PDA

Vollständige Version anzeigen : Behandlungsfehler: Jeder siebte Verdacht bestätigt


Sekundant
03.12.2010, 15:17
Das berichtete die bekannte Ärzte-Zeitung auf www.aerztezeitung.de (http://www.aerztezeitung.de) am 22.11.2010


Jeder siebte vermutete Behandlungsfehler erweist sich laut der AOK Bayern tatsächlich als Behandlungsfehler. Dies belege eine Auswertung der Kasse. Danach hat die AOK Bayern in den vergangenen zehn Jahren fast 21 400 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten.
Wer AOK-versichert ist sollte es mal versuchen, denn so weiter in der Erklärung:


In 8573 Fällen habe die Kasse ein für die Versicherten kostenloses medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Bei rund 3130 Gutachten hätten die Experten einen Behandlungsfehler bestätigt. Dies entspreche etwa 15 Prozent der Beratungen.
Vollständiger Text unter

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/article/630383/behandlungsfehler-jeder-siebte-verdacht-bestaetigt.html?sh=2&h=1261564294


Gruss

Sekundant

oohpss
08.12.2010, 07:18
.... Wer AOK-versichert ist sollte es mal versuchen, denn so weiter in der Erklärung ...
Hallo Sekundant,

das ist einer der Vorteile die alle gesetzlich Versicherten in Anspruch nehmen können und ist nicht auf die DAK beschränkt.

Diese "Unterstützung" ergibt sich aus SGB V § 66:
Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
Die Krankenkassen können die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen.
Bedauerlicherweise ist es eine Kann-Formulierung.
Ansprechpartner bei allen gesetzlichen Versicherungen sind die Regressstellen der jeweiligen Krankenkasse.

Das Verfahren läuft so:
Man stellt den vermuteten Behandlungsfehler möglichst substantiiert schriftlich dar.
Die Regress-Stelle der Krankenkasse prüft die Angelegenheit und entscheidet ob die Unterstützung laut SGB V § 66 gewährt wird.
Falls nein, ist praktisch Feierabend (obwohl einige Sachbearbeiter dann nochmal mit sihc reden lassen).
Wird positiv entschieden gehen die Unterlagen an den MDK.
Der gibt die Unterlagen an einen Sachverständigen, der ein Gutachten/eine sachverständige Stellungnahme erarbeitet.
Dann geht das Gutachten an die Krankenkasse und die Krankenkasse schickt es an den Versicherten.
Der kann dann gegebenfalls in der Regel nochmals Fragenstellen und schlussendlich damit machen was er will.

Sollte der Patient aufgrund des Gutachtens Zivilklage gegen den Behandler erheben, wäre noch zu beachten, dass dieses Gutachten lediglich ein Sachvortrag darstellt und deshalb ein gerichtliches Gutachten nicht ersetzt.

Soweit eine Klage eingereicht wird, wir die Krankenkasse über den Verlauf der Auseinandersetzung auf dem laufenden gehalten werden wollen, da sich bei einem Urteil Zugunsten des Patienten Ansprüche der Krankenkasse ergeben können.

Empfehlenswert ist sich vor der Darstellung der Beschwerde die eigene Krankenakte besorgt und über medizinische Standards informiert ist. Insofern kann bereits in dieser frühen Phase ein Fachanwalt und entsprechende Literatur sinnvoll sein.

Das Verfahren hemmt nicht die Verjährungsfristen.

Privat Versicherten stehen das Verfahren der Unterstützung nach § 66 SGB V nicht zur Verfügung.

Grüße
oohpss

Sekundant
08.12.2010, 08:00
Danke oohpss

für die nochmalige Darstellung des Ablaufs.

Ich hatte mich auch mal an die Debeka KK gewandt, aber eine Unterstützung wurde abgelehnt. Nach dem VVG gibt es vergleichbare Bestimmungen auch für private KK. Aber auch den Dienstherrn in Form des Landesamts für Finanzen interessierte es nicht. Statt dessen werden unnötigerweise selbst die Kosten getragen.

Wenn die o.g. Zahlen stimmen ist das schon bemerkenswert, aber auch ein kleines Zeichen, das von der AOK gesetzt wird. Hätte ich doch nur ...


