Vollständige Version anzeigen : weiter krankengeld?
habe im mom keine ahnung wie es weiter geht, war letztes jahr (ab oktober) 6 wochen zuhause wegen sulcus ulnaris und folgende OP, nun geht das ganze von vorne los... und der arzt gibt mir schlechte hoffnungen das es auf dauer weiter mit meiner arbeit gehen wird (altenpflege) , im moment geht die arbeit noch weil ich eine praktikantin dabei habe, aber bald nicht mehr. Nun meine frage: krankgengeld beziehen wenn es nicht mehr geht oder muss ich mich kündigen lassen und auf neue andere arbeitssuche gehen?
ich würde ja sehr gerne weiter in diesen beruf arbeiten, kann es aber nicht verantworten das ich für die sicherheit meiner patienten nicht ausreichend kraft habe :-(
liebe grüsse
valesca
Hallo Valesca,
ist das eine Erkrankung der Nervenbahnen im Sulcusbereich, ( Arme - Ellenbogengelenke / ein - beidseitig ) ? Ist das eine erworbene Erkrankung oder durch Unfallfolge ? Wäre wichtig zu der Beantwortung der Fragen. Spekulation bringen ja nichts'. In diesem Sinne, sam
tja das ist die frage, also erstens.. sie ist einseitig links; durch unfallfolge ist unklar weil der damalige arbeitsunfall nicht angenommen wurde das es davon kommt, durch die BG abgelehnt und auch vom arzt... also denk ich mal das es im moment als erworben durchgeht OP am linken arm am ellenbogen und am handgelenk ...
lieben dank
vale
Hallo Valeska,
Das Krankengeld ist eine Entgeldersatzleistung d. h. die Leistung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Wegfall des regulären Einkommens. Bei Beschäftigten ist dies das Ende der (in der Regel 6-wöchigen) Entgeldfortzahlung.
Hier einige Links für Dich zum nachlesen;
- § 44 Krankengeld (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05x044.htm)
- § 46 Entstehend des Anspruchs auf Krankengeld (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05x046.htm)
- § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05x047.htm)
- § 47a Krankengeldübergangsregelung (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05x047a.htm)
- § 48 Dauer des Krankengeldes (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05x048.htm)
- § 49 Ruhen des Krankengeldes (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05x049.htm)
- § 50 Ausschluß und Kürzung des Krankengeldes (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05x050.htm)
- § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05x051.htm)
Zu Deiner jetzigen Beschäftigung würde ich mal mit dem AG reden, vielleicht gibt es eine Möglichkeit der Versetzung oder zu leichteren Arbeiten. In diesem Sinne, sam
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