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Vollständige Version anzeigen : Anhaltspunkte für die Gutachtertätigkeit 2008


Santafee
02.06.2010, 09:28
Hallo,

ich habe einen Link zu o.g. Thema im sozialen Entschädigungsrecht... gefunden.

http://www.bmas.de/portal/22788/property=pdf/2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdf

Vllt. für den Einen oder anderen nützlich!;)

Hier ist auch die "Kannbestimmung" für Folgeschäden erläutert!

VG Santafee

johnny
02.06.2010, 12:22
Hallo Santafee
Habe mir gerade die Anhaltspunkte durchgelesen.Auf mich treffen da sehr viele sachen zu.Nun meine Frage:Wird bei der Berechnung des Mde der durchschnitt der gesamten Verletzungen genommen oder alles einzeln?
LG Johnny:confused:

enileve
02.06.2010, 14:33
Hallo Santafee,

habe mir soeben den Link angesehen und es treffen einige Punkte auf mich zu.
Ein sehr interessanter Link. DANKE
Bin schon gespannt wie der GdB ausfällt, aber man kann da ja auch in Widerspruch gehen.

Alles Gute enileve:)

Herzblut
02.06.2010, 16:43
Hallo Santafee,

diese Doku ist wirklich hochinteressant! Ich bin "behinderter" als ich dachte - soll ich jetzt lachen oder weinen:confused:

Was mich nur etwas irritierte, war, dass es sich auf das RVG bezieht:confused:

Dennoch sehr sehr hilfreich .... heute hatte ich meinen Erhöhungsantrag versendet und habe irgendwie intuitiv viele Kriterien von dort mit aufgeführt!

Schaun mer ma´, was dabei raus kommt .... ach ja, Widerspruch ist ja immer möglich:D

Grüßle vom Herzblut

seenixe
02.06.2010, 21:40
Hallo,

Achtung , Achtung,
zum 1. gelten diese Anhaltspunkte nun schon seit 1.1.2009 nicht mehr.
2. es gelten diese Grundsätze (http://vmg.vsbinfo.de/) für die Begutachtung im Sozialrecht.
3. Die MdE wird nicht nach diesen Grundsätzen festgestellt
4. Es findet keine Durchschnittsbildung sondern immer eine Abwägung individueller Einschränkungen statt ;)

Gruß von der Seenixe

Abendsonne
02.06.2010, 23:11
Hallo Seenixe,

ich habe etwas gefunden bezüglich Unfallvericherung MdE und GdS.
Bin aber schon zu müde um alles zu lesen. Bitte entschuldige.
Da steht, dass sich die DGUV von der MdE verabschieden muss und der GdS gelten soll und zwar für alle Versicherungsfälle nach dem 31.12.2008.

Schau es Dir bitte mal an.

http://www.dguv.de/landesverbaende/de/medien/infomat/lv7_mitte/documents/lv7_com2007_1.pdf


...aber ich glaube die Reform wurde erst einmal gestoppt...?
Viele Grüße

Abendsonne

seenixe
03.06.2010, 08:45
Hallo Abendsonne,

wenn Du schaust, dann kannst Du feststellen, dass die von Dir gefundene Zeitschrift bereits aus dem Jahre 2007 ist. Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung ist erfolgt und hat einige auch hier diskutierte Veränderungen mit sich gebracht. Zum Glück, ist der Kelch der Reform des Leistungsrechts an uns vorbei gegangen und ich hoffe, dass diese auch nicht so schnell wieder auf den Tisch kommt.
Nach wie vor gibt es die sehr unterschiedlichen Bewertungskriterien zwischen Gesetzlicher Unfallversicherung und dem anderen sozialen Leistungsrecht.

Darum ist es so wichtig, immer genau zu unterscheiden, was und wofür Leistungen erbracht werden sollen.

Gruß von der Seenixe

Abendsonne
03.06.2010, 10:10
Hallo Seenixe,

ich weiß,dass der Artikel von 2007 ist. Wollte nur mit dem Link zeigen, dass die DGVU auch was von MdE->GdS weiß.

Viele Grüße

Abendsonne

Santafee
03.06.2010, 11:28
Hallo Seenixe,

okay, hab ich nicht gewusst, aber das von mir gefundene ist doch auch noch nicht soooo alt:o

Natürlich weiß ich auch, dass die GA eher nach Merthens u.a. begutachten, aber meinst Du nicht, man kann auch aus den vom Bundesministerium erstellten Anhaltspunkte wenigstens Begründungen herausnehmen/übertragen? Sind die tastächlich so verkehrt?

Hab das halbe Schreiben ausgedruckt und mich schon gefreut... :confused:

VG Santafee