Gruss

Sekundant

oerni
08.12.2010, 08:41
Hallo @,

ich vermute der H-Arzt Dr. Nxxx. hat mich auch falsch behandelt, in dem er mich mit einer falschen Diagnose nicht mehr behandelt hat.
Noch heute habe ich Beschwerden und dennoch kümmert sich kein Mensch, schon gar nicht die BG darum.

Sekundant
08.12.2010, 08:56
Hallo oerni,


ich vermute der H-Arzt Dr. Nxxx. hat mich auch falsch behandelt, ...

Hast Du schon mal versucht, das zu klären? Beispielsweise über die KK oder auch irgendwelche Patientenstellen?

Obwohl ich die Erfahrung machte, dass solche Patientenstellen auch eine unnütze Einrichtung sind. Ich hatte mich in Nürnberg an sie gewandt. Auskunft nichtssagend.

Eine sinnvolle, zielgerichtete und unabhängige Beratung ist mir bislang unbekannt. Die müsste man selbst einrichten.
Gibt's nicht (pensionierte) ehemalige MA einschlägiger Stellen, die hier mitlesen und so etwas mittragen könnten? Das wäre doch mal eine neue Herausforderung.


Gruss

Sekundant

oohpss
08.12.2010, 09:52
... ich vermute der H-Arzt Dr. Nxxx. hat mich auch falsch behandelt, in dem er mich mit einer falschen Diagnose nicht mehr behandelt hat. ...
Hallo oerni,
im Medizinrecht kann eine Behandlung richtig erfolgen, wenn die Diagnose dies erfordert, auch wenn sich die Diagnose nachträglich als falsch herausstellt.
Innerhalb der Differentialdiagnostik ist das sogar das übliche, bewährte und empfohlene Verfahren.

Dies bedeutet:
Der Arzt erhebt Befunde. Daraufihn erfolgt seine Diagnose. Aufgrund der Diagnose ergibt sich die Therapie.

Diese Vorgehensweise ist der wesentliche Grund warum Fehler überhaupt erkannt werden können: Die Vorgehensweise des Arztes wird mit dem jeweils aktuellen medizinischen Standard verglichen.

Ein Fehler bei Deiner Behandlung wurde also möglicherweise bei der Diagnose gemacht. Das bedeutet, dass die Befunderhebung richtig war und die vom arzt erstellte Diagnose nicht dem medizinischen Standard entsprach. Der Arzt hätte also, hätte er richtig gehandelt, eine andere Diagnose erstellt.

Wenn der Arzt diesen Fehler gemacht hat, also eine falsche Diagnose, dann kann aber die Entscheidung keine weitere Therapie durchzuführen richtig gewesen sein. Nämlich dann, wenn lt. medizinischen Standard die Folge der Diagnose keine weitere Therapie ist.
Dann war die Behandlung folglich richtig.

Dass ein Arzt erst gegen medizinische Standards bei der Diagnoseerstellung verstösst und dann nochmals bei der Therapie halte ich für äusserst ungewöhnlich.

Kannst Du mit dieser Beschreibung besser einordnen ob/wo der Fehler gemacht wurde?
Kennst Du den medizinischen Standard zum Zeitpunkt Deiner Arztbesuche?
Hast Du vor etwas gegen die falsche Behandlung zu unternehmen?

Grüße
oohpss

oohpss
08.12.2010, 10:01
... Eine sinnvolle, zielgerichtete und unabhängige Beratung ist mir bislang unbekannt. ...
Hallo Sekundant,

nun erstaunst Du mich doch erheblich.:eek:

Mir hat dieses Board massiv geholfen.
Letzlich war die Beratung sinnvoll, zielgerichtet und unabhängig.;)

Grüße
oohpss

Sekundant
08.12.2010, 11:06
Diese Aussage war auf die in den vorhergehenden Sätzen genannten Stellen gemünzt, die sich offiziell dieser Problematik annehmen. Klar, oder ;)?


Gruss

Sekundant

oohpss
08.12.2010, 11:25
.. Klar, oder ;)? ...
Ach so, da lang ich ja wieder mal voll daneben.:eek:

Grüße aus dem kalten hohen Norden. (wo ist der Bibber-Smile?)
oohpps

Ariel
08.12.2010, 12:05
Zitat: "Jeder siebte vermutete Behandlungsfehler erweist sich laut der AOK Bayern tatsächlich als Behandlungsfehler.


