Vollständige Version anzeigen : Übersehene Verletzungen im erstbehandelndem Krankenhaus
uschreider
05.06.2010, 05:41
Hallo Leute,
mal wieder eine Frage in die Runde:
Bei mir wurden ja durch einen fremdverschuldeten Unfall im erstbehandelnden Krankenhaus die Wirbelbrüche, Kniespitzenbruch und Geldenkausriss des Zehes übersehen.
Jetzt hatte mein Anwalt vor einigen Wochen das Krankenhaus wegen Schadensersatz angeschrieben. Dieses verwies an die Ärztekammer, da sie sich keiner Schuld bewusst sind. Sie behaupten, ich hätte ja keine Schmerzen geäußert. Das stimmt natürlich nicht. Habe immer wieder erwent, dass ich massive Rückenschmerzen habe und nicht richtig laufen kann. Sehr witzig - glaube nicht, dass Jemand bei solchen Verletzungen schmerzfrei ist.
Jetzt sagte mein Anwalt, er weiß gar nicht, ob es überhaupt Sinn macht, Klage gegen das Krankenhaus zu erheben, da die gegnerische Versicherung ja alle Unfallfolgen - auch die übersehenen Verletzungen - im vollem Umfang anerkennt. Eine Klage würde nur etwas bringen, wenn die gegnerische Versicherung sagt - Wirbelbrüch usw. betrifft uns nicht, wurden ja vom Krankenhaus übersehen.
Hm, jetzt weiß ich auch nicht, ob mein RA so richtig liegt. Mir geht es jetzt nicht darum, doppelt Geld zu ,,kassieren" - ich wollte lediglich, dass das erstbehandelnde Krankenhaus mal einen Denkzettel verpasst bekommt und in Zukunft Patienten ernst nimmt, wenn sie über Schmerzen klagen.
Sollte ich jetzt auf eine Klage gegen das erstbehandelnde Krankenhaus bestehen oder nicht? Rechtschutzversicherung haben wir.
Viele liebe Grüßlein
Würmlie
Hm, ich dachte Verfahren wg. Schmerzensgeld sind völlig unabhängig von irgendwelchen anderen Verfahren die noch so laufen ?
Klingt ja fast so, als hätte Dein RA keine Lust mehr ?
Etwas anderes ist ja noch die Nachweisbarkeit eines Behandlungs-(also auch Diagnose-)fehlers ! Wenn Du vielleicht den Fall Klasnic verfolgst, siehst Du, was ich meine. Da streiten sich die "Gelehrten" ob es nun ein "grober" Behandlungsfehler oder "nur" ein Behandlungsfehler war, was dann entscheidend für ein Urteil ist und die Verfahrensdauer mal wieder horrende in die Höhe treibt !
Ich überlege ebenfalls gegen den D-Arzt vom Unfalltag vorzugehen, der noch nicht einmal vernünftige Rö-Bilder machen konnte. Nur muß ich leider noch meine Unfallfolgen sämtlichst "wasserdicht" nachweisen ! :(
Sorry, ich grübele selbst darüber, vielleicht hat noch jemand anderes einen Tipp für uns ?
hallo, wümlie
ich würde in jedem fall etwas unternehmen. zumindest eine korrektur der diagnose verlangen.
irgendwann kommt die frage nach der erstdiagnose auf - spätestens dann kommst du in erklärungsnöte.
ich habe versucht, die abänderung der diagnose im d-artz-bericht, zu erreichen, da diese völlig neben den arztberichten, desselben erstbehandelden kh, lag.
hätte ich gleich machen sollen. der zeitraum war zu lange.
wurde natürlich nicht abgeändert.
mfg
pussi
uschreider
05.06.2010, 13:29
Hallole moni68 und pussi,
lieben Dank für eure Beiträge.
