Vollständige Version anzeigen : Häufigkeit ablehnender Klagen bei Behandlungsfehler?
Guten Tag miteinander,
in Hinblick auf meine eigene Situation, d. h. einem erfolgtem Behandlungsfehler (Erst-OP), mit diesbzgl. zahlreichen bestätigenden Befunden und einigen erfolgten Folge-OPs, wurde meine Klage vor dem Landesgericht abgelehnt, zumal das Landesgericht ein unfallchirurgisches Sachverständigengutachten immer wieder abwimmelte. Die Veranstaltung war ein Schauspiel, u. a. kam ich kaum zu Wort, wurde nach 3 Sätzen abgewürgt, mein Zeuge (selbst Mediziner und war bei allen meinen Arzt- und Khs-Besuchen anwesend) wurde nicht gehört, ein falscher Zeuge (Arzt), der mich angeblich aufgeklärt haben will (ich meine aber durch einen Notfallbogen etwas anderes beweisen zu können), meine Unterschrift unter dem Aufklärungsbogen, die sonderbar aussah, der behandelnde Arzt, der nicht vor Gericht erschien, ein Sachverständiger, der nicht vom Fach selbst war (Allgemeinchirurg und nicht Unfallchirurg, außerdem gerade in Rente ging und zur Szene hier im Umkreis Kontakt hat). Ich bin durch die OP 50-70 GbD verpfuscht worden und immer noch nicht gesund. Ich denke meine Sache geht nun vor das OLG. Diesbezüglich würde mich interessieren, wie hoch die Quote der Behandlungsfehler-OPfer ist, die Klage vor einem Landesgericht einreichten, jedoch gleich nach der 1. Veranstaltung abgewimmelt werden? Im übrigen erfolgte auch Geheimnisverrat, d. h. das zuständige Khs hatte vor über einem Jahr meine Akte (unerlaubt) an eine Anwaltskammer verschickt, um gegen mich und meinen Anwalt zu petzen. Nachdem Anzeige gestellt wurde, wimmelte die Staatsanwaltschaft in meiner Stadt ebf. ab (unter dem Motto: wäre ja nicht so schlimm und extra gewesen).
Was denkt Ihr, warum vor den Landesgerichten Urteile so ausgehen; immerhin meine ich zu erkennen, dass u. a. grobe Verletzungen seitens der Richter erfolgten (u. a. nicht Einhalten des § 113 If. - GG; im Hinblick auf das Selbsbestimmungsrecht hätte m.E. auch der operierende und wirklich aufklärende Arzt zum Termin erscheinen müssen, war aber nicht anwesend, die Anhörung meines Zeugens wurde nicht umgesetzt)? Seilschaften in der Stadt? Ein gekaufter Sachverständige? Überlastung der Richter, die von Medizinrecht nicht viel Ahnung haben?
Hat jemand über den Weg einer Strafanzeige gegen den behandelnden Arzt (oder auch gegen einen Sachverständigen) Erfahrungen?
Besten Dank!
Bluemchen
29.08.2010, 13:38
Hallo Doro 71,
wenn ich mir Deinen Beitrag durchlese, erinnert es mich an meinen eigenen Behandlungsfehler und dem Erlebten.
Auch bei mir wurde getrickst mit der OP-Einverständniserklärung. Nicht nur das, es wurden auch Pflegeberichte geändert. Welche Klinik war es und wo ?
Eine Antwort kannst Du mir per PN übermitteln. Ich werde Dir dann meine Erlebnisse mitteilen.
MfG Bluemchen:confused:
stinababy
29.08.2010, 16:26
Hallo,
Behandlungsfehler sind immer eine Sache für sich, es ist für das Opfer so schwer dies zu beweisen, selbst wenn man meint die Sachlage wäre eindeutig.