Das bezweifle ich!
Jeden 7.Behandlungsfehler, von dem die Kasse mit in der Beratung war, ok. Das heisst aber noch lange nicht, dass blos jeder 7.geklagte Behandlungsfehler einer tatsächlich gewesen sei. Ich kenne Mediziner zu gut, kenne ihre Anhängigkeiten, ihre Vorliebe für sonstige Vertuschung, Fahrlässig- und Oberflächlichkeiten.

Ich würde eher sagen, jede 7.Behandlung war ohne Behandlungsfehler. So würde das Verhältnis stimmen, von guten Ärzten, unabhängigen Medizinern und denen, die man seinem ärgsten Feind nicht wünscht.

Aber was im Ärzteblatt steht, wer glaubt das schon? Mediziner halt, bis auf jeden 7.

Gruss Ariel

Sekundant
08.12.2010, 12:11
Aber was im Ärzteblatt steht, wer glaubt das schon? Mediziner halt, bis auf jeden 7.


Aber gerade so eine Aussage dieses Blattes, das sich ja sowieso nur auf die KK beruft, sagt schon einiges aus. Und dass da noch so einiges im Dunkeln bleibt, macht es noch brisanter.


Gruss

Sekundant

Ariel
08.12.2010, 12:24
Hallo Sekundant,

Aber auch den Dienstherrn in Form des Landesamts für Finanzen interessierte es nicht.

Ein Landesamt für Finanzen ist zur Ausgabeneinschränkung da, egal ob als Dienstherr Fürsorgepflicht bestünde oder nicht. Es sei denn es geht um Fussball oder sonstigen unwichtigen Kram - also wo Stammwähler sitzen - da werden nicht Ausgaben gedrosselt.

Zu dem Zitat: Natürlich ist schon einiges Gewonnen, wenn überhaupt zugegeben wird, dass Behandlungsfehler auftreten. Wenn die Mengenangabe nicht stimmt, dass ist das halt strategisches Taktieren.

Gruss Ariel

daexx
08.12.2010, 14:26
Hallo liebe Forumgemeinde,

bei mir wurde am 22.11. d.J. ein Port implantiert. Hierbei hat der Chirurg meine Lunge angepiekt.

Hierbei, obwohl ich nach Aufwachen aus der Narkose mehrfach auf Atemprobleme und Schmerzen hingewiesen habe, wurde seitens der Ärzte so erfahren, als ob alles bestens sei...... :confused:

Ca. 5 Stunden nach der OP wurde ich dann in einem weiteren Krankenhaus notoperiert. D.h. mir wurde eine Drainage in den betroffenen Lungenflügel gelegt und mit einem Unterdruckgerät verbunden, damit sich der Lungenflügel wieder Aufrichten konnte. Hier habe ich dann 5 Tage auf der Intensivstation verbracht. DIAGNOSE: Pneumothorax nach Porteinlage mit ausgedehntem nekrotischem Lungengewebe (Emphysem).
(ireperabel)
Meine Frage hierzu, welche Aussicht - auch wenn ich über die Risiken der Portplantation aufgeklärt war (Pneu nicht ausgeschlossen), hat eine Schadenersatzklage/Schmerzengeldklage?

Auch im Hinblick, dass die erstoperierenden Ärzte meine Hinweise auf massive Atemnot und Schmerzen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen haben....:eek: und wie hoch hier eine Schmerzengeldforderung angebracht ist.

Die mich - hier bereits bekannte - vertretende Anwaltskanzlei redet von EUR 5.000,-- - ich halte diese Einschätzung jedoch für überzogen!

Lieben Dank an alle Antwortenden

DAEXX

Sekundant
08.12.2010, 14:30
Ja,

das trifft wohl zu

Jeden 7.Behandlungsfehler, von dem die Kasse mit in der Beratung war, ok.

denn es wird ja von Versicherten gesprochen, für die ein kostenloses medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Zudem wird sie für eine weitergehende Aufklärung keinen Zugriff auf Daten anderer Versicherer haben.

Aber im Gegensatz zu sonstigen Aussagen, auch jener von Patientenvertretern, ist es ein sehr hoher Anteil an Bestätigung des Verdachts.