moni68: Tja, ich dachte mir auch, das evt. mein RA damit überfordert ist. Behandlungsfehler - hm, gute Frage. Mein RA ist der Meinung, dass wenn wir Klage erheben, das Kankenhaus sagt ,,wäre der Unfall nicht passiert, dann hätten wir auch nichts übersehen" - sprich komplette Schuld an Unfallgegnerin. Und das ist das Problem, was mein RA hat. Er sagte zu mir, er weiß nicht, wieviel % Schuld bei der Unfallverursacherin und wieviel % Schuld beim Krankenhaus liegt, bezogen auf meinen jetzigen Gesundheitszustand.
pussi: Ja, ich wollte eigentlich bereits eine Korrektur der Erstdiagnose habe. Dann kam der ,,Oberhammer". Um an die D-Berichte zu gelangen musste ich - und dies ist kein Scherz - eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben in der ich aufgeklärt wurde, dass es mir untersagt ist, diese Berichte einer dritten Person zugänglich zu machen.
Was den Nachweis der Verletzung angeht, so habe ich ein MRT (gemacht 6 Wochen nach dem Unfall) aus dem hervorgeht, dass diese Verletzungen eindeutig dem Unfall zuzuordnen sind.
Viele liebe Grüßlein
Würmlie
Rudinchen
05.06.2010, 14:55
Hallo uschreider,
das Problem haben wir auch. Die Ärzte haben Sachen übersehen bzw. einfach nicht untersucht. Ich habe darüber mit unserem Rechtsanwalt gesprochen. Die Ärzte sind nur für die Schäden haftbar, die durch das Übersehen als Verschlimmerung am Gesamtzustand entstanden sind, d.h., wenn du durch Behandlungsfehler schwerer geschädigt worden wärst als durch den Unfall. Dadurch, dass die Haftpflicht des Unfallgegners alle Schäden übernommen hat, bekommst du dadurch alles entschädigt - es sei denn, durch die Schuld der Ärzte hättest du noch mehr Schaden genommen als durch den Unfall - da kannst du sie haftbar machen : z. B. wenn du durch die Wirbelbrüche, die nicht entdeckt wurden, neurologische Schäden bis hin zur Querschnittslähmung erhalten hättest.
Uns wurde von der Krankenkasse das gleiche gesagt - wir haben dort nämlich die "Nichtbehandlung" zur Kenntnis gebracht. Bei meinem Sohn wurde ein Schädel-Hirn-Trauma quasie "übersehen" bzw. nicht ernst genommen. Aber man kann natürlich davon ausgehen, dass die Schäden durch das Schädel-Hirn-Trauma gleichbleibend sind, egal, wann die Ärzte es erkannt hätten... Allerdings hätte eher eine Behandlung beginnen können, aber da kann man endlos drüber diskutieren, ob und wenn ja, wieviel Besserung hätte erreicht werden können, oder auch nicht.
Der Bearbeiter bei der Krankenkasse meinte zudem noch, dass sich die Ärztehaftpflicht und die Haftpflicht vom Unfallverursacher sich sowieso den entstehenden Betrag i. d. Regel anteilig aufteilen würden - also nicht so, dass du dann mehr bekommen würdest.
Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich rübergebracht - juristische Erklärungen sind nicht so meins und ich habe leider auch keine Ahnung, in welchen Paragraphen das so festgelegt ist.
Aber ich denke, du kannst davon ausgehen, dass dein Rechtsanwalt die Sache realistisch sieht und nicht bloß "keine Lust hat". Es ist wohl in dieser Richtung wenig zu machen...
Viele Grüße, Rudinchen
uschreider
05.06.2010, 18:53
Hallo Rudinchen,
hi, ganz lieben Dank für deine ausführliche Info.
Tja, ob der Schaden durch die Nichtbehandlung größer ist, darüber wird sich wohl kein Arzt äußern. Aber man kann davon außgehen. Allein der 3. Lendenwirbelkörper ist ganz massiv zusammengebrochen und die Spitze ist nur noch 3 mm vom Rückmarkskanal entfernt.
