aber genug Aufträge für den GA
b) Sie ist (ausnahmsweise) richtig, dann wird er wohl kaum einen Auftrag erhalten
Meine Frage wäre nur noch gewesen: "Wie viele Aufträge erhalten Sie von BG's monatlich/jährlich?"
Gruss
Sekundant
Rosamunde
14.02.2011, 17:20
Wir haben auch eine Begutachtung nach § 109 hinter uns. Diese Woche ist
die Gerichtsverhandlung beim Landessozialgericht. wir sind gespannt, was für ein Ergebnis da heraus kömmt.
stinababy
14.02.2011, 21:01
Hallo,
wäre schön wenn du uns an dieser Stelle von dem Ausgang deiner Gerichtsverhandlung berichten würdest.
Wielange hast du auf den Verhandlungstermin gewartet nachdem das 109er Gutachten erstellt war
L.G. stinababy
stinababy
15.02.2011, 21:11
Hallo Rosamunde,
ich kann mir eigendlich nicht vorstellen das die die gegenerische Versicherung des Schadenverursachers eiinfach den Verdienstausgleich einstellen darf.
Wenn dein Mann AU geschrieben ist, dann kann er zumindest i.M. noch nicht arbeiten, egal was die DRV festgestellt hat.
Wenn jemand z.Z. AU ist müssen die zahlen, auch wenn er in den Augen der DRV nicht erwerbsunfähig ist.
Liegt denn ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichtes vor das dein Mann nicht erwerbsunfähig ist?
Wenn ja, habt ihr Berufung vor dem LSG eiingelegt
L.G. stinababy
Rosamunde
17.02.2011, 15:37
Hallo stinababy,
ja es liegt ein Urteil des Sozialgerichts vor, daß mein Mann erwerbsfähig sei. Die haben sich an dem Abschlußbericht der reha (Einrichtung der DRV) hochgezogen, die hatten das geschrieben. Gestern kam wieder ein Brief von der gegner. Haftpflicht, sie könnten das Attest des Hausarztes nicht akzeptieren. Sie seien lt. Urteil des Sozialgerichts im Recht, und mein Mann sei erwerbsfähig. Sie würden das Verdienstausfallgeld nicht mehr zahlen. Anfang Juni läuft das Arbeitslosengeld aus. Mein Mann ist seit dem Unfall krankgeschrieben. Jetzt hat er seit einigen Wochen so Schmerzen im Unterarm. Der Neurologe meint, daß dies Spätfolgen des Unfalls sind. Mitte
März ist eine erneute MRT Untersuchung der re. Schulter. Die Versicherung
verlangt in dem Brief gestern, daß Mann erneut untersucht werden soll. Die wollen einen Arzt benennen. Muß mein Mann auch eine Reha mitmachen, obwohl die letzte nichts gebracht hat und diesen Arzt von der Versicherung akzeptieren. Wie geht das nach dem Arbeitslosengeld weiter trotz AU? Der Arzt ist doch mit Sicherheit "geschmiert"
Rosamunde
17.02.2011, 15:43
Hallo sitnababy,
wir werden wohl vors Landessozialgericht gehen müssen. Aber etwas muss
ich noch mitteilen. Wir haben ja wegen der BG heute eine Gerichtsverhandlung gehabt vor dem Landessozialgericht. Dann kommt heute der Brief vom Anwalt, daß er aus Kostengründen nicht zur Verhandlung geht und daß nach Aktenlage entschieden werden könne.
hi, rosamunde
nicht nach aktenlage!
wenn du weisst, was für dich positiv drin ist, auch nicht.
was hältst du vom schriftlichen verfahren?
vorher deine persönliche akteneinsicht!
mfg
pussi
Rosamunde
17.02.2011, 17:24
Hallo pussi,
das Gutachten nach & 109 war teils positiv, teils negativ für uns.Es war auch in sich widersprüchlich. Das hatte der Anwalt auch dem Gericht mitgeteilt. Wir verstehen nicht, warum er nicht zur Verhandlung gegangen ist. Wenn nur der Anwalt der Gegenseite anwesend war, kann es scheinlich nur negativ ausgehen. Er hatte geschrieben, daß er aus Kostengründen nicht zur Verhandlung gegangen ist und daß auch nach
Aktenlage entschieden werden kann. Bin gespannt, welches Urteil heute
gesprochen wurde.
