raffel1
02.02.2011, 23:10
MdE- Klage abgewiesen
Wie in früheren Berichten den Mitstreitern in UO.de geschildert, hatte ein Gabelstaplerfahrer meiner Ehefrau, als diese auf dem Weg vom Betriebs- Hauseingang zu ihrem Arbeitsplatz war, aus großer Höhe eine Palette und weitere Sachen wie Drahtkörbe usw. auf den Kopf geworfen.
Allein die Gesundheitsfolgen waren und sind beträchtlich! Im Bruchteil von Sekunden wurde aus einer lebenslustigen Frau ein Wrack: Doppelter Schädelbasisbruch, Schädel von der Stirn rechts bis zur Nasenwurzel gerissen, Gehirnblutung, Schäden am Kopfgelenk (nach Volle), kognitive Störungen, HWS + LWS- Schäden, tagtägliche schwere Dauerkopfschmerzen mit mehrfachem Erbrechen usw. usw.
Die Berufsgenossenschaft hatte zuerst ein MdE von 50 % zugebilligt. Nach der Begutachtung durch Ihre BG- Gutachter in Bergmannsheil wurden aus den 50 % auf einmal 20 %.
Dagegen hatten wir 2005 beim Sozialgericht Köln Klage eingereicht. Im Dezember vergangenen Jahrees (2010), wurde am Sozialgericht in Köln über unsere Klage entschieden.
Eigentlich hätte gar keine Verhandlung mehr stattfinden müssen. Das Ergebnis stand u.E. für das Gericht bereits drei Wochen nach dem Einreichen der Klage fest:
Die Klage wurde abgewiesen!
Nach Ansicht des Gerichtes lägen keine schwerwiegenden Gesundheitsstörungen vor.
Neben unserer naiven Vorstellung in einem Rechtsstaat zu leben, hatte uns unser grenzenloses Vertrauen in die Ärzteschaft in DE den Rest gegeben.
Wir hatten von der Möglichkeit des § 109 SGG gebrauch gemacht und auf Empfehlung der Uni Köln eine Ärztin der Uni- Klinik Aachen als Gutachterin vorgeschlagen. Dummerweise hatten wir das Risiko nicht gestreut sondern die Gutachterin für die Fachgebiete Neurologie, Neurochirurgie und Endokrinologie vorgeschlagen – Dümmer gings halt von uns nicht!
Mit der Gutachterin, nennen wir diese einfach mal (synonym) Dr. Kreischende- Amsel (K-A) wurden zwei Gesprächstermine geführt. Bereits beim ersten Gespräch mußten wir uns Ihr Gejammer über den Berg Akten anhören. Schnell wurde klar, auf wessen Linie die Kreischende- Amsel lag. Hier war kein faires und objektives Gutachten sondern ein Gutachten ganz im Sinne der Berufsgenossenschaft, abgestützt auf die aktenkundigen Gutachten der BG, zu erwarten.
Die von uns eingeholten Gutachten und Arztberichte von Volle, Binz, Müller- Kortkamp, Kersebaum usw. wurden erst gar nicht berücksichtigt oder als nicht nachvollziehbar abgetan.
Unsere eigenen Stellungnahmen zu Fehlern und Widersprüchen in den BG- Gutachten waren anscheinend schneller in der Nullablage des Gerichtes als die Post sie hatte zustellen können.
In der Halbzeit des Verfahrens hatten wir, um besser dazustehen, noch kostenträchtig einen Anwalt gechartert. Da wir ohnehin nicht viel Geld hatten, tat dies schon weh!
Nun, dem Anwalt trugen wir unsere Sorgen und Befürchtungen über Dr. Kreischende-Amsel vor. Er meinte, wir sollen ruhig mal abwarten, wie das Gutachten ausfällt. Ggf. würde er bei Gericht einen Antrag stellen, das Gutachten nicht zu verwerten.
Es kam wie es kommen mußte. Die Kreischende- Amsel fertigte für das Gericht ein Gutachten, wie es u.E. einseitiger, boshaftiger und unfairer nicht sein konnte.
Jetzt warteten wir auf unseren Anwalt. Er hatte ja ggf. beim Gericht beantragen wollen, das Gutachten nicht zu verwenden.
Wir warteten vergebens! Unser Anwalt klärte uns darüber auf, daß s.W. noch nie ein Gutachten aus ... Gründen von Gericht verworfen worden sei.
Damit war der Ausgang und Erfolg unserer Klage besiegelt.
Die Klage um ein höheres MdE wurde vom Sozialgericht Köln abgewiesen. Ganz nebenbei bekam die Berufsgenossenschaft vom Gericht noch bestätigt,, daß quasi keine größeren unfallbedingten Gesundheitsschäden bei meiner Frau vorlägen.
Wir waren auf der ganzen Linie gescheitert, mit unserer Klage, mit unserer Naivität usw. Aber dafür haben wir nunmehr u.E. ein schönes Unrechturteil in den Händen.
Erfolgreich dagegen war die Berufsgenoseenschaft, deren Aufgabe es u.a. sein sollte, in den Betrieben dafür zu sorgen, daß die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden und solche Unfälle wie der meiner Ehefrau nicht passieren.
Jetzt kommt noch eine kleine Spitze: Es dauerte keine drei Wochen, da kam Post von der Berufsgenossenschaft. Sie wollte die Namen der Krankenversicherungen meiner Frau benannt bekommen, damit sie dort die Kosten der Unfallbehandlung zurückfordern könne, die Ihr zu Unrecht aufgebürdet worden waren. Nach dem Gerichtsurteil des Sozialgerichtes lägen ja so gut wie keine Unfallschäden vor.
raffel1
Wie in früheren Berichten den Mitstreitern in UO.de geschildert, hatte ein Gabelstaplerfahrer meiner Ehefrau, als diese auf dem Weg vom Betriebs- Hauseingang zu ihrem Arbeitsplatz war, aus großer Höhe eine Palette und weitere Sachen wie Drahtkörbe usw. auf den Kopf geworfen.