Der D-Arzt, der diese ganzen Verletzungen im Nachhinein diagnostizierte sagte zu mir, ich kann froh sein dass ich überhaupt noch am Leben bin, bzw. nicht im Rollstuhl sitze. Nach so massiven LWS-Verletzungen hätte ich mich gar nicht bewegen dürfen. Aber es wusste ja keiner.
Weiß natürlich nicht, ob die Nichtbehandlung, die bis heute anhaltenden massiven Rücken- und Rippenbeschwerden die Folge sind.
Tja, momentan bin ich selber ratlos, wie es weitergeht. Werde mal abwarten, was mein Rechtsanwalt in kommender Zeit gedenkt zu unternehmen. Lt. Aussage des RA hätte ich 3 Jahre Zeit, Klage zu erheben.
Viele liebe Grüßlein
Würmlie
hi, würmlie
hast du auch 3 jahre zeit, für deine genesung?
glaub ich nicht, wenn keine richtige diagnose vorliegt!
das ist doch das vorrangige problem.
klar kann man hinterher streiten - vorrang hat aber die gesundheit!.
drei jahre nix tun = 30 jahre kompensation der schäden!
sag das mal deinem schwarzkittel!
er hat die schäden nicht!
frag ihn doch mal, was er an deiner stelle machen würde...
schönes we
pussi
Rudinchen
06.06.2010, 01:01
Hallo,
du kannst auch über deine Krankenkasse Ansprüche geltend machen: Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern (§ 66 SGB V). Das hatte mir ein Mitarbeiter bei der Krankenkasse vorgeschlagen - der Vorteil davon wäre, dass - wenn man das über die Krankenkasse laufen lassen würde und es würden nachweislich Fehler festgestellt, man auch gute Chancen vor Gericht hätte. Und diese Untersuchung läuft erst mal auf Kosten der Krankenkasse.
Das haben wir dann auch über die Krankenkasse gemacht - und der zuständige Sachbearbeiter sagte uns dann das gleiche wie dein Anwalt. Aber bei dir sind die Schäden ja einfacher festzustellen und auch gravierender. Deshalb erst mal mein Tipp: Frage bei der Krankenkasse an, ob die das auch anbieten. Ich weiß nicht, ob alle Kassen das tun. Und wenn ja, stelle o.g. Antrag auf Unterstützung bei Behandlungsfehlern. Ich denke, das hilft auf jeden FAll schon mal zur Klärung. Finde nämlich auch, dass die Ärzte nicht immer ohne Konsequenzen Fehldiagnosen stellen und Schäden übersehen dürfen. Jede Autowerkstatt muss gründlicher arbeiten und kostenlos mangelhafte Arbeit nachbessern - nur Ärzte nicht. Außerdem ist bei Menschen auch kaum ein Schaden so einfach zu "reparieren"...
Viel Erfolg, Rudinchen
Und wenn ich keine gegnerische Versicherung habe, ist alles einfacher, oder ? ;)
Dann muß ich ja "nur" noch beweisen, daß der Doc schlampig gearbeitet hat, oder ?
uschreider
06.06.2010, 14:41
Hallole pussi, Rudinchen und moni68,
danke für eure netten Beiträge.
pussi: Hi, 3 Jahre stimmt - davon sind eigentlich 2 Jahre zuviel. Aber leider ist so das Gesetz. Glaube mitlerweilen, Gesetze sind nicht gerade für UO ausgelegt - Leider.
Rudinchen: Bei der Krankenkasse habe ich bereits nachgefragt. Diese sehen die Poblematik auch in dem Beweis - sprich, wie wäre mein Gesundheitszustand heute, wenn nichts übersehen wurde. Tja, mein Männlein sagt auch immer: ,,Jedem kleinem Handwerker pinkelt man heute ans Bein, wenn mal etwas nicht hinhaut. Aber da, wo wirklich Misst gebaut wird und es an die Gesundheit eines Menschen geht - da passiert nichts".
moni68: Tja, ohne gegnerische Versicherung - ob da alles einfacher ist, weiß ich nicht. Mann muss dem Krankenhaus auch Falschbehandlung nachweisen können. Und wenn dann jemand keine Rechtschutzversicherung hat, dann wird er es sich überlegen. Denn so ein Kampf ist mit ganz erheblichen Kosten verbunden - zumal man nicht im Vorfeld weiß, ob man gewinnt.