Bei meinem Mann liegt auch ein Behandlungsfehler durch die Erst O.P. vor, es ist eindeutig das der implantierte Marknagel zu lang war und das Knie meines Mannes zerstört hat, man sieht es anhand von Röntgen Bildern, wir haben es sogar schriftlich, vom nachbehandelden Krankenhaus.
Wir nahmen uns einen Rechtsanwalt, der sagte es läge eindeutig ein grober Behandlungsfehler vor, das Krankenhaus müsse beweisen das dies nicht so ist und uns entstehen auch keine Kosten.
Dann kamen 2 Gutachten nach Aktenlage und die sagten aus, das der O.P. Arzt keine Schuld hat, es wäre zwar alle sehr schicksalhaft gelaufen, aber daran wäre der zu lange Nagel nicht Schuld, ich frage mich nur warum dann das Knie kaputt ist, wenn mein Mann eigendlich nur einen Unterschenkelbruch hatte.
Es ist so, das eine Krähe der anderen echt kein Auge auspickt.
Was dann folgte war eine Anwaltsrechnung von 1500 Euro, ja bravo dachte ich.
da wir keine Rechtschutzversicherubg haben, hatten wir auch Sorge weiter zu gehen, weil uns das am Ende noch in den finanziellen Ruin bringt.
Das schlimme aber an der sache, das nun bei jedem Gutachten was wegen des Unfalls gemacht wird, die Sache mit dem zu langen Nagel verheimlicht werden soll. die BG schiebt die Sache auf normalen Verschleiß es wäre wohl schon vor dem Unfall was am Knie gewesen, aber mein Mann wurde darauf nie behandelt und hatte nie Probleme mit dem Knie.
Ich sehe das so, wenn die Sache mit dem Knie nun voll als Unfallfolge anerkannt wird, dann hieße das auch das ein Behandlungsfehler vorgelegen hat und deshalb sind wir nun doppelt gestraft.
Zum einem gehen wir hinsichtlich des Behandlungsfehlers leer aus und zum anderen haben wir die Probleme das die ^Kniesache voll als Unfallabhängig anerkannt anerkannt wird und wir somit eine angemessene MDE und damit eine Unfallrente bekommen.
Mann muss sich vorstellen, mein Mann kann seinen Beruf auf Grund der beschriebenen Tatsache nicht mehr ausüben, ist Erwebsunfähig und wir kämpfen um die Anerkennung einer angemessenen MDE, nur weil niemand von den Ärzten diesen behandlungsfehler nicht zugeben will.:mad:
Nur soviel zu einem Behandlungsfehler für den keiner eingestehen will und meinem Mann, als geschädigter, dadurch noch das leben schwer gemacht wird.
Gruß von stinababy
@Blümchen: Ich melde mich morgen oder übermorgen. Danke Dir für die AW.
@Stinababy: Bei mir ist ähnliches passiert; ebf. zu lange Osteosynthese (Knochen- und Muskelanteile fehlen nun - dadurch Behinderung, desweiteren Low Grade Infekt vorliegend; 5 OPs bis dato, immer noch nicht o.k., Erst-OP dauerte bei mir 3 x so lang als die längsten OP bei gleicher Frakturkategorie sämtlicher Überblicksstudien zu verzeichnen geben), jedoch laut Herstellerbuch und sämtlicher Studien nicht indiziert gewesen, desweiteren keine erwähnte Alternativen. Ich bin mit einem Mediziner verheiratet und werde nun mit meinen Pressekontakten die Presse heiß machen. Ich kann jedem hier versprechen, da ich den Medien nicht ganz unbekannt bin ... sollte ich mit meinem Fall durchkommen, wird es eine Serie im TV (oder Doku geben): "Der Patientenanwalt".