Kasandra
17.02.2011, 17:28
Hallo Rosamunde,
warum bist nicht wenigstens Du zum Deinem eigenen Gerichtstermin gegangen?
Viele Grüße
Kasandra
Rosamunde
17.02.2011, 17:38
Hallo kasandra,
der Anwalt wollte zur Verhandlung gehen. Heute mittag nach Ablauf der Verhandlung kam der Brief, daß er nicht zur Verhandlung aus Kostengründen geht. Da war für uns alles zu spät
Kasandra
17.02.2011, 17:44
Hallo Rosamunde,
klar, ich war entsetzt und sprachlos über das, was Euer RA mit Euch abgezogen hat. Gar keine Frage.
Dem würde auch auch ganz gehörig einen Einlauf verpassen. Für mich ist das Arbeitsverweigerung und dann noch mit dieser Nummer auf den letzten Drücker den Brief schreiben.
Ich hoffe, Du hast gelernt, dass man sich nicht auf andere verlassen soll, kann o. darf.
Dennoch verstehe ich persönlich nicht, warum Du nicht hingegangen bist.
Also mal ganz ehrlich, wenn ich klage und es kommt dann "mein Tag" - da will ich doch teilnehmen, möchte die Möglichkeit haben noch Stellung zu nehmen, die Möglichkeit noch irgendwie einwirken zu können.
Ich möchte wissen was verhandelt und verkündet wird.
Das ist halt der Punkt den ich bei Dir nicht verstehe. Auf mich wirkt es irgendwie, Du klagst und der Rest ist nicht so wirklich wichtig für Dich.
Viele Grüße
Kasandra
bertel01
18.02.2011, 19:53
Hallo,
ich kann mich Kasandra nur anschließen.
Seit meinem Unfall 08.08 und dem ´BG GA im 03.09 arbeite ich darauf hin das die BG in ihre Schranken gewiesen wird.
Nicht und niemand kann mich davon abhalten der Verhandlung bei zu wohnen und evtl. noch Einfluss zu nehmen.
LG Wolfgang
bertel01
19.02.2011, 15:53
Hallo@all
habe heute von dem Anwalt des SoVb bescheid bekommen, dass die BG das GA anzweifelt. War nicht anders zu erwarten werde mich am Montag mit dem Anwalt in Verbindung setzen und fragen wie es weiter geht.
LG Wolfgang
stinababy
19.02.2011, 16:11
Hallo Bertel,
mal wieder das übliche, wie sollte es auch anders sein.
Ich gehe mal davon aus das SG wird nun ein Obergutachten in Auftrag geben, das heißt dann mal wieder warten,warten, warten und auch einen Patienten freundlichen Gutachter hoffen.
Ich schätze bei uns wird es genauso laufen.
L.G. stinababy
Hallo Bertel 01 und stinabbaby,
genau wie bei euch wurde mein Positivgutachten von der Bg angezweifelt wie sollte es auch anders sein. Obergutachter wurde vom Gericht benannt habe diesen auch mittlerweile hinter mich gebracht. Jetzt heißt es wieder warten warten warten wie es ausgeht. Wobei ich jetzt schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann wie das ausgeht. Jetzt ist erst einmal warten angesagt bis das Gutachten beim SG eintrudelt.
Lg. tdy
stinababy
19.02.2011, 19:12
Hallo tdy,
halte uns auf dem laufenden, ich bin auch gespannt wie das ausgeht.
Ich warte i.M. auch auf Bescheid vom Gericht, denn das Gutachten ist dort schon angekommen, aber es wird werden wie bei dir und Bertel, das weiß ich jetzt schon.
L.G. stinababy
Hallo stinababy und alle anderen,
heute kam mein Gutachten von dem gericht bestellten Obergutachter.
MDE 0% alles Vorschäden. Ich hatte niemals Vorschäden.
Ich habe mindestens 10 Begutachtungen hinter mir dies waren alle mit mindestens 10% bis 30% nur der Obergutachter der laut eigener Aussage auch Bg Gutachten erstellt wenn die mal ein neutrales brauchen bestätigt 0%. Wunderheilung ich bin gesund bzw. nicht gesund alles Vorschäden.
Das heißt für mich weiter kämpfen.