Viele liebe Grüßlein an Alle
Würmlie
Hallo,
vorne weg - ich bin Laie. Stehe selbst in einem Verfahren wg. medizinischem Behandlungsfehler und habe mich somit recht ausführlich mit dem Thema befasst.
In meinen Augen ist es erst mal egal, warum Du ins Krankenhaus gekommen bist, wer an Deinen Verletzungen schuld war und wer da sowieso haftet. Wenn Du den Eindruck hast, dass Deine Behandlung im erstbehandelnden Krankenhaus fehlerhaft war (Aufklärungsfehler, Diagnosefehler, Dokumentationsfehler usw.), dann kannst Du anstreben, diese Fehler aufklären zu lassen.
Wie schon angesprochen stehen da ja einige Fragen im Raum. Würde es Dir heute besser gehen, wenn sofort richtig gehandelt worden wäre? Welche Folgen hätten vermieden werden können usw. - und, muss die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses für diese Dir entstandenen Schäden (die ohne die Fehler nicht vorhanden wären) haften.
Vorgehen wäre möglich über ein kostenfreies Verfahren bei der zuständigen Arzthaftungsstelle der Landesärztekammer. Eventuell über Deine Krankenkasse oder aber durch einen selbst bestellten Gutachter.
Wo ich allerdings ein Risiko sehe: Du hast offenbar schon jemand, der für Deine Schäden haftet. Diese Haftung basiert wohl auf Deinem aktuellen Gesundheitszustand? Wenn der haftende nun erfährt, dass eventuell noch eine dritte Partei (Krankenhaus) involviert ist, und eventuell dieses Krankenhaus für die nun vorhandenen Schäden (mit) verantwortlich ist, dann könnte die Argumentation ja sein, dass eben das Krankenhaus haften muss und nicht mehr die aktuell haftende Versicherung. Du wirst dann zwischen die Stühle gesetzt und die beiden "Schädiger" schieben sich die Schuld gegenseitig zu. Der Leidtragende bist dann Du.
Sepsis
uschreider
09.06.2010, 13:40
Halloe Sepsis,
danke für deine super Rückinfo.
Genau so sieht es mein Anwalt eigentlich auch. Damit ich nicht hin und her geschoben werde, und da die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners alle Verletzungen - selbst die übersehenen vom Krankenhaus - anerkennt, möchte er jetzt nicht unbedingt weiter gegen das Krankenhaus vorgehen.
Ob das jetzt so OK ist - weiß es leider selber nicht. Wie schon geschrieben, mir geht es nicht darum finanziellen Provit rauszuschlagen. Solange die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt, ist alles OK. Ich wollte jediglich, dass das Krankenhaus mal einen Denkzettel verpasst bekommt und in Zukunft Patienten ernst nimmt.
Viele liebe Grüßlein
Würmlie
Ich wollte jediglich, dass das Krankenhaus mal einen Denkzettel verpasst bekommt und in Zukunft Patienten ernst nimmt
Das ist ein netter Gedanke. Jedoch ist das Krankenhaus/"die Ärzte" recht schnell raus aus der Nummer, da Du ab einem gewissen Punkt sowieso nur noch mit den Anwälten der Haftpflichtversicherung des Krankenhaus kommunizierst.
Sepsis
Rudinchen
11.06.2010, 17:52
Hallo,
wenn du ein Gespräch mit dem Krankenhaus suchst, versuch es doch mal über die Patientenfürsprecher, die das Krankenhaus hat bzw. über das Qualitätsmanagement ... Das ist gerade der Weg, den ich angedacht habe.
