Vollständige Version anzeigen : Beweiskraft/Beweiswert ärztlicher Dokumente
Hallo,
hat jemand Fundstellen in der juristischen Literatur, die Stellungnahmen zum Beweiswert oder zurBeweiskraft von ärztlichen Dokumenten (Arztbericht, Diagnosen, Attest) enthalten?
Hintergrund:
Eine Versicherung versucht eine Versicherte anhand teilweise mehr als 10 Jahre alter Dokumente aus denen die Behandlung einer depressiven Störung hervorgeht, als massiv depressiv und durchgängig suizidgefährdet darzustellen.
Soweit ich verstanden habe, sind aber Arztberichte einer objektiven Bewertung nicht zugänglich, da sie Meinungen und Auffassungen des Arztes zum jeweiligen Zeitpunkt enthalten. U.a. deshalb dürfen Arztberichte auch unrichtige Diagnosen oder Therapien enthalten.
Meine Schlussfolgerung ist nun, dass Arztberichte deswegen als Beweismittel nur sehr eingeschränkt geeignet sind.
Ist das richtig?
Gibt es juristische Kommentare oder Urteile, die in die Richtung gehen?
Oder mache ich einen Fehler bei meinen Überlegungen?
(Es geht um Zivilrecht.)
Grüße
oohpss
Herzblut
27.01.2011, 10:07
Hallo oohps,
habe ein Urteil gefunden, in welchem es heisst
[....Ausschlaggebend für den Beweiswert ist grundsätzlich somit weder die Herkunft eines Beweismittels noch die Bezeichnung der eingereichten oder in Auftrag gegebenen Stellungnahme als Bericht oder Gutachten, sondern nur die Zuverlässigkeit der Aussage (BGE 125 V 352 E. 3a mit Hinweisen; Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts [EVG; seit 1. Januar 2007: Sozialrechtliche Abteilungen des Bundesgerichts] vom 30. Juli 2002 [U 38/02] i.S. A., E. 3.2; PVG 1996 Nr. 89, 267). ....]
http://www.gerichte.sg.ch/home/dienstleistungen/rechtsprechung/aktuelle_entscheide1/entscheide_2010/uv_-_unfallversicherung/uv_2009_81.html
oder
[....
Sowohl im Privatrecht wie Strafrecht als auch im Sozialversicherungsrecht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Das Gutachten ist aufgrund seiner Überzeugungskraft zu würdigen, d.h. der Richter ist an keine Regeln über den Wert eines Beweismittels gebunden. Trotz dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung hat es die Rechtsprechung als vereinbar erachtet, eine gewisse Rangordnung zum Stellenwert medizinischer Berichte aufzustellen.....]
http://www.krlaw.ch/news/medSachverhalt.pdf
Grüßle vom Herzblut
Sekundant
27.01.2011, 11:20
Hallo Herzblut,
ob die scheizer Rechtsprechung hier Anerkennung findet :rolleyes:?
Gruss
Sekundant
Herzblut
27.01.2011, 11:55
Hallo Sekundant,
die Schweizer haben auch die Löcher hier in den Käse gebracht;)
Ne, im Ernst ...... aber mit der Beweiswürdigung ist es hier nicht viel anders!
Manchmal hilft es auch über den Tellerrand hinaus zu schauen. Meine Meinung;)
@oohps: es handelt sich hier nicht um Petra Heller, über die im I-Net der offene Brief existiert, oder?
Grüßle vom Herzblut
Siegfried21
27.01.2011, 12:15
Hallo Herzblut,
deinNe, im Ernst ...... aber mit der Beweiswürdigung ist es hier nicht viel anders!
Manchmal hilft es auch über den Tellerrand hinaus zu schauen. Meine Meinung
Meine auch!
Anbei das Schweizer Urteil in pdf.
Grüße
Siegfried21
... Petra Heller ...
Hallo Herzblut,
der Name sagt mir nichts.
Grüße
oohpss
Hallo Herzblut,
Danke für das Engagement!
....Ausschlaggebend für den Beweiswert ist grundsätzlich somit ... nur die Zuverlässigkeit der Aussage ....
Genau das ist klar und nicht streitig. Ich suche Entscheidungen/Kommentare, die dem Gericht offenbaren, dass Arztberichte nur eine sehr eingeschränkte Zuverlässigkeit haben können.
Angedeutet, aber nicht ausgeführt, wird dies in der weiteren Fundstelle von Dir:
... eine gewisse Rangordnung zum Stellenwert medizinischer Berichte aufzustellen.....
Das ergibt sich konsequenterweise aus dem, was allgemeiner Stand im Medizinrecht ist: Arztberichte (einer Behandlung) sind "Augenblicksbeschreibungen" einer Auffassung, die sich beim Arzt gebildet hat und müssen nicht den Tatsachen entsprechen. Diagnosen dürfen nicht vorhandene Erkrankungen dann enthalten, wenn die Befunderhebung die Schlussfolgerung lt. med. Standards zulässt. Die Differentialdiagnostik erlaubt Therapieversuch nicht (sofort) richtig erkannter Erkrankungen. Arztbericht dürfen Verdachtsdiagnosen ebenso enthalten wie Diagnosen als Arbeitshypotesen.
Damit der Anwalt dies bei Gericht so einbringen kann, dass das Gericht es nicht "übersehen" kann, wäre eine entsprechende Fundstelle sehr, sehr hilfreich.
Grüße
oohpss
Herzblut
27.01.2011, 17:22
Hallo oohps,
dann werde ich mal schauen, was der Tellerrand so hergibt!
Querdenken war noch nie verkehrt!
Grüßle vom Herzblut
P.S. Petra Heller ..... http://www.petra-heller.com/fileadmin/user_upload/petra-heller/Herbst/Rascher/Jugendamt/Lassmann/bilder_unterschr/Offener_Brief_vom_1._September_2006_Zwangspsychiat risierung_-_Analyse_Epikrise.pdf
..... spektakulär!
..... spektakulär!
Warum?
Ähnliches hätte ich auch zu bieten.
Psychiater ist der Berufszweig mit der höchsten Suizidquote.
Mich wunderts nicht mehr.
Grüße
oohpss
Herzblut
28.01.2011, 07:00
Guten Morgen oohps,
meinst Du sowas hier?
[....Anerkannt ist des Weiteren, dass es sich bei ärztlichen Diagnosen grundsätzlich
um Werturteile handelt. Zwar werden in entsprechenden ärztlichen Äußerungen
regelmäßig auch Tatsachen behauptet, etwa die Beobachtung bestimmter, der
Diagnose zugrunde liegender Symptome. Der Schluss, den ein Arzt mit einer
Diagnose aus den vorliegenden Fakten zieht, ist jedoch eine aus seiner
fachlichen Einschätzung gewonnene Bewertung und nicht die Behauptung einer
Tatsache.....]
http://www.abekra.de/Recht/PatientInnen_Versichertenrechte/OVG-NRW_13E1108-08.pdf
Grüßle vom Herzblut
... meinst Du sowas hier?
http://www.abekra.de/Recht/PatientInnen_Versichertenrechte/OVG-NRW_13E1108-08.pdf
Hallo und ebenfalls guten Morgen.
Deine Fundstelle ist klasse!
Das ist genau das was ich gesucht habe.
Und dazu von einem Zivilgericht.
Genial!
Tausend Dank.
Grüße
oohpss
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