Mein rechtsanwalt schreibt: Wir gehen davon aus das die Klge abgewiesen wird, und bitten um Mitteilung ob Sie einer Klagerücknahme zustimmen oder ob Sie eine Entscheidung des Sozialgerichts erreichen wollen.
Wer weis was jetzt kommt ? Klageabweisung?
Ich habe meinen Rechtsanwalt soeben darüber informiert das ich die Klage nicht zurücknehmen werde.
Ein Gutachten entscheidet über den Ausgang eines Verfahrens ohne das es je einen Termin gegeben hat? Und das von einem nicht neutralen sondern von einem Gutachter dessen Arbeitgeber die Bg ist?
Wo sind wir hier?
Ich wurde seit 2007 Unfallchirurgisch behandelt und das Gericht bestellt ein Orthopädisches Fachgutachten ist soetwas richtig?
Lg.tdy
stinababy
15.03.2011, 20:45
Hallo tdy,
ich hatte dir ja schon über PN geschrieben was ich davon halte.
Aber ich könnte mich schon wieder so übersolch eine Frechheit aufregen, wobei man das nicht soll, denn die BG und diese Gutachter sind es echt nicht wert.
Ich kann dir echt nur sagen, kämpfe weiter, denn ich habe hier schon sehr oft gelesen, das SG ist nur eine Übung und fast alles wird in erster Instanz abgeschmettert.
Also weiter zum LSG und nicht locker lasssen.
Lass dir von deinem Hausarzt eine Bescheinigeng erstellen das du nie vor dem Unfall auf diese Sache behandelt worden bist.
Du kannst das aber auch bei der KK anfordern, dauert nur etwas länger, wichtig ist nur das du in Bezug auf die Vorschäden was in der Hand hast.
L.G. stinababy
Hallo stinababy.
Danke, werde die Bescheinigung bei der KK noch heute anfordern.
Was kann ich sonst noch tun bzw. gebrauchen oder anfordern fürs Gericht?
Ich lasse mich so schnell nicht unter kriegen obwohl dies total nervig und einfach unverschämt ist.
Dem Gutachter Dr Taubert in Bendorf sind weitere Gutachtenaufträge seines Arbeitgeber Bg sicher.
Was mir nicht einleuchtet wieso gibt es keine Gutachter die nur für die Gerichte tätig sind ? Somit wäre Befangenheit ausgeschlossen. Nur was jetzt so abläuft sind doch überwiegend befangene Gutachter. Diese sind darauf angewiesen von der bg Aufträge zu erhalten.
Lg. tdy
Hallo stinababy,
komme gerade von der KK bei dieser sind nur Krankschreibungen registriert und keine Behandlungen. Über Behandlungen haben die KK generell keinen Einblick nur Behandlungen mit Krankschreinbungen. Nur die Hausärzte oder behandelnden Ärzte haben darüber kenntnis.
Die KK sagt das diese für Behandlungen einen Pauschbetrag zahlen.
Finde das ganze zwar äußerst merkwürdig aber meine Hausarzt bestätigte mir das. Nur bei einem Pauschbetrag muss doch auch aufgeführt sein weshalb man in Behandlung war.Auch sprach ich meine KK auf datenschutz verletzung an diese sagte mir das die an alle Behörden einschl. Bg auf Anfrage einfach meine daten ohne meine erlaubnis raus geben dürfen das finde ich absolut krass. Habe mich bei der KK beschwert mal sehen was dabei rum kommt. Der Datenschutzmitarbeiter war bei einer Datenschutzschulung. Mal abgesehen davon das nichts schlimmes preisgegeben wurde aber was geht es die bg an ob ich eine Grippe oder andere Erkältungen hatte die nichts mit dem Unfall zu tun hatten. Datenschutz wird bei den KK scheinbar nicht eingehalten.
Lg. tdy
Kasandra
16.03.2011, 10:46
Hallo tdy,
klar hat die KK sämtliche Diagnosen von Dir.
Haste z. B. den Blindarm raus bekommen, warste ja auch AU.
Auf dem AU-Schein steht dann z. B. K35.9
Ein paar Monate später haste dann mal eine Woche einen gelben Schein wegen Grippe gehabt.
Also bekommt die KK die Diagnose J06.9
Bei Abfrage der BG druckt die KK ganz brav alle Deine Diagnosen die Du schon im Leben hattest brav aus.