Mir geht es eben auch darum, dass die Ärzte mal drüber nachdenken, was passiert, wenn sie - im Stress, in Gedanken, aus Lustlosigkeit, Übermüdung oder was auch immer, einen Patienten nicht ernst nehmen und Verletzungen/Erkrankungen übersehen.
Wir haben jetzt eben das Problem, dass die HPV argumentiert, dass das alles keine Unfallverletzung sein kann, da es ja "am Anfang" nicht festgestellt wurde ...
Sie wollen jetzt von allem ein Gutachten, das beweist, ob es Unfallfolgen sind oder nicht - zwei wurden schon gemacht, eines steht noch aus. Die Ergebnisse liegen uns noch nicht vor - bin mal gespannt. Wenn wir nicht nachweisen können, dass es Unfallfolgen sind, DANN kann man evtl. das Krankenhaus haftbar machen ... (sagt der Vertreter unserer Krankenkasse). Oder man kann auch klagen, dass die Unfallfolgen anerkannt werden. Aber das sehen wir dann...
Viele Grüße, Rudinchen
Träumerle
27.09.2010, 21:31
HI du,
also ich bin wegen eines übersehenen genickbruches nun vor gericht, nachdem ich 4jahre gebraucht habe mit ausgleich usw. bekam ich nun einen phk bewilligt. das ding ist, bei mir will die tierhaftpflicht nicht zahlen, wegen ärztefehler, also bleibt mir eh nix über wie klagen. doch ich wurde trotz massiver schmerzen mit schleudertrauma nach hause geschickt. bei mir jedoch gibt es ein rö bild welches beweißt, das die probleme gekommen sind, weil ich nicht sofort behandelt wurde. sprich bruch ist verschoben. so hoffe ich auf beweislastumkehr. da die a. wegen der unfall art und. b wegen meiner klinischen symptome (konnte den kopf sofort nicht mehr halten) . das wird schon mehr als schwer, denn eine krähe hackt der anderen kein auge aus. doch es ist ja schon unterlassene hilfeleistung wenn die dort nicht geröntgt haben, bzw. wenn sie es gemacht haben, dann hast du ja den vergleich, was sich alles verschoben hat. in jedem fall brauchst du nen anwalt der da hintersteht. ich selbst hatte mir eine meinung zusätzlich von einem extra anwalt geholt für patientenrecht. der hat nicht mal den kernpunkt verstanden. somit noch mal 250 euro dafür jetzt weg. der wo ich jezt bin den kann ich gott sei dank schon mal alles fragen und wenn was nicht klappen wird, sa<gt er es auch. doch erst mal versucht und überlegt er. aber ärzte zu verklagen ist immer noch fast unmöglich.wobei das dann bei dir ja das schmerzensgeld wäre und alles andere bekommst du ja, oderhab ich es falsch verstanden. und denk dran. die ärzte bekommen nichts davon mit. das machen alles die versicherungen. alles gute und viel glück. de
Das ist ein netter Gedanke. Jedoch ist das Krankenhaus/"die Ärzte" recht schnell raus aus der Nummer, da Du ab einem gewissen Punkt sowieso nur noch mit den Anwälten der Haftpflichtversicherung des Krankenhaus kommunizierst.
Sepsis
jep genau so sieht es aus. Die ärzte werden sogar dazu angehalten niemals irgendetwas zuzugeben. und regeln tun es die versicherungen mit anwalt. und solange du jemanden hast, der schon zahlt umso besser. das bischen schmerzensgeld ( mir wurden dato wenn überhaupt 25000 angeboten für meine odyssee) ist es nicht wert, den stress zu haben den ich habe, weil die verursacherhaftpflicht nicht zahlen will.denke in deinem fall ist ruhen die besserevariante. du kommst mit wenig stress schneller ans geld
glg
stinababy
27.09.2010, 22:03
Hallo träumerle,
es ist ganz schwer, ich möchte bald sagen fast unmöglich den Ärzten einen Behandlungsfehler nachzuweisen.
Bei meinem Mann ist auch ein grober Behandlungsfehler bei der O.P. passiert.
Zu langer Marknagel, dadurch ist das Knie zerstört worden.
Wir haben uns erst einmal an die Schlichtungsstelle für Arzthaftplfichtfragen gewant, dann später noch einen Anwalt hinzugezogen.
Der Anwalt meinte beim ersten Gespräch, das wäre eindeutig ein grober Behandlungsfehler und da kommen die nicht mehr raus, ( auf dem Röntgenbild sieht auch ein nicht Mediziner den zu langen Nagel ).
Die Schlichtungsstelle hat dann zwei Gutachten nach Aktenlage anfertigen lassen, die ergaben dann, das dies alles sehr schicksalhaft gelaufen sei, aber den Operateur keine schuld trifft, unter dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
Auf einmal sah der Anwalt ohne Rechtschutzversicherung da keine Chance mehr, was blieb war dann die Rechnung des Anwaltes von stolzen 1071 Euro, also sind wir für den Behandlungsfehler nochmal bestraft worden.
Da dies bei meinem Mann ein Arbeitsunfall war, kämpfen wir heute über 5 Jahre nach dem Unfall darum, das die Schäden an dem Knie voll als Unfallabhängig anerkannt werden, denn nur in dem Fall wird mein Mann eine MDE von mind. 20% erreichen.
Aber da werden uns auch nur Steine in den Weg gelegt, denn wenn die Schäden voll als Unfallabhängig anerkannt werden, dann wäre das auch der Beweis, das der Operateur einen groben Fehler gemacht hat.
So sind wir wieder die doofen, denn ich habe den Eindruck und der verhärtet sich immer mehr, das wegen dem Behandlungsfehler die Unfallfolgen nicht voll anerkannt werden.
Nun müssen wir wieder erst einmal 1500 Euro hinlegen um ein 109er Gutachten machen zu lassen, ich hhoffe das der Gutachter wirklich neutral ist und einmal die Wahrheit zu Papier gebracht wird.
Man will doc niemanden betrügen oder so, man will verdammt noch mal nur die Dinge die einem alleine schon aus der gesetzl. Unfallversicherung zustehen und man will das Fehler zugegeben werden wenn man sie gemacht hat, alleine dies zugeben, würde uns mit großer Warscheinlichkeit schneller zu unserem Recht bringen und das würde uns schon reichen.
Aber die feinen Herren in dem weißen Kittel geben nichts zu, nein da wird gelogen und betrogen und dem Unfallofer damit das Leben schwer gemacht.
Dies nur mal so zur Info, wie schwer es ist den Ärzten den Behandlungsfehler nachzuweisen, obwohl ich sämtliche Unterlagen habe die dies eindeutig klären.
Gruß von stinababy
Träumerle
29.09.2010, 01:21
@ stinkababy...
jep ohne rvs ist das eh schwer und wenn man zu viel geld für den pkh hat auch. aber pkh in niedersachsen zu bekommen um überhaupt einen anwalt nehmen zu können für ein verfahren ist reine geduldsache. die man nach ewigkeiten nicht hat. wobei ich nun rein gegangen bin in den prozess, denn verliere ich, kann die gegenpatei bei mir sich ihr geld eh nicht wieder holen. denn ich habe alles was je mir gehörte verloren. von daher ist es ma fas noch glück mit 680 euro im monat leben zu sollen....
aber das hilft hier auch nur begrenzt. aber es ist schon oft so, recht gibts gegen geld. hast nur nen bisl dann ist schon s heiße hast nix ist eh alles egal-
und dieses wort: nach aktenlage. das ist auch schlimm oder? wenn man nicht mla die möglichkeit erhält etwas zu sagen-so eins zu eins.
hoffe deinem mann gehts halbwegs dir und ihm schöne woche merle
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