Und sicher besteht die Möglichkeit für andere GKV's, aber man hört - nix.
Es wäre mal interessant zu erfahren, welche KV seine Mitglieder in solchen Fällen wirklich tatkräftig unterstützt. Vielleicht hat ja jemand schon entsprechende Erfahrung gemacht?


Gruss

Sekundant

Ariel
09.12.2010, 10:24
Hallo daexx,

stelle Deine Fragen in medizingeschädigte.de , da wärst du richtiger.

Apropo 5000,- Euro; das hat mein Anwalt allein schon für sich als Vorauszahlung für seine Pfuschtätigkeiten und der daraus folgenden Nervenfolter für mich gefordert.
Selbst für meine Katze würde ich mehr Schmerzensgeld bei OP-Pfusch verlangen.

Gruss Ariel

oohpss
09.12.2010, 11:17
... Ca. 5 Stunden nach der OP wurde ich dann in einem weiteren Krankenhaus notoperiert. .... Hier habe ich dann 5 Tage auf der Intensivstation verbracht. DIAGNOSE: Pneumothorax nach Porteinlage mit ausgedehntem nekrotischem Lungengewebe (Emphysem).
(ireperabel)
Meine Frage hierzu, welche Aussicht - auch wenn ich über die Risiken der Portplantation aufgeklärt war (Pneu nicht ausgeschlossen), hat eine Schadenersatzklage/Schmerzengeldklage?
Hallo daexx,
Ansprüche hast Du erst, wenn nachgewiesen ist, dass hie rnicht entsprechend des medizinischen Standards gehandelt wurde. Nur wenn sich dadurch Risiekn verwirklicht haben, hast Du überhaupt einen Anspruch.
Auch im Hinblick, dass die erstoperierenden Ärzte meine Hinweise auf massive Atemnot und Schmerzen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen haben....:eek:
Was zu beweise wäre. Mit anderen Worten: Entweder ist dokumentiert, dass Du auf die Atemnot hingeweisen hast oder es muss Sachverständig festgestellt werden, dass Du Schmerzen haben musstest und unter Atemnot gelitten hast.
Besser noch wäre natürlich, wenn Du Angst hattest zu ersticken.
Sollte festgestellt werden, dass es so war, wie Du darstellst würde sich das auf das Schmerzensgeld erhöhend auswirken.
... und wie hoch hier eine Schmerzengeldforderung angebracht ist.
Dazu gibt es für Juristen zugängliche umfangreiche Tabellen, die aber sehr selten den individuellen Schmerzensgeldanspruch beschreiben. Schmerzensgeld ist immer eine Ermessensangelegenheit des Gerichts. Wenn man einen konkreten Betrag fordert, dann fordert man in einer Klageschrift üblicherweise einen Mindestbetrag und überlässt die Feststellung der tatsächlichen Höhe dem Gericht.
Denn wenn man zuviel fordert muss man ansonsten den entsprechenden prozentualen Anteil der Verfahrenskosten selbst tragen (bzw. die RSV).
Einige Ausführungen zum Schmerzensgeld findets Du, wenn Du hier auf hier (http://www.nuernberger-schluender.de/rechtsprechung/schmerzensgeld.pdf) klickst.
Und vorsicht: Wenn Du Durch Deine OP ohne den Fehler auch Schmerzen gehabt hättest, die nicht wesentlich anderes waren, als jene Schmerzen die Du durch den Fehler hattest, dann wird das Schmerzensgeld massiv niedriger bemessen. Es sei denn, wie gesagt, der Fehler hat andere + neue + massive Ängste ausgelöst.

Gibt es keine gesundheitlichen Einschränkungen als Folge des Ereignisses?
Gibt es eine langfristige Prognose aus der hervorgeht, dass auch langfristig einerlei Einschränkungen verbleiben werden.
Das Lungenvolumen hat sich um nichts verändert?

Das wären die Fragen, die für die Beurteilung eines Schadensersatzes wesentlich wären. Und dass kann, soweit Du nicht kurz vor Deinem statistischen Lebensende stehst oder Hessters Dein Ral-Nachnamen ist, mher sein, als das Schmerzensgeld.