Allein die Gesundheitsfolgen waren und sind beträchtlich! Im Bruchteil von Sekunden wurde aus einer lebenslustigen Frau ein Wrack: Doppelter Schädelbasisbruch, Schädel von der Stirn rechts bis zur Nasenwurzel gerissen, Gehirnblutung, Schäden am Kopfgelenk (nach Volle), kognitive Störungen, HWS + LWS- Schäden, tagtägliche schwere Dauerkopfschmerzen mit mehrfachem Erbrechen usw. usw.
Die Berufsgenossenschaft hatte zuerst ein MdE von 50 % zugebilligt. Nach der Begutachtung durch Ihre BG- Gutachter in Bergmannsheil wurden aus den 50 % auf einmal 20 %.
Dagegen hatten wir 2005 beim Sozialgericht Köln Klage eingereicht. Im Dezember vergangenen Jahrees (2010), wurde am Sozialgericht in Köln über unsere Klage entschieden.
Eigentlich hätte gar keine Verhandlung mehr stattfinden müssen. Das Ergebnis stand u.E. für das Gericht bereits drei Wochen nach dem Einreichen der Klage fest:
Die Klage wurde abgewiesen!
Nach Ansicht des Gerichtes lägen keine schwerwiegenden Gesundheitsstörungen vor.
Neben unserer naiven Vorstellung in einem Rechtsstaat zu leben, hatte uns unser grenzenloses Vertrauen in die Ärzteschaft in DE den Rest gegeben.
Wir hatten von der Möglichkeit des § 109 SGG gebrauch gemacht und auf Empfehlung der Uni Köln eine Ärztin der Uni- Klinik Aachen als Gutachterin vorgeschlagen. Dummerweise hatten wir das Risiko nicht gestreut sondern die Gutachterin für die Fachgebiete Neurologie, Neurochirurgie und Endokrinologie vorgeschlagen – Dümmer gings halt von uns nicht!
Mit der Gutachterin, nennen wir diese einfach mal (synonym) Dr. Kreischende- Amsel (K-A) wurden zwei Gesprächstermine geführt. Bereits beim ersten Gespräch mußten wir uns Ihr Gejammer über den Berg Akten anhören. Schnell wurde klar, auf wessen Linie die Kreischende- Amsel lag. Hier war kein faires und objektives Gutachten sondern ein Gutachten ganz im Sinne der Berufsgenossenschaft, abgestützt auf die aktenkundigen Gutachten der BG, zu erwarten.
Die von uns eingeholten Gutachten und Arztberichte von Volle, Binz, Müller- Kortkamp, Kersebaum usw. wurden erst gar nicht berücksichtigt oder als nicht nachvollziehbar abgetan.
Unsere eigenen Stellungnahmen zu Fehlern und Widersprüchen in den BG- Gutachten waren anscheinend schneller in der Nullablage des Gerichtes als die Post sie hatte zustellen können.
In der Halbzeit des Verfahrens hatten wir, um besser dazustehen, noch kostenträchtig einen Anwalt gechartert. Da wir ohnehin nicht viel Geld hatten, tat dies schon weh!
Nun, dem Anwalt trugen wir unsere Sorgen und Befürchtungen über Dr. Kreischende-Amsel vor. Er meinte, wir sollen ruhig mal abwarten, wie das Gutachten ausfällt. Ggf. würde er bei Gericht einen Antrag stellen, das Gutachten nicht zu verwerten.
Es kam wie es kommen mußte. Die Kreischende- Amsel fertigte für das Gericht ein Gutachten, wie es u.E. einseitiger, boshaftiger und unfairer nicht sein konnte.
Jetzt warteten wir auf unseren Anwalt. Er hatte ja ggf. beim Gericht beantragen wollen, das Gutachten nicht zu verwenden.
Wir warteten vergebens! Unser Anwalt klärte uns darüber auf, daß s.W. noch nie ein Gutachten aus ... Gründen von Gericht verworfen worden sei.
Damit war der Ausgang und Erfolg unserer Klage besiegelt.
Die Klage um ein höheres MdE wurde vom Sozialgericht Köln abgewiesen. Ganz nebenbei bekam die Berufsgenossenschaft vom Gericht noch bestätigt,, daß quasi keine größeren unfallbedingten Gesundheitsschäden bei meiner Frau vorlägen.
Wir waren auf der ganzen Linie gescheitert, mit unserer Klage, mit unserer Naivität usw. Aber dafür haben wir nunmehr u.E. ein schönes Unrechturteil in den Händen.
Erfolgreich dagegen war die Berufsgenoseenschaft, deren Aufgabe es u.a. sein sollte, in den Betrieben dafür zu sorgen, daß die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden und solche Unfälle wie der meiner Ehefrau nicht passieren.
Jetzt kommt noch eine kleine Spitze: Es dauerte keine drei Wochen, da kam Post von der Berufsgenossenschaft. Sie wollte die Namen der Krankenversicherungen meiner Frau benannt bekommen, damit sie dort die Kosten der Unfallbehandlung zurückfordern könne, die Ihr zu Unrecht aufgebürdet worden waren. Nach dem Gerichtsurteil des Sozialgerichtes lägen ja so gut wie keine Unfallschäden vor.
raffel1