Bei einem Beinbruch hat es die BG überhaupt nichts an zu gehen, ob Du eine Blindarmoperation oder einen Schnupfen hattest.....
Warum fragt die BG diese Daten ab? Sie suchen dann einen Ansatz, warum sie Deine Beinprobleme ablehnen können in Deiner Krankengeschichte.
Soviel zu der Antwort Deiner KK!
Viele Grüße
Kasandra
hi tdy
also ich kann dir nur sagen vor meiner verhandlung am lsg hat dass gericht meine akte eingeholt einmal von der kk und von meinem hausartzt und so weiter.
eins habe ich aber gelernt wenn man will geht alles,so schenll kannst du nicht schauen wenn die ganze sch..... bande wollen dann gehts ratz fatz.
kämpfe bis zum ende, es ist schwer ich spüre es selber aber wir müssen bleibt nichts anders übrig.
lg micca
stinababy
16.03.2011, 15:41
Hallo tdy,
mir hatte man damals bei der KK gesagt, das sie so eine Stelle haben, wo alles gespeichert ist, dort können die das anfordern, das kann wohl ein paar Wochen dauern.
Vieleicht weiß da noch jemand anderes etwas drüber.
L.G. stinababy
Hallo tdy
bei mir hat die BG auch die Krankenkasse angeschrieben wollte alle Unterlagen haben seit ich in der Krankenkasse bin habe mit meiner KK gesprochen das müßten sie bekam ich zur Antwort. Es waren bei mir aber nur die letzten ca 13 Jahre mit schlüssel und Kurzdiagnose damit der SB es leichter hat und nicht nachblättern muß was hinter dem Schlüssel steht. Ich habe dies bei meinem SB angefordert ob ich alles bekommen habe in Kopie weiss ich natürlich nicht. Da sie bei meiner Anforderung der Akten nicht wie ich verlangt hatte die Seitenzahl bestätigt haben.
Ich habe beim VDK sowie bei dem SVD auch keine Hilfe bekommen die BG gewinnt ja immer man kann auch erst was machen wenn man eine Ablehnung bekommen hat. Ich habe aber auch schon gutes vom SVD gehört leider nicht an meinem Wohnort. Mir ist dann rausgerutscht warum wagt sich keiner an die BG .
Ich drücke Dir die Daumen das Du erfolg hast.
Liebe Grüße
Lilo
Hallo Lilo,
fordere noch einmal eine Vollständigkeitserklärung zu der Dir übergebenen Akte an. Falls Sie dies nicht mehr genau sagen können, dann lasse Dir Deine Akte erneut komplett mit genau dieser Vollständigkeitserklärung kopieren. Ansonsten befindest Du Dich scheinbar noch im Verwaltungsverfahren und kannst gegen die Verweigerung dieser Erklärung gerichtlich vorgehen. Manchmal reicht auch eine Beschwerde an den Vorstand der VBG, um Deinen Sachbearbeitern etwas Dampf unter dem Hintern zu machen. Nicht alle sind der Meinung, das Recht beugen zu können, wie man es gerade in den Kram passt. Gerade von der VBG sind immer viele Mitarbeiter hier im Forum, arbeite einfach mal mit Namen, vielleicht geht es dann auch ganz schnell. ;)
Vielleicht hat da einer nur nicht in der Ausbildung aufgepasst.
Gruß von der Seenixe
Hallo seenixe,
lieben Dank für den Hinweiß.
1. Jetzt muß ich mal ganz naiv fragen Du schreibst:
Zitat
Ansonsten befindest Du Dich scheinbar noch im Verwaltungsverfahren und kannst gegen die Verweigerung ....
Was bedeutet Verwaltungsverfahren bitte nicht lachen.
2. Ich bin kurz vor den 78 Wochen und in der Wiedereingliederung mit dem hinweis wenn sie es nicht bis zu den 78 Wochen schaffen voll zu arbeiten dann werden sie arbeitslos.
Mein Arzt meinte über diese kann man nicht hinaus weiter Eingliederung und Zahlung machen. Wie kann ich davorgehen. Da ich es jetzt schon nur recht schlecht kann die Zähne zusammen beisse um es zu schaffen. Es ist ja nicht so, das ich nicht arbeiten will.
Liebe Grüße
Lilo
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