Grüße
oohpss

Ariel
11.12.2010, 10:22
Was zu beweise wäre. Mit anderen Worten: Entweder ist dokumentiert, dass Du auf die Atemnot hingeweisen hast oder es muss Sachverständig festgestellt werden, dass Du Schmerzen haben musstest und unter Atemnot gelitten hast.
Besser noch wäre natürlich, wenn Du Angst hattest zu ersticken.


Das ist schon Beweis genug, wenn tatsächlich notoperiert werden musste. Ohne entsprechend schlimme BeschwerdeSymptome gäbe es keine Not - OP. Und blosse Atemnot wird das auch nicht gewesen sein, eher doch Erstickungsgefühl - welches sich mit der Verletzung bestätigen würde.

Logik-Vergleich: Du kannst keine Blutung haben ohne offenes Blutgefäss.

Gruss Ariel

daexx
11.12.2010, 11:08
hallo an alle und lieben Dank für eure Antworten....

Fakt ist, dass ich seit Mitte dieses Jahres zu meinen orthopädisch,- unfallbedingten Miseren auch noch Krebs habe....

Fakt ist, dass bevor mir dieser Port verlegt wurde (Chemo), meine Lunge völlig ok war.

Fakt ist, dass nach heutigem Stand meine angepiekte Lunge ganz erheblichen Schaden erlitten hat - Besserung ausgeschlossen......

....und nun muss ich - so unschön ich diese auch empfinde - einmal die

RECHTSANWALTSKANZLEI (CHE) BÜCHNER in Berlin zum Besten geben.....

hier fühle ich mich durch sog. überzogene Ansprüche, d.h. Summen, die diese Kanzlei zum Besten gibt, völlig über den Tisch gezogen.....

Diese 'Herrschaften' ziehen die Summe der zu erwartenden Forderungen derartig überzogen hoch, so dass ich als 'arme Sau' erst einmal für sog. vorgerichtliche Kosten meine eigene Tasche bemühen muss....

....letztendlich bewiesen ist, dass 40 % der vorbezahlten, sog. vorgerichtlichen Kosten, mein Ding sind.....

Meine Frage lautete: sind für diese Verletzung, die mir zugefügt wurden,
ich habe binnen dieser 5 Stunden mehrfach den Chirurgen, die Anästesitin, und das Pflegepersonal (mehrfach - ich kann nerven) darauf hingewiesen...


sind diese Verletzungen mit 5.000,-- EUR Forderung gegen den operierenden Arzt (federführend) zu hoch bemessen?

Ich frage deshalb, da die o.g. Kanzlei mal wieder kräftig in meine Tasche langen will...........?

Seid mir bitte nicht böse - ich weiß es halt nicht anders.....

LG
DAEXX

Sekundant
11.12.2010, 11:31
Hallo daexx,


Ich frage deshalb, ...


Vielleicht wäre Dein Anliegen mit den Fragen in einem neuen Thema besser aufgehoben?


Gruss

Sekundant

Paro
11.12.2010, 11:34
Lieber DAEXX,
je höher der Streitwert, desto höher das Honorar.
Da bei Soz.-Ger.-Prozessen das Honorar scheinbar niedrig und mit viel Arbeit verbunden, habe ich ein paar %te mit dem Anwalt geteilt; denn 90 % von der erstrittenen Summe, sind mir lieber als 100 % von Garnichts.
Natürlich hat der Deal nichts mit der Gebührenordnung zu tun, war aber erfolgreich, besonders da der Anwalt auch noch auf ein paar %e verzichtete.
Wenn Dein Anwalt klever ist, vereinbart Ihr ein Erfolgshonurar, d.h. hat er Erfolg, wird er an der Kohle beteiligt, ist er erfolglos gibts kein Moos.
Natürlich funktioniert das nicht in jedem Fall, aber bei Deiner lädierten Lunge ist genug (finanzielle) Masse drin.
MfG
Paro

daexx
11.12.2010, 11:38
Danke Paro - hast ja schon ziemlich Recht! :-) mit deinem Statement

ich fühle mich jedoch so ziemlich alleingelassen und hilflos auf weiter Flur.....

LG
Daexx

daexx
11.12.2010, 11:42
Hallo daexx,



Vielleicht wäre Dein Anliegen mit den Fragen in einem neuen Thema besser aufgehoben?


