Vollständige Version anzeigen : In Rente gezwungen
Hallo,
ich habe mal eine Frage, ob man hier noch nachträglich etwas erreichen kann: Ich war in der Reha (die für Sudeck gar nicht ausgelegt war, obwohl ich die KRankenkasse hierauf hingewiesen habe, hat sie mich zu dieser Reha gezwungen). Die Reha hat mich für mindestens noch 1 Jahr AU geschrieben.
Kaum zu Hause wollte die Krankenkasse, dass ich sofort EU-Rente beantrage. Ich habe es dann immerhin so hinbekommen, dass ich in vorzeitige Altersrente gehen konnte. Zur selben Zeit hat die BG meine Beschwerden als Unfallfolgen anerkannt und meiner Krankenkasse auch mitgeteilt, dass sie mir rückwirkend Verletztengeld auszahlen sollte.
Dennnoch saß mir die Krankenkasse wegen der Rente im Rücken. Die Rente ist nun durch, aber hätte ich nicht noch länger einen Anspruch auf V-Geld über die 78 Wochen hinaus gehabt? Wenn ja, was kann ich nun machen?
Viele Grüße
Röschen
stinababy
25.09.2010, 18:20
Hallo Röschen,
da kannst du leider nichts mehr machen, denn das verletztengeld endet mit dem Tag an dem du die Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommst.
Mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen.
Aber dir steht nun nach beendigung des verletztengeldes, wenn deine MDE über 20% liegt eine Unfallrente von der BG zu.
Die muss dann ab dem Tag wo das Verletztengeld endete gezahlt werden.
Gruß von stinababy
Herzblut
25.09.2010, 20:16
Hallo,
Aber dir steht nun nach beendigung des verletztengeldes, wenn deine MDE über 20% liegt eine Unfallrente von der BG zu.
Aber nur, wenn Deine Unfallfolgen von der BG anerkannt sind.
Stinababy, die MdE der DRV (hier ist es Wurscht, woher die EM kommt) hat nichts mit der MdE der BG zu tun.
Grüßle vom Herzblut
Troubadix
25.09.2010, 20:43
...Aber dir steht nun nach beendigung des verletztengeldes, wenn deine MDE über 20% liegt eine Unfallrente von der BG zu...
Das ist (glücklicherweise!) nicht ganz richtig. Eine Unfallrente gibt es AB 20% MdE! Das kann ich aus erster Hand bezeugen.;)
Hallo Röschen,
normalerweise ist es so, dass die Krankenkasse Dich auffordern kann, eine Reha beim Rentenversicherer zu beantragen, aber nicht, dass Du eine Rente zu beantragen hast. Wenn Du der Aufforderung nicht nachkommst und keinen Reha-Antrag stellst, kann die KK die Krankengeldzahlung einstellen.
Hast Du vielleicht hier den Sachverhalt verwechselt.
Für eine vorgezogene Altersrente zu bekommen, müssen wesentliche Voraussetzungen versicherungsrechtlicher und gesundheitlicher Art vorliegen.
Ebenso beträgt der Abzug vor dem eigentlichen Beginn der Altersrente ab dem 65. Lebensjahr 18,8 %. Wie ist das Ganze denn wirklich zustanden gekommen?
Wurden etwa rechtswidrig Gesundheits- und Sozialdaten von Dir ausgetauscht? Wollte etwa der Rentenversicherungsträgers Gesundheitsdaten vom MDK? Wenn solche Maßnahmen stattgefunden haben sollten, lass Dich juristisch gut beraten und stell einen Antrag nach § 44 SGB X.
Gruss
kbi1989
stinababy
25.09.2010, 22:12
Hallo an alle,
vieleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich meinte natürlich ab 20% MDE steht eine Unfallrente zu, die natürlich nur wenn die Unfallfolgen von der BG anerkannt worden sind, das ergibt sich doch eigendlich.
Gruß von stina
Hallo,
die Reha musste ich auf "Anraten" des MDK beantragen und auch antraten, weil mir die Krankenkasse mit Streichung des Krankengeldes gedroht hatte. Die Reha-Klinik hat mich bis Frühjahr 2011 weiterhin AU geschrieben, was meine Krankenkasse als Anlass sah, mich sofort in EU-Rente zu schicken. Ich musste selbst noch eine Genehmigung der Krankenkasse einholen, in vorzeitige Altersrente gehen zu dürfen, als schon die BG meine Beschwerden als Unfallfolgen anerkannt hatte und mir V-Geld zugesprochen hat.
Die Krankenkasse ist doch somit gar nicht mehr zuständig für mich, was das V-Geld angeht. Oder sehe ich das falsch?
Mein Gedanke war nur, da für die BG Arbeit vor Rente geht und ich nur bis zum Frühjahr AU geschrieben bin, hätte ich da nicht noch länger Anspruch auf V-Geld gehabt? Durfte mich die Krankenkasse eigentlich in Rente zwingen, indem sie mich auf die 78 Wochen-Frist hingewiesen hat und ich dann ohne irgendwelche Gelder gewesen wäre.
Ich habe sowie so nur bis zum 21. 09. V-Geld bekommen, ab 01.10. bekomme ich erst Rente. Was ist mit den 9 Tagen?
Viele Grüße
Röschen
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