Ein weiterer Hinweis, den mir mein Ehepartner nannte:
Das Khs ist verpflichtet die Chargennummer des Produktes zu notieren; normalerweise gehört diese Nr. ebf. in den OP-Bericht bzw. OP-Akten. Gott sei Dank habe ich mein Material zu Hause liegen; anhand der Chargennummer erst einmal die Bfarm kontaktiert. Des Weiteren gibt es klare Hinweise seitens des Herstellers, wie lange ein solches Produkt in den Khs gelagert sein darf (wg. Sterilität, Hygieneverordnung, etc.). Jeder Patientenanwalt sollte sich vom Gegner erst einmal die Chargennummer zukommen lassen - das ist ein Test, den nicht alle bestehen ... nur so als Tipp.
Noch ein Hinweis: Meine Ehepartner hat Patienten, die bei einem großen Osteosynthesehersteller arbeiten, außerdem ein Freund von uns, der eine große Zeitarbeiteragentur leitet. Aus sehr vertraulichen Informationen wissen wir, dass viele Khs nur 1-2 x im Jahr solches Material bestellen, da Mengenrabatt. Passiert zu einem ungünstigen Zeitpunkt ein Unfall (wie bei mir zum Ende des Jahres), wird nur noch das genommen, was in der Schublade ist (egal ob Privatpatient oder nicht).... mich wundert nur, dass einige Nägel Patienten nicht schon aus dem Hals gucken.
Arzthaftpflichtungsrecht ist eine Geschichte; ein systemimmanetes Problem in unserem Land .... und da möchte ich die Ärzte in Schutz nehmen, die dürfen nicht einmal ihre Schuld zugeben; das Hoheitsrecht hat die Versicherung. Viel schlimmer finde ich, dass einige Ärzte sich selbst nicht richtig einschätzen können und nicht den Mumm besitzen, zu überweisen.
stinababy
29.08.2010, 18:12
Hallo Doro71,
das finde ich allerdings sehr interessant.
Ich gebe auch nicht allein dem operrierenden Arzt die Schuld dafür, wir sind ja alle nur Menschen und nicht fehlerlos, bei einer überraschenden O.P. wie bei meinem Mann und bestimmt auch bei dir, können Fehler passieren, nur ssie sind oftmals sehr einschneidend.
Ich kann nur nicht akzeptieren, das dann der O.P. Arzt nicht zu dem Fehler steht den er nun mal gemacht hat. Aber nein, da wird mit allen Mitteln versucht diese Sache zu vertuschen und das verurteile ich!
Das Material habe ich übrigens auch Zuhause, im O.P. Bericht steht allerdings keine Cargen Nr., wäre vieleicht interessant, weil mein Mann sich auch im Krankenhaus mit dem Stepptococcus Areus infiziert hat, der ja auch bekanntlich den Knorpel angreift. Wenn ich das nicht richtig geschrieben habe, dann sorry, ich bin kein Mediziner.
Wir haben die Sache mit der Arzthaftungssache auch eigendlich schon at Akta gelegt, mich ärgert nur, das in jeder Hinsicht dies immer wieder verschwiegen wird und wir dadurch nur Schwierigkeiten haben, wie z.b. die anerkennung einer gerechtfertigten MDE und einer damit verbundenen Unfallrente.
Gruß von stinababy
Hallo @all,
Ich muss auch sagen, dass man nicht allen Ärzten, die in Notsituationen operieren und einen Fehler machen, dafür haftbar machen kann.
Mein Mann z.B. ist voriges Jahr mit einer Phlegmone (laut Hausarzt) am Unterbauch in die Notaufnahme gekommen.
Man ließ ihn bis abends liegen. Dann kam ein Arzt und schnitt (ohne Betäubung) mit dem Skalpell sinnlos am Unterbauch herum - Ritsch Ratsch, weil er dachte es würde Eiter herauskommen. Es kam aber Luft, weil es nekrotisierendes Gewebe war (verfault).
Es wurde sofort alles abgedichtet (Intensivstation) und am nächsten Morgen wurde er operiert. Es wurden 10 kg weggeschnitten. Die Schnitte gingen quer über den Unterbauch bis hinaus zu den Oberschenkeln und vom Penis bis zum Bauchnabel.