Gruss

Sekundant


hi Sekundant, ich bin wohl einfach nur zu blöde, jedoch ich habe keine Ahnung wie ich hier in diesem Forum einen neuen Thraed aufmachen kann....

Sorry - vielleicht auch schon mein Hirn geschrumpft

LG
Daexx

Sekundant
11.12.2010, 12:37
Schau mal hier http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=143232#post143232

Ich hab versucht es kurz darzustellen.


Gruss

Sekundant

Sekundant
12.12.2010, 13:11
Um nochmal zum Ausgangsthema zu kommen:

Die im Ausgangspost genannten Zahlen beziehen sich ja offenbar auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum.

Allerdings sagen diese Zahlen nichts über die festzustellende Steigerung der (gemeldeten) Fälle aus. Es werden von verschiedenen Publikationen und veröffentlichten Statistiken Zahlen genannt, die auf eine ganz andere Situation hinweisen. Das liegt auch daran, dass vermehrt nicht einfach alles hingenommen wird. Nicht umsonst sind einige Stellen etwas in Aufruhr.

In einem Dokument

"Begutachtung behaupteter letaler und nichtletaler Behandlungsfehler im Fach Rechtsmedizin (bundesweite Multicenterstudie) - Konsequenzen für eine koordinierte Medizinschadensforschung"

heißt es u.a.

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zwar von einer erheblichen Dunkelziffer nicht bekannt gewordener Behandlungsfehler ausgegangen wird, eine zuverlässige Kalkulation mangels hinreichender Datenbasis jedoch nicht erfolgt. Genannt wird – bei insgesamt steigender Tendenz – eine Zahl von rund 40.000 Behandlungsfehlervorwürfen und von nicht mehr als 12.000 nachgewiesenen Behandlungsfehlern pro Jahr.Diese Zahlen und die Tatsache einer erheblichen Dunkelziffer müssen zu den Zahlen der Versicherten einmal in Relation gesetzt werden. Danach scheinen die von der AOK genannten Zahlen noch weit im unteren Bereich zu liegen, selbst wenn man dem 10-Jahres-Durchschnitt eine erhebliche Steigerung unterstellt.
Nach den Schätzungen des Robert-Koch-Instituts, Berlin, werden jährlich rund 40 000 Menschen Opfer von Behandlungsfehlern.

Bei netdoktor.de wird dagegen mit ganz anderen Zahlen operiert:


Im vergangenen Jahr wurden von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern der Länder 1771 Fälle gezählt, in denen Patienten wegen einer falschen Behandlung Anspruch auf Schmerzensgeld hatten. In knapp 58 Prozent der Fälle handelte es sich um vorübergehende Schäden, hieß es bei der Vorstellung der Zahlen am Mittwoch in Berlin.
unter: www.netdoktor.de/News/Behandlungsfehler-Zahl-der-1133073.html (http://www.netdoktor.de/News/Behandlungsfehler-Zahl-der-1133073.html)
Was nun wiederum unter "vorübergehende Schäden" zu verstehen ist, bleibt ein Geheimnis.

Nach meiner Ansicht zieht dies weitere Schlußfolgerungen nach sich:
Kein Arzt ist vor solchen Fehlern gefeit. Aber kaum ein Arzt will oder kann es sich nicht leisten, gravierende Behandlungsfehler nachgewiesen zu bekommen. Würde nun einer dieser Ärzte als GA nach bestem Gewissen dem hilfesuchenden Patienten einen Behandlungsfehler bescheinigen, wäre es auch sein Ende, denn er wäre dann im Falle eines eigenen Fehlers seinen Kollegen ausgeliefert. Und wie diese in solchen Fällen reagieren erkennt man hinreichend an den hier schon beschriebenen Fällen wie bspw. Dr. Binz u.a.


Gruss

Sekundant

Sekundant
16.12.2010, 13:04
Aufgabenverteilung heißt auch die zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.

Wer im Internet nach dem Begriff "Behandlungsfehler" oder "Gefälligkeitsgutachten" sucht, findet zahlreiche Stellen von Vereinen und Verbänden über Krankenkassen, Leistungsträger und Schutzorganisationen bis zu den betroffenen Ärzten und deren Kammern, die sich nach außen hin mit diesem Thema beschäfigen. Und dies nicht erst seit gestern, sondern über viele Jahre hin.

Das Problem ist also über Jahrzehnte hin bekannt, Forderungen zur Verbesserung massenhaft vorhanden. Wer jedoch - und das trotz gesetzlicher Legitimation - nichts oder zumindest fast nichts unternimmt sind die gesetzlichen Krankenkassen. Mit einigen Ausnahmen und von bescheidenem Umfang abgesehen.

Dabei haben sie wie gesagt die rechtlichen Möglichkeiten, ja die Verpflichtung nach dem SGB V:


§ 70 Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit
(1) Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muß in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.
(2) Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.


§ 294a Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden
(1)Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankheit eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung oder deren Spätfolgen oder die Folge oder Spätfolge eines Arbeitsunfalls, eines sonstigen Unfalls, einer Körperverletzung, einer Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes oder eines Impfschadens im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist oder liegen Hinweise auf drittverursachte Gesundheitsschäden vor, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, die erforderlichen Daten, einschließlich der Angaben über Ursachen und den möglichen Verursacher, den Krankenkassen mitzuteilen. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen die erforderlichen Angaben versichertenbezogen.
(2) Liegen Anhaltspunkte für ein Vorliegen der Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 vor, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen. Die Versicherten sind über den Grund der Meldung nach Satz 1 und die gemeldeten Daten zu informieren.
Zu diesen Schäden zählen m.E. auch die sogen. Gefälligkeitsgutachten. Egal in wessen Auftrag, ob BG, privat, gerichtlich oder sonstigen beauftragt tragen sie oft dazu bei, dass eine falsche Beurteilung zu mangelhafter Behandlung führt und damit gegen die geforderte Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit des o.g. § 70 verstößt. Somit haben die Krankenkassen in zweifacher Hinsicht den Auftrag bei begründetem Verdacht


gegen drittverursachte Gesundheitsschäden vorzugehen
fehlerhafte Gutachten darauf zu prüfen, ob nicht gesundheitliche Folgen in Form unterlassener (weiterer und/oder adäquater) Behandlung zu befürchten sind.

Was läge also näher als die Forderung solche befürchteten Behandlungsfehler und fehlerhaften Gutachten einer gemeinsamen Stelle zuzuführen.
Und was läge für Verbände und Vereinigungen (also auch für uns) näher, als dahingehend aktiv zu werden und Druck aufzubauen.


Gruss

Sekundant

Sekundant
05.02.2011, 22:00
Konzentriertes Vorgehen und intensives Erruieren zu einem Themenbereich führen naturgemäß zu immer weiteren und besseren Ergebnissen. Diese sind um so bedeutender und vor allem aussagekräftiger, wenn sie aus dem internen Kreis kommen und damit keines weiteren Beweises bedürfen, außer dem zielführenden, nämlich unter Juristen anerkannten und von Medizinern zugestandenen.

Dass selbst die im Eingangspost auf einer Auswertung der AOK beruhenden Zahlen, wonach sich jeder siebte vermutete Behandlungsfehler tatsächlich als solcher erweist, weit unter den tatsächlichen Gegebenheiten liegt, zeigt eine Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) vom 1. Febr. 2011, in der das neue Kursformat Hand-Over-Team-Training (HOTT) für Ärzte und Pflegepersonal angepriesen wird.

HOTT ist ein Projekt der "Initiative Qualität und Sicherheit in Orthopädie und Unfallchirurgie" und fördert die Erkenntnis, dass bis zu 80 Prozent der Zwischenfälle in der Medizin auf ein individuelles Fehlverhalten zurückgehen und damit potentiell vermeidbar sind.
Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V.
Susanne Herda, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin
Telefon +49 30 2021-5490
Telefax +49 30 2021-5491

www.dgu-online.de (http://www.dgu-online.de/)
Auch das Resumee der Mitteilung kann nicht bestritten werden und wird wohl von jedem hier bestätigt:

Peter Strohm, Unfallchirurg und Leiter des HOTT-Kurses, bringt es auf den Punkt: "Gerade in diesen Notfallsituationen können vermeintlich kleine Unachtsamkeiten schlimme Folgen haben".
Der ausführliche Text der Pressemitteilung kann unter https://www.dgu-online.de/de/allgemeines/presse/pressemitteilungen/index.jsp nachgelesen werden.


Gruss

Sekundant