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Vollständige Version anzeigen : Post von der KK


xwolf63x
03.01.2011, 14:20
Hallo zusammen,

nächstes Feld, die Krankenkasse.

Am 16. Dezember 2010 bekam ich Post von meiner KK.
Inhalt: Die BG erkennt meinen Unfall teilweise oder ganz nicht als Arbeitsunfall an, ob ich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt hätte oder Klage erhoben hätte.
Fragezeichen in meinen Augen ?
Was war das wieder?

Ich rief bei meiner KK an und dort teilte man mir mit, genaueres könnten sie auch noch nicht sagen, weil sie bräuchten dann von mir eine Einversändniserklärung, das sie Einsicht in die BG-Akte bekommen würden.

Die BG fordere Zahlungen von ihnen zurück, die sie bereits geleistet hätten, mit der Begründung sie bräuchten dafür nicht aufzukommen.

Mir wurde nahegelegt, eine Unterlassungsklage einzureichen.
Wie soll ich hier reagieren?
Nach längerem Gespräch kam auch der Behandlungsfusch der behandelten Klinik damals zur Sprache. Woraufhin mir angeboten wurde, das die KK die entsprechenden Unterlagen prüfen würde und mir eventuelle Ansprüche gegen die damaligen Ärzte mitteilen würde.
Was soll ich jetzt davon halten?
All die Zeit, wo ich bei der KK nachgefragt hab, ob es da irgendwelche Möglichkeiten gäbe, wurde ich immer mit der Bemerkung verwiesen, das sei BG-Sache.
Meine Kräfte schwinden dahin, zuviele Baustellen um die ich mich kümmern soll. Und die ständigen Schmerzen machen es mir nicht gerade leichter.

Aber ich hoffe auf euch. Vielleicht kann mir der ein oder andere ja doch aus meinem Wirrwarr helfen.

LG xwolf

moglerfreund
03.01.2011, 15:06
Hallo xwolf,

die KK hat reagiert. Das geschieht nicht aus einer Laune oder Vermutung heraus. Dem geht ein klarer Entscheidungsprozess der BG voraus. Diesen musst Du nun durchdringen.
Oft geschieht das durch die BG selbst oder direkt nach einer Begutachtung. Oder und das kann auch ein Grund dafür sein, ein Beratungsarzt der BG hat hier seine Finger im Spiel.

Ich rate Dir dringend eine Akteneinsicht bei der BG anzustrengen. Dort wirst Du erkennen warum die BG nun die Kosten gegenüber der KK fordert und den Arbeitsunfall nicht oder nur teilweise anerkennt.

Wenn Du diesen Sumpf durchdrungen hasst wird Dir so manches deutlicher ….und du kannst besser und zielgerichteter agieren.


Zum Thema Akteneinsicht nutze bitte die Suchefunktion


Viele Grüße
moglerfreund

derosa
04.01.2011, 00:27
Hallo xwolf,

dich erwischt es jetzt aber richtig.

Wie hier moglerfreund und in deinen anderen Beiträgen auch andere Mitglieder geraten haben: Beantrage Akteneinsicht bei der BG. Nur so kannst du herausfinden, warum sich deine BG nun rückwirkend weigert, für deine Rehabilitation aufzukommen.

Natürlich will auch deine KK keine Kosten übernehmen, von denen sie der Ansicht ist, dass diese von der BG zu tragen sind. Das muss für dich im Moment aber nicht unbedingt negativ sein. Ich selber habe von meiner KK sehr viel Hilfe bekommen, als die BG mehrfach versucht hat, mir mein Verletztengeld zu streichen.

Alles Gute

Derosa

xwolf63x
04.01.2011, 09:41
Hallo zusammen

@derosa das geht das vergangene ganze Jahr schon so.

Ich war soweit, das ich nur einmal die Woche ans Postfach ging.
Immer etwas anderes. Und nichts gutes.

Allein die Gutachterfrage ein ständiges hin und her und immer versteckte Drohungen der BG.

Bin so ziemlich am Ende. Aber werde jetzt auf alles Wegen versuchen Akteneinsicht von der BG zu bekommen.

Bin mal gespannt was die so alles über mich schreiben, habe aber auch Panik davor.

Der Mitarbeiter der KK hat mir ja auch zugesagt, mir die BG-Akte sobald sie ihm zur Verfügung steht zu kopieren, aber im Laufe der Zeit habe ich gelernt niemand zu vertrauen.

LG und Danke für eure Hilfe

xwolf

Herzblut
04.01.2011, 12:03
Hallo,

mir ist es neu, dass

Der Mitarbeiter der KK hat mir ja auch zugesagt, mir die BG-Akte sobald sie ihm zur Verfügung steht zu kopieren,

die BG-Akte zur KK geschickt wird!

Hast Du der KK das schriftliche Einverständnis gegeben, dass DEINE BG-Akte zur KK gesendet wird?

Nach meinem Wissen, darf die BG nämlich nicht Deine Akte einfach so "mir nichts - Dir nichts" irgendwo zur Einsicht hinschicken

Das würde ich aber nochmal an Deiner STelle genau prüfen!

Vielleicht weiß hier aber auch noch Jemand Anderes, ob dies so richtig ist

Grüßle vom Herzblut

xwolf63x
10.01.2011, 13:21
Hallo Herzblut,

die KK hat mich gefragt, ob ich ihnen eine Einverständniserklärung unterschreibe, in der ich zustimme, das sie die Akte der BG anfordern darf.

