Vollständige Version anzeigen : Sozialgerichtstermin nicht wahrnehmen
Sammy1970
13.11.2010, 00:37
Hallo Leute,
ich bräuchte mal dringend euren Rat. Nochmal kurz zur Info. Ich klage gegen die Unfallkasse wegen Anerkennung meiner psychischen Erkrankung als Unfallfolge. Das vom Gericht angeordnete Gutachten war im Dez. 2009 und in 4 Wochen habe ich einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Ich dachte eigentlich, dass wegen Schlechtachten, die Klage zurückgewiesen würde, aber dem war nicht so. Zu dem Termin ist persönliches Erscheinen angeordnet. Das Problem ist jetzt aber, dass ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung, PTBS mit Panikstörung, Agoraphobie, Depersonalisations und Derealisationsstörung, psychosomatische Störung, zur Zeit nicht in der Lage bin den Termin wahrzunehmen. Meine Therapie beginnt erst nach dem Gerichtstermin im Januar 2011. Und so kurzfristig mit Antidepressiva herumexperimentieren ist auch nicht so lustig, zudem auch Tavor nicht wirklich hilft. Gibt es jetzt die Möglichkeit den Termin zu verschieben oder mich krank melden oder anderes, was ich machen könnte? Einen Prozessbevollmächtigten könnte ich wählen, muss aber trotzdem persönlich anwesend sein. Der VDK, der mich vertritt, hat sich bisher auch nicht geäußert.
LG
Sammy
Sammy1970
13.11.2010, 14:01
Weiß denn niemand Rat oder wurde schon mal mit so einer Situation konfrontiert?
Hallo Sammy,
ich bin auch nicht bei den Verhandlungen anwesend gewesen. Nur war der Grund ein anderer. Es war bei der SG-Verhandlung auch persönliches Erscheinen angeordnet.
Ich habe dann an die Anwältin geschrieben, weil ich zum damaligen Zeitpunkt gerade 600 km entfernt wohnte. Musste dann nicht mehr anwesend sein. Nur meine Anwältin war dort.
Auch bei der LSG-Verhandlung war ich nicht anwesend, auch die Anwältin nicht.
Nachteil. Du kannst nicht mitreden. Musst dann das Urteil hinnehmen und den nächsten Schritt gehen.
Bei mir war aber damals vor der SG-Verhandlung schon klar, dass ich verliere.
Vor dem LSG gewann ich.
Wie es sich gesetzlich verhält weiß ich nicht. Jedenfalls ist es unter bestimmten Umständen möglich nicht anwesend zu sein. Und ich denke, wenn du gesundheitlich angeschlagen bist, ist der Grund des Wegbleibens noch plausibler.
Nur musst du anfragen.
Mehr kann ich dir leider nicht sagen.
L.G. und noch ein schönes Wochenende
Ramona
holger02
13.11.2010, 15:40
Hallo Sammy,
du brauchst bestimmt so ein Attest das du dem Richter vorlegen mußt!
Eine einfache Krankschreibung reicht nicht aus.
Ich war auch mit meiner Ptbs bei meinen bisher 5 Gerichtverfahren wegen meines Wegeunfalls dabei. Gar nicht gut mir ging es total schlecht-ich erschuf mir damals eine zweite Identität in die ich schlüpfen konnte -dort war ich gesund und stark!Auch wollte ich dabei sein ja und meine Anwälte allein na du die verwechseln auch mal das Datum (ich passe auf).Ja ich habe gewonnen aber ich konnte mich nie freuen jedesmal waren die Flash backs unterträglich.
Alles verfolgt mich und mein zweites ich auch....
Halt durch Grüße von Holger 02
Hallo Sammy1970,
wegen deiner persönlichen Anwesenheit - die das erkennende Gericht angeordnet hat - kannst Du nur entschuldigt fehlen, wenn Du gegenüber dem Gericht glaubhaft den Nachweis erbringst - geht nur mit amtsärztlichem Attest - dass es Dir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, persönlich an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Eine Ärztliche (Attest) Stellungnahme des Hausarztes bzw. der behandelnden Ärzte erkennen die Gerichte in der Regel nicht an.
Gruss
kbi1989
Hallo,
schaue mal bitte unter dem folgenden Link (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=63731&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)
ob dieses Urteil Deine Fragen beantwortet. Es ist sicher sehr schwierig, eine Verhandlung durchzustehen, allerdings sollte man den Richtern soviel Einfühlungsvermögen zubilligen, dass sie bei OEG-Verfahren schon die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit berücksichtigen können. Das Opfer ist meist der Einzige, der bestimmte notwendige Angaben machen kann und gerade, wenn Du dich selbst vertrittst, dann ist die Frage, wer Deine Rechte vertreten soll.
Gruß von der Seenixe
hallo zusammen,
wer erstellt das amtsärztliche Attest?
Gruss Lisaa
Hallo,
der Amtsarzt. Diesen gibt es in jeder Stadt und einfach mal Ort und Amtsarzt in Google und siehe da, man wird fündig.
Gruß von der Seenixe
Sekundant
14.11.2010, 10:16
Hallo,
die findest Du bei der Kreisbehörde oder Stadtverwaltung (kreisfreie Städte)
Gruss
Sekundant
Sammy1970
16.11.2010, 11:32
So, ein kurzer Nachtrag von mir. Ich habe mich wegen der Bescheinigung persönlich an den amtsärztlichen Dienst gewandt und mir wurde folgendes mitgeteilt.
"Für ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit müssten Sie Ihren Anspruch, nicht verhandlungsfähig zu sein, dem Gericht gegenüber geltend machen. Das Gericht entscheidet, ob und wen es mit einem Gutachten beauftragt. Die Kosten für dieses Gutachten werden dann vom Gericht übernommen. Sie als Privatperson können das Gesundheitsamt leider nicht entsprechend beauftragen."
D.h. erstmal zum Hausarzt und sich eine Bescheinigung holen, die eine Verhandlungsunfähigkeit beinhaltet. Damit direkt zum Gericht oder zum Anwalt, damit das weitergeleitet wird. Der Rest steht ja in der Antwort vom Amtsärztlichen Dienst.
Viele Grüße
Sammy
Hallo Sammy,
mein Anwalt hat gesagt, es sei kein Problen, einen SG Termin wg. gepanten Urlaubs etc. verschieben zu lassen. Antrag formlos stellen mit Begründung.
Ich hatte das angefragt, wie es ist, wenn man monatelang keinen SG-Termin bekommt und dann auf einmal prompt dann, wenn man was Anderes vorhat.
Ob die Anwaltsauskunft stimmt, weiß ich nicht, ich vertraue ihm.
Gruß
Laverda
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