ellinas70771
13.07.2010, 19:55
Hallo ich habe ein folgendes Problem:
aufgrund meiner (inzwischen 3 Jahre) andauernden Krankheit soll ich wieder einmal zum med. Dienst der Arge. Weiss jemand, ob ich ein richterliches Gutachten (aus meiner Klage gegen meine BU-Versicherung) auch zur Vorlage/Verwendung beim med. Dienst bzw. später auch für die anstehende EWU-Rente verwenden kann und darf ?
Grüsse
aufgrund meiner (inzwischen 3 Jahre) andauernden Krankheit soll ich wieder einmal zum med. Dienst der Arge. Weiss jemand, ob ich ein richterliches Gutachten (aus meiner Klage gegen meine BU-Versicherung) auch zur Vorlage/Verwendung beim med. Dienst bzw. später auch für die anstehende EWU-Rente verwenden kann und darf ?
Grüsse