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Vollständige Version anzeigen : Unfall + Vorschaden (GdB = 60%, G)


Polopirko
05.08.2010, 22:06
Hallo Allerseits,

eine Frage zum Arbeiten mit dem Versorgungsamt.

Ich habe seit 12 Jahren eine krankheitsbedingte Behinderung (60%, Merkzeichen G).


Weiterhin hatte ich einen Unfall (Beruflich bedingt), der bisher 10% MdE ergeben hat (BWK8 Fraktur, stabile Hinterkante, trotzdem neurol., urlog. und schmerzmed. Gesundheitsfolgen).

Nun meine Fragen: 1. Soll ich die Vorerkrankung bei der Berufungsverhandlung des Sozialgerichts nochmals explizit hervorheben ? (ich habe dies bisher nicht getan, da ich dachte, daß eine Vorerkrankung zu niedrigeren Bewertungen führt).

2. Wenn ich dies tue, kann dann eine komplette Neubewertung meiner Schwerbehinderung UND meiner Unfallfolgen stattfinden ? D.h. am Ende wird womöglich meine Schwerbehinderung reduziert auf 30 % GdB und ebenfalls auf 20 % MdE.

Dies wäre zwar für meine Unfallfolgen-Anerkennung positiv - aber für meine Schwerbehinderungseigenschaft negativ. Daher: werden bisher zuerkannte Behinderungen im Zuge einer Unfall-Untersuchung womöglich aberkannt ?

Gruß, Polopirko

frank
06.08.2010, 00:55
Moin @Polopirko :)

da geht doch was mächtig durcheinander - oder?

1. Frage: Ist die Berufungsverhandlung des Sozialgerichts zu den Folgen des Arbeitsunfalls und deshalb ausschließlich zur MdE? Also eine Verhandlung mit einer GUV?

Wenn ja, dann geht es hier ja ausschließlich um die Minderung deiner Erwerbsfähigkeit aufgrund des Unfalls. Es betrifft also nur die Folgen (Beeinträchtigungen) durch den Arbeitsunfall.

Die Einstufung des GdB vom Versorgungsamt, aufgrund deiner (Gesamt)-Behinderung sollte davon unberührt bleiben. Im Gegenteil: Wenn dein AU deine Gesamtbehinderung noch verschlimmert haben sollte und das Sozialgericht deine bisherige Verfassung durch den AU nun noch mehr verschlechtert sieht, dann solltest du nach einer gerichtlichen Entscheidung zusätzlich beim VA noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.

ulmuwe
06.08.2010, 00:58
Hallo!
Meines wissen wird der GDB und die MDE getrennt bewertet bei mir ist es auch so habe 40 %MDE und 20 % GDB Versorgungsamt sagt 60 % GDB
Die 10 % bei dir werden so denke ich auf deine Vorhandenen Prozente des GDB dazu addiert wenn diese noch nicht berücksichtigt sind.
Hoffe konnte dir helfen
ulmuwe

Polopirko
06.08.2010, 10:33
Erstmal Danke für die Infos...

Meine Frage ist eigentlich: Der Unfall ist mit 10% MdE bewertet worden.

Bisher sind - unfallunabhängig - 60% GdB, Merkzeichen G eingetragen.

Nach Durchschau der bisherigen Gutachten usw. ist aufgefallen, daß der Vorschaden (d.h. der GdB Grad) in keinem Bericht auftaucht. Meine starke Vermutung ist daher: die haben niemals meinen Vorschaden vom Versorgungsamt abklären lassen.

Wenn ich nun diesen Vorschaden hochbringe (um damit hoffentlich erfolgreich) auch die stärkere Schädigung durch den Unfall als ein "normaler" Mensch zu begründen, kann es dann passieren, daß die BG versucht meinen GdB Grad nach unten zu treiben ?

Nach den bisherigen Erfahrungen würde ich mich nicht wundern, wenn die BG alles tut um meine Behinderung weniger stark erscheinen zu lassen. Daher die Frage: gibt es die Möglichkeit, daß ein Prozess, der die MdE Grade eines Unfallschadens ermitteln soll dazu führt, daß die unfallunabhängigen GdB Grade heruntergestuft werden ?

Gruß, Polopirko