Leider waren die ersten Schnitte nahe an der Peniswurzel gewesen. Und auch die Nekrose ging bis dort hin, so dass er heute große Probleme hat.
Ich war auch der Meinung, dass der Arzt anders hätte reagieren müssen und gezielter hätte scheiden müssen. Dann wäre heute weniger Narben und evtl. weniger Probleme.
Aber zu guter letzt waren wir froh, dass mein Mann überlebt hat und waren den Ärzten dankbar dafür. Denn eine solche nekr. Fas. verläuft meist tödlich.
Ihr findet bei google schlimme Bilder, wenn ihr nekrotisierende fasziitis eingebt.
Die andere Seite aber ist, wenn Ärzte Fehler machen, die Operationen am laufenden Band ausüben ( Routine-OP'S) - wie z.B. Schulter-, Knie oder Hüft-OP's. Da wird man ja oft dazu gedrängt, weil es angeblich keine andere Möglichkeit mehr gibt, um die Schmerzen zu beseitigen.
An meiner Schulter wurde auch gepfuscht, kann man sagen. Er hat nicht richtig geschaut und einige Diagnosen übersehen, die er bei der OP hätte mit entfernen müssen. Da aber - wie es heutzutage ist, der Patient nicht mehr individuell behandelt wird, sondern "Fließbandarbeit" vorherrscht - wie bei der Impingementsyndrom-OP - werden andere Disgnosen übersehen, weil sich m.M.n. keine Zeit genommen wird. Der OP-Plan ist genauestens abgestimmt. Für jeden Patienten hat der Operateur so und so viel Zeit. Geld muss verdient werden.
http://www.swr.de/odysso/-/id=1046894/nid=1046894/did=4239904/4syno4/index.html
Wir Patienten sind nur noch das Geld wert, was an uns verdient wird. Sonst sind wir Nummern. Schlimm, dass es so weit gekommen ist und der Kranke nicht mehr im Vordergrund steht, dass die Heilung nicht Voraussetzung für einen Eingriff ist, sondern oft nur das Geld verdienen.
Es gibt gewiss auch Ausnahmen bei den Ärzten. Ich will nicht alle über einen Kamm scheren
Nicht mal meine KK hatte Interesse an der Aufklärung. Sie verwies mich an die Gutachterkommission. Dort reichte ich meine Vermutungen ein. Dazu ein paar Links aus dem WWW wegen Pfusch an der Schulter.
Der Arzt stritt alles ab, stellte mich im Dritten Brief als Psycho hin, hat sich dabei aber selbst ins Fleisch geschnitten, weil er mit der Aussage gelogen hatte. (konnte ich Anhand der Klinik-Protokolle beweisen)
Naja, es war ein Hin und Her. Jetzt muss noch entschieden werden und ich bin neugierig, wie die Kommission entscheidet. Gewiss zu meinen Ungunsten, denn die Rate der Anerkennungen ist gering. Vor Gericht gehen lohnt sich nicht in meinem Fall. Ich kann ja nur nicht mehr in meinem Putzjob arbeiten (was mir vom Arzt aber versprochen wurde, dass ich dies nach der OP wieder könnte.....) und soll nochmals operiert werden:mad:
Es ist nicht einfach zu entscheiden, wann man klagen sollte. Heutzutage gibt es so viel Pfusch, dass, wenn jeder klagen würde, die Gerichte Tag und Nacht arbeiten müssten. ;)
Schlimm ist auch, dass man als Patient, wenn man auch Beweise vorlegt die stichhaltig sind, kaum gegen diese "Mafia" ankommt. (Entschuldigt den Ausdruck, aber die halten alle zusammen und man hat keine Chance).
Ich jedenfalls wünsche jedem von euch, der noch klagt oder dies tun will viel Erfolg. Hoffen wir, dass mal jemand Recht bekommt.
L.G. Ramona
@ Ramona: Ich sehe mehrere Kerndimensionen, zumal ich mit einem selbst. Mediziner verheiratet bin:
1) In meinem Fall war es keine Notfall-OP, da die Khs zwei Tage zuvor vernetzt wurden. Die fähige Kompetenz des operierenden Khs war leider zu dem Zeitpunkt im Urlaub; ich war 7h im OP, davon Schnitt-Naht-Zeit mehr als 5 h (die OP hätte laut Studien nicht länger als 100 Min dauern dürfen). Der operierende Arzt war ein Choleriker, der während der OP, Narkose wurde bei mir umgestellte, rumfluchte wie (sorry) Sau. Das wusste das Khs zuvor ja schon, auch dass ihr stellvertret. Arzt übermüdet, überfordert, etc. war. Ich bin PKV-Patient mit einem Medizinervertrag und -tarif und wünschte die bestmögliche Versorgung. Diese wurde mir a) nicht geboten (jedoch meinem Partner telefon. zugesagt), b) nicht erwähnt, c) gingen mehrere Fehler während der OP einher.
2) Muss man den gesetzl. versicherten Patienten immer wieder sagen, dass die Leistung die ein GKV erhält, laut Statuten nur "ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig" sein darf. Wie sich dies auswirkt, sowohl zu Lasten des Budgets des Arztes als auch bei den GKV-Patienten, bekomme ich täglich mit.
3) Mein Ehepartner besuchte eine Fortbildung, Ärzte müssen ja Punkte sammeln, um ihre Kassenzulassung zu behalten bzw. keine Abzüge zu bekommen, zum Thema "Mediziner und Arzthaftpflichtungsrecht". Das erste was der dozierende Jurist den Ärzten nahelegte war: "Lügen, Lügen und Abstreiten". - Das ist ein wortwörtl. Zitat.
4) Mein Ehepartner gehört zu den Medizinern, nicht nicht zu stolz sind zu überweisen. Jeder Arzt hat seine fachl. Stärken und Schwächen. Es gibt Patienten, die sich immer wieder wundern, wenn man nochmals überwiesen wird, jedoch dient es dem Wohle des Patienten und es gebührt m. E. jedem Arzt Respekt, der sich richtig einzuschätzen weiß.
Interessiert mich meine Frage dennoch: Ich hörte von einer befreundeten Gutachterin (allerdings MDK), dass in meiner Stadt in den letzten 25 Jahren nur ein Fall vor dem Landesgericht gewonnen hatte; bei allen anderen Klagen wurde diese abgelehnt. Ca. 80% derer, die nicht aufgegeben haben, landeten vor dem OLG, wovon ca. jede zweite Geschichte mit einem Vergleich endete.
Mich würde nur interessieren, inwieweit sich diese Quote ggf. bundesweit verifizieren ließe und warum die Landesgerichte fachlich m. E. nicht die Kompetenz verzeichnen?
Hallo Doro,
dass die Ärzte oft überlastet und ausgebrannt sind, kommt noch hinzu und so können noch mehr Fehler passieren. Dass so etwas sogar bei der PKV geschieht, ist schon krass. Ich dachte immer, dass dort alles besser laufen würde....
Wenn man als GKV-Patient nur das Nötigste bekommt, dann sollte dies doch auch im Aufklärungsbogen stehen, den man vor der OP unterschreibt. Ich denke, dass sich da nicht mehr so viele operieren lassen würden. Ich auch nicht.
Es stand aber auf dem Bogen, dass, wenn noch weitere Erkrankungen festgetsellt werden, diese mit beseitigt werden würden. Ha! Weit gefehlt.
Mir hielt der Arzt vor, dass wegen Patienten wie mir die Haftpflichtprämien für die Ärzte in die Höhe schnellen würden...
Es ist gut dass es noch Ärzte wie deinen Mann gibt, die noch an das Wohl der Patienten denken.
Dass die Klagen oft abgewiesen werden, kann daran liegen, dass der Anwalt nicht fachkompetent ist. ;-)
Es kann aber auch an Gutachten liegen, die erstellt wurden im Sinne der Versicherung.
Ich habe gelesen, dass nur etwa 14% der Betroffenen wirklich klagen und von denen erlangen 30 % ein positives Ergebnis inform von Schadenersatz.
Kann ich gar nicht glauben.....
Ob die Richter kompetent sind, kann ich nicht sagen. Dafür holen sie sich ja die Gutachter. Nur ist ein GA nicht neutral - Pech für den Betroffenen, denn ich glaube, dass der Richter sich meist auf das Urteil seines GA's verlässt.
L.G. Ramona
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt (Fachanwalt - patientenorientiert), einem befreundeten Richter einer anderen Stadt und einem befreundeten Juristen, der sich ab April als Anwalt selbständig machen wird, scheint es so zu sein, dass das Gericht vor Ort keine Lust hatte.
Ich habe den Fehler damals gemacht und auf meinen Hausarzt gehört, obwohl mein Ehepartner mich warnte und die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Das Gutachten der Schlichtungsstelle ist ein Witz, denn ständig heißt es spekulativ "es scheint ....". Unsere befreundete Gutacherin des MDK meinte nur nach Durchsicht: "Ja, es scheint viel ... u. a. die Sonne. Das Gutachten ist ein Witz!".
Ich kann nur jedem raten, die Schlichtungsstelle nicht einzuschalten, man schadet nur sich selbst und der später beauftragte Anwalt muss den Mist ausbaden, den die pseudoneutralen Kammer-Gutachter verzapfen.
Mein Verfahren vor dem Landesgericht war nicht entscheidungsfällig, außerdem waren zahlreiche Prozessfehler seitens des Gerichtes gegeben. Nun geht es vor das OLG.
Hallo Blümchen,
ich würde Dir gerne persönlich per PN antworten; ich meine aber, dass das nicht geht. Muss ich Premium-Member dafür sein?
Hallo,
es ist sehr interessant, was hier über die Krankenhäuser und die operierenden Ärzte geschildert wurde. Allerdings, egal welcher Krankenversicherung man angehört, sollte man trotzdem als PatientIn das Anrecht haben, die bestmögliche Versorgung und Behandlung während und nach einer Operation durch die Ärzte zu bekommen. Dass dies aber nicht überall der Regelfall ist, zeigen diese Beiträge und leider auch die gegenwärtige Realität.
Der Grund dieser Misere, liegt in unseren Krankenversicherungssystemen. Gesetzliche wie privat Krankenversicherte werden nur noch nach dem Wirtschaftslichkeitsgebot behandelt. Da gleicht sich die Private mittlerweile der gesetzlichen Krankenversicherung weitestgehend an. Beide Systeme favorisieren nicht mehr den Versicherten und deren Erkrankung, sondern nur noch die Fallziffer, mit der eine ärztliche Behandlung wie auch eine Operation abgerechnet wird. Das Grundübel liegt m. E. darin, dass die Ärzteschaft in den Krankenhäusern und Kliniken und insbesondere ist dies in den Uni-Kliniken zu beobachten, dass sie sich diesem System unterworfen haben, anstatt sich an ihrem ärztlichen Ethos in Form des hippokratischen Eides zu orientieren.
Die geschilderten Beiträge zeigen ganz deutlich, dass auch den Damen und Herren ÄrztInnen Fehler unterlaufen können. Oftmals so gravierende, dass die behandelnden PatientInnen ein Leben lang darunter zu leiden haben. Kommt es dann folglich zu einem Arzthaftungsprozess, so hat der/die PatientIn es noch mit einem weiteren System zu tun, indem dann das eine System in das andere System übergreift und dann kann es passieren, dass der Patient völlig auf der Strecke bleibt. Es ist nicht von ungefähr, dass Arzthaftungsprozesse oftmals mit einem Vergleich enden, oder aber die Klägerpartei geht völlig leer aus, weil der med. Vollbeweis klägerseitig nicht geliefert werden kann. Die Komplexität liegt darin, dass die Arzthaftpflichtversicherer gerade in solchen Verfahren die überragende Sach-(med. Kenntnisse) und Rechtskenntnisse besitzen. D. h. sie beschäftigen eigens geschulte Versicherungsmediziner und insbesondere speziell haftungsrechtlich geschulte Juristen. Und genau gegen diese MitarbeiterInnen solcher Institutionen, die den Arzt haftungsrechltich vertreten, muss man dann als med. Laie und juristisch unbelesene Person antreten.
In diesen zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen, die auf Grund der Streitsumme grundsätzlich vor dem Landgericht anhängig sind, entscheiden die Vorsitzenden Richter (mangels eigener med. Sachkunde) nur nach med. Gutachten, die das erkennende Gericht eigens in Auftrag gibt, die aber die Klägerseite vorfinanzieren muss. Ist man nicht Rechtschutzversichert oder nicht vermögend, sollte man diesen Schritt wegen des finanziellen Risikos sich gut überlegen. Denn verliert man solche Prozesse, bleibt man locker auf 20.000 bis 25.000 € Kosten sitzen. Desweiteren hat man bei der Beauftragung der med. Sachverständigen durch das Gericht kein Mitspracherecht und demzufolge auch keinen Einfluss. Auf der Gegenseite aber sitzen die Experten, die jedes med. Gutachten auseinanderpflücken und rücksichtslos alles dementieren, wenn die Klägerseite dafür den med. Beweis nicht liefern kann. Deshalb sind auch die für solche Klagen beauftragten Rechtsanwälte meistens ohne med. Sachkenntnisse, solchen Verfahren oftmals nicht gewachsen. Denn die Versicherungsjuristen beherrschen auch dieses Feld und die von ihnen erstellten Schriftsätze sind vor Gericht kaum angreifbar, weil sie verfahrensrechtlich systemkonform formuliert wurden, denen ein Anwalt, wenn er denn spezifisch nicht geschult ist, nichts bieten kann.
Ein weiterer Umstand derer die Zivilgerichte sich gerne bedienen, sind zu med. Sachverständigen angestellte Uni-Professoren in leitender Stellung (Chefärzte oder ltd. Oberärzte) zu beauftragen. Hier liegt die Crux begraben, denn solche Sachverständige schützen ihre operierenden Kollegen und verneinen bis auf´s Blut, dass ein Ärztefehler vorliegt. Sind mehrere solcher Sachverständige in ein Verfahren involviert, ist der Prozess unweigerlich verloren. Denn selbst, wenn die Richter dazu neigen, den Sachverständigen nicht zu folgen, schreibt der nochmals beauftragte Obergutachter denselben "Scheiss" (Entschuldigung) und dann ist auch der Richter machtlos. Deshalb sollte man, wenn man gezwungen ist, in die Berufung zu gehen, als Privatgutachter eremitierte Uni-Professoren (auch Chefärzte bzw. ltd. Oberärzte) die schon in Pension sind, hierzu beauftragen. Man sollte aber vorher prüfen, ob nicht doch noch ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis vorhanden ist.
Es gibt mittlerweile ein Hand voll solcher Anwälte in Deutschland, die sich wirklich auf Arzthaftungsprozesse spezialisiert haben. Eine davon ist eine Anwältin im Raum Frankfurt a. M. Leicht über Google zu finden. Die Dame hat eine gute Reputation insbesondere was Arzthaftungsprozesse anbelangt und kann auf einige Erfolge durchaus stolz sein. Wenn Bedarf bestehen sollte, würde ich diese Anwältin kontaktieren.
Gruss
kbi1989
Bluemchen
12.09.2010, 01:05
Hallo Doro71,
Du hattest mir eine PN versprochen, die aber noch nicht angekommen ist.
MfG Bluemchen
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