Ich habe ihr also Akteneinsicht gewährt.

Ich hoffe das dies kein Fehler war.

Oder was meinst du ?

LG xwolf

Herzblut
11.01.2011, 07:39
Hallo xwolf,

also ICH hätte diese nicht gemacht!

Schliesslich sind es DEINE Daten, die dort stehen!
Was genau will denn Deine KK mit der Akte?

Wenn die KK was von der BG wissen will, soll sie doch die BG fragen!

Mir kommt das Ganze etwas spanisch vor ........ hast Du einen RA, den Du fragen könntest?

Also an MEINE Akte kommt nur Wasser und CD ..... sorry, ..... nur ICH und mein RA!

Aber vielleicht meldet sich ja noch Jemand, der Dir darauf konkreter antworten könnte.

Grüßle vom Herzblut

xwolf63x
12.01.2011, 13:23
Hallo Herzblut

die KK wollte die BG-Akte um zu prüfen, warum die BG jetzt auf einmal Kosten von ihnen zurückfordert.
Ich denke es geht dabei hauptsächlich um die PTBS, die die BG als Unfallfolgen ablehnt.
Nur meine Vermutung. Habe von BG auch Akteneinsicht gefordert.
Bin zu lange "Abwesend" gewesen und habe mir zu viel von allen Seiten gefallen gelassen. Hoffe das das Kind im Brunnen noch zu retten ist und nicht schon ertrunken ist im Laufe der Zeit.

Bräuchte dringens Fachanwalt für Sozialrecht aber da einen zu finden entpuppt sich schon als sehr schwierig.

LG xwolf

Rudinchen
12.01.2011, 17:34
Hallo xwolf63x,

ich denke, die Krankenkasse wird die Akte an den medizinischen Dienst weiterleiten. Dort wird - von Krankenkassenseite - geprüft werden, ob deine Verletzungen Unfallfolge sind oder nicht.

Der medizinische Dienst wird auch überprüfen, ob Behandlungsfehler vorliegen oder nicht. Wenn du den Verdacht hast, kannst du bei der Krankenkasse einen Antrag auf Überprüfung eines Behandlungsfehlers stellen. Wenn der medizinische Dienst zu diesem Schluss kommt, kannst du einen Rechtsanwalt einschalten bzw. die Krankenkasse wird aktiv. Hier z. B. mal ein Link auf die Seite der aok - so ähnliche Stellen u. Angebote haben i. d. Regel alle Krankenkassen:

http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/patientenrechte-behandlungsfehler-beratung-10552.php

Wichtig ist, dass du keine Fristen versäumst. Ab dem Datum, an dem du Kenntnis vom Behandlungsfehler erhalten hast, gilt eine Frist von drei Jahren, innerhalb derer du den Behandlungsfehler anzeigen solltest - je eher, desto besser.

Ich denke, die Krankenkasse wird auch eine Stellungnahme dazu abgeben, ob das PTBS als Unfallfolge anzusehen ist oder nicht - und im besten Falle hast du etwas in der Hand, das du auch als "Beweis" bei der BG anführen kannst.

Also, sieh mal das Ganze nicht so negativ, ich denke, es kann auch hilfreich sein! Auf jeden Fall wirst du eine zweite Meinung hören ...

Aber schau dir auf jeden Fall die BG-Akte gründlich durch, am besten kopiere dir alles. Es gab hier schon mal im Forum den Tipp, mit einer guten Digitalkamera alle Seiten abzufotografieren, damit du keine Kopierkosten hast - aber wenn dir die Krankenkasse die Kopien machen will, umso besser. Nur solltest du sicherheitshalber überprüfen, dass dir auch von allen Seiten Kopien vorliegen!

Falls du im BDH bzw im VDK (die haben z.T. auch sehr gute Rechtsanwälte für Sozialrecht, die die Mitglieder kostenlos vertreten) bist, kannst du vielleicht auch mit einem Berater/Rechtsanwalt mal alles durchgehen, damit du dich sicherer fühlst, alles richtig zu machen und nichts übersehen zu haben.

Viel Erfolg!

Rudinchen

xwolf63x
17.01.2011, 11:41
Hallo Rudinchen,

hab leider im Moment ein paar Net-Probleme.

Dein Beitrag hat mich doch sehr beruhigt.

Ich war auch der Meinung, wenn ich die KK auf meine Seite bekomme, habe ich einen "Verbündeten".

Verbündeten insoweit, das die sich jetzt mit der BG streiten kann.

Habe einen 10 seitigen Fragebogen von KK erhalten, wegen der Fehlbehandlung im KH.

Sehr umfangreich, aber zu bewältigen. Werde mich gleich darüber her machen, ihn auszufüllen und dann werden wir weitersehen.

Danke nochmal für deinen sehr aufmunternden Beitrag.

LG xwolf

Fuchs
30.05.2011, 09:30
Hallo habe einen sehr interessanten Link gefunden.

Gruß
Fuchs

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die Krankenkassen bestimmte Leistungen im Rahmen eines ..... im Rahmen der § 2, 3 oder 6 SGB VII. Eine Berufskrankheit können also auch versi- ..... dargelegt werden kann, ist die BG bzw. der UVT leistungspflichtig. Berufskrankheit .... schädigenden Stoffe in den Körper verursacht werden, oder gemäß Nummer 5101 zu ...
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