PDA

Vollständige Version anzeigen : frist bei erstantrag ?


nasenbaer
20.03.2007, 03:27
hallo,hab da mal eine frage kann man auch 14 jahre nach verkehrsunfall einen antrag auf eu-rente stellen oder gibt es da eine frist?

natascha
20.03.2007, 06:40
HALLO NASENBAER, du kannst immer Antrag stellen, beachten mußte nur Deine Versicherungsjahre etc. usw.
Vorausgesetzt Deine Erwerbunsfähigkeit liegt auch vor,und je nach fall ist die sozialhilfe auch noch für dich da.
Hast nichts angegeben , was Du zur Zeit machst gehste arbeiten, beziehste unfallrente? Frag Deinen örtlichen Berater der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG , der kann Dir sofort sagen ob für ne EU-Rente die voraussetzungen vorliegen . lg natascha

nasenbaer
20.03.2007, 08:50
also es geht nicht um mich sondern um meinen freund er hatte 1993 unfall SHT III usw.und ist seit 1999 arbeitslos nun sind mir einige merkwürdige veränderungen an ihm aufgefallen die vorher nicht waren langzeitgedächtniss ist gestört seit 93 aber nun ist auch das kurzzeitgedächtniss gestört usw.

sam
20.03.2007, 22:57
Hallo Nasenbaer,

wichtig ist was war das für ein Unfall gewesen ?
Privat durch Versicherung reguliert oder auf dem Weg zur Arbeit / Wegeunfall / BG ?

Denn dann so sind die Voraussetzungen unterschiedlich, so kann man Deine gestellte Frage gar nicht beantworten. Eine Glaskugel haben wir nicht,.. Sorry,.. und Spekulationen bringen Dir nichts'. In diesem Sinne, sam

nasenbaer
21.03.2007, 02:07
also es war ein freizeitunfall und er wurde als fußgänger angefahren überfahren und meinem freund betrifft eine teilschuld lt. VS da er noch mit einem bein auf der straße gewesen sein soll und